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   OLG Frankfurt, 21.07.2003 - 2 Ss-OWi 388/02, 2 Ss OWi 388/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,5122
OLG Frankfurt, 21.07.2003 - 2 Ss-OWi 388/02, 2 Ss OWi 388/02 (https://dejure.org/2003,5122)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21.07.2003 - 2 Ss-OWi 388/02, 2 Ss OWi 388/02 (https://dejure.org/2003,5122)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21. Juli 2003 - 2 Ss-OWi 388/02, 2 Ss OWi 388/02 (https://dejure.org/2003,5122)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtswidrig durchgeführte Geschwindigkeitsmessung; Geschwindigkeitsmessung durch private Firma im Auftrag einer Verwaltungsbehörde; Anordnung einer Geschwindigkeitsmessung unter bewusster Missachtung der für die Ordnungsbehörde geltenden Bestimmungen; Erforderlichkeit ...

  • Judicialis

    OwiG § 46

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    OWiG § 46
    Feststellung von Ordnungswidrigkeiten als typische Hoheitsaufgabe aus dem Kernbereich staatlichen Handelns

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Kommunale OWi-Feststellungen

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Geschwindigkeitsmessungen sind unter behördlicher Kontrolle durchzuführen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2003, 342
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Frankfurt, 10.05.1995 - 2 Ws (B) 210/95

    Anforderungen an kommunale Geschwindigkeitsmessungen durch private Firmen und

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.07.2003 - 2 Ss OWi 388/02
    Die Feststellung von Ordnungswidrigkeiten ist eine typische Hoheitsaufgabe aus dem Kernbereich staatlichen Handelns, weshalb eine Mitwirkung von Privatpersonen nur sehr eingeschränkt möglich ist (vgl. Senatsbeschluss vom 10. Mai 1995 - 2 Ws (B) 210/95 OWiG, NZV 1995, 368; KK OWiG-Lampe, 2. Aufl., § 35 Rdn.6 m.w.N.).

    Darauf kommt es jedoch nicht an, wenn die Ordnungsbehörde willkürlich zu Lasten des Betroffenen gehandelt oder die Geschwindigkeitsmessung unter bewußter Missachtung der für sie geltenden Bestimmungen angeordnet hat (vgl. Senatsbeschluss vom 10. Mai 1995 a.a.O.).

  • BayObLG, 05.03.1997 - 1 ObOWi 785/96

    Unzulässige Geschwindigkeitsmessungen durch Private auch bei Direktionsrecht der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.07.2003 - 2 Ss OWi 388/02
    In jedem Fall muss sichergestellt sein, dass die Verwaltungsbehörde "Herrin" des Verfahrens bleibt (vgl. BayObLG, DAR 1997, 206, 207; Steiner, DAR 1996, 272, 273; KK OWiG-Lampe § 46 Rdn.18).
  • OLG Saarbrücken, 18.05.2017 - Ss BS 8/17

    Beweisverwertungsverbot im Bußgeldverfahren: Unzulässige Einschaltung von

    Die Feststellung, Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten gehört als typische Hoheitsaufgabe zum Kernbereich originärer Staatsaufgaben (vgl. OLG Frankfurt NStZ-RR 2003, 342 m. w. N.; NStZ-RR 2016, 185 f., juris Rn. 8; NStZ-RR 2016, 322 f., juris Rn. 16; OLG Stuttgart, Beschl. v. 25.08.2016 - 4 Ss 577/16, juris Rn. 6; Brenner, NJW 2016, 3319).

    In jedem Fall muss aber sichergestellt sein, dass die Verwaltungsbehörde "Herrin" des Verfahrens bleibt (vgl. OLG Frankfurt NStZ-RR 2003, 342 m. w. N.; NStZ-RR 2015, 261, juris Rn. 1; NStZ-RR 2016, 322 f., juris Rn. 15; OLG Hamm DAR 2016, 397; OLG Stuttgart, Beschl. v. 25.08.2016 - 4 Ss 577/16, juris Rn. 6).

    Bei Geschwindigkeitsmessungen muss die Behörde daher nicht nur Ort, Zeit, Dauer und Häufigkeit der Messungen vorgeben, sondern auch den eigentlichen Messvorgang durch eigene ausgebildete Mitarbeiter kontrollieren, um gegebenenfalls einschreiten zu können (vgl. OLG Frankfurt NStZ-RR 2003, 342).

    Zudem muss ihr die Auswertung der Messergebnisse, namentlich der Falldateien, die im Rahmen der Messung erfasst werden, vorbehalten bleiben (vgl. OLG Frankfurt NStZ-RR 2003, 342; NStZ-RR 2016, 322 f., juris Rn. 17; a. A., aber nicht tragend offenbar OLG Rostock, Beschl. v. 17.11.2015 - 21 Ss OWi 158/15, juris Rn. 12).

    Im Bußgeldverfahren zieht eine rechtswidrige Einbindung Privater in die Feststellung einer Geschwindigkeitsüberschreitung demgemäß dann ein Verwertungsverbot nach sich, wenn die Behörde willkürlich zu Lasten des Betroffenen oder unter bewusster Missachtung der für sie geltenden Bestimmungen gehandelt hat (vgl. OLG Frankfurt NJW 1995, 2570, 2571; NStZ-RR 2003, 342; OLG Naumburg, Beschl. v. 07.05.2012 - Ss (Bz) 25/12, juris Rn. 4 f., das darüber hinaus ein Beweisverwertungsverbot auch im Falle einer völligen Gleichgültigkeit gegenüber den einschlägigen bindenden Normen annimmt).

    Es kommt daher nicht darauf an, dass der hier maßgebende saarländische Erlass - anders als der in den vom Oberlandesgericht Frankfurt (NStZ-RR 2003, 342 f.; NStZ-RR 2016, 322 f.) und vom Oberlandesgericht Naumburg (a. a. O.) entschiedenen Fällen in Rede stehende Erlass - eine Auswertung der Messdaten durch Privatunternehmen nicht ausdrücklich verbietet.

    Ebenso wenig bedarf der Entscheidung, ob schon der Verstoß gegen den Erlass - als Verwaltungsvorschrift mit zunächst rein verwaltungsinterner Bindungswirkung (vgl. BVerwGE 100, 335 ff., juris Rn. 18; 104, 220 ff., juris Rn. 18; VerfGH Berlin NJW-RR 2004, 1706 ff., juris Rn. 32; BGH NJW 2014, 2874 ff., juris Rn. 14) - für sich allein ein Beweisverwertungsverbot nach sich ziehen kann ( so OLG Frankfurt NStZ-RR 2003, 342 f.; OLG Naumburg, a. a. O.; a. A.: OLG Rostock, Beschl. v. 17.11.2015 - 21 Ss OWi 158/15, juris Rn. 16).

  • OLG Brandenburg, 08.07.2019 - (1 B) 53 Ss OWi 285/19

    Atemalkoholkontrolle, Belehrung, Beweisverwertungsverbot

    Bei der Verkehrsüberwachung ist, wie auch im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, die Hinzuziehung privater Firmen möglich, solange die Ordnungsbehörde Herrin des Verfahrens bleibt (vgl. OLG Frankfurt NJW 1995, 2570, NStZ-RR 2003, 342; Beschluss vom 03.09.2014 - 2 Ss-OWi 655/14 -, juris).

    Vorliegend ergeben sich aus dem Urteil keine Hinweise darauf, dass die Vergabe der Bürotätigkeiten an die "T... GmbH" rechtswidrig war, die Zentralen Bußgeldstelle die Kontrolle über die Messdaten an das für sie arbeