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   OLG Stuttgart, 20.03.2003 - 1 Ws 55/03   

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https://dejure.org/2003,15281
OLG Stuttgart, 20.03.2003 - 1 Ws 55/03 (https://dejure.org/2003,15281)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 20.03.2003 - 1 Ws 55/03 (https://dejure.org/2003,15281)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 20. März 2003 - 1 Ws 55/03 (https://dejure.org/2003,15281)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begründung eines Wiederaufnahmeantrags mit der Aussage polizeilich vernommener Zeugen, die in der Hauptverhandlung nicht gehört wurden; Substantiierte Darlegung, warum gegenüber dem erkennenden Gericht nicht auf die unterlassenen Vernehmungen bestanden wurde; ...

  • Judicialis

    StPO § 359 Nr. 5; ; StPO § 368 Abs. 1

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StPO § 359 Nr. 5 § 368 Abs. 1
    Umfang der Darlegungspflicht im Wiederaufnahmeverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2003, 210
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Düsseldorf, 14.12.1992 - 2 Ws 508/92
    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.03.2003 - 1 Ws 55/03
    Dazu gehört auch der Grund für die Nichtbenennung des Beweismittels im Erkenntnisverfahren und für dessen Benennung im Wiederaufnahmeverfahren (vgl. OLG Düsseldorf NStZ 1993, 504; KG Berlin, Beschluss vom 8. Dezember 2000 - 1 AR 1463/00 - 4 Ws 228/00, zitiert nach JURIS; Senatsbeschluss vom 22. Juli 2002 - 1 Ws 148/02).
  • BGH, 07.07.1976 - StB 11/74
    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.03.2003 - 1 Ws 55/03
    Demgemäss hat die Rechtsprechung (vgl. BGH NJW 1977, 59 m.w.N.) stets die benannten Beweismittel schon im Zulassungsverfahren auf ihren Beweiswert geprüft.
  • OLG Köln, 07.09.1990 - 2 Ws 140/90
    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.03.2003 - 1 Ws 55/03
    Das selbe gilt für den Wiederaufnahmevortrag, ein Zeuge, der den Verurteilten in der Hauptverhandlung belastet hatte, werde ihn nunmehr entlasten; auch hier müssen die Gründe für den Sinneswandel des Zeugen in einleuchtender Weise dargelegt werden (vgl. BGH aaO; OLG Köln NStZ 1991, 96, 98).
  • KG, 08.12.2000 - 4 Ws 228/00
    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.03.2003 - 1 Ws 55/03
    Dazu gehört auch der Grund für die Nichtbenennung des Beweismittels im Erkenntnisverfahren und für dessen Benennung im Wiederaufnahmeverfahren (vgl. OLG Düsseldorf NStZ 1993, 504; KG Berlin, Beschluss vom 8. Dezember 2000 - 1 AR 1463/00 - 4 Ws 228/00, zitiert nach JURIS; Senatsbeschluss vom 22. Juli 2002 - 1 Ws 148/02).
  • LG Stuttgart, 09.06.2008 - 19 Qs 41/08

    Nichteinlegung eines Einspruchs im Bußgeldverfahren: Erweiterte Darlegungslast

    § 359 Nr. 5 StPO verlangt jedoch zusätzlich die Prüfung der Geeignetheit des Beweismittels unter erhöhten Darlegungserfordernissen (s. z.B. OLG Stuttgart NStZ-RR 2003, 210 ff).
  • OLG Hamm, 09.09.2009 - 3 Ws 311/09

    Zur erweiterten Darlegungspflicht (Alibibeweis) im Wiederaufnahmeverfahren

    Vielmehr sind nach höchstrichterlicher und obergerichtlicher Rechtsprechung auch die Geeignetheit von Tatsachenvortrag und Beweismitteln darzulegen, wenn dies für die Bewertung erforderlich erscheint und sich ohne dem nicht beurteilen lässt, ob die Beweisgrundlagen des rechtskräftigen Urteils erschüttert werden (zu vgl. BGH, Beschl. v. 7. Juli 1976 in NJW 1977, 59; OLG Köln, Beschl. v. 7. September 1990 in NStZ 1991, 96 f.; OLG Stuttgart, Beschl. v. 20. März 2003 - 1 Ws 55/03; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 14. Dezember 1992 - 2 Ws 508/92; KG Berlin, Beschl. v. 8. Dezember 2000 - 4 Ws 228/00; OLG Hamm in NStZ-RR 2000, 85).
  • OLG Frankfurt, 11.03.2008 - 1 Ws 151/07

    Unzulässigkeit des Wiederaufnahmeantrags bei aus der Luft gegriffenen

    Er muss aber einleuchtende Gründe dafür anführen, warum er die Zeugen früher nicht zu seiner Entlastung benutzt hat, dies aber nunmehr im Wiederaufnahmeverfahren für geboten hält (vgl. OLG Stuttgart NStZ-RR 2003, 210; Meyer-Goßner a.a.O., § 359 Rdnr. 49a).
  • OLG Frankfurt, 04.05.2009 - 1 Ws 33/09

    Voraussetzungen für die Wiederaufnahme nach § 359 StPO

    Benennt ein Verurteilter im Wiederaufnahmeverfahren Tatsachen und/oder Beweismittel, die ihm bereits in der Hauptverhandlung bekannt waren, muss er einleuchtende Gründe dafür ausführen, warum er das Vorbringen bzw. das Beweismittel nicht bereits dort zu seiner Entlastung genutzt hat (vgl. OLG Stuttgart NStZ-RR 2003, 210).
  • OLG Oldenburg, 03.07.2020 - 1 Ws 240/20

    Unzulässiger Antrag auf Wiedereinsetzung; Erweitere Darlegungslast bei Benennung

    Dann aber muss er - als Folge seiner Verteidigungsstrategie - einleuchtende Gründe dafür anführen, warum er den Zeugen früher nicht zu seiner Entlastung benutzt hat, dies aber nunmehr - im Wiederaufnahmeverfahren mit seinen beschränkten Möglichkeiten - für geboten hält (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss v. 12.02.2003, 1 Ws 55/03, NStZ-RR 2003, 210 m.w.N.).
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