Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 05.09.2002

Rechtsprechung
   BGH, 03.12.2002 - 4 StR 442/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,5359
BGH, 03.12.2002 - 4 StR 442/02 (https://dejure.org/2002,5359)
BGH, Entscheidung vom 03.12.2002 - 4 StR 442/02 (https://dejure.org/2002,5359)
BGH, Entscheidung vom 03. Dezember 2002 - 4 StR 442/02 (https://dejure.org/2002,5359)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Verbot der Doppelverwertung hinsichtlich Strafrahmen und konkreter Strafbemessung - Gesamtwürdigung der Umstände bei der Bemessung des Strafrahmens - Strafmilderung wegen Bruch des Tätergewahrsams unmittelbar nach der Tat durch das Opfer - Besondere kriminelle Energie ...

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StGB § 46 Abs. 3; ; StGB § 250 Abs. 2 Nr. 1; ; StGB § 250 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 46 Abs. 3 § 250 Abs. 2 Nr. 1
    Doppelverwertungsverbot hinsichtlich der Verwendung eines gefährlichen Werkzeugs beim schweren Raub

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2003, 105
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.04.1996 - 4 StR 156/96

    Minder schwerer Fall - Schuldspruch begründende Merkmale - Zu Lasten des

    Auszug aus BGH, 03.12.2002 - 4 StR 442/02
    Sie verstößt gegen § 46 Abs. 3 StGB, denn die Merkmale des Tatbestandes - hier: des § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB - die der Gesetzgeber bereits bei der Bestimmung des Strafrahmens als maßgeblich verwertet hat, dürfen nicht nochmals bei der Strafzumessung berücksichtigt werden (vgl. BGH NStZ-RR 1996, 228 (zu § 250 Abs. 1 Nr. 2 StGB a.F.); BGH, Beschluß vom 4. Februar 1999 - 4 StR 16/99 (zu § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB n.F.)).
  • BGH, 04.02.1999 - 4 StR 16/99

    Schuldfähigkeit; Verminderte Schuldfähigkeit; Verbotsirrtum; Einsichtsfähigkeit

    Auszug aus BGH, 03.12.2002 - 4 StR 442/02
    Sie verstößt gegen § 46 Abs. 3 StGB, denn die Merkmale des Tatbestandes - hier: des § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB - die der Gesetzgeber bereits bei der Bestimmung des Strafrahmens als maßgeblich verwertet hat, dürfen nicht nochmals bei der Strafzumessung berücksichtigt werden (vgl. BGH NStZ-RR 1996, 228 (zu § 250 Abs. 1 Nr. 2 StGB a.F.); BGH, Beschluß vom 4. Februar 1999 - 4 StR 16/99 (zu § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB n.F.)).
  • BGH, 15.08.2007 - 5 StR 216/07

    Abgrenzung von schwerer räuberischer Erpressung und schwerem Raub nach

    Das bei dieser Tat mitgeführte Pfefferspray erfüllt lediglich die Voraussetzungen des § 250 Abs. 1 Nr. 1 lit. a StGB als gefährliches Werkzeug (vgl. BGH NStZ-RR 2003, 105; Tröndle/Fischer, StGB 54. Aufl. § 250 Rdn. 6a), die verwendete Schreckschusspistole diejenigen des § 250 Abs. 1 Nr. 1 lit. b StGB (BGHR StGB § 250 Abs. 1 Nr. 1a Waffe 2; BGH NStZ-RR 2002, 265; 2004, 169); das gleiche gilt für das Klebeband als Fesselungswerkzeug (vgl. BGHSt 48, 365, 371).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 05.09.2002 - 5St RR 224/02, 5St RR 224/2002, 5 St RR 224/02, 5 St RR 224/2002   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,10301
BayObLG, 05.09.2002 - 5St RR 224/02, 5St RR 224/2002, 5 St RR 224/02, 5 St RR 224/2002 (https://dejure.org/2002,10301)
BayObLG, Entscheidung vom 05.09.2002 - 5St RR 224/02, 5St RR 224/2002, 5 St RR 224/02, 5 St RR 224/2002 (https://dejure.org/2002,10301)
BayObLG, Entscheidung vom 05. September 2002 - 5St RR 224/02, 5St RR 224/2002, 5 St RR 224/02, 5 St RR 224/2002 (https://dejure.org/2002,10301)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    StGB § 56 Abs. 1, Abs. 3 § 153
    Anforderungen an die Entscheidung über die Sozialprognose bei Strafaussetzung zur Bewährung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bayern.de (Leitsatz)

