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Rechtsprechung
   BGH, 19.03.2003 - 2 StR 530/02 (2)   

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https://dejure.org/2003,3512
BGH, 19.03.2003 - 2 StR 530/02 (2) (https://dejure.org/2003,3512)
BGH, Entscheidung vom 19.03.2003 - 2 StR 530/02 (2) (https://dejure.org/2003,3512)
BGH, Entscheidung vom 19. März 2003 - 2 StR 530/02 (2) (https://dejure.org/2003,3512)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 46 StGB; § 27 StGB
    Strafzumessung (Beihilfe: entscheidendes Gewicht der Beihilfehandlung; Schwere der Haupttat)

  • HRR Strafrecht

    § 267 StGB
    Urkundenfälschung (Abgrenzung der Täuschung über die Identität gegenüber der straflosen Täuschung lediglich hinsichtlich des Namens)

  • HRR Strafrecht

    § 46 StGB; § 27 StGB
    Strafzumessung (Beihilfe: entscheidendes Gewicht der Beihilfehandlung; Schwere der Haupttat)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2003, 264 (Ls.)
  • StV 2003, 264
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 28.11.1986 - 3 StR 499/86

    Zweck einer nachträglichen Gesamtstrafenbildung

    Auszug aus BGH, 19.03.2003 - 2 StR 530/02
    Im übrigen kann auch ein minder schwerer Fall (§ 30 a Abs. 3 BtMG) in Betracht kommen, weil der vertypte Milderungsgrund des § 27 StGB vorliegt (vgl. BGHR StGB vor § 1/minder schwerer Fall - Strafrahmenwahl 3).
  • BGH, 20.11.2001 - 4 StR 414/01

    Minder schwerer Fall bei der Beihilfe

    Auszug aus BGH, 19.03.2003 - 2 StR 530/02
    Der Senat verschließt sich den Ausführungen des Generalbundesanwalts in seiner Antragsschrift vom 13. Januar 2003 nicht, wonach der Tatrichter im vorliegenden Fall rechtsfehlerhaft nicht erkennbar gemacht hat, daß maßgeblich für die Einordnung der Schuld eines Gehilfen das Gewicht seiner Beihilfehandlung ist, wenn auch die Schwere der Haupttat mit zu berücksichtigen ist (vgl. u.a. BGH, Beschl. vom 14. März 2002 - 3 StR 26/02; BGH, Beschl. vom 20. November 2001 - 4 StR 414/01 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 14.03.2002 - 3 StR 26/02

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (minder

    Auszug aus BGH, 19.03.2003 - 2 StR 530/02
    Der Senat verschließt sich den Ausführungen des Generalbundesanwalts in seiner Antragsschrift vom 13. Januar 2003 nicht, wonach der Tatrichter im vorliegenden Fall rechtsfehlerhaft nicht erkennbar gemacht hat, daß maßgeblich für die Einordnung der Schuld eines Gehilfen das Gewicht seiner Beihilfehandlung ist, wenn auch die Schwere der Haupttat mit zu berücksichtigen ist (vgl. u.a. BGH, Beschl. vom 14. März 2002 - 3 StR 26/02; BGH, Beschl. vom 20. November 2001 - 4 StR 414/01 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 28.10.1987 - 3 StR 381/87

    Bestimmung der Tagessatzhöhe bei Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe

    Auszug aus BGH, 19.03.2003 - 2 StR 530/02
    Der Tatrichter hat weiter nicht bedacht, daß auch dann, wenn wie hier, aus einer Einzelfreiheitsstrafe und einer Einzelgeldstrafe eine Gesamtfreiheitsstrafe gebildet worden ist, es einer Bestimmung der Tagessatzhöhe bedarf (vgl. u.a. BGHR StGB § 54 Abs. 3 Tagessatzhöhe 1).
  • BGH, 14.05.1981 - 4 StR 599/80

    Diebstahl, vorsätzliche Körperverletzung und unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

    Auszug aus BGH, 19.03.2003 - 2 StR 530/02
    Das Verbot der Schlechterstellung (§ 358 Abs. 2 StPO) steht dem nicht entgegen (vgl. BGHSt 30, 93, 97).
  • LG Bamberg, 18.07.2018 - 24 KLs 1105 Js 12548/16

    Verurteilung wegen schwerer Brandstiftung - sog. "Rotlichtprozess"

    Der gesetzliche Milderungsgrund des § 27 StGB kann daher allein - oder zusammen mit weiteren für den Angeklagten sprechenden Umständen - Anlass sein, einen minder schweren Fall zu bejahen (vgl. BGH, Beschluss vom 20. November 2001 - 4 StR 414/01 - Rn. 2/3 m.w.N., juris; BGH, Beschluss vom 14. März 2002 - 3 StR 26/02 - Rn. 3/4 m.w.N., juris; BGH, Beschluss vom 19. März 2003 - 2 StR 530/02 - Rn. 3 m.w.N., juris = StraFo 2003, 246; Fischer, a.a.O., § 27 Rn. 30).

