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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 25.03.2003 - III-2b Ss 224/02 - 2/03 I   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,4857
OLG Düsseldorf, 25.03.2003 - III-2b Ss 224/02 - 2/03 I (https://dejure.org/2003,4857)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25.03.2003 - III-2b Ss 224/02 - 2/03 I (https://dejure.org/2003,4857)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25. März 2003 - III-2b Ss 224/02 - 2/03 I (https://dejure.org/2003,4857)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erzwingung des Beiseitetretens mit einem Platzverweis; Angriff auf die Ehre eines anderen durch die Kundgabe von Nicht-, Gering- oder Missachtung als Voraussetzung der Beleidigung; Feststellung, ob eine Erklärung einen Angriff auf die Ehre einer anderen Person enthält ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    § 185 StGB

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 353 Abs. 1; ; StPO § 354 Abs. 1; ; StPO § 467 Abs. 1; ; StGB §§ 185 ff; ; StGB § 193

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Titulierung einer Radarmessung als "Wegelagerei" ist keine Beleidigung

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Radarkontrolle als Wegelagerei bezeichnen?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 3721 (Ls.)
  • NStZ-RR 2003, 295
  • NZV 2004, 49 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 15.03.1994 - 1 StR 179/93

    Strafbarkeit der Leugnung des Massenmords an Juden (Holocaust); Straftatbestand

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.03.2003 - 2b Ss 224/02
    Dieser muss nicht nur den Wortlaut, sondern auch den Sinn einer Äußerung feststellen(BGHSt 40, 97, 101).

    Der Tatrichter ist nämlich verpflichtet, im Rahmen der Auslegung die gesamten Begleitumstände zu berücksichtigen (BGHSt 40, 97, 101).

  • BVerfG, 23.09.1993 - 1 BvR 584/93

    Verkennung von Bedeutung und Tragweite des Rechts auf freie Meinungsäußerung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.03.2003 - 2b Ss 224/02
    Das Landgericht hat übersehen, dass eine Beleidigung von Polizeibeamten regelmäßig dann ausscheidet, wenn nicht auszuschließen ist, dass die vermeintlich herabsetzende Äußerung nicht dem einschreitenden Polizeibeamten selbst, sondern vielmehr der Vorgehensweise der Polizei generell gegolten hat (BVerfG NZV 1994, 486).
  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.03.2003 - 2b Ss 224/02
    Dasselbe gilt, wenn ein Gericht bei mehrdeutigen Äußerungen die zur Verurteilung führende Bedeutung zugrundelegt, ohne vorher die anderen möglichen Deutungen mit schlüssigen Gründen ausgeschlossen zu haben (BVerfGE 82, 43, 52; 93, 266, 295 f).
  • BayObLG, 07.03.1983 - RReg. 2 St 140/82

    Zur Beleidigung durch Verweigerung des Eintritts in eine Gaststätte

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.03.2003 - 2b Ss 224/02
    Eine Beleidigung im Sinne des § 185 StGB setzt einen Angriff auf die Ehre eines anderen durch die Kundgabe von Nicht-, Gering- oder Missachtung voraus (vgl. BGHSt 1, 288, 289; 16, 63; BayObLG NJW 1983, 2040; Tröndle/Fischer, StGB, 51. Aufl. 2003, § 185 Rdnr. 4).
  • BVerfG, 26.06.1990 - 1 BvR 1165/89

    Postmortale Schmähkritik

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.03.2003 - 2b Ss 224/02
    Eine herabsetzende Äußerung nimmt erst dann den Charakter einer Schmähung an, wenn in ihr nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung der Person in Vordergrund steht (BVerfGE 82, 272, 284).
  • BGH, 20.01.1959 - 1 StR 518/58

    altbadische Sache - §§ 185 ff StGB, Abgrenzung innere Tatsache - Werturteil

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.03.2003 - 2b Ss 224/02
    Auch wenn die Frage der verdeckten Durchführung von Geschwindigkeitskontrollen Interessen der Allgemeinheit berührt, schließt dies nicht aus, dass zugleich auch ein berechtigtes Interesse des Einzelnen daran vorliegen kann, hierzu seine Meinung kundzutun (vgl. BGHSt 12, 287, 293).
  • BGH, 25.04.1961 - 1 StR 618/60