    § 56 StGB
    Grundlage für eine Prognoseentscheidung - Begehung zukünftiger Straftaten

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2003, 105
  • BayObLGSt 2002, 126
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 15.02.1967 - RReg. 1a St 451/66
    Auszug aus BayObLG, 05.09.2002 - 5St RR 224/02
    Grundsätzlich ist daher auch die Auffassung abzulehnen, ungünstig sei in diesem Zusammenhang die Prognose nur, wenn Straftaten, die vom Angeklagten zu erwarten sind, nach Art und Schwere in etwa der Tat entsprächen, deretwegen er verurteilt wurde (LK-Gribbohm § 56 Rn. 14; Lackner/Kühl § 56 Rn. 8; vgl. auch BayObLGSt 1967, 35/36; a.M. SS-Stree § 56 Rn. 15).
  • OLG Celle, 29.11.2016 - 2 Ss 124/16

    Berücksichtigung künftig zu erwartender Bagatellstraftaten bei der

    Die danach vom Tatgericht zu treffende Prognoseentscheidung erfasst grundsätzlich alle Arten von Straftaten, es muss sich weder um einschlägige, noch um ähnlich gewichtige Straftaten handeln (vgl. BGH NStZ-RR 2001, 16; BayObLG NStZ-RR 2003, 105; OLG Hamm, Beschluss vom 30. Juni 2009; 2 Ss 200/09; LK- Hubrach , 12. Auflage, § 56 Rn. 15; MüKoStGB/ Groß , 3. Auflage, § 56 Rn. 18; Sch/Sch- Stree/Kinzig , 29. Auflage, § 56 Rn. 16; Fischer a. a. O., § 56 Rn. 4).

    Hieran fehlt es jedoch, wenn ein Rechtsfehler Gesichtspunkte bei der Aussetzungsentscheidung betrifft, die auch eine Rolle bei der Zumessung der Strafe spielen, also ein erkennbarer Zusammenhang zwischen den Erwägungen zur Strafzumessung und zur Strafaussetzung besteht (vgl. BayObLG NStZ-RR 2003, 105; Fischer a. a. O., § 56 Rn. 27).

  • VGH Bayern, 02.05.2017 - 19 CS 16.2466

    Bedeutung der Aussetzung des Rests einer Freiheitsstrafe für die Gefahrenprognose

    Nach der strafgerichtlichen Rechtsprechung kann die Aussetzung des Strafrestes "verantwortet werden" im Sinne des § 57 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB, wenn eine gewisse Wahrscheinlichkeit für den Erfolg spricht (eine reale Chance); eine Wahrscheinlichkeit der Resozialisierung, also eine Unwahrscheinlichkeit neuer Straftaten (sie müssen nicht unbedingt einschlägig sein vgl. BGH, U.v. 28.06.2000 - 3 StR 156/00 - NStZ-RR 2001, 15, juris Rn. 18 sowie BayObLG, U.v. 05.09.2002 - 5 St RR 224/2002 - NStZ-RR 2003, 105, juris Rn. 9 f.) oder eine "überwiegende Wahrscheinlichkeit" der Bewährung in Freiheit wird nicht gefordert (Stree/Kinzig, a.a.O., § 57 Rn. 11 ff., Fischer, StGB, 63. Aufl. 2016, § 57 Rn. 14).
  • VGH Bayern, 10.10.2017 - 19 ZB 16.2636

