Rechtsprechung
   BGH, 27.09.2001 - 1 StR 349/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,3576
BGH, 27.09.2001 - 1 StR 349/01 (https://dejure.org/2001,3576)
BGH, Entscheidung vom 27.09.2001 - 1 StR 349/01 (https://dejure.org/2001,3576)
BGH, Entscheidung vom 27. September 2001 - 1 StR 349/01 (https://dejure.org/2001,3576)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,3576) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO; § 177 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 StGB
    Beweiswürdigung (gesicherte Erfahrungssätze, wissenschaftliche Erkenntnisse, bloßes Vergreifen im Ausdruck, Lückenhaftigkeit); Überzeugungsbildung; Vergewaltigung (Beweiswert eines fehlgeschlagenen Spermatozennachweiseses); Aussagekontinuität (Glaubwürdigkeit)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Vergewaltigung - Verurteilung zur Gesamtfreiheitsstrafe - Beweiswürdigung - Prüfung auf Rechtsfehler - Wahrscheinlichkeitsaussage - Lückenhafte Beweiswürdigung - Beweiswert - Neue Verhandlung

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; JGG § 80 Abs. 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2002, 39
  • StV 2002, 521
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 11.04.2000 - 1 StR 55/00

    Lebensgefährdende Behandlung (Atemnot); Gefährliche Körperverletzung;

    Auszug aus BGH, 27.09.2001 - 1 StR 349/01
    Das ist in sachlich-rechtlicher Hinsicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, wenn sie gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (st. Rspr.; vgl. nur BGH NStZ-RR 2000, 171 f., NStZ 2000, 436 f..; BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 33; Beweiswürdigung 2, 11, 13, 14).
  • BGH, 28.02.1989 - 1 StR 32/89

    Voraussetzungen für eine auf einem Affekt beruhende Bewußtseinsstörung bei einer

    Auszug aus BGH, 27.09.2001 - 1 StR 349/01
    Sie läßt einen Erfahrungssatz außer acht, der eine Wahrscheinlichkeitsaussage zuläßt (vgl. Engelhardt in KK 4. Aufl. § 261 Rdn. 46, 48; siehe für andere Fallgestaltungen auch BGHR StPO § 261 Erfahrungssatz 2, 5).
  • BGH, 31.03.1999 - 5 StR 689/98

    Mord; Freispruch; Beweiswürdigung; Überzeugungsbildung; Widerlegte falsche

    Auszug aus BGH, 27.09.2001 - 1 StR 349/01
    Das ist in sachlich-rechtlicher Hinsicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, wenn sie gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (st. Rspr.; vgl. nur BGH NStZ-RR 2000, 171 f., NStZ 2000, 436 f..; BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 33; Beweiswürdigung 2, 11, 13, 14).
  • BGH, 04.03.1988 - 3 StR 518/87

    Erfahrungssatz mit Wahrscheinlichkeitsaussage hinsichtlich der Höhe des

    Auszug aus BGH, 27.09.2001 - 1 StR 349/01
    Sie läßt einen Erfahrungssatz außer acht, der eine Wahrscheinlichkeitsaussage zuläßt (vgl. Engelhardt in KK 4. Aufl. § 261 Rdn. 46, 48; siehe für andere Fallgestaltungen auch BGHR StPO § 261 Erfahrungssatz 2, 5).
  • BGH, 08.02.2000 - 5 StR 310/99

    Totschlag; Beweiswürdigung; Zweifelsgrundsatz; Überzeugungsbildung; Freispruch;

    Auszug aus BGH, 27.09.2001 - 1 StR 349/01
    Das ist in sachlich-rechtlicher Hinsicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, wenn sie gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (st. Rspr.; vgl. nur BGH NStZ-RR 2000, 171 f., NStZ 2000, 436 f..; BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 33; Beweiswürdigung 2, 11, 13, 14).
  • OLG Saarbrücken, 02.06.2016 - Ss (BS) 8/16

    Bußgeldverfahren wegen erheblicher Geschwindigkeitsüberschreitung: Erforderliche

    a) Insoweit weist die Generalstaatsanwaltschaft zunächst zu Recht darauf hin, dass das Rechtsbeschwerdegericht bei der sachlich-rechtlichen Überprüfung des angefochtenen Urteils an die Feststellungen des Tatrichters zur Schuldfrage gebunden ist und auch dessen Beweiswürdigung hinzunehmen hat, wenn sie frei von Rechtsfehlern ist, insbesondere nicht in sich widersprüchlich, lückenhaft oder unklar ist oder gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (vgl. nur BGH NStZ-RR 2002, 39; NStZ-RR 2015, 178 f.; Meyer-Goßner /Schmitt, StPO, 59. Aufl., § 337 Rn. 26, 27; KK-StPO/Gericke, StPO, 7. Aufl., § 337 Rn. 28, jew. m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 13.03.2006 - 1 Ws 103/05

    Keine Tätowierung von Mitgefangenen im Strafvollzug

    Für das weitere Verfahren weist der Senat darauf hin, dass die Disziplinarbefugnis des Anstaltsleiters durch die verfahrensfehlerhafte Entscheidung nicht verbraucht ist, vielmehr dieser nach Behebung des Verfahrensmangels unter Beachtung des Verschlechterungsgebots erneut eine Disziplinarmaßnahme verhängen kann (vgl. näher Senat NStZ-RR 2002, 39 f.), wenn diese bzw. deren Vollstreckung trotz des zwischenzeitlichen Zeitlablaufs noch geboten ist (§ 104 StVollzG ).
  • OLG Saarbrücken, 21.03.2016 - Ss (Bs) 12/16

    Mitteilung der Messmethode beim ProViDa-Messverfahren kann entbehrlich sein

    Das Rechtsbeschwerdegericht ist insoweit bei der sachlich-rechtlichen Überprüfung des angefochtenen Urteils an die Feststellungen des Tatrichters zur Schuldfrage gebunden und muss auch dessen Würdigung der wesentlichen beweiserheblichen Umstände (BGH NStZ 91, 548 m.w.N., NStZ-RR 2006, 82, 83) hinnehmen, wenn sie frei von Rechtsfehlern ist, also weder gegen die Denkgesetze oder allgemeingültige Erfahrungssätze verstößt noch Lücken oder Unklarheiten in wesentlichen Punkten enthält oder falsche Maßstäbe an die zur Verurteilung erforderliche bzw. ausreichende Gewissheit angelegt werden, namentlich nahe liegende abweichende Möglichkeiten der Beweiswürdigung erkennbar außer Betracht gelassen werden (vgl. nur - m.w.N. - BGH a.a.O., NStZ-RR 2002, 39; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 57. Auflage, § 261 Rn. 38 f.; Senatsbeschlüsse vom 24. Februar 2003 - Ss 9/03 -, 18. Februar 2002 - Ss 71-72/01 und 5. November 1999 - Ss 64/99 -).
  • BayObLG, 12.06.2003 - 5St RR 74/03

    Unschädlichkeit des Mangels jeglicher Bezeichnung bei Einlegung eines

    Die Beweiswürdigung ist der Überprüfung durch das Revisionsgericht nur dann zugänglich, wenn sie in sich widersprüchlich, lückenhaft oder unklar ist, oder wenn sie gegen Denkgesetze oder allgemeingültige, zwingende Regeln der Lebenserfahrung verstößt (st.Rspr.; vgl. BGH StV 2002, 521/522).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht