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   KG, 10.07.2002 - 5 Ws 310/02 Vollz   

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KG, 10.07.2002 - 5 Ws 310/02 Vollz (https://dejure.org/2002,5336)
KG, Entscheidung vom 10.07.2002 - 5 Ws 310/02 Vollz (https://dejure.org/2002,5336)
KG, Entscheidung vom 10. Juli 2002 - 5 Ws 310/02 Vollz (https://dejure.org/2002,5336)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsbeschwerde eines Gefangenen; Maßgeblichkeit einer prozessualen Frist; Rüge der Versagung des rechtlichen Gehörs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwVfG § 41 § 112 Abs. 1 S. 1
    Berechnung der Frist zur Stellung des Antrags auf gerichtliche Entscheidung bei formloser Zustellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2002, 383
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Frankfurt, 28.10.1988 - 3 Ws 906/88
    Auszug aus KG, 10.07.2002 - 5 Ws 310/02
    Dass den Bescheiden keine Rechtsmittelbelehrungen beigefügt waren, ändert nichts; denn eine Rechtsmittelbelehrung durch die Anstalt ist nicht vorgeschrieben (vgl. OLG Schleswig, NStZ 1989, 144 , Volckart in AK- StVollzG , 4. Aufl., § 112 Rdn. 14).

    Die Kenntnis über ihre Rechte wird den Strafgefangenen nach § 5 Abs. 2 StVollzG verschafft (vgl. OLG Frankfurt, NStZ 1989, 144 ; Schuler in Schwind/Böhm, StVollzG , 3. Aufl., § 112 Rdn. 9).

  • OLG München, 09.12.1977 - 1 Ws 1257/77
    Auszug aus KG, 10.07.2002 - 5 Ws 310/02
    Am 17. Dezember 2001 lehnte die Justizvollzugsanstalt schriftlich den von seiner Verteidigerin (vgl. OLG München NJW 1978, 654; KG, Beschluss vom 19. Juli 1984 - 5 Ws 356/84 Vollz -) gestellten Antrag auf die Gewährung von Ausgang wegen Missbrauchsbefürchtungen ab.
  • OLG Nürnberg, 22.05.1987 - Ws 159/87
    Auszug aus KG, 10.07.2002 - 5 Ws 310/02
    Der Bescheid vom 30. Januar 2002 ist am 1. Februar 2002 zwecks Bekanntgabe an die Verteidigerin des Beschwerdeführers zur Post gegeben worden, was zulässig ist (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 22. Mai 1987 - Ws 159/87 - ZfStrVO 1988, 192 - Ls).
  • OLG Bremen, 08.01.2004 - Ws 93/02
    Auszug aus KG, 10.07.2002 - 5 Ws 310/02
    Die Rechtsbeschwerde ist zulässig, weil mit der angefochtenen Entscheidung dem Beschwerdeführer das rechtliche Gehör versagt worden ist (vgl. KG, Beschlüsse vom 13. Februar 2002 - 5 Ws 93/02 Vollz - 14. Dezember 2001 - 5 Ws 779/01 Vollz - und 4. Juli 2001 - 5 Ws 346-347/01 Vollz - Calliess/Müller-Dietz, StVollzG , 9. Aufl., § 116 Rdn. 3).
  • KG, 12.06.2006 - 5 Ws 179/06

    Strafvollzug: Verteidiger als berechtigter Empfänger eines Bescheides des

    Sie ist auch zulässig, weil mit der angefochtenen Entscheidung, wäre sie fehlerhaft, dem Beschwerdeführer das rechtliche Gehör versagt worden wäre (vgl. Senat NStZ-RR 2002, 383; Beschlüsse vom 15. März 2002 - 5 Ws 138/02 Vollz - JURIS, 13. Februar 2002 - 5 Ws 93/02 Vollz - und 14. Dezember 2001 - 5 Ws 779/01 Vollz - Calliess/Müller-Dietz, § 116 StVollzG Rdn. 3).

