Weitere Entscheidung unten: BGH, 20.06.2001

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   BGH, 08.08.2001 - 1 StR 291/01   

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https://dejure.org/2001,3185
BGH, 08.08.2001 - 1 StR 291/01 (https://dejure.org/2001,3185)
BGH, Entscheidung vom 08.08.2001 - 1 StR 291/01 (https://dejure.org/2001,3185)
BGH, Entscheidung vom 08. August 2001 - 1 StR 291/01 (https://dejure.org/2001,3185)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 29 Abs. 1 BtMG; § 73c StGB; § 73a StGB; § 261 StPO; § 46 StGB; § 56b Abs. 2 Nr. 2 StGB
    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Unbillige Härte; Bruttoprinzip; Beweiswürdigung (Kein Ersetzen durch diejenige des Beschwerdeführers); Revisibilität der Strafzumessung; Verfahren der Gesamtstrafenbildung; Fakultative Bewährungsauflage und Verfall

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Betäubungsmittel - Verfahrensrüge - Sachrüge - Schuldspruch - Strafzumessung - Gesamtstrafenbildung

  • Judicialis

    StPO § 54; ; BtMG § ... 29 Abs. 1; ; StGB § 73a; ; StGB § 73c; ; StGB § 56 Abs. 2; ; StGB § 56 Abs. 3; ; StGB § 73c Abs. 1 Satz 2 erste Alt.; ; StGB § 73c Abs. 1 Satz 1; ; StGB § 73c Abs. 1 Satz 2; ; StGB § 56b Abs. 2 Nr. 2

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    StGB § 73 c Abs. 1
    Berücksichtigung von Bewährungsauflagen im Rahmen von § 73 c Abs. 1 StGB

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2002, 7
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 10.04.1987 - GSSt 1/86

    Fehlen von Strafmilderungsgründen

    Auszug aus BGH, 08.08.2001 - 1 StR 291/01
    Eine ins einzelne gehende Richtigkeitskontrolle ist ausgeschlossen (BGHSt 34, 345, 359).
  • BGH, 02.09.1994 - 2 StR 429/94

    Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln durch Verstecken von Heroin, das sich

    Auszug aus BGH, 08.08.2001 - 1 StR 291/01
    Im Vordergrund steht jedoch nicht die Summe der Einzelstrafen, sondern die Gesamtwürdigung der Person des Täters und seiner Taten (BGHR StGB § 54 Abs. 1 Bemessung 10).
  • BGH, 30.11.1971 - 1 StR 485/71

    Berücksichtigung von Vorstrafen bei der Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe -

    Auszug aus BGH, 08.08.2001 - 1 StR 291/01
    Hinzu treten das Verhältnis der einzelnen Straftaten zueinander sowie die Frage, ob die Straftaten einem kriminellen Hang entspringen oder ob es sich um Gelegenheitsdelikte handelte (vgl. BGHSt 24, 268, 269 f.).
  • BGH, 05.04.2000 - 2 StR 500/99

    Anwendung der Härtevorschrift beim Verfall

    Auszug aus BGH, 08.08.2001 - 1 StR 291/01
    Der Verfall hängt nicht davon ab, ob die vorhandenen Vermögenswerte unmittelbar mit Drogengeldern erworben wurden oder ob mit Drogengeldern andere Aufwendungen bestritten und erst mit den so eingesparten Mitteln das noch vorhandene Vermögen gebildet oder dessen Verbrauch vermieden wurde (vgl. BGH NStZ 2000, 480, 481).
  • BGH, 22.11.1995 - 3 StR 478/95

    Strafzumessung - Notar - Grundstücksgeschäfte - Untreue

    Auszug aus BGH, 08.08.2001 - 1 StR 291/01
    Jeder Schematismus ist verfehlt (BGHR StGB § 54 Serienstraftaten 3; BGH NStZ 2001, 365, 366; BGHR StGB § 54 Abs. 1 Bemessung 11; BGH NStZ 2001, 365, 366).
  • BGH, 07.02.2001 - 2 StR 487/00