    Ordnungsgemäß abgefasster Eröffnungsbeschluss - Rüge der vorschriftswidrigen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.03.2003 - 2b Ss 224/02
    Eine Beleidigung im Sinne des § 185 StGB setzt einen Angriff auf die Ehre eines anderen durch die Kundgabe von Nicht-, Gering- oder Missachtung voraus (vgl. BGHSt 1, 288, 289; 16, 63; BayObLG NJW 1983, 2040; Tröndle/Fischer, StGB, 51. Aufl. 2003, § 185 Rdnr. 4).
  • BGH, 29.05.1951 - 2 StR 153/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.03.2003 - 2b Ss 224/02
    Eine Beleidigung im Sinne des § 185 StGB setzt einen Angriff auf die Ehre eines anderen durch die Kundgabe von Nicht-, Gering- oder Missachtung voraus (vgl. BGHSt 1, 288, 289; 16, 63; BayObLG NJW 1983, 2040; Tröndle/Fischer, StGB, 51. Aufl. 2003, § 185 Rdnr. 4).
  • BGH, 15.11.1967 - 3 StR 4/67

    Verurteilung wegen Volksverhetzung durch heimliche Abänderung eines Wahlspruchs -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.03.2003 - 2b Ss 224/02
    Das Revisionsgericht darf nur überprüfen, ob die Auslegung auf einem Rechtsirrtum beruht oder gegen Sprach- und Denkgesetze verstößt (BGHSt 21, 371, 372).
  • BVerfG, 25.01.1961 - 1 BvR 9/57

    Richard Schmid ./. DER SPIEGEL

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.03.2003 - 2b Ss 224/02
    Der Rechtfertigungsgrund der Wahrnehmung berechtigter Interessen ist dabei als Ausprägung des Grundrechts auf Meinungsfreiheit zu verstehen (BVerfGE 12, 113, 125).
  • BVerfG, 05.03.1992 - 1 BvR 1770/91

    Verfassungsrchtliche Überprüfung einer strafgerichtlichen Entscheidungen wegen

  • BVerfG, 19.04.1990 - 1 BvR 40/86

    Meinungsfreiheit und Ehrenschutz - Franz Josef Strauß

  • BayObLG, 20.10.2004 - 1St RR 153/04

    Bezeichnung eines Polizeibeamten als Wegelagerer

    Dies gilt umso mehr, wenn sich das Werturteil auf staatliche Einrichtungen, deren Bedienstete und deren Vorgehensweise bezieht (OLG Düsseldorf NStZ-RR 2003, 295/297 Bezeichnung einer Radarmessung als "Wegelagerei").

    aa) Soweit die Deutungsmöglichkeit (3) zugrunde gelegt wird, kommt hinzu, dass eine Beleidigung von Polizeibeamten regelmäßig dann ausscheidet, wenn nicht auszuschließen ist, dass die vermeintlich herabsetzende Äußerung nicht dem einschreitenden Polizeibeamten selbst, sondern vielmehr der Vorgehensweise der Polizei generell gegolten hat (BVerfG NZV 1994, 486; OLG Düsseldorf NStZ-RR 2003, 295/296).

    Ein durch das Grundrecht auf Meinungsfreiheit nicht gedeckter Angriff auf die Menschenwürde liegt ebenso wenig vor wie eine Formalbeleidigung (OLG Düsseldorf NStZ-RR 2003, 295/297).

  • OLG Zweibrücken, 27.09.2018 - 1 OLG 2 Ss 31/18

    Polizei bei Kontrolle "dumm", "unfähig", "schikanös", "machtversessen" und

    Dies gilt unabhängig davon, ob dies der öffentlichen Meinungsäußerung dient oder im Rahmen einer persönlichen Auseinandersetzung erfolgt (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.03.2003 - III-2b Ss 224/02-2/03, NStZ-RR 2003, 295, 297; KG Berlin, Beschluss vom 28.06.2010 - 1 Ss 173/10, juris Rn. 9; OLG München, Beschluss vom 06.11.2014 - 5 OLG 13 Ss 535/14, juris Rn. 8; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 22.05.2018 - 2 Rv 4 Ss 193/18, juris Rn. 10; vgl. hierzu auch: OLG Koblenz, Beschluss vom 07.10.2009 - 2 Ss 130/09, juris Rn. 38).
  • OLG Bremen, 13.04.2018 - 1 Ss 49/17

    Beleidigung, Polizeibeamte, Schmähkritik

    a) Der Tatbestand der Beleidigung setzt voraus, dass der Täter durch die vorsätzliche Kundgabe der Missachtung, Geringschätzung oder Nichtachtung einen anderen rechtswidrig in seiner Ehre angreift (BGH, Urteil vom 29.05.1951 - 2 StR 153/51, juris Rn. 4, BGHSt 1, 288; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.03.2003 - III 2b Ss 224/02-2/03, juris Rn. 10, NStZ-RR 2003, 295; Fischer, 65. Aufl., § 185 StGB Rn. 4).

    Dieser muss nicht nur den Wortlaut, sondern auch den Sinn einer Äußerung im Wege der Auslegung feststellen (BGH, Urteil vom 15.03.1994 - 1 StR 179/93, juris Rn. 19, BGHSt 40, 97; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.03.2003 - III 2b Ss 224/02-2/03, juris Rn. 11, NStZ-RR 2003, 295).

    Das Revisionsgericht darf nur überprüfen, ob die Auslegung gegen Sprach- und Denkgesetze, Erfahrungssätze und allgemeine Auslegungsregeln verstößt (BGH, Urteil vom 15.11.1967 - 3 StR 4/67, juris Rn. 7, BGHSt 21, 371; KG Berlin, Beschluss vom 11.05.1998 - (4) 1 Ss 26/98 (18/98), juris Rn. 3; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.03.2003 - III 2b Ss 224/02-2/03, juris Rn. 11, NStZ-RR 2003, 295; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 01.06.2004 - 1 Ss 46/04, juris Rn. 4, NStZ 2005, 158).

    Dies umfasst auch kritische Werturteile über staatliche Einrichtungen, deren Bedienstete und deren Vorgehensweise, auch wenn diese lediglich in einer Auseinandersetzung um eine den Äußernden betreffende Maßnahme fallen (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 28.06.2010 (3) 1 Ss 173/10 (67/10), juris Rn. 9, StraFo 2010, 392; OLG Brandenburg, Beschluss vom 17.11.2016 - (2) 53 Ss 64/16, juris R n. 18; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.03.2003 - III 2b Ss 224/02-2/03, juris Rn. 22, NStZ-RR 2003, 295; OLG München, Beschluss vom 06.11.2014 - 5 OLG 13 Ss 535/14, juris Rn. 8, StraFo 2015, 30).

  • OLG Hamm, 29.11.2022 - 5 RVs 99/22

    Drohung mit einem empfindlichen Übel; üble Nachrede; Tätigkeit im Gemeinderat;

    Dieser muss nicht nur den Wortlaut, sondern auch den Sinn einer Äußerung im Wege der Auslegung feststellen (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 04.11.2019 - 2 Rv 34 Ss 714/19 -, Rn. 11, juris unter Hinweis auf BGH, Urteil vom 15.03.1994 - 1 StR 179/93, juris Rn. 19, BGHSt 40, 97; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.03.2003 - III 2b Ss 224/02-2/03, juris Rn. 11, NStZ-RR 2003, 295).

    Das Revisionsgericht darf nur überprüfen, ob die Auslegung gegen Sprach- und Denkgesetze, Erfahrungssätze und allgemeine Auslegungsregeln verstößt (BGH, Urteil vom 15.11.1967 - 3 StR 4/67, juris Rn. 7, BGHSt 21, 371; KG Berlin, Beschluss vom 11.05.1998 - (4) 1 Ss 26/98 (18/98), juris Rn. 3; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.03.2003 - III 2b Ss 224/02-2/03, juris Rn. 11, NStZ-RR 2003, 295; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 01.06.2004 - 1 Ss 46/04, juris Rn. 4, NStZ 2005, 158).

  • OLG Hamm, 06.02.2007 - 2 Ss 589/06

    Schon ein verbales Drohen mit Faustrecht kann strafbar sein

    Dies gilt auch, wenn sich das Werturteil auf staatliche Einrichtungen, deren Bedienstete und deren Vorgehensweise bezieht (vgl. OLG Düsseldorf NStZ-RR 2003, 295).
  • AG Emmendingen, 19.03.2015 - 5 Cs 350 Js 25962/13

    Beleidigung: Mehrdeutige, provokante Äußerung gegenüber einem

    Demnach scheidet z.B. eine Beleidigung eines Polizeibeamten regelmäßig dann aus, wenn nicht auszuschließen ist, dass die vermeintlich herabsetzenden Äußerungen nicht dem einschreitenden Polizeibeamten selbst, sondern vielmehr der Vorgehensweise der Polizei generell gegolten haben (vgl. insoweit auch OLG Düsseldorf, Beschl. v. 25.03.2003 - III-2b Ss 224/02 - 2/03 I, NJW 2003, 3721 (LS) bzw. NStZ-RR 2003, 295 (LS und Gründe)).
  • LG Aachen, 05.10.2020 - 60 Qs 41/20

    Beleidigung von Polizeibeamten; Wahrnehmung berechtigter Interessen;

    Dies gilt umso mehr, wenn es sich um Werturteile im Rahmen von Auseinandersetzungen handelt, die sich auf staatliche Einrichtungen, deren Bedienstete und deren Vorgehensweise beziehen (vgl. OLG Karlsruhe, Beschl. v. 22.05.2018 - 2 Rv 4 Ss 193/18, juris Rn. 10; OLG München, Beschl. v. 06.11.2014 - 5 OLG 13 Ss 535/14, juris Rn. 8; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 26.03.2003 - III 2b Ss 224/02, NStZ-RR 2003, 295, 297).
  • OLG Hamm, 07.05.2007 - 2 Ss 171/07

    Strafantrag; Strafverfolgungsbegehren; Auslegung; Beleidigung; Bewertung einer

    Dies gilt vor allem, wenn sich das Werturteil auf staatliche Einrichtungen, deren Bedienstete und deren Vorgehensweise bezieht (vgl. OLG Düsseldorf NStZ-RR 2003, 295).
  • OLG Stuttgart, 07.02.2014 - 1 Ss 599/13

    Strafverfahren wegen Beleidigung: Persönliche Diffamierung eines Polizeibeamten

    Der vorliegende Sachverhalt liegt mithin auch anders als der von dem Oberlandesgericht Düsseldorf am 25. März 2003 (NStZ-RR 2003, 295) entschiedene, den die Generalstaatsanwaltschaft für ihren Antrag ins Feld führt.
  • AG St. Wendel, 25.04.2005 - 13 C 52/05
    So sind in jüngerer Zeit unter anderem folgende Äußerungen als durch die Meinungsfreiheit gedeckt und zulässig angesehen worden: die Bezeichnung von Mitarbeitern eines privaten Sicherheitsdienstes als »private Schlägertruppe«, »hastig umgekleidete Skinheads« und »primitive Schlägernaturen« (BVerfG NJW 2002, 3315), die Wertung einer Geschwindigkeitskontrolle als »Wegelagerei« (OLG Düsseldorf NStZ-RR 2003, 295), die Bezeichnung des Vaters und Managers eines 15jährigen Kinderstars als »Schikaneur und klein gewachsener Patriarch« (OLG Karlsruhe AfP 2001, 336, die beiden letztgenannten Entscheidungen zitiert nach Soehring und SeelmannEggebert: Die Entwicklung des Presseund Äußerungsrechts in den Jahren 2000­2004 in NJW 05, 579), wobei man geteilter Meinung sein kann, ob es im letztgenannten Fall um ein die Öffentlichkeit wesentlich berührendes Anliegen ging.

    Die Bezeichnung Abzocke/Oberabzocker greift schon objektiv weit weniger schwer in die Berufsehre ein als das berühmtberüchtigte »SoldatensindMörder«-Zitat, das nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG NJW 95, 3303) noch durch die Meinungsäußerungsfreiheit des Grundgesetzes gedeckt ist, und stellt sich auch als weniger schwerer Eingriff dar als der ebenfalls durch die Meinungsfreiheit gedeckte Vorwurf der Wegelagerei gegen die eine Geschwindigkeitskontrolle vornehmende Polizei (OLG Düsseldorf NStZ-RR 2003, 295).

  • OLG Karlsruhe, 14.03.2006 - 1 Ss 123/05

    Herabsetzende Äußerungen eines Strafgefangenen gegenüber einem

  • OLG Frankfurt, 19.12.2011 - 1 Ss 95/11

    Überprüfbarkeit der Beweiswürdigung durch das Rechtsmittelgericht

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Rechtsprechung
   BGH, 12.02.2003 - 2 StR 451/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,4251
BGH, 12.02.2003 - 2 StR 451/02 (https://dejure.org/2003,4251)
BGH, Entscheidung vom 12.02.2003 - 2 StR 451/02 (https://dejure.org/2003,4251)
BGH, Entscheidung vom 12. Februar 2003 - 2 StR 451/02 (https://dejure.org/2003,4251)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Formelhafte Begründung der Gesamtstrafenbildung - Zusammenfassende Würdigung des Zusammenhangs der Einzeltaten - Geringes Gewicht der bloßen Summe der Einzelstrafen

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 344 Abs. 2 Satz 2; ; StGB § 54; ; StGB § 54 Abs. 1 Satz 3

  • rechtsportal.de

    StGB § 54 Abs. 1
    Bemessung der Gesamtstrafe; Summe der Einzelstrafen

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2003, 295 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 08.07.1999 - 4 StR 285/99

    Verfolgungsverjährung; Mißbrauch von Schutzbefohlenen; Gesamtstrafenbildung

    Auszug aus BGH, 12.02.2003 - 2 StR 451/02
    Hiernach ist gemäß § 54 Abs. 1 Satz 3 StGB namentlich auch der Zusammenhang der Einzeltaten zusammenfassend zu würdigen; die bloße Summe der Einzelstrafen hat insoweit meist nur geringes Gewicht (vgl. Senatsbeschlüsse v. 2. Oktober 1996 - 2 StR 446/96 = NStZ-RR 1997, 228, und v. 23. Oktober 1996 - 2 FgE 545/96 [richtig: 2 StR 452/96 - d. Red.] = NStZ-RR 1997, 130, 131; BGHR StGB § 54 Serienstraftaten 1; § 54 Abs. 1 Bemessung 5, 8, 10; BGH, Beschl. v. 8. Juli 1999 - 4 StR 285/99; Tröndle/Fischer, StGB 51. Aufl. § 54 Rdn. 10 m.w.N.).
  • BGH, 22.03.1995 - 3 StR 625/94

