Weitere Entscheidung unten: BGH, 05.02.2003

Rechtsprechung
   BGH, 21.01.2003 - 4 StR 414/02   

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https://dejure.org/2003,4288
BGH, 21.01.2003 - 4 StR 414/02 (https://dejure.org/2003,4288)
BGH, Entscheidung vom 21.01.2003 - 4 StR 414/02 (https://dejure.org/2003,4288)
BGH, Entscheidung vom 21. Januar 2003 - 4 StR 414/02 (https://dejure.org/2003,4288)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 22 StGB; § 239 StGB; § 177 Abs. 2 StGB; § 46 StGB
    Versuchte Freiheitsberaubung (unmittelbares Ansetzen; kurze Dauer der Beeinträchtigung; Subsidiarität, wenn die Freiheitsberaubung nur das Mittel zur Tat ist); Vergewaltigung (Regelbeispiele; mildernder Umstand der vorherigen länger andauernden intimen Beziehung; ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Nötigung in Tateinheit mit versuchter Freiheitsberaubung und Vergewaltigung; Beschränkung der Fortbewegungsfreiheit bei kurzem Einschließen im Badezimmer zur Vornahme von sexuellen Handlungen als bloße Tatbestandsverwirklichung der Nötigung

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 239 Abs. 1; ; StGB § 239; ; StGB § 23 Abs. 2; ; StGB § 49 Abs. 1; ; StGB § 240; ; StGB § 177 Abs. 2; ; StGB § 354 Abs. 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 239
    Keine Freiheitsberaubung bei nur kurzzeitiger Behinderung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • strafrechtsblogger.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Strafmilderung im Rahmen der Vergewaltigung bei vorangegangener intimer Beziehung - eine längst überholte Praxis

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2003, 168
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 03.12.2002 - 4 StR 432/02

    Letztes Wort des Angeklagten (Wiedereintritt in die Beweisaufnahme; Beruhen;

    Auszug aus BGH, 21.01.2003 - 4 StR 414/02
    Es erscheint bereits fraglich, ob der vom Angeklagten beabsichtigte kurze Aufenthalt im Bad gegen den Willen der Frau den Tatbestand des § 239 Abs. 1 StGB erfüllt hätte, weil dazu eine zeitlich nur unerhebliche Beeinträchtigung der Fortbewegungsfreiheit nicht ausreicht (vgl. BGH, Beschluß vom 3. Dezember 2002 - 4 StR 432/02).
  • BGH, 23.10.1997 - 4 StR 485/97

    Vergewaltigung in Tateinheit mit Freiheitsberaubung sowie mit vorsätzlicher

    Auszug aus BGH, 21.01.2003 - 4 StR 414/02
    Diesen wesentlichen strafmildernden Umstand (vgl. BGH StV 1998, 76; BGHR StGB § 177 Abs. 2 (i.d.F. des 6. StrRG) Strafrahmenwahl 14) hat das Landgericht weder bei der Strafrahmenwahl noch im Rahmen der konkreten Strafzumessung beachtet.
  • BGH, 06.02.2018 - 3 StR 426/17

    Unzulässigkeit der Revision des Nebenklägers (Unzulässigkeit der Bezugnahme auf

    Zwar kommt § 239 Abs. 1 StGB als das allgemeine Delikt nicht zur Anwendung, wenn die Freiheitsberaubung nur das tatbestandsmäßige Mittel zur Begehung anderer, insbesondere schwerer wiegender Delikte bildet (vgl. etwa BGH, Urteil vom 3. August 1962 - 4 StR 155/62, BGHSt 18, 26, 27 f.; Beschlüsse vom 26. Juli 1988 - 1 StR 379/88, BGHR StGB § 239 Abs. 1 Konkurrenzen 2; vom 8. Juni 1995 - 4 StR 262/95, BGHR StGB § 177 Abs. 1 Konkurrenzen 11; vom 21. Januar 2003 - 4 StR 414/02, NStZ-RR 2003, 168).
  • BGH, 25.03.2010 - 4 StR 594/09

    Beweiswürdigung beim Vorwurf des versuchten Totschlages (zu hohe Anforderungen an

    Jedoch erfüllt eine - wie hier - zeitlich nur unerhebliche Beeinträchtigung der Fortbewegungsfreiheit den Tatbestand nicht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. Dezember 2002 - 4 StR 432/02 = NStZ 2003, 371 und vom 21. Januar 2003 - 4 StR 414/02 = NStZ-RR 2003, 168).
  • BGH, 23.03.2021 - 3 StR 68/21

