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   BGH, 17.12.2002 - 4 StR 480/02   

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BGH, 17.12.2002 - 4 StR 480/02 (https://dejure.org/2002,2106)
BGH, Entscheidung vom 17.12.2002 - 4 StR 480/02 (https://dejure.org/2002,2106)
BGH, Entscheidung vom 17. Dezember 2002 - 4 StR 480/02 (https://dejure.org/2002,2106)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Anordnung der Entziehung der Fahrerlaubnis - Charakterliche Unzuverlässigkeit - Nichtvorliegen eines Verkehrsverstoßes - Erfordernis einer umfassenden Gesamtwürdigung bei sonstigen strafbaren Handlungen - Begehung von Betäubungsmitteldelikten unter ...

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 69 Abs. 1; ; StGB § 69 Abs. 2; ; BtMG § 29 a Abs. 1 Nr. 2

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    StGB § 69
    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Kfz-Benutzung zu einer nicht in § 69 Abs. 2 StGB genannten Tat

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 69 Abs. 1
    Straftat in Zusammenhang mit dem Führen eines Fahrzeugs

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2003, 122
  • VersR 2003, 875
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 05.11.2002 - 4 StR 406/02

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Ungeeignetheit (Betäubungsmittelkonsum; Transport

    Auszug aus BGH, 17.12.2002 - 4 StR 480/02
    Die Rechtsprechung verlangt deshalb in diesen Fällen regelmäßig eine nähere Begründung der Entscheidung aufgrund einer umfassenden Gesamtwürdigung (st. Rspr.; BGHR StGB § 69 Abs. 1 Entziehung 5 und 8; Senatsbeschlüsse vom 22. Oktober 2002 - 4 StR 339/02; vom 5. November 2002 - 4 StR 406/02 und vom 3. Dezember 2002 - 4 StR 458/02).

    Die Rechtsfrage, ob überhaupt unter Benutzung von Kraftfahrzeugen begangene Anlaßtaten die Entziehung der Fahrerlaubnis rechtfertigen sollen, die keinerlei spezifische Verkehrssicherheitsinteressen berühren (vgl. dazu Senatsbeschluß vom 5. November 2002 - 4 StR 406/02 m.N.), muß auch in diesem Fall nicht entschieden werden.

    Einen Erfahrungssatz, daß jeder Täter, der, wie der Angeklagte, Betäubungsmittel in seinem Kraftfahrzeug transportiert, deshalb zu besonders riskanter Fahrweise entschlossen ist, um sich im Zweifel auch um den Preis der Gefährdung anderer durch Flucht seiner Feststellung zu entziehen, gibt es in dieser Allgemeinheit nicht (Senatsbeschluß vom 5. November 2002 - 4 StR 406/02).

  • BGH, 03.12.2002 - 4 StR 458/02

    Entziehung der Fahrerlaubnis (Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen;

    Auszug aus BGH, 17.12.2002 - 4 StR 480/02
    Die Rechtsprechung verlangt deshalb in diesen Fällen regelmäßig eine nähere Begründung der Entscheidung aufgrund einer umfassenden Gesamtwürdigung (st. Rspr.; BGHR StGB § 69 Abs. 1 Entziehung 5 und 8; Senatsbeschlüsse vom 22. Oktober 2002 - 4 StR 339/02; vom 5. November 2002 - 4 StR 406/02 und vom 3. Dezember 2002 - 4 StR 458/02).

    Die Benutzung des Fahrzeugs spielte jedoch für das dem Angeklagten angelastete Handeltreiben eine völlig untergeordnete Rolle (vgl. Senatsbeschluß vom 3. Dezember 2002 - 4 StR 458/02).

  • BGH, 30.07.1991 - 1 StR 404/91

    Betäubungsmittelgeschäft - Kraftfahrzeug - Benutzung des Kraftfahrzeuges -

    Auszug aus BGH, 17.12.2002 - 4 StR 480/02
    Selbst wenn man mit der bisherigen Rechtsprechung davon ausgeht, daß Handeltreiben mit Betäubungsmitteln, zumal in größerer Menge, in aller Regel eine erhebliche charakterliche Unzuverlässigkeit belegt, die auch die Ungeeignetheit des Täters zum Führen eines Kraftfahrzeugs ergibt, wenn dieser im Rahmen des Tatgeschehens ein Kraftfahrzeug geführt hat (BGHR StGB § 69 Abs. 1 Entziehung 3 und 10; BGH NStZ 2000, 26), so tragen die Feststellungen und die Würdigung, mit der das Landgericht die Annahme der Ungeeignetheit im Sinne des § 69 Abs. 1 StGB begründet hat, die Maßregelanordnung nicht.
  • BGH, 08.08.1994 - 1 StR 278/94