    Strafmaß - Serientäter

    Auszug aus BGH, 12.02.2003 - 2 StR 451/02
    Hiernach ist gemäß § 54 Abs. 1 Satz 3 StGB namentlich auch der Zusammenhang der Einzeltaten zusammenfassend zu würdigen; die bloße Summe der Einzelstrafen hat insoweit meist nur geringes Gewicht (vgl. Senatsbeschlüsse v. 2. Oktober 1996 - 2 StR 446/96 = NStZ-RR 1997, 228, und v. 23. Oktober 1996 - 2 FgE 545/96 [richtig: 2 StR 452/96 - d. Red.] = NStZ-RR 1997, 130, 131; BGHR StGB § 54 Serienstraftaten 1; § 54 Abs. 1 Bemessung 5, 8, 10; BGH, Beschl. v. 8. Juli 1999 - 4 StR 285/99; Tröndle/Fischer, StGB 51. Aufl. § 54 Rdn. 10 m.w.N.).
  • BGH, 23.10.1996 - 2 StR 452/96

    Wertung des gesamten Tatgeschehens als eine fortgesetzte Handlung -

    Auszug aus BGH, 12.02.2003 - 2 StR 451/02
    Hiernach ist gemäß § 54 Abs. 1 Satz 3 StGB namentlich auch der Zusammenhang der Einzeltaten zusammenfassend zu würdigen; die bloße Summe der Einzelstrafen hat insoweit meist nur geringes Gewicht (vgl. Senatsbeschlüsse v. 2. Oktober 1996 - 2 StR 446/96 = NStZ-RR 1997, 228, und v. 23. Oktober 1996 - 2 FgE 545/96 [richtig: 2 StR 452/96 - d. Red.] = NStZ-RR 1997, 130, 131; BGHR StGB § 54 Serienstraftaten 1; § 54 Abs. 1 Bemessung 5, 8, 10; BGH, Beschl. v. 8. Juli 1999 - 4 StR 285/99; Tröndle/Fischer, StGB 51. Aufl. § 54 Rdn. 10 m.w.N.).
  • BGH, 02.10.1996 - 2 StR 466/96

    Anforderungen an die Begründung einer Gesamtfreiheitsstrafe - Erörterung des

    Auszug aus BGH, 12.02.2003 - 2 StR 451/02
    Hiernach ist gemäß § 54 Abs. 1 Satz 3 StGB namentlich auch der Zusammenhang der Einzeltaten zusammenfassend zu würdigen; die bloße Summe der Einzelstrafen hat insoweit meist nur geringes Gewicht (vgl. Senatsbeschlüsse v. 2. Oktober 1996 - 2 StR 446/96 = NStZ-RR 1997, 228, und v. 23. Oktober 1996 - 2 FgE 545/96 [richtig: 2 StR 452/96 - d. Red.] = NStZ-RR 1997, 130, 131; BGHR StGB § 54 Serienstraftaten 1; § 54 Abs. 1 Bemessung 5, 8, 10; BGH, Beschl. v. 8. Juli 1999 - 4 StR 285/99; Tröndle/Fischer, StGB 51. Aufl. § 54 Rdn. 10 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 09.05.2008 - 1 Ss 67/08

    Diebstahl geringwertiger Sachen: Grenze zur Geringwertigkeit

    Dabei sind insbesondere der Zusammenhang der einzelnen Taten, ihre größere oder geringere Selbstständigkeit, ferner die Häufigkeit der Begehung, die Gleichheit oder Verschiedenheit der verletzten Rechtsgüter und der Begehungsweise sowie das Gesamtgewicht des abzuurteilenden Sachverhalts zu berücksichtigen (BGH NStZ-RR 2003, 295).
  • BGH, 05.06.2019 - 2 StR 287/18

    Handeltreibens mit Betäubungsmitteln (Konkurrenzen: Bewertungseinheit bei

    Hat der neue Tatrichter hinsichtlich des Angeklagten H. erneut eine Gesamtstrafe zu bilden, wird er gemäß § 54 Abs. 1 Satz 3 StGB namentlich auch den Zusammenhang der Einzeltaten zusammenfassend zu würdigen haben; eine lediglich formelhafte Begründung der Gesamtstrafenbildung genügt dem jedenfalls dann nicht, wenn sie Gründe für eine sehr deutliche Erhöhung der Einsatzstrafe nicht enthält (vgl. Senat, Beschluss vom 12. Februar 2003 - 2 StR 451/02).
  • BGH, 13.02.2018 - 4 StR 585/17