    Der gesetzliche Milderungsgrund des § 27 StGB kann daher allein - oder zusammen mit weiteren für den Angeklagten sprechenden Umständen - Anlass sein, einen minder schweren Fall zu bejahen (vgl. BGH, Beschluss vom 20. November 2001 - 4 StR 414/01 - Rn. 2/3 m.w.N., juris; BGH, Beschluss vom 14. März 2002 - 3 StR 26/02 - Rn. 3/4 m.w.N., juris; BGH, Beschluss vom 19. März 2003 - 2 StR 530/02 - Rn. 3 m.w.N., juris = StraFo 2003, 246; Fischer, a.a.O., § 27 Rn. 30).

  • BGH, 18.01.2023 - 5 StR 343/22

    Fehlende Feststellungen zum Wirkstoffgehalt bei Verurteilung wegen Handeltreibens

    Denn bei der Strafzumessung in Beihilfefällen ist die Feststellung der Wirkstoffmenge für die Bestimmung der Schwere der Haupttat erforderlich, auch wenn dem Gewicht des Tatbeitrags des Gehilfen die maßgebliche Bedeutung zukommt (BGH, Beschlüsse vom 14. Oktober 2020 - 1 StR 211/20; vom 19. März 2003 - 2 StR 530/02).
  • BGH, 21.01.2014 - 1 StR 664/13

    Konkurrenzen bei mehreren Beihilfehandlungen (Akzessorietät; nicht ausschließbare

    Außerdem ist bei der Prüfung, ob ein minder schwerer Fall vorliegt, maßgeblich auf das Gewicht der Beihilfehandlung abzustellen (BGH, Beschluss vom 19. März 2003 - 2 StR 530/02, StraFo 2003, 246).
  • LG Köln, 08.02.2019 - 106 KLs 3/15
    Das Gewicht der Haupttat darf hierbei nicht im Vordergrund stehen (BGH, Beschluss v. 19.03.2003 - 2 StR 530/02, juris, Rn. 4).
  • BGH, 14.10.2020 - 1 StR 211/20

    Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Tateinheit mit

    Das Landgericht hat damit rechtsfehlerhaft nicht erkennbar gemacht, dass maßgeblich für die Einordnung der Schuld eines Gehilfen das Gewicht seiner Beihilfehandlung ist, wenn auch die Schwere der Haupttat mit zu berücksichtigen ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. Januar 2014 - 1 StR 664/13 Rn. 5 und vom 19. März 2003 - 2 StR 530/02 Rn. 3 jeweils mwN).
  • BGH, 25.02.2021 - 1 StR 20/21

    Strafzumessung (Annahme eines minderschweren Falls der Beihilfe zum Handeltreiben

    Die Strafzumessungserwägungen lassen nicht erkennen, ob sich die Strafkammer bewusst war, dass auch bei der Prüfung eines minder schweren Falles für die Einordnung der Schuld eines Gehilfen das Gewicht seiner Beihilfehandlung maßgeblich ist, wenn auch die Schwere der Haupttat mitzuberücksichtigen ist (vgl. u.a. BGH, Beschlüsse vom 21. Januar 2014 - 1 StR 664/13 Rn. 6; vom 9. Juli 2015 - 1 StR 7/15 Rn. 40; vom 11. Februar 2003 - 5 StR 402/02 Rn. 7; vom 19. März 2003 - 2 StR 530/02 Rn. 3; vom 1. März 2011 - 3 StR 28/11 Rn. 8; vom 14. März 2002 - 3 StR 26/02 Rn. 4 und vom 20. November 2001 - 4 StR 414/01 Rn. 3; jeweils mwN).
  • LG Kiel, 30.11.2018 - 10 KLs 7/18

    Beweiswürdigung im Strafverfahren: Glaubhaftigkeit der Aussage eines

    Maßgeblich für die Einordnung der Schuld des Gehilfen ist indessen das Gewicht seiner Beihilfehandlung, wenn auch die Schwere der Haupttat mit zu berücksichtigen ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19.03.2003 - 2 StR 530/02 - sowie vom 30.03.2011 - 5 StR 12/11).
  • BGH, 30.03.2011 - 5 StR 12/11