    Bildung einer Gesamtstrafe

    Auszug aus BGH, 08.08.2001 - 1 StR 291/01
    Jeder Schematismus ist verfehlt (BGHR StGB § 54 Serienstraftaten 3; BGH NStZ 2001, 365, 366; BGHR StGB § 54 Abs. 1 Bemessung 11; BGH NStZ 2001, 365, 366).
  • BGH, 23.02.2000 - 3 StR 583/99

    Anordnung des Verfalls; Schätzung beim vollständig geständigen Angeklagten

    Auszug aus BGH, 08.08.2001 - 1 StR 291/01
    Entscheidend ist, wie sich die Verfallsanordnung konkret auf das Vermögen auswirkt (BGH NStZ-RR 2000, 365).
  • BGH, 21.08.2002 - 1 StR 115/02

    Abschöpfung des Taterlöses bei Embargoverstößen

    Nach dessen Absatz 1 Satz 1 darf der Verfall nicht angeordnet werden, soweit er für den Betroffenen eine unbillige Härte wäre (vgl. BGH NStZ 1995, 495; NStZ-RR 2000, 365; wistra 2001, 389; BGHR StGB § 73c Härte 6; BGH, Urteil vom 5. Dezember 2001 - 2 StR 410/01).
  • BGH, 03.07.2003 - 1 StR 453/02

    Urteil im Verfahren gegen Straubinger Tierarzt wegen unerlaubter Geschäfte mit

    Zwar ist die Anwendung der Härtevorschrift des § 73c StGB in erster Linie Sache des Tatrichters (BGH, Urt. vom 8. August 2001 - 1 StR 291/01).

    Vielmehr braucht das noch vorhandene Vermögen keinen konkreten oder unmittelbaren Bezug zu den Straftaten haben, derentwegen der Verfall angeordnet wird (BGH, Urt. v. 5. April 2000 - 2 StR 500/99, Urt. v. 8. August 2001 - 1 StR 291/01).

  • LG Hamburg, 23.11.2007 - 608 KLs 3/07

    Zur Amtsträgereigenschaft bei Verantwortlichen öffentlich-rechtlich organisierter

    Eine Ermessensentscheidung nach § 73 c Abs. 1 S. 2, 1. Var. StGB scheidet von vornherein aus, solange und soweit der Angeklagte über Vermögen verfügt, dass wertmäßig nicht hinter dem "verfallenen" Betrag zurückbleibt (BGH, Urt. v. 10. Oktober 2002, 4 StR 223/02, BGHSt 48, 40, 42; BGH, Urt. v. 8. August 2001, 1 StR 291/01, NStZ-RR 2002, 7, 8).

    Denn im Vermögen des Angeklagten ist ein möglicher Gegenwert des Erlangten vorhanden, so dass kein Raum für eine Ermessensentscheidung ist (vgl. BGH, Urt. v. 11. April 1995, 1 StR 836/94, NStZ 1995, 495; BGH, Urt. v. 5. April 2000, 2 StR 500/99, NStZ 2000, 480, 481; BGH, Urt. v. 8. August 2001, 1 StR 291/01, NStZ-RR 2002, 7, 8).

  • BGH, 28.10.2015 - 1 StR 465/14

    Steuerhinterziehung (Anforderungen an die Darstellung der hinterzogenen Steuern

    Ob bei einer abweichenden Würdigung der Beweise, wie sie die Staatsanwaltschaft vornimmt, wenn sie von der Einschaltung der B. AG zum Schein oder einem Treuhandverhältnis zu dem Angeklagten K. ausgeht, ein anderes Ergebnis möglich gewesen wäre, ist revisionsrechtlich unbeachtlich (vgl. BGH, Urteile vom 8. Oktober 2014 - 1 StR 350/14 und vom 8. August 2001 - 1 StR 291/01, NStZ-RR 2002, 7, 8).
  • BGH, 10.10.2002 - 4 StR 233/02