    Bildung einer Gesamtstrafe (erforderliche Strafzumessungsüberlegungen:

    Da der Summe der Einzelstrafen bei der Bestimmung der Gesamtstrafe zumeist nur ein geringes Gewicht zukommt (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Februar 2003 - 2 StR 451/02, NStZ-RR 2003, 295 (Ls); siehe auch BGH, Beschluss vom 8. April 2009 - 2 StR 64/09, NStZ-RR 2009, 200), ist eine nähere Begründung aber erforderlich, wenn sich die Gesamtstrafe der durch § 54 Abs. 2 Satz 1 StGB bestimmten Obergrenze des Strafrahmens annähert und sich die Gründe hierfür nicht von selbst aus den Feststellungen ergeben (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 2. Februar 2017 - 4 StR 481/16, aaO, 107; Urteil vom 30. November 1971 - 1 StR 485/71, aaO, 271; Urteil vom 6. Oktober 1955 - 3 StR 279/55, aaO, 210 f.; siehe dazu auch BGH, Beschluss vom 25. August 2010 - 1 StR 410/10, NStZ 2011, 32 (zur starken Erhöhung der Einsatzstrafe)).
  • BGH, 12.02.2003 - 2 StR 464/02

    Strafzumessung; Gesamtstrafenbildung (geringes Gewicht der Summe der

    Die bloße Summe der Einzelstrafen hat insoweit meist nur geringes Gewicht (vgl. Senatsbeschl. vom 12. Februar 2003 - 2 StR 451/02 - m.w.N.).
  • BGH, 18.08.2004 - 2 StR 456/03

    Betrug (Schadenssumme bei Abschluss eines Werkvertrages); Mittäterschaft

    Der bloßen Summe der Einzelstrafen kommt in der Regel nur geringes Gewicht zu (BGHR StGB § 54 Bemessung 8, 12; BGH NStZ-RR 1997, 228; 2003, 295).
  • OLG Bremen, 07.03.2011 - 2 Ss 7/11

    Anforderungen an die Gesamtstrafenbildung

    Letzterer kommt bei der Gesamtstrafenbildung meist nur geringes Gewicht zu (BGH, NStZ-RR 2003, 295 ).

    Nach ständiger Rechtsprechung des BGH bedarf es einer eingehenden Begründung des Gesamtstrafenausspruchs sowohl dann, wenn sich die Gesamtstrafe der oberen bzw. unteren Grenze des Zulässigen nähert, als auch dann, wenn eine hohe Gesamtstrafe ausgesprochen wird, die sich auffallend von der Einsatzstrafe entfernt (vgl. BGH, StV 1994, 424 sowie NStZ-RR 2003, 295 ).

  • BGH, 08.04.2009 - 2 StR 64/09

    Zulässigkeit der Bildung einer Gesamtstrafe durch Erhöhung der Einsatzstrafe um

    Eine derartige Rechenoperation ist unzulässig, da es sich bei der Findung der angemessenen Gesamtstrafe um einen eigenständigen Strafzumessungsvorgang handelt, dem jeder Schematismus fremd ist (vgl. BGH NStZ 2001, 365, 366; NStZ-RR 2003, 295).
  • OLG Koblenz, 21.10.2013 - 2 Ss 142/13