    Läßt sich dieser Tag nicht feststellen, so gilt zwar die Fiktion des § 41 Abs. 2 VwVfG nicht (vgl. Senat NStZ-RR 2002, 383).

    a) Berechtigter Empfänger eines Bescheides des Anstaltsleiters ist neben dem Gefangenen selbst auch der bevollmächtigte Rechtsanwalt des Gefangenen (vgl. OLG Nürnberg ZfStrVO 88, 192 L; Senat NStZ-RR 2002, 383), der im Vollzugsverfahren die Verteidigerstellung innehat (vgl. OLG München NJW 1978, 654; Senat, Beschluß vom 19. Juli 1984 - 5 Ws 356/84 Vollz -).

  • KG, 22.08.2011 - 2 Ws 258/11

    Effektiver Rechtsschutz bei "renitenter Strafvollzugsanstalt" ("Kampfansage an

    Ob sie, wie es die Strafvollstreckungskammer getan hat, auf eine entsprechende Anwendung des § 113 VwGO gestützt werden kann (zur - eingeschränkten - Möglichkeit der Anwendung von Normen aus dem Verwaltungsverfahrensrecht vgl. Senat NStZ-RR 2002, 383), läßt der Senat offen.
  • KG, 22.07.2005 - 5 Ws 365/05

    Strafvollzug: Unvollständige Bekanntgabe einer Maßnahme der Vollzugsbehörde

    Sie ist zulässig, weil mit der angefochtenen Entscheidung dem Beschwerdeführer das rechtliche Gehör versagt wurde (vgl. Senat NStZ-RR 2002, 383; Beschlüsse vom 8. Juli 2005 - 5 Ws 309/05 Vollz -, 25. Februar 2005 - 5 Ws 85/05 Vollz - und vom 31. August 2001 - 5 Ws 543/01 Vollz - Arloth in Arloth/Lücke-mann, StVollzG § 116 Rdn. 3).

    Für die Frage, wann bzw. unter welchen Voraussetzungen die schriftliche Bekanntgabe erfolgt ist, sind - mangels spezieller Regelung im Strafvollzugsgesetz - die sachnahen verwaltungsverfahrensrechtlichen Vorschriften entsprechend anzuwenden (vgl. allgemein zu der über die ausdrückliche Verweisung in § 114 Abs. 2 Satz 2 StVollzG hinausgehenden Notwendigkeit, im Strafvollzugsrecht ergänzend verwaltungsrechtliche Normen und Grundsätze heranzuziehen (vgl. Senat NStZ-RR 2002, 383; Schuler in Schwind/Böhm, StVollzG 3. Aufl., § 120 Rdn. 1; Volckart in AK-StVollzG 4. Aufl., § 120 Rdn. 2, 3; Calliess/Müller-Dietz, StVollzG 10. Aufl., § 120 Rdn. 1; Arloth in Arloth/Lückemann, StVollzG § 120 Rdn. 1, 2).

  • OLG Stuttgart, 05.12.2011 - 4 Ws 69/10

    Strafvollstreckung: Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde gegen eine Entscheidung der

    b) Über den Wortlaut des § 116 Abs. 1 StVollzG hinaus wird die Rechtsbeschwerde für zulässig gehalten, wenn elementare Verfahrensprinzipien wie das rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) verletzt sind (OLG Bamberg, ZfStrVo SH 1979 111; OLG Koblenz ZfStrVo 1994, 182 [183]; KG NStZ-RR 2002, 383; 2005 356; Arloth StVollzG, 3. Auflage, § 116 Rn 3, Schuler/Laubenthal in Schwind/Böhm/Jehle/Laubenthal, StVollzG, 5. Auflage, § 116 Rn 7).
  • OLG Koblenz, 19.03.2014 - 2 Ws 17/14

    Gefangenenarbeit im Strafvollzug in Rheinland-Pfalz: Anspruch auf Gewährung von

    c) Über den Wortlaut des § 116 Abs. 1 StVollzG hinaus wird die Rechtsbeschwerde für zulässig gehalten, wenn elementare Verfahrensprinzipien wie das des rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) verletzt sind (OLG München, Beschluss 4 Ws 46/2011 vom 09.06.2011, zitiert nach juris; KG NStZ-RR 2002, 383; 2005 356; OLG Koblenz StV 1994, 264; Schwind/Böhm/Jehle/Laubenthal a. a. O., § 116 Rn 7).
  • KG, 04.12.2020 - 2 Ws 152/20

    Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss einer Strafvollstreckungskammer wegen

    Die Rechtsbeschwerde ist nicht nur zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung oder zur Fortbildung des Rechts zulässig, sondern auch wenn mit der angefochtenen Entscheidung dem Beschwerdeführer das rechtliche Gehör versagt wurde (vgl. Senat, Beschluss vom 16. Dezember 2012 - 2 Ws 612/10-; KG NStZ-RR 2005, 356; KG NStZ-RR 2002, 383; Beschlüsse vom 8. Juli 2005 - 5 Ws 309/05 Vollz -, 25. Februar 2005 - 5 Ws 85/05 Vollz - und vom 31. August 2001 - 5 Ws 543/01 Vollz - Arloth/Krä, StVollzG, 4. Aufl., § 116 Rdn. 3a]).
  • KG, 09.09.2010 - 2 Ws 390/10

    Vollzugsplanfortschreibung: Anspruch des Gefangenen auf Kenntnis vorbereitender

    bb) Im Verfahren nach § 109 StVollzG finden die Grundsätze des Verwaltungsgerichtsprozesses Anwendung (vgl. Calliess/Müller-Dietz, StVollzG, 11. Auflage, § 120 Rdn. 1 mit weit. Nachw.), wenn es sich bei der gefundenen Regel um einen allgemeinen Rechtsgrundsatz handelt, der sich ohne weiteres, insbesondere ohne Einschränkung der rechtsstaatlichen Verbürgungen des Verfahrensrechtes auf das lückenhafte Gesetz anwenden läßt (vgl. Senat NStZ-RR 2002, 383).
  • KG, 06.02.2007 - 2 Ws 42/07

    Zulässigkeitsvoraussetzungen für einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen

    Die Rechtsbeschwerde ist auch nicht aus dem Gesichtspunkt zulässig, daß mit der angefochtenen Entscheidung dem Beschwerdeführer das rechtliche Gehör versagt worden wäre (vgl. OLG Frankfurt am Main ZfStrVO 1979, 60; Senat NStZ-RR 2005, 356 = ZfStrVO 2005, 305; NStZ-RR 2002, 383; Beschlüsse vom 2. März 2006 - 5 Ws 91/06 Vollz - 8. Juli 2005 - 5 Ws 309/05 Vollz - 13. Februar 2002 - 5 Ws 93/02 Vollz - 14. Dezember 2001 - 5 Ws 779/01 Vollz - und 4. Juli 2001 - 5 Ws 346-347/01 Vollz - Calliess/Müller-Dietz, § 116 Rdn. 3 StVollzG; Kamann/Volckart, StVollzG 5. Aufl., § 116 Rdn. 11 mit weit.
  • OLG Karlsruhe, 11.12.2006 - 1 Ws 49/06

    Frist zur Einlegung einer Rechtsbeschwerde gegen die abgelehnte Verlegung in die

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  • KG, 29.11.2011 - 2 Ws 478/11

    Besondere Zuwendung für Haftopfer in der DDR: Vorläufige Zahlungseinstellung

    Die Anwendung von Vorschriften, auf die nicht ausdrücklich verwiesen ist, käme nur in Betracht, wenn die vorhandenen Normen, auf die das StrRehaG verweist, nicht griffen und es sich um allgemeine verfahrensrechtliche Grundsätze handelte, die sich in sachgerechter Weise auf ein Rechtsgebiet übertragen ließen, für das ihre Geltung nicht ausdrücklich gesetzlich angeordnet ist (vgl. Senat NStZ-RR 2002, 383).
  • OLG Bamberg, 29.06.2017 - 1 Ws 283/17

    Erneuter Verlegungsantrag bei fortbestehender Bedrohungslage

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