    Ermessensvorschrift beim Verfall; Vermögen des Betroffenen zum Zeitpunkt der

    Ebenso durfte das Landgericht darauf abstellen, die Resozialisierung des Angeklagten nicht durch zu hohe finanzielle Belastungen zu gefährden (BGHR StGB § 73 c Härte 4 und 6; BGH NStZ 2001, 42).
  • BGH, 02.12.2004 - 3 StR 246/04

    Verfall (Zusammenhang zwischen Straftat und Vermögensgegenstand; Entreicherung;

    Das Landgericht hätte daher zunächst feststellen müssen, was der Angeklagte aus seinen Straftaten erlangt hat und ob er entreichert oder das Erlangte noch in seinem Vermögen vorhanden ist (vgl. BGH NStZ-RR 2002, 7).
  • LG Stuttgart, 01.02.2019 - 11 KLs 176 Js 42172/15

    Berücksichtigung einer Entreicherung und einer Unverhältnismäßigkeit bei einer

    Solange und soweit der Einziehungsadressat noch über Vermögen verfügt, das wertmäßig nicht hinter dem angeordneten Einziehungsbetrag zurückbleibt, liegt es nahe, dass der Wert des Erlangten noch im Vermögen vorhanden ist; ob die vorhandenen Vermögenswerte unmittelbar mit inkriminierten Geldern erworben wurden oder ob mit diesen Geldern andere Aufwendungen bestritten und erst mit den so eingesparten Mitteln das noch vorhandene Vermögen gebildet oder dessen Verbrauch vermieden wurde, spielt keine Rolle (BGH NStZ 2000, 480; NStZ-RR 2002, 7).

    Die Anforderungen hierfür waren hoch (s. etwa BGH NStZ 1995, 495; BGH NStZ-RR 2002, 7).

  • BGH, 10.01.2008 - 5 StR 365/07

    Verfall von Wertersatz (Bestimmung des Erlangten bei Mittäterschaft, Erlangung

    Dabei wird der neue Tatrichter insbesondere zu prüfen haben, ob der Angeklagte entreichert ist oder ob das Erlangte noch in seinem Vermögen vorhanden ist (vgl. BGH NStZ-RR 2002, 7).
  • BGH, 08.10.2014 - 1 StR 350/14

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Revisibilität); tatrichterliche Strafzumessung

    Ob bei einer abweichenden Würdigung der Beweise ein anderes Ergebnis möglich gewesen wäre, ist revisionsrechtlich unbeachtlich (vgl. BGH, Urteil vom 8. August 2001 - 1 StR 291/01, NStZ-RR 2002, 7, 8).
  • BGH, 03.05.2011 - 1 StR 100/11

    Gesamtstrafenbildung bei einer Reihe von gewerbsmäßig begangenen Betrugstaten

    Schematismus ist hierbei ebenso nicht angebracht (BGH, Urteil vom 8. August 2001 - 1 StR 291/01).
  • BGH, 01.03.2007 - 4 StR 544/06

    Wertersatzverfall (Bruttoprinzip; Erlangtes; Entreicherung: verbliebenes Vermögen

  • BGH, 04.06.2003 - 5 StR 30/03

    Besetzung (Vertretungsregelung BGHSt 27, 209); Verfall (Bruttoprinzip;

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Rechtsprechung
   BGH, 20.06.2001 - 3 StR 209/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,3255
BGH, 20.06.2001 - 3 StR 209/01 (https://dejure.org/2001,3255)
BGH, Entscheidung vom 20.06.2001 - 3 StR 209/01 (https://dejure.org/2001,3255)
BGH, Entscheidung vom 20. Juni 2001 - 3 StR 209/01 (https://dejure.org/2001,3255)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Betäubungsmittel - Unterbringung - Entziehungskur - Prognoseentscheidung - Sprachkenntnisse - Fluchtgefahr - Lockerungen im Maßregelvollzug - Behandlungserfolg - Weltrechtsprinzip

