Weitere Entscheidung unten: OLG Braunschweig, 25.10.2001

Rechtsprechung
   BGH, 18.10.2001 - 3 StR 387/01 (2)   

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https://dejure.org/2001,3591
BGH, 18.10.2001 - 3 StR 387/01 (2) (https://dejure.org/2001,3591)
BGH, Entscheidung vom 18.10.2001 - 3 StR 387/01 (2) (https://dejure.org/2001,3591)
BGH, Entscheidung vom 18. Oktober 2001 - 3 StR 387/01 (2) (https://dejure.org/2001,3591)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 397 a Abs. 1 StPO
    Antrag des Nebenklägers auf Prozeßkostenhilfe für die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts; Unzulässige Revision (fehlendes Rechtsschutzinteresse bei Aussichtslosigkeit)

  • HRR Strafrecht

    § 52 StGB; § 223 StGB; § 212 StGB; § 15 StGB; § 261 StPO
    Tatmehrheit / Tateinheit zwischen Körperverletzung und Totschlag (Zweifelsgrundsatz); Vorsatz; Beweiswürdigung

  • openjur.de

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2002, 75
  • StV 2002, 601
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 08.07.1987 - 3 StR 206/87

    Anwendbarkeit des Grundsatzes "Im Zweifel für den Angeklagten" bei Unklarheit

    Auszug aus BGH, 18.10.2001 - 3 StR 387/01
    Das Landgericht hat nicht bedacht, daß der Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten" auch dann gilt, wenn ungeklärt ist, ob, die tatsächlichen Voraussetzungen der Tateinheit oder der Tatmehrheit vorgelegen haben (BGHR StGB § 52 Abs. 1 in dubio pro reo 2 m.w.Nachw.).
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Rechtsprechung
   OLG Braunschweig, 25.10.2001 - 1 Ss 52/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,14323
OLG Braunschweig, 25.10.2001 - 1 Ss 52/01 (https://dejure.org/2001,14323)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 25.10.2001 - 1 Ss 52/01 (https://dejure.org/2001,14323)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 25. Oktober 2001 - 1 Ss 52/01 (https://dejure.org/2001,14323)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2002, 75
 
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Wird zitiert von ... (17)

  • OLG Köln, 03.11.2015 - 1 RVs 166/15

    Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe wegen Leistungserschleichung

    "Die Anwendung der Vorschrift ist nach der ganz überwiegenden höchst- und obergerichtlichen Rechtsprechung bei der Ahndung von Bagatellstraftaten nicht ausgeschlossen (vgl. BGH NJW 2008, 672, 673; SenE v. 07.03.2008 - 82 Ss 15/08 - SenE v. 20.12.2011 - III-1 RVs 283/11 - und - III-1 RVs 284/11 - OLG Düsseldorf NStZ 1986, 512; OLG Braunschweig NStZ-RR 2002, 75; BayObLG NJW 2003, 2926; OLG Hamm VRS 106, 189, 190; OLG Celle NStZ-RR 2004, 142; OLG Hamburg NStZ-RR 2004, 72; OLG Stuttgart NStZ 2007, 37; a.A. wohl bei Diebstahl äußerst geringwertiger Sachen ["Milchschnitte" im Wert von 0, 26 EUR]: OLG Stuttgart NJW 2002, 3188, 3189; vgl. auch: OLG Karlsruhe NJW 2003, 1825).
  • OLG Hamm, 21.10.2014 - 1 RVs 82/14

    Freiheitsstrafe bei Diebstahl mit Bagatellschaden zulässig

    Diese Auffassung wird auch von anderen Oberlandesgerichten geteilt (vgl. z. B. OLG Brandenburg, Beschl. v. 13.07.2009 - 1 Ss 48/09 - juris; OLG Braunschweig NStZ-RR 2002, 75; OLG Celle NStZ-RR 2004, 142; OLG Dresden, Beschl. v. 21.07.2014 - 2 OLG 21 Ss 319/14; OLG München, Beschl. v. 10.08.2009.5 St RR 201/09 - juris; OLG Naumburg, Beschl. v. 28.06.2011 - 2 Ss 68/11 - juris).

