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   OLG Frankfurt, 14.07.2003 - 1 Ws 66/03   

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https://dejure.org/2003,12955
OLG Frankfurt, 14.07.2003 - 1 Ws 66/03 (https://dejure.org/2003,12955)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14.07.2003 - 1 Ws 66/03 (https://dejure.org/2003,12955)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14. Juli 2003 - 1 Ws 66/03 (https://dejure.org/2003,12955)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Strafbarkeit eines Ausländers wegen unerlaubten Aufenthalts im Bundesgebiet bei Anspruch auf Erteilung einer Duldung

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2003, 308
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • OLG Nürnberg, 16.01.2007 - 2 St OLG Ss 242/06

    D (A), Strafrecht, unerlaubter Aufenthalt, Passlosigkeit, Duldung,

    Da dem Angeklagten kein Ausweisersatz erteilt wurde, er aber geduldet ist, wäre nach den Grundsätzen der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG a.a.O), die auch zur Frage einer Strafbarkeit nach § 95 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG anwendbar ist (Hailbronner a.a.O. § 95 AufenthG Rn. 7), der Angeklagte nicht wegen passlosen Aufenthaltes strafbar, wenn ihm zur Tatzeit eine Duldungsbescheinigung in Form eines Ausweisersatzes zu erteilen gewesen wäre (BayObLGSt 2004, 99, 103; 2004, 172,175; OLG Nürnberg, Beschluss vom 11.4.2006, Az. 2 St OLG Ss 41/06; vgl. hierzu auch Beschluss des OLG Frankfurt/M. NStZ-RR 2003, 308, 309).
  • OLG Brandenburg, 26.02.2007 - 1 Ws 23/07

    Gebühr des Rechtsanwalts: Vergütung der Tätigkeit als Zeugenbeistand

    Derartige Gesichtspunkte haben indes im Kostenfestsetzungsverfahren, bei dem es lediglich um die Abwicklung der kostenrechtlichen Folgen eines rechtskräftig abgeschlossenen Strafprozesses geht, keine maßgebende Bedeutung mehr (zutreffend OLG Düsseldorf NStZ 2003, 324; Senatsbeschluss vom 21. Juli 2003 - 1 Ws 66/03 -).
  • OLG Frankfurt, 25.02.2005 - 1 Ss 9/04

    Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt von Ausländern: Duldungsanspruch des

    Unter Berücksichtigung dieser Rechtsprechung (der der Senat bereits in den Beschlüssen vom 14.07.2003 - 1 Ws 66/03 - , vom 13.08.2003 - 1 Ss 133/03 - und vom 05.11.2003 - 1 Ss 197/03 - gefolgt ist und dabei die Grundsätze auch auf § 92 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 Nr. 1 b AuslG erstreckt hat) sind die Feststellungen des Amtsgerichts nicht ausreichend.
  • BayObLG, 30.08.2004 - 4St RR 84/04

    Zumutbare Reisepassverschaffung durch Antrag bei diplomatischer Vertretung auch

    Diese Voraussetzung wäre grundsätzlich auch dann erfüllt, wenn dem Ausländer zur Tatzeit eine Duldungsbescheinigung in Form eines Ausweisersatzes zu erteilen gewesen wäre (OLG Frankfurt a.M. aaO; vgl. hierzu auch Beschluss des OLG Frankfurt a.M. NStZ-RR 2003, 308, 309, in dem allerdings auf die Frage der Zumutbarkeit der Passerlangung nicht eingegangen wurde).
  • BayObLG, 14.09.2004 - 4St RR 71/04

    Reisepassverschaffung durch Antrag bei diplomatischer Vertretung - Prüfungsumfang

    Diese Voraussetzung wäre grundsätzlich auch dann erfüllt, wenn dem Ausländer zur Tatzeit eine Duldungsbescheinigung in Form eines Ausweisersatzes zu erteilen gewesen wäre (OLG Frankfurt a.M. aaO; vgl. hierzu auch Beschluss des OLG Frankfurt a.M. NStZ-RR 2003, 308, 309, in dem allerdings auf die Frage der Zumutbarkeit der Passerlangung nicht eingegangen wurde).
  • BayObLG, 08.03.2005 - 4St RR 211/04

    Urteilsgründe bei Abweichung der behördlichen Anordnung von Vorgehensweise der

    Diese Voraussetzung wäre grundsätzlich auch dann erfüllt, wenn dem Ausländer zur Tatzeit eine Duldungsbescheinigung in Form eines Ausweisersatzes zu erteilen gewesen wäre (vgl. hierzu auch Beschluss des OLG Frankfurt a.M. NStZ-RR 2003, 308, 309, in dem allerdings auf die Frage der Zumutbarkeit der Passerlangung nicht eingegangen wurde).
  • OLG Hamburg, 06.02.2004 - II-112/03

    Keine Verpflichtung der Ausländerbehörde zur Erteilung einer Duldung, wenn der

    Abweichend vom Wortlaut des § 92 Abs. 1 Nr. 1 AuslG hat das Bundesverfassungsgericht diesen Straftatbestand von Verfassungs wegen dahin einschränkend ausgelegt, dass ihm ein vollziehbar ausreisepflichtiger Ausländer nicht unterfällt, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für die Erteilung einer ausländerrechtlichen Duldung im Tatzeitraum gegeben sind (BVerfG in NStZ 2003, 488; dem folgend OLG Frankfurt/Main in NStZ-RR 2003, 308; HansOLG Hamburg, 1. Strafsenat, Beschluss vom 18. Juni 2003, Az.: I - 83/03; a.A. vor der Entscheidung des BVerfG die obergerichtliche Fachrechtsprechung, so KG in NStZ-RR 2002, 220; OLG Frankfurt/Main in NStZ-RR 2001, 57).
  • OLG Köln, 04.03.2005 - 8 Ss 7/05

    Rechtmäßigkeit der Verurteilung wegen eines Verstoßes gegen das Ausländergesetz

    Diese Voraussetzung ist grundsätzlich auch dann erfüllt, wenn dem Ausländer zur Tatzeit eine Duldungsbescheinigung in Form eines Ausweisersatzes zu erteilen gewesen wäre (OLG Frankfurt a.M. NStZ-RR 2003, 308, 309).
  • VerfGH Sachsen, 27.05.2004 - 43-IV-03
    Die am 22. August 2003 beim Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen eingegangene Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen den im Klageerzwingungsverfahren nach § 172 StPO ergangenen Beschluss des Oberlandesgerichts Dresden vom 17. Juli 2003 (1 Ws 66/03), der bei den Verfahrensbevollmächtigten der Beschwerdeführerin am 23. Juli 2003 eingegangen ist.
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