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LG Mainz, 25.09.2001 - 5 Qs 73/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen sowie Sinn und Zweck einer Leichenöffnung gemäß § 87 Strafprozessordnung (StPO); Leichenöffnung gemäß § 87 StPO bei engegenstehender Verfügung des Verstorbenen; Rechtsbehelfsbefugnis gegen die Anordnung der Leichenöffnung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2002, 43
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 18.01.1994 - 2 BvR 1912/93
Nächster Angehöriger - Totensorgerecht - Anhörung - Leichenöffnung - Beschwerde - …
Auszug aus LG Mainz, 25.09.2001 - 5 Qs 73/01
Die Anordnung der Leichenöffnung kann von den totensorgeberechtigten Angehörigen grundsätzlich mit der Beschwerde angefochten werden (vergleiche Bundesverfassungsgericht NJW 1994, 783, 784 [BVerfG 18.01.1994 - 2 BvR 1912/93] unter Hinweis auf das Begründungserfordernis der Entscheidung).Das Bundesverfassungsgericht hat insoweit in seiner Entscheidung vom 18. Januar 1994 - 2 BvR 1912/93 (NJW 1994, 783, 784) [BVerfG 18.01.1994 - 2 BvR 1912/93] ausgeführt:.
- OLG Koblenz, 15.02.2000 - 2 Ws 79/00
Aussetzung des Berufsverbots
Auszug aus LG Mainz, 25.09.2001 - 5 Qs 73/01
Der Mangel der unterlassenen Anhörung ist indes nachträglich jedenfalls dadurch geheilt worden, dass die Strafkammer die Stellungnahme der Beschwerdeführerin vom 18. September 2001 und die von der Schwester des Verstorbenen vorgelegte Verfügung "Körperspende zur Plastination" bei ihrer Beschwerdeentscheidung mit berücksichtigt hat (vergleiche auch OLG Koblenz, Beschluss vom 15. Februar 2000 - 2 Ws 79/00 - m.w.N.).