    So hat das Oberlandesgericht Braunschweig (NStZ-RR 2002, 75) im Fall des Diebstahls einer Schachtel Zigaretten durch einen mehrfach vorbestraften Täter die Verhängung einer Freiheitsstrafe von zwei Monaten für "schlechthin unangemessen" erachtet.

  • BGH, 15.11.2007 - 4 StR 400/07

    Voraussetzungen einer Divergenzvorlage (Abgrenzung von nicht vorlagefähigen

    Mit Ausnahme der wegen Hausfriedensbruchs verhängten Einzelstrafe sieht sich das Oberlandesgericht Naumburg an der beabsichtigten Entscheidung durch die Beschlüsse des Oberlandesgerichts Braunschweig vom 25. Oktober 2001 - 1 Ss 52/01 - (NStZ-RR 2002, 75) und des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 9. Februar 2006 - 1 Ss 575/05 - (NStZ 2007, 37) gehindert: Das Oberlandesgericht Braunschweig habe es in der genannten Entscheidung als "schlechthin unangemessen" angesehen, den Diebstahl einer Kaufhausware im Wert von 5, 00 DM mit einer Freiheitsstrafe von zwei Monaten zu ahnden.
  • OLG Stuttgart, 09.02.2006 - 1 Ss 575/05

    Übermaßverbot: Freiheitsstrafe bei Bagatelldelikt

    Da das Gesetz innerhalb der Fallgruppe der Geringwertigkeit keine weiteren Abstufungen oder Differenzierungen vorsieht - sie wären der jeweils gebotenen Einzelfallbetrachtung auch abträglich - können auch geringfügige, nur sehr niedrige Schäden verursachende oder aus sonstigen Gründen Bagatellcharakter aufweisende Straftaten die Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe nach sich ziehen (vgl. zum Diebstahl geringwertiger Sachen etwa OLG Braunschweig, NStZ-RR 2002, 75, 76; OLG Celle NStZ-RR 2004, 142 und - nicht entscheidungstragend - OLG Hamburg NStZ-RR 2004, 72, 73; unentschieden OLG Hamm StraFo 2003, 99, 100).
  • LG Freiburg, 06.06.2011 - 7 Ns 85 Js 4476/09

    Tatbestand der Volksverhetzung wird gem. § 130 Abs. 2 Nr. 1 StGB i.F.d.

    "Entgegen OLG Stuttgart NJW 2002, 3188 und OLG Braunschweig NStZ-RR 2002, 75 ergibt sich nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts weder aus dem aus Art. 1 1, 2 I GG hergeleiteten Gebot schuldangemessenen Strafens noch aus dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 III GG ), dass die Verhängung einer (kurzen) Freiheitsstrafe erst ab einer bestimmten Schadenshöhe in Betracht kommt.

    Da das Gesetz innerhalb der Fallgruppe der Geringwertigkeit keine weiteren Abstufungen oder Differenzierungen vorsieht - sie wären der jeweils gebotenen Einzelfallbetrachtung auch abträglich - können auch geringfügige, nur sehr niedrige Schäden verursachende oder aus sonstigen Gründen Bagatellcharakter aufweisende Straftaten die Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe nach sich ziehen (vgl. zum Diebstahl geringwertiger Sachen etwa OLG Braunschweig NStZ-RR 2002, 75, 76; OLG Celle NStZ-RR 2004, 142 und - nicht entscheidungstragend - OLG Hamburg NStZ-RR 2004, 72, 73; unentschieden OLG Hamm StraFo 2003, 99, 100).

  • OLG Nürnberg, 25.10.2005 - 2 St OLG Ss 150/05

    Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch; Beurteilungsspielraum

    Von einem gerechten Schuldausgleich könne in einem solchen Fall nicht mehr gesprochen werden (OLG Braunschweig NStZ-RR 2002, 75; OLG Karlsruhe NJW 2003, 1825).

