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   BGH, 16.07.2003 - 2 StR 209/03   

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https://dejure.org/2003,4308
BGH, 16.07.2003 - 2 StR 209/03 (https://dejure.org/2003,4308)
BGH, Entscheidung vom 16.07.2003 - 2 StR 209/03 (https://dejure.org/2003,4308)
BGH, Entscheidung vom 16. Juli 2003 - 2 StR 209/03 (https://dejure.org/2003,4308)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO; § 267 StPO; § 177 StGB; § 16 StGB; § 20 StGB; § 21 StGB; § 358 Abs. 2 Satz StPO
    Beweiswürdigung (Darstellung: Widerspruchsfreiheit, Einzelheiten, Überprüfbarkeit durch das Revisionsgericht; Überzeugungsbildung); sexuelle Nötigung; verminderte Schuldfähigkeit (Alternativität zwischen beeinträchtigter Einsichtsfähigkeit und Unrechtseinsicht); ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Sexuelle Nötigung; Sexuellen Handlungen entgegenstehender Wille; Vorsatz ausschließender Tatbestandsirrtum; Verminderte Einsichtsfähigkeit und Steuerungsfähigkeit des Täters; Vermindertes Hemmungsvermögen des Täters; Berechnungsgrundlagen zur Blutalkoholkonzentration; ...

  • Judicialis

    StGB § 21; ; StGB § 20; ; StGB § 49 Abs. 1; ; StGB § 64; ; StGB § 177 Abs. 2 Nr. 1; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 358 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2003, 320
  • NStZ-RR 2003, 325
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 16.06.1999 - 2 StR 28/99

    "Eindringen" beim schweren sexuellen Mißbrauch von Kindern

    Auszug aus BGH, 16.07.2003 - 2 StR 209/03
    Schließlich wird im Fall einer neuerlichen Verurteilung zu berücksichtigen sein, daß der von dem Angeklagten an dem Zeugen G. vorgenommene Oralverkehr jeweils eine Vergewaltigung im Sinne des § 177 Abs. 2 Nr. 1 StGB darstellt (vgl. BGHSt 45, 131, 132 f.; Tröndle/Fischer a.a.O. § 177 Rdn. 30, 31).
  • BGH, 07.10.1992 - 2 StR 374/92

    Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch unter

    Auszug aus BGH, 16.07.2003 - 2 StR 209/03
    Der Beschwerdeführer hat die Maßregel nach § 64 StGB auch nicht von seinem Rechtsmittelangriff ausgenommen (vgl. BGHSt 38, 362).
  • BGH, 17.11.1994 - 4 StR 441/94

    Verantwortlichkeit des Angeklagten bei Erkrankung an einem Anfallsleiden

    Auszug aus BGH, 16.07.2003 - 2 StR 209/03
    Beide Alternativen des § 21 StGB können aber nicht gleichzeitig gegeben sein (vgl. BGHSt 40, 341, 349; st. Rspr.; Tröndle/Fischer a.a.O. § 21 Rdn. 5 m.w.N.).
  • BGH, 24.06.1993 - 4 StR 33/93

    Rücktritt vom Versuch der Vergewaltigung bei irrtümlicher Annahme einer

    Auszug aus BGH, 16.07.2003 - 2 StR 209/03
    Der Tatbestand der sexuellen Nötigung erfordert in subjektiver Hinsicht u.a., daß sich der Täter vorsätzlich über den entgegenstehenden Willen des Tatopfers hinwegsetzt (vgl. u.a. BGHSt 39, 244, 245; BGH NStZ 1982, 26; Tröndle/Fischer, StGB 51. Aufl. § 177 Rdn. 22 m.w.N.).
  • BGH, 17.10.1986 - 2 StR 543/86

    Anforderungen an die tatrichterliche Feststellung der Blutalkoholkonzentration

    Auszug aus BGH, 16.07.2003 - 2 StR 209/03
    Die wesentlichen Berechnungsgrundlagen, die eine Überprüfung dieses Berechnungsergebnisses durch das Revisionsgericht ermöglichen würden, werden jedoch nicht mitgeteilt (vgl. hierzu Tröndle/Fischer aaO § 20 Rdn. 16; BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 2; jew. m.w.N.).
  • BGH, 10.04.1990 - 1 StR 9/90

    Unterbringungsprüfung bei Sachrüge des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 16.07.2003 - 2 StR 209/03
    Daß nur der Angeklagte Revision eingelegt hat, hindert die Nachholung einer Unterbringungsanordnung nicht (§ 358 Abs. 2 StPO; BGHSt 37, 5).
  • BGH, 04.09.1998 - 2 StR 392/98

    Verstoß eines Tatrichters gegen das Verschlechterungsverbot durch die Abänderung

    Auszug aus BGH, 16.07.2003 - 2 StR 209/03
    Das Verschlechterungsverbot des § 358 Abs. 2 StPO steht dem nicht entgegen, da sich dessen Wirkung nur auf Art und Höhe der Rechtsfolgen der Tat beschränkt, eine Verschärfung des Schuldspruchs aber nicht hindert (vgl. BGHR StPO § 358 Abs. 2 Nachteil 9).
  • BGH, 14.10.1981 - 5 StR 215/81

    Vergewaltigung - Sexuelle Nötigung - Minderschwerer Fall

    Auszug aus BGH, 16.07.2003 - 2 StR 209/03
    Der Tatbestand der sexuellen Nötigung erfordert in subjektiver Hinsicht u.a., daß sich der Täter vorsätzlich über den entgegenstehenden Willen des Tatopfers hinwegsetzt (vgl. u.a. BGHSt 39, 244, 245; BGH NStZ 1982, 26; Tröndle/Fischer, StGB 51. Aufl. § 177 Rdn. 22 m.w.N.).
  • BVerfG, 16.03.1994 - 2 BvL 3/90

    Entziehungsanstalt

    Auszug aus BGH, 16.07.2003 - 2 StR 209/03
    Es ist nicht ersichtlich, daß bei dem Angeklagten keine hinreichend konkrete Aussicht eines Behandlungserfolgs besteht (vgl. BVerfGE 91, 1 ff.).
  • BGH, 05.11.2013 - 2 StR 388/13

    Gemeinschaftliche räuberische Erpressung: Voraussetzungen für einen

    Das Verschlechterungsverbot des § 358 Abs. 2 StPO stünde einer Verschärfung des Schuldspruchs nicht entgegen (vgl. auch Senatsbeschluss vom 16. Juli 2003 - 2 StR 209/03, NStZ-RR 2003, 325, 326).
  • BGH, 23.02.2011 - 5 StR 24/11

    Erheblich verminderte Schuldfähigkeit (BAK; Alkohol; Feststellungen;

    Das gilt schon im Hinblick darauf, dass sich das Urteil auf eine Mitteilung einer Tatzeit-Blutalkoholkonzentration von 2, 1 ? beschränkt, die zur revisionsgerichtlichen Prüfung erforderlichen Anknüpfungstatsachen für deren Berechnung aber nicht mitteilt (st. Rspr., vgl. etwa BGH, Beschluss vom 16. Juli 2003 - 2 StR 209/03, NStZ-RR 2003, 325 mwN).
  • BayObLG, 20.06.2023 - 203 StRR 226/23

    Unzulässigkeit einer Berufungsbeschränkung bei möglicher Schuldunfähigkeit

    Die entsprechenden Anknüpfungstatsachen sind im Urteil darzulegen (st. Rspr., vgl. BGH, Beschluss vom 16. Juli 2003 - 2 StR 209/03 -, juris Rn. 6).
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