    Ausweisung trotz positiver strafvollstreckungsrechtlicher Entscheidung

    Nach der strafgerichtlichen Rechtsprechung kann die Aussetzung des Strafrestes "verantwortet werden" im Sinne des § 57 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB, wenn eine gewisse Wahrscheinlichkeit für den Erfolg spricht (eine reale Chance); eine Wahrscheinlichkeit der Resozialisierung, also eine Unwahrscheinlichkeit neuer Straftaten (sie müssen nicht unbedingt einschlägig sein vgl. BGH, U.v. 28.06.2000 - 3 StR 156/00 - NStZ-RR 2001, 15, juris Rn. 18 sowie BayObLG, U.v. 05.09.2002 - 5 St RR 224/2002 - NStZ-RR 2003, 105, juris Rn. 9 f.) oder eine "überwiegende Wahrscheinlichkeit" der Bewährung in Freiheit wird nicht gefordert (Stree/Kinzig, a.a.O., § 57 Rn. 11 ff., Fischer, StGB, 63. Aufl. 2016, § 57 Rn. 14).
  • VGH Bayern, 02.05.2017 - 19 ZB 16.186

    Ausweisung eines nigerianischen Straftäters - Freiheitsstrafe wegen sexuellen

    Die Nichtaussetzung eines Strafrests bedeutet jedoch, dass im Rahmen der Strafvollstreckung nicht einmal von derjenigen "gewissen Wahrscheinlichkeit" eines Resozialisierungserfolgs (nur) in der Bewährungszeit ausgegangen worden ist, die für eine Strafrestaussetzung erforderlich wäre (nach der strafgerichtlichen Rechtsprechung kann die Aussetzung des Strafrestes "verantwortet werden" im Sinne des § 57 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB, wenn eine gewisse Wahrscheinlichkeit, eine "reale Chance" für den Erfolg spricht; eine Wahrscheinlichkeit der Resozialisierung, also eine Unwahrscheinlichkeit neuer Straftaten muss demgegenüber nicht unbedingt einschlägig sein vgl. BGH, U.v. 28.06.2000 - 3 StR 156/00 - NStZ-RR 2001, 15, juris Rn. 18 sowie BayObLG, U.v. 05.09.2002 - 5 St RR 224/2002 - NStZ-RR 2003, 105, juris Rn. 9 ff.; eine "überwiegende Wahrscheinlichkeit" der Bewährung in Freiheit wird nicht gefordert, vgl. Stree/Kinzig in Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl. 2014, § 57 Rn. 14 ff. und Fischer, StGB, 63. Aufl. 2016, § 57 Rn. 14).
  • LG Krefeld, 19.03.2021 - 21 KLs 3/21
    Für die Prognoseentscheidung kommt es grundsätzlich nicht darauf an, ob solche zukünftigen Taten von einschlägiger Natur sind, da das Gesetz lediglich von Straftaten schlechthin ausgeht, ohne diese auf dem zur Aburteilung anstehenden Deliktsbereich zu beschränken (BayObLGSt 2002, 126 = NStZ-RR 2003, 105; vgl. BeckOK StGB/Heintschel-Heinegg, 49. Ed. 1.2.2021, StGB § 56 Rn. 5).
  • OLG Hamm, 28.05.2009 - 2 Ss 200/09

    Strafzumessung; allgemeine Anforderungen; Widerruf von Strafaussetzung

    In der Regel wird indes kein Anlass zu einer solchen Prüfung bestehen, da sich die Legalprognose nicht dadurch verbessert, dass der Verurteilte durch die Widerrufsanlasstat gezeigt hat, dass er bereit ist, zusätzlich weitere Rechtsgüter zu verletzen (BayObLG, NStZ-RR 2003, 105, 106 mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Köln, 24.05.2016 - 1 RVs 83/16