    Strafurteil wegen gewerbsmäßigen Betrugs: Kriterien für die Bildung einer

    aa) Die Bildung der Gesamtstrafe ist ein eigenständiger und zu begründender Strafzumessungsakt, der gemäß § 54 Abs. 1 Satz 2 StGB durch die Erhöhung der höchsten Einzelstrafe (sog. Einsatzstrafe) erfolgt und sich nicht an der Summe der Einzelstrafen oder an rechnerischen Grundsätzen zu orientieren hat, sondern an gesamtstrafenspezifischen Kriterien (stg. Rspr., vgl. BGH JR 2012, 35; NJW 2010, 3176; wistra 2010, 264; Beschl. vom 05.08.2010 - 2 StR 340/10, juris ; Beschl. vom 13.11.2008 - 3 StR 71/10, juris; BGH, NStZ 2003, 295 [richtig: NStZ-RR 2003, 295 - d. Red.] ; Rissing-van Saan in LK, 12. Aufl., § 54 Rn. 12; Fischer, StGB, 60. Aufl., § 54 Rn. 6 ff. m.w.N.).
  • OLG Jena, 25.08.2020 - 1 OLG 162 Ss 56/19

    Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt: Berücksichtigung

    Auch wenn der bloßen Summe der Einzelstrafen als der durch § 54 Abs. 2 StGB festgelegten Strafobergrenze - hier immerhin 1.535 Tagessätze - meist nur geringes Gewicht zukommt (vgl. BGH, Beschl. v. 12.02.2003, Az. 2 StR 451/02, m. w. N., bei juris), besteht eine solche erhöhte Begründungspflicht bei nur geringfügig angehobener Einsatzstrafe namentlich dann, wenn die übrigen gleichartigen Einzelstrafen ihr in der Höhe fast gleichkommen und sehr zahlreich sind (vgl. BGH, Urt. v. 22.10.1953, Az. 5 StR 230/53, bei juris), wie das hier bei insgesamt 61 Einzelstrafen zutrifft, von denen 12 jeweils 60 Tagessätze, 4 jeweils 55 Tagessätze, 3 jeweils 45 Tagessätze und 11 immerhin noch jeweils 40 Tagessätze umfassen.
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Rechtsprechung
   BGH, 08.10.2002 - 5 StR 258/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,3620
BGH, 08.10.2002 - 5 StR 258/02 (https://dejure.org/2002,3620)
BGH, Entscheidung vom 08.10.2002 - 5 StR 258/02 (https://dejure.org/2002,3620)
BGH, Entscheidung vom 08. Oktober 2002 - 5 StR 258/02 (https://dejure.org/2002,3620)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2003, 295 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 09.12.1997 - 1 StR 703/97
    Auszug aus BGH, 08.10.2002 - 5 StR 258/02
    Der durch das 30. Strafrechtsänderungsgesetz vom 23. Juni 1994 eingefügte § 78b Abs. 1 Nr. 1 StGB, wonach die Verjährung bis zur Vollendung des achtzehnten Lebensjahres des Opfers ruht, gilt entgegen der Auffassung des Landgerichts nicht für Straftaten im Sinne der §§ 174, 182 StGB (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. Dezember 1997 - 1 StR 703/97 - und 5. Mai 1998 - 4 StR 151/98).
  • BGH, 05.05.1998 - 4 StR 151/98

    Entfallen der Verurteilung wegen des verübten sexuellen Missbrauchs eines

    Auszug aus BGH, 08.10.2002 - 5 StR 258/02
    Der durch das 30. Strafrechtsänderungsgesetz vom 23. Juni 1994 eingefügte § 78b Abs. 1 Nr. 1 StGB, wonach die Verjährung bis zur Vollendung des achtzehnten Lebensjahres des Opfers ruht, gilt entgegen der Auffassung des Landgerichts nicht für Straftaten im Sinne der §§ 174, 182 StGB (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. Dezember 1997 - 1 StR 703/97 - und 5. Mai 1998 - 4 StR 151/98).
  • BGH, 06.02.2002 - 5 StR 476/01

    Anwendbarkeit des § 78b Abs. 1 Nr. 1 StGB auf DDR-Taten;

    Auszug aus BGH, 08.10.2002 - 5 StR 258/02
    Die Vorschrift des § 78b Abs. 1 Nr. 1 StGB findet auch auf Straftaten im Sinne der §§ 176 bis 179 StGB Anwendung, die in der ehemaligen DDR begangen wurden (vgl. BGH NJW 2002, 1732).
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