    Unzulässige Würdigung des vollständigen Schweigens des Angeklagten

    Eine nur ganz kurzfristige und unerhebliche Beschränkung, die sich für den Betroffenen lediglich als Verzögerung seiner Fortbewegung darstellt, genügt indes nicht (BGH, Beschlüsse vom 17. Dezember 2013 - 2 StR 351/13, juris Rn. 3; vom 25. März 2010 - 4 StR 594/09, NStZ 2010, 515, 516; vom 21. Januar 2003 - 4 StR 414/02, NStZ-RR 2003, 168; vom 3. Dezember 2002 - 4 StR 432/02, NStZ 2003, 371; Schönke/Schröder/Eisele, 30. Aufl., § 239 Rn. 4; Fischer, StGB, 68. Aufl., § 239 Rn. 6; LK/Schluckebier, StGB, 12. Aufl., § 239 Rn. 20; MüKoStGB/Wieck-Noodt, 3. Aufl., § 239 Rn. 19).
  • BGH, 27.09.2017 - 4 StR 235/17

    Tatmehrheit (natürliche Handlungseinheit); Freiheitsberaubung (Gesetzeskonkurrenz

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs tritt die Freiheitsberaubung im Sinne des § 239 Abs. 1 StGB im Wege der Gesetzeskonkurrenz zurück, wenn sie nur das Mittel zur Begehung einer anderen Straftat ist, die regelmäßig mit der Beraubung der Freiheit des Opfers einhergeht (vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 1. Oktober 1998 - 4 StR 347/98, NStZ 1999, 83; und vom 21. Januar 2003 - 4 StR 414/02, NStZ-RR 2003, 168; SSW-StGB/ Schluckebier, 3. Aufl., § 239 Rn. 16).
  • OLG Köln, 05.03.2004 - Ss 493/03

    Verknüpfung Gewaltanwendung und Beischlaf bei gewaltsamer Überschreitung von

    Dass hier der (alleinige) Schuldspruch nach § 179 Abs. 1 Nr. 1 StGB die Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe unerlässlich macht, liegt keinesfalls auf der Hand, zumal zwischen dem Angeklagten und der Zeugin eine intime Beziehung/Ehe bestand und damit ein Umstand vorlag, der als Milderungsgrund in Betracht kommt (vgl. BGH StV 1998, 76; 2001, 453; NStZ-RR 2003, 168; SenatsE v. 13.01.2004 - Ss 560/03).
  • LG Aachen, 11.03.2020 - 60 KLs 9/19

    Konkurrenzen zwischen den Delikten bei Vergewaltigung

    Jedenfalls aber kommt dann, wenn - wie hier - die Freiheitsberaubung nur das tatbestandsmäßige Mittel zur Begehung eines anderen Delikts - der Vergewaltigung - bildet, § 239 StGB als das allgemeine Delikt nicht zur Anwendung (vgl. BGH, Beschl. v. 21.01.2003 - 4 StR 414/02, NStZ-RR 2003, 168, juris Rn. 4; MüKo-StGB/ Renzikowski , a.a.O., § 177 nF Rn. 183).
  • BGH, 15.08.2017 - 4 StR 250/17

    Freiheitsberaubung (Verhältnis zu mit der Freiheitsberaubung bezweckten weiteren

    Ist eine Freiheitsberaubung, die hier in der Aufrechterhaltung der Fesselung liegt, nur das tatbestandliche Mittel zur Begehung eines anderen Delikts, hier der Abnötigung der Antworten, tritt sie als das allgemeinere Delikt im Wege der Gesetzeseinheit hinter dieses zurück (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Januar 2003 - 4 StR 414/02, NStZ-RR 2003, 168; Beschluss vom 12. Oktober 1998 - 4 StR 347/98, NStZ 1999, 83: Schluckebier in SSW-StGB, 3. Aufl., § 239 Rn. 16 mwN).
  • BGH, 28.03.2007 - 5 StR 32/07

    Konkurrenzen (Konsumtion zwischen Raub und Freiheitsberaubung); verminderte

    Indes hat, wie vom Generalbundesanwalt beantragt, die jeweilige tateinheitliche Verurteilung wegen Freiheitsberaubung zu entfallen, weil sie vorliegend nur das tatbestandsmäßige Mittel zur Begehung des Raubes darstellt (vgl. BGHR StGB § 239 Abs. 1 Konkurrenzen 8; BGH NStZ-RR 2003, 168).
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Rechtsprechung
   BGH, 05.02.2003 - 2 StR 1/03   

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https://dejure.org/2003,6488
BGH, 05.02.2003 - 2 StR 1/03 (https://dejure.org/2003,6488)
BGH, Entscheidung vom 05.02.2003 - 2 StR 1/03 (https://dejure.org/2003,6488)
BGH, Entscheidung vom 05. Februar 2003 - 2 StR 1/03 (https://dejure.org/2003,6488)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen einer Unterbringung gemäß § 63 Strafgesetzbuch (StGB) - Länger dauernder Zustand der Beeinträchtigung der geistigen oder seelischen Gesundheit - Offenbleiben der Ursache des Zustands - Feststellung des Symptomcharakters der Anlasstat - Erforderliche ...