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 64 Abs. 2; ; StGB § 64; ; StGB § 6 Nr. 5

  • rechtsportal.de

    StGB § 64 Abs. 2
    Kriterien für die Erfolgsaussichten einer Therapie

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2002, 7
  • StV 2001, 678
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 23.05.1989 - 1 StR 128/89

    Prüfung der Erfolgsaussichten der Suchtbehandlung

    Auszug aus BGH, 20.06.2001 - 3 StR 209/01
    Zum einen genügen für die Verständigung zwischen Therapeut und Patient regelmäßig sprachliche Grundkenntnisse (BGHSt 36, 199, 203).
  • BGH, 27.07.1999 - 4 StR 328/99

    Diebstahl; Wegnahme; Raub; Unterbringung in einer Entziehungsanstalt;

    Auszug aus BGH, 20.06.2001 - 3 StR 209/01
    Eine gegebenenfalls erhöhte Fluchtgefahr bei Lockerungen im Maßregelvollzug hat bei der Prognose, ob eine hinreichend konkrete Aussicht auf einen Behandlungserfolg besteht, außer Betracht zu bleiben (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Juli 1999 - 4 StR 328/99).
  • BGH, 12.10.1994 - 2 StR 477/94

    Unterbringungsanordnung - Entziehungsanstalt - Heilungsaussicht - Willensschwäche

    Auszug aus BGH, 20.06.2001 - 3 StR 209/01
    Diesen Umstand hätte die Strafkammer jedoch in ihre Erwägungen einbeziehen müssen, da ein Behandlungserfolg im Sinne des § 64 StGB nicht nur dann zu bejahen ist, wenn der Süchtige (endgültig) geheilt wird, sondern bereits dann, wenn der Süchtige über eine gewisse Zeitspanne vor dem Rückfall in die akute Sucht bewahrt wird (BGH NStZ 1995, 229).
  • BGH, 13.06.2018 - 1 StR 132/18

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (eingeschränktes Ermessen

    Hingegen genügt es regelmäßig für eine erfolgversprechende Maßregelanordnung, wenn der Betreffende zumindest über Grundkenntnisse der deutschen Sprache verfügt (BGH, Beschlüsse vom 20. Juni 2001 - 3 StR 209/01, NStZ-RR 2002, 7 und vom 22. Januar 2013 - 3 StR 513/12 Rn. 6, NStZ-RR 2013, 241, 242).
  • BGH, 25.04.2018 - 2 StR 14/18

    Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern (gesamtschuldnerische

    So genügt es regelmäßig für eine erfolgversprechende Maßregelanordnung, wenn der Betreffende zumindest über Grundkenntnisse der deutschen Sprache verfügt (BGH, Beschluss vom 20. Juni 2001 - 3 StR 209/01, NStZ-RR 2002, 7).
  • BGH, 06.07.2017 - 4 StR 124/17

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Voraussetzung der

    Hingegen genügt es regelmäßig für eine erfolgversprechende Maßregelanordnung, wenn der Betreffende zumindest über Grundkenntnisse der deutschen Sprache verfügt (BGH, Beschluss vom 20. Juni 2001 - 3 StR 209/01, NStZ-RR 2002, 7).
  • BGH, 23.11.2021 - 2 StR 380/21

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (symptomatischer Zusammenhang zum Hang:

    So genügt es regelmäßig für eine erfolgversprechende Maßregelanordnung, wenn der Betreffende zumindest über Grundkenntnisse der deutschen Sprache verfügt (BGH, Beschluss vom 20. Juni 2001 - 3 StR 209/01, NStZ-RR 2002, 7).
  • BGH, 18.12.2007 - 1 StR 411/07

    Täter-Opfer-Ausgleich (Voraussetzungen)