    Insoweit wird teilweise befürwortet, bei gewissen Wertgrenzen - in einigen Entscheidungen werden wenige Cent genannt (OLG Stuttgart NJW 2002, 3188, 3189; OLG Hamm StraFo 2003, 99, 100), manchmal auch ein Betrag von 2, 50 Euro (OLG Braunschweig NStZ-RR 2002, 75; ebenso: Krumm NJW 2004, 328, 329) - die Verhängung einer Freiheitsstrafe als absolut unvertretbar anzusehen.

  • OLG Karlsruhe, 14.04.2003 - 3 Ss 54/03

    Beachtung des Übermaßverbots bei Bestrafung eines vorbestraften und

    Das aus diesem Grundsatz abgeleitete, aus dem Rechtsstaatsprinzip folgende Übermaßverbot besitzt Verfassungsrang und setzt auch dem Strafanspruch des Staates im Einzelfall Grenzen (vgl. OLG Karlsruhe Die Justiz 1997, 29 = StV 1996, 675 = NStZ-RR 1997, 248 bei einem Betäubungsmitteldelikt; vgl. auch OLG Stuttgart Die Justiz 2003, 19 und OLG Braunschweig NStZ-RR 2002, 75 jeweils zu Fällen des Diebstahls geringwertiger Sachen).
  • OLG Naumburg, 28.06.2011 - 2 Ss 68/11

    Strafverfahren: Prüfung der Schuldfähigkeit bei einer Persönlichkeitsstörung;

    Ist die Tatschuld gering, können auch einschlägige Vorstrafen ohne weitergehende besondere erschwerende Umstände nicht zu einem wesentlich höheren Unrechtsgehalt der Tat führen (OLG Braunschweig NStZ-RR 2002, 75; OLG Stuttgart NJW 2007, 37, 38; OLG Hamm, Beschluss vom 18. November 2002, 2 Ss 768/02 - zitiert in juris; Beschluss vom 10. Januar 2008, 3 Ss 491/07 - zitiert in juris).
  • AG Lübeck, 27.06.2012 - 61 Ds 70/12

    Diebstahl: Gewahrsamsbruch beim Ladendiebstahl; Voraussetzungen einer kurzen

    Besondere Umstände können im Einzelfall auch bei Taten mit besonders geringem Erfolgsunwert gegeben sein, wenn diesem ein besonders hoher Handlungsunwert gegenüber steht (vgl. OLG Hamburg NStZ-RR 2004, 72, 73; OLG Celle NStZ-RR 2004, 142; OLG Braunschweig NStZ-RR 2002, 75).
  • OLG Hamburg, 11.08.2003 - II-56/03

    Kein Verstoß gegen das Übermaßverbot bei Ausgleich des geringen Wertes durch

    Diese Auffassung entfernt sich von dem in § 242 Abs. 1 StGB vorgegebenen Strafrahmen und von den in § 46 StGB normierten Grundsätzen der Strafzumessung, denen höherrangiges Recht nicht entgegen steht (im Ergebnis ebenso OLG Braunschweig, NStZ-RR 2002, 75: ein Monat Freiheitsstrafe bei Diebesbeute im Wert von DM 5, 00).
  • OLG Hamm, 18.11.2002 - 2 Ss 768/02

    Freiheitsstrafe, Bagatelldelikt, Übermaßverbot

  • KG, 09.12.2003 - 1 Ss 404/03

    Verhängung einer kurzfristigen Freiheitsstrafe wegen Schwarzfahrens in der U-Bahn

  • BayObLG, 22.07.2003 - 5St RR 167/03

    Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe bei Straftaten mit geringer Schadenshöhe

  • OLG Hamm, 20.03.2003 - 3 Ss 78/03

    Diebstahl, Freiheitsstrafe, unangemessene Reaktion, geringwertige Sache,

  • OLG Brandenburg, 04.04.2011 - 53 Ss 25/11

    Revision gegen den Rechtsfolgenausspruch; Strafzumessung bei Bagatelldelikten

  • OLG Brandenburg, 15.10.2008 - 1 Ss 70/08

    Strafzumessung bei Ladendiebstahl: Unbedingte Freiheitsstrafe zur Ahndung von

  • OLG Brandenburg, 21.01.2009 - 1 Ss 95/08

    Vernehmung eines Angeklagten zur Sache; Freiheitsstrafe wegen Diebstahls:

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