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Unterbringung in einem psychatrischen Krankenhaus; Annahme eines Zusammenhangs zwischen Brandstiftung und gestörter Sexualität; Unterbringung wegen pädophiler Neigungen anläßlich einer Verurteilung wegen Brandstiftung

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StGB § 63; ; StGB § 67 b Abs. 1

  • rechtsportal.de

    StGB § 63
    Erforderliche Feststellungen zum geistig-seelischen Zustand des Täters und dessen Ursachen

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2003, 168
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 06.02.1997 - 4 StR 672/96

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - Eine

    Auszug aus BGH, 05.02.2003 - 2 StR 1/03
    Diese setzt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs einen länger dauernden Zustand der Beeinträchtigung der geistigen oder seelischen Gesundheit voraus, dessen Ursache - schon im Hinblick auf die Feststellung des Symptomcharakters der Anlaßtat und die erforderliche Gefährlichkeitsprognose - nur ausnahmsweise offen bleiben kann (BGHSt 42, 385, 388; BGH NJW 1998, 2986, 2987; vgl. Tröndle/Fischer, StGB 51. Aufl. § 63 Rdn. 11 f. m.w.N.).
  • BGH, 21.04.1998 - 1 StR 103/98

    Erforderlichkeit der Prognose der Begehung vergleichbarer Taten für eine

    Auszug aus BGH, 05.02.2003 - 2 StR 1/03
    Diese setzt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs einen länger dauernden Zustand der Beeinträchtigung der geistigen oder seelischen Gesundheit voraus, dessen Ursache - schon im Hinblick auf die Feststellung des Symptomcharakters der Anlaßtat und die erforderliche Gefährlichkeitsprognose - nur ausnahmsweise offen bleiben kann (BGHSt 42, 385, 388; BGH NJW 1998, 2986, 2987; vgl. Tröndle/Fischer, StGB 51. Aufl. § 63 Rdn. 11 f. m.w.N.).
  • BGH, 18.11.2013 - 1 StR 594/13

    Anordnung der Unterbringung in einer psychiatrischen Anstalt (Voraussetzungen:

    Zwar bedarf es grundsätzlich schon im Hinblick auf den symptomatischen Zusammenhang zwischen der Erkrankung und den Anlasstaten sowie deren Bedeutung im Rahmen der Gefährlichkeitsprognose der Feststellung, welche Ursachen bei dem Beschuldigten zu welchem von §§ 20, 21 StGB erfassten Zustand geführt haben (siehe nur van Gemmeren in MüKo-StGB, 2. Aufl., § 63 Rn. 37 und 45; siehe auch BGH, Beschluss vom 5. Februar 2003 - 2 StR 1/03, NStZ-RR 2003, 168).
  • BGH, 07.07.2020 - 2 StR 121/20

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose;

    aa) Diese ist auf der Grundlage einer umfassenden Würdigung der Persönlichkeit des Täters, seines Vorlebens sowie der von ihm begangenen Anlasstat zu treffen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. Januar 2016 - 3 StR 521/15, juris Rn. 9; vom 4. Juli 2012 - 4 StR 224/12, NStZ-RR 2012, 337, 338; Senat, Beschluss vom 5. Februar 2003 - 2 StR 1/03, NStZ-RR 2003, 168).
  • BGH, 16.03.2017 - 2 StR 53/17

    Voraussetzungen für Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen

    In jedem Fall bedarf es der Darstellung des Zusammenhanges zwischen der vorliegenden psychischen Störung, der abgeurteilten Tat und der festgestellten Gefahr erheblicher rechtswidriger Taten in der Zukunft (vgl. Senat, Beschluss vom 5. Februar 2003 - 2 StR 1/03, NStZ-RR 2003, 168).
  • BGH, 09.04.2014 - 5 StR 106/14

    Unzulässigkeit der strafschärfenden Berücksichtigung von dem Täter nicht oder nur

    Im Ergebnis Gleiches gilt trotz offener Formulierungen (UA S. 14, 38) im Blick auf die gravierenden Auswirkungen der geistig-seelischen Beeinträchtigung des Angeklagten für die Diagnose des nach § 63 StGB erforderlichen länger dauernden Defektzustandes (vgl. auch BGH, Urteil vom 21. April 1998 - 1 StR 103/98, NJW 1998, 2986, 2987; Beschluss vom 5. Februar 2003 - 2 StR 1/03, NStZ-RR 2003, 168, 169).
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