    Soweit die Strafkammer unter Hinweis auf die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ausgeführt hat, mangelhafte oder fehlende Sprachkenntnisse des Angeklagten hätten bei der Unterbringungsanordnung außer Betracht zu bleiben (BGHSt 36, 199; BGH NStZ-RR 2002, 7), wird diese Rechtsprechung in dieser Allgemeinheit unter der Geltung des neuen Rechts nicht aufrecht zu erhalten sein.
  • BGH, 21.03.2019 - 3 StR 81/19

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang;

    Dabei hat sie - unabhängig von der Frage, welche Bedeutung mangelnden Sprachkenntnissen für die Beurteilung der Erfolgsaussichten der Unterbringung im Einzelnen zukommt (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 22. Januar 2013 - 3 StR 513/12, BGHR StGB § 64 Satz 2 Erfolgsaussicht 1 Rn. 6) - nicht bedacht, dass bereits solche Kenntnisse der deutschen Sprache, die eine Verständigung im Alltag ermöglichen, für eine erfolgreiche Therapie ausreichend sind (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. Januar 2013 - 3 StR 513/12, aaO; vom 20. Juni 2001 - 3 StR 209/01, NStZ-RR 2002, 7).
  • OLG Frankfurt, 08.08.2002 - 3 Ws 831/02

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Beendigung mangels Therapieaussicht

    Dieser hat mehrfach hervorgehoben, dass die Unterbringung auch und gerade dazu dient, die Ursache fehlender Therapiemotivation oder -fähigkeit zu beheben, namentlich fehlende Therapiebereitschaft überhaupt erst zu wecken, um so die Voraussetzungen einer erfolgsversprechenden Weiterbehandlung zu schaffen (BGH, NStZ-RR 1998, 70; NStZ-RR 1999, 10; NStZ-RR 2002, 7 - jew. m.w.N.).

    Es ist nämlich Aufgabe der für den Vollzug der Maßregel zuständigen Vollstreckungs- und Verwaltungsbehörden, hinreichend geeignete, auch auf die individuellen Besonderheiten des Untergebrachten abgestimmte Behandlungsmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen (vgl. BGH, NStZ-RR 2002, 7 - st. Rspr.).

  • BGH, 10.07.2012 - 2 StR 85/12

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Mittäterschaft;

    An fehlenden Sprachkenntnissen ausländischer Beschuldigter soll die Maßregelanordnung im Allgemeinen nicht scheitern (vgl. Senat, Beschluss vom 30. Oktober 1996 - 2 StR 528/96, StV 1998, 74 f.; BGH, Beschluss vom 20. Juni 2001 - 3 StR 209/01, NStZ-RR 2002, 7), zumal eine Überstellung des Verurteilten in sein Heimatland zum Maßregelvollzug in Betracht kommt (s. § 70 IRG, Art. 68 SDÜ), sofern dort entsprechende Einrichtungen existieren.
  • BGH, 22.01.2013 - 3 StR 513/12

    Rechtsfehlerhaft unterbliebene Anordnung der Unterbringung in einer

    Danach liegt es nahe, dass er zumindest über Grundkenntnisse der deutschen Sprache verfügt; dies genügt (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Juni 2001 - 3 StR 209/01, NStZ-RR 2002, 7).
  • BGH, 18.12.2007 - 1 StR 411/07
    18 Soweit die Strafkammer unter Hinweis auf die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ausgeführt hat, mangelhafte oder fehlende Sprachkenntnisse des Angeklagten hätten bei der Unterbringungsanordnung außer Betracht zu bleiben (BGHSt 36, 199; BGH NStZ-RR 2002, 7), wird diese Rechtsprechung in dieser Allgemeinheit unter der Geltung des neuen Rechts nicht aufrecht zu erhalten sein.
  • BGH, 03.09.2013 - 3 StR 232/13

    Regelmäßige Unzulässigkeit der Nichtanordnung einer Unterbringung allein aufgrund

  • OLG Stuttgart, 19.02.2020 - 4 Ws 34/20

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Berücksichtigung der fehlenden

  • OLG München, 19.06.2006 - 4St RR 90/06

    Gleich hohe Strafbemessung trotz Feststellung weiterer Milderungsumstände;

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