    Beihilfe (Strafzumessung; Gewicht der Haupttat, Gewicht der Beihilfehandlung;

    Entscheidend für Einordnung der Schuld eines Gehilfen ist allerdings das Gewicht seiner Beihilfehandlung, wenngleich die Schwere der Haupttat mit zu berücksichtigen ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. Juli 1991 - 3 StR 244/91, BGHR StGB § 250 Abs. 2 Gesamtbetrachtung 8; vom 14. März 2002 - 3 StR 26/02, vom 20. November 2001 - 4 StR 414/01 und vom 19. März 2003 - 2 StR 530/02, NStZ-RR 2003, 264).
  • KG, 19.06.2008 - 1 Ss 415/07
    Daher können insbesondere auch unzutreffende Namen bei längerem Gebrauch ausreichendes Identitätsmerkmal werden (vgl. BGH NStZ-RR 1997, 358, 359 [BGH 10.07.1997 - 5 StR 276/97] ; BGHSt 33, 159, 160; BGH StraFO 2003, 253).
  • OLG Koblenz, 29.10.2009 - 2 Ss 166/09

    Strafzumessung beim Gehilfen des unerlaubten Handeltreibens; Erforderlichkeit der

    Rechtsfehlerhaft ist es, allein auf das Gewicht der Haupttat und weniger auf die Bedeutung des Tatbeitrags des Gehilfen abzustellen (vgl. BGH NStZ-RR 2003, 264 ).
  • KG, 16.07.2008 - 1 Ss 86/08

    D (A), Strafrecht, mittelbare Falschbeurkundung, Identitätstäuschung,

  • LG Bochum, 19.12.2018 - 5 KLs 36/18
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Rechtsprechung
   BGH, 15.04.2003 - 3 StR 91/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,5055
BGH, 15.04.2003 - 3 StR 91/03 (https://dejure.org/2003,5055)
BGH, Entscheidung vom 15.04.2003 - 3 StR 91/03 (https://dejure.org/2003,5055)
BGH, Entscheidung vom 15. April 2003 - 3 StR 91/03 (https://dejure.org/2003,5055)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Prüfung der Strafaussetzung zur Bewährung; Begründung einer ungünstigen Prognoseentscheidung hinsichtlich der Strafaussetzung zur Bewährung durch ein strafrechtlich irrelevantes Verhalten

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 56 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    StGB § 56 Abs. 1
    Bedeutungslosigkeit eines strafrechtlich irrelevanten Verhaltens

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2003, 264
  • StV 2003, 669
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.12.1999 - 5 StR 532/99

    Vergewaltigung; Beweiswürdigung; Unterlassene Hilfeleistung; Unglücksfall;

    Auszug aus BGH, 15.04.2003 - 3 StR 91/03
    Nicht rechtsfehlerfrei erscheinen auch die Ausführungen des angefochtenen Urteils, einer günstigen Prognose stehe entgegen, dass der Angeklagte 'keine Einsicht in seine Taten' zeige und diese verharmlose bzw. behaupte, die Zeugen hätten ein Komplott gegen ihn geschmiedet und ihre Aussagen abgesprochen, denn insoweit hätte sich der die Taten bestreitende Angeklagte mit dem von der Strafkammer vermissten Verhalten in Widerspruch zu seiner Verteidigungsstrategie setzen müssen (vgl. BGH NStZ-RR 1996, 233; BGH, Urt. vom 08. Dezember 1999 - 5 StR 532/99 m.w.N.).
  • BGH, 09.04.1997 - 2 StR 44/97

    Erfordernis der Ermittlung der Sozialprognose bei der Prüfung, ob eine

    Auszug aus BGH, 15.04.2003 - 3 StR 91/03
    Da nach ständiger Rechtsprechung die Frage einer günstigen Prognose auch für die Beurteilung bedeutsam sein kann, ob Umstände von besonderem Gewicht im Sinne des § 56 Abs. 2 StGB gegeben sind (BGHR StGB § 56 Abs. 2 Sozialprognose 4), ist nicht auszuschließen, dass das Landgericht ohne die zu beanstandenden Erwägungen die Vollstreckung der erkannten Strafe bei dem nicht vorbestraften Angeklagten zur Bewährung ausgesetzt hätte.".
  • BGH, 23.01.2018 - 3 StR 654/17