    Strafschärfende Bewertung der Eigenschaft von Maschinenpistolen als Kriegswaffen

    Auszug aus BGH, 17.12.2002 - 4 StR 480/02
    Die Rechtsprechung verlangt deshalb in diesen Fällen regelmäßig eine nähere Begründung der Entscheidung aufgrund einer umfassenden Gesamtwürdigung (st. Rspr.; BGHR StGB § 69 Abs. 1 Entziehung 5 und 8; Senatsbeschlüsse vom 22. Oktober 2002 - 4 StR 339/02; vom 5. November 2002 - 4 StR 406/02 und vom 3. Dezember 2002 - 4 StR 458/02).
  • BGH, 17.05.2000 - 3 StR 167/00

    Ausländerrechtliche Folgen einer Tat als bestimmender Strafzumessungsgrund";

    Auszug aus BGH, 17.12.2002 - 4 StR 480/02
    Selbst wenn man mit der bisherigen Rechtsprechung davon ausgeht, daß Handeltreiben mit Betäubungsmitteln, zumal in größerer Menge, in aller Regel eine erhebliche charakterliche Unzuverlässigkeit belegt, die auch die Ungeeignetheit des Täters zum Führen eines Kraftfahrzeugs ergibt, wenn dieser im Rahmen des Tatgeschehens ein Kraftfahrzeug geführt hat (BGHR StGB § 69 Abs. 1 Entziehung 3 und 10; BGH NStZ 2000, 26), so tragen die Feststellungen und die Würdigung, mit der das Landgericht die Annahme der Ungeeignetheit im Sinne des § 69 Abs. 1 StGB begründet hat, die Maßregelanordnung nicht.
  • BGH, 22.10.2002 - 4 StR 339/02

    Entziehung der Fahrerlaubnis (Charakter der Maßregel; grundsätzlich erforderliche

    Auszug aus BGH, 17.12.2002 - 4 StR 480/02
    Die Rechtsprechung verlangt deshalb in diesen Fällen regelmäßig eine nähere Begründung der Entscheidung aufgrund einer umfassenden Gesamtwürdigung (st. Rspr.; BGHR StGB § 69 Abs. 1 Entziehung 5 und 8; Senatsbeschlüsse vom 22. Oktober 2002 - 4 StR 339/02; vom 5. November 2002 - 4 StR 406/02 und vom 3. Dezember 2002 - 4 StR 458/02).
  • BGH, 29.09.1999 - 2 StR 167/99

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Minder

    Auszug aus BGH, 17.12.2002 - 4 StR 480/02
    Selbst wenn man mit der bisherigen Rechtsprechung davon ausgeht, daß Handeltreiben mit Betäubungsmitteln, zumal in größerer Menge, in aller Regel eine erhebliche charakterliche Unzuverlässigkeit belegt, die auch die Ungeeignetheit des Täters zum Führen eines Kraftfahrzeugs ergibt, wenn dieser im Rahmen des Tatgeschehens ein Kraftfahrzeug geführt hat (BGHR StGB § 69 Abs. 1 Entziehung 3 und 10; BGH NStZ 2000, 26), so tragen die Feststellungen und die Würdigung, mit der das Landgericht die Annahme der Ungeeignetheit im Sinne des § 69 Abs. 1 StGB begründet hat, die Maßregelanordnung nicht.
  • BGH, 06.11.1997 - 4 StR 536/97

    Gesamtfreiheitsstrafe wegen sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen - Anordnung

    Auszug aus BGH, 17.12.2002 - 4 StR 480/02
    Die Rechtsprechung verlangt deshalb in diesen Fällen regelmäßig eine nähere Begründung der Entscheidung aufgrund einer umfassenden Gesamtwürdigung (st. Rspr.; BGHR StGB § 69 Abs. 1 Entziehung 5 und 8; Senatsbeschlüsse vom 22. Oktober 2002 - 4 StR 339/02; vom 5. November 2002 - 4 StR 406/02 und vom 3. Dezember 2002 - 4 StR 458/02).
  • BGH, 26.09.2003 - 2 StR 161/03

    Entziehung der Fahrerlaubnis (Maßregel; Zusammenhang mit dem Führen eines

    Gegen die Anwendung der §§ 69, 69a StGB auch auf Fälle, in welchen sich aus der Anlaßtat Indizien dafür ergeben, der Beschuldigte werde zukünftig ein Kraftfahrzeug zur Begehung verkehrs-unspezifischer Straftaten mißbrauchen, hat der 4. Strafsenat in einer Reihe von Entscheidungen - jeweils in nicht tragenden Erwägungen - Bedenken erhoben (vgl. BGH NStZ-RR 2003, 74; 2003, 311; Beschlüsse vom 17. Dezember 2002 - 4 StR 392/02; 4 StR 409/02; 4 StR 480/02; vom 9. Januar 2003 - 4 StR 488/02; vom 16. Januar 2003 - 4 StR 264/02; vom 13. Mai 2003 - 4 StR 518/02; vgl. dazu Geppert NStZ 2003, 288 ff.; Detter NStZ 2003, 471, 476; Winkler NStZ 2003, 247, 251; kritisch Geppert in LK 11. Aufl. § 69 Rdn. 34; ders. NStZ 2003, 288 f.; Kulemeier, Fahrverbot und Entzug der Fahrerlaubnis, 1991, S. 68 ff., 282 ff.; ders. NStZ 2003, 212; Molketin DAR 1999, 536 ff.; Stange StV 2002, 262 f.; einschränkend auch Hentschel, Trunkenheit, Fahrerlaubnisentziehung, Fahrverbot, 9. Aufl. 2003, Rdn. 583).
  • OLG Hamm, 20.08.2003 - 1 Ss 362/03

    Fahrerlaubnisentziehung, Ungeeignetheit, allgemeines Delikt

    Der Senat hält an der auch überwiegend von den Senaten des BGH vertretenen Auffassung, dass bei schwerwiegenden Taten - wie der Durchführung von Betäubungsmittelgeschäften im größeren Umfang unter Benutzung eines Kraftfahrzeuges - die charakterliche Unzuverlässigkeit zum Führen eines Kraftfahrzeuges in aller Regel verneint werden muss und nur unter ganz besonderen Umständen etwas anderes gelten kann, fest (vgl. zuletzt noch BGH, Beschluss vom 14. Mai 2003 - 1 StR 113/03; so auch OLG Hamm, Beschluss vom 1. Juli 2003 - 4 Ss 387/03; a.A. in einem obiter dicctum BGH NStZ-RR 2003, 74; BGH NStZ-RR 2003, 122).

    Neuerdings wird in der Rechtsprechung die Auffassung vertreten, dass bei Nicht-Katalogtaten i.S.d. § 69 Abs. 2 StGB konkrete Anhaltspunkte für die Gefahr vorliegen müssten, der Täter werde seine kriminellen Ziele über die im Verkehr gebotene Sorgfalt und Rücksichtnahme stellen, mithin als Anlasstat Delikte generell ausscheiden, die keinerlei spezifische Verkehrssicherheitsinteressen berühren (BGH NStZ-RR 2003, 74; BGH NStZ-RR 2003, 122).

  • OLG Hamm, 19.10.2004 - 3 Ss 236/04

    Steuern des Fluchtfahrzeugs bei Einbruchdiebstahl - Abgrenzung von Mittäterschaft

    Dabei kann offen bleiben, ob für die Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 69 Abs. 1 StGB wegen einer Straftat aus dem Bereich der allgemeinen Kriminalität ein verkehrsspezifischer Gefahrenzusammenhang ausdrücklich festgestellt werden muss( so Beschluss d. 4. Strafsenats des BGH v. 5.11.2002 4 StR 406/02 in NStZ-RR 03, 74; 3.12.2002 4 StR 458/02; 17.12.2002 4 StR 480/02 und 9.1.2003 4 StR 488/02; anderer Auffassung 1. Strafsenat - Beschluss vom 14.5.2003 in NStZ 2003, 658).
  • OLG Koblenz, 24.03.2003 - 1 Ss 45/03

    Betäubungsmitteltransport, Entziehung der Fahrerlaubnis, Gesamtwürdigung,

    Diese Erwägung trägt die Entscheidung nicht (vgl. Beschlüsse des 4. Strafsenats des BGH v. 5.11.02 ­ 4 StR 406/02 [NStZ­RR 03, 74; 3.12.02 ­ 4 StR 458/02; 17.12.02 ­ 4 StR 480/02 und 9.1.03 ­ 4 StR 488/02; alle unter www.hrr­strafrecht.de ).
  • OLG Hamm, 22.05.2003 - 2 Ss 272/03

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Anlasstat; verkehrsspezifischer Zusammenhang

    Erforderlich sind insoweit konkrete Anhaltspunkte für die Gefahr, der Täter werde seine kriminellen Ziele über die im Verkehr gebotene Sorgfalt und Rücksichtnahme stellen (BGH, Beschlüsse vom 5. November 2002 in 4 StR 406/02 = NStZ-RR 2003, 74 = VRS 104, 214; vom 17. Dezember 2002 in 4 StR 392/02 sowie vom 17. Dezember 2002 in 4 StR 480/02; jeweils m.w.N.).
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