    Zulässigkeit der Beschränkung des Rechtsmittels auf die Strafaussetzung zur

    Andererseits bedarf es bei einschlägigen und gewichtigen, noch nicht lange zurückliegenden Vorstrafen einer besonders eingehenden Begründung, warum die nunmehr verhängte Freiheitsstrafe dennoch zur Bewährung ausgesetzt wird (OLG Braunschweig NStZ-RR 2015, 19; BayObLG NStZ-RR 2003, 105).
  • OLG Braunschweig, 24.10.2014 - 1 Ss 61/14

    Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf die Strafaussetzung zur Bewährung;

    Nur ausnahmsweise ist eine solche Beschränkung nicht zulässig, wenn sich die zugrunde liegenden Erwägungen nicht von denen der Strafzumessung trennen lassen (BGH, Urteil vom 06.04.1982, 4 StR 666/81, juris, Rn. 2 m. w. N.; BayObLG, Beschluss vom 05.09.2002, 5 ST RR 224/02, juris, Rn. 5; KG, Urteil vom 10.06.1999, (5) 1 Ss 419/98 (67/98), juris, Rn. 2).
  • OLG Karlsruhe, 29.11.2004 - 1 Ss 157/04

    Strafaussetzung zur Bewährung: Besondere Umstände für eine günstige

    In solchen Fällen mehrfachen Bewährungsversagens bedarf es daher regelmäßig besonderer Umstände, um erneut eine positiven Prognose stellen zu können (vgl. Senat NJW 2003, 1263 ff.; BayObLG NStZ-RR 2003, 105 f.).
  • OLG Köln, 17.01.2017 - 1 RVs 285/16

    Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch bei

    Andererseits bedarf es bei einschlägigen und gewichtigen, noch nicht lange zurückliegenden Vorstrafen einer besonders eingehenden Begründung, warum die nunmehr verhängte Freiheitsstrafe dennoch zur Bewährung ausgesetzt wird (OLG Braunschweig NStZ-RR 2015, 19; BayObLG NStZ-RR 2003, 105).
  • VGH Bayern, 03.04.2019 - 19 ZB 18.1011

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung bezüglich eines die Ausweisung u.a.

  • VGH Bayern, 24.07.2017 - 19 CS 16.2376

    Kein Anspruch auf Erteilung bzw. Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis wegen

  • OLG Hamm, 22.01.2007 - 2 Ss 458/06

    Beweisantrag; Inhalt; konkrete Beweisbehaptung; Beweisanregung

  • OLG Hamburg, 14.03.2011 - 2 Ws 26/11

    Bewährungswiderruf: Überzeugungsbildung von einer Widerrufsanlasstat; Widerruf

  • VGH Bayern, 03.04.2020 - 19 CS 18.1704

    Abschiebung, Aufenthaltserlaubnis, Beschwerde, Bescheid, Abschiebungsverbot,

  • VGH Bayern, 10.07.2017 - 19 ZB 15.1916

    Verlustfeststellung hinsichtlich eines polnischen Straftäters

  • OLG Hamburg, 23.06.2008 - 2-39/08

    Notwendige Verteidigung: Bestellung eines Pflichtverteidigers wegen der Schwere

  • OLG München, 18.02.2008 - 4St RR 202/07

    Berufungsbeschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch: Erforderlichkeit von

  • OLG Karlsruhe, 23.01.2008 - 1 Ss 19/07

    Streit über die Rechtmäßigkeit der Beibehaltung einer Strafe trotz

  • KG, 28.01.2022 - 121 Ss 116/21

    Erörterung der Voraussetzungen des § 56 Abs. 3 StGB bei Straftaten nach § 114

  • KG, 28.01.2022 - 5-44/21
  • OLG München, 08.03.2006 - 4St RR 30/06

    Fehlende Feststellungen zum Mindestschuldumfang in Betäubungsmittelverfahren

  • OLG Hamburg, 14.03.2011 - 2 Ws 27/11

    Bewährungswiderruf: Überzeugungsbildung von einer Widerrufsanlasstat; Widerruf

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