    Rechtsfehlerhafte Verneinung einer positiven Sozialprognose (unzulässige

    Dies ist rechtsfehlerhaft, weil sich der Angeklagte mit dem von der Strafkammer vermissten Verhalten in Widerspruch zu seiner eigenen Verteidigungsstrategie hätte setzen müssen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. April 2003 - 3 StR 91/03, NStZ-RR 2003, 264; vom 20. April 1999 - 4 StR 111/99, StV 1999, 602; S/S/Stree/Kinzig, StGB, 29. Aufl., § 56 Rn. 30).

    b) Soweit das Landgericht das Vorliegen besonderer Umstände im Sinne des § 56 Abs. 2 StGB verneint und die Vollstreckung der verhängten Freiheitsstrafe zur Verteidigung der Rechtsordnung für geboten im Sinne des § 56 Abs. 3 StGB erachtet hat, setzt sich der aufgezeigte Rechtsfehler fort, denn auch für diese Wertungen ist die dem Angeklagten zu stellende Sozialprognose von Bedeutung (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. April 2003 - 3 StR 91/03, NStZ-RR 2003, 264; vom 30. April 2009 - 2 StR 112/09, NStZ 2009, 441; LK/Hubrach, StGB, 12. Aufl., § 56 Rn. 59).

  • BGH, 10.02.2022 - 1 StR 437/21

    Strafaussetzung zur Bewährung (Kriminalprognose: kein allgemeines Wohlverhalten

    Mit dem - allein vergangenheitsbezogenen - Abheben auf die Verletzung von Erkundigungspflichten hat das Landgericht nicht bedacht, dass es für die Krimimalprognose (§ 56 Abs. 1 Satz 1 StGB) einzig darauf ankommt, ob ohne Vollstreckung der verhängten Freiheitsstrafe zu erwarten ist, dass der Täter sich in Zukunft und nicht nur während der Bewährungszeit nicht mehr strafbar machen wird; allgemeines Wohlverhalten wird hierfür nicht verlangt (vgl. BGH, Urteil vom 4. November 2021 - 6 StR 12/20 Rn. 119; Beschluss vom 15. April 2003 - 3 StR 91/03 Rn. 5; Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 6. Aufl., Rn. 198; Fischer, StGB, 69. Aufl., § 56 Rn. 6).
  • OLG Bamberg, 21.03.2012 - 3 Ss 34/12

    Strafaussetzung zur Bewährung: Relativierung der Bedeutung eines Geständnisses

    12 Beide Begründungsvarianten für die mindere "Wertigkeit" des Geständnisses des Angeklagten laufen im Ergebnis darauf hinaus, die Verneinung besonderer Umstände im Sinne von § 56 Abs. 2 Satz 1 StGB in rechtsfehlerhafter Weise mit Inhalt und Umfang des Tatgeständnisses bzw. dem Fehlen einer von "Schuldeinsicht und Reue" getragenen Motivation für seine Abgabe und damit letztlich mit einer von dem Angeklagten berechtigt verfolgten Verteidigungsstrategie zu begründen, was auch dann unzulässig wäre, wenn der Angeklagte die ihm zur Last gelegte Tat bestritten hätte (BGH StraFo 2010, 207; BGH NStZ 2009, 441 = StraFo 2009, 342; Beschluss vom 07.02.2007 - 2 StR 17/07 [bei juris] und schon BGH NStZ-RR 2003, 264 = StV 2003, 669 f.; vgl. auch Fischer StGB 59. Aufl. § 56 Rn. 20 und 23, jeweils a.E.).
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Rechtsprechung
   LG Münster, 15.11.2002 - 12 Qs 34/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,27784
LG Münster, 15.11.2002 - 12 Qs 34/02 (https://dejure.org/2002,27784)
LG Münster, Entscheidung vom 15.11.2002 - 12 Qs 34/02 (https://dejure.org/2002,27784)
LG Münster, Entscheidung vom 15. November 2002 - 12 Qs 34/02 (https://dejure.org/2002,27784)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2003, 264
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Hamm, 09.12.2004 - 1 Ws 380/04

    Bewährungswiderruf; Schadenswiedergutmachung; Höhe des Schadens;

    Ein grober und beharrlicher Verstoß i.S.d. § 56 f Abs. 1 Nr. 3 StGB gegen eine Auflage zur Schadenswiedergutmachung kann aber nicht bereits bei Nichtleistung angenommen werden; vielmehr hat das Gericht positiv festzustellen, dass der Verurteilte trotz bestehender Zahlungsfähigkeit nicht geleistet hat (OLG Hamm, StV 1993, 259; LG Münster NStZ-RR 2003, 264; LG Koblenz StraFo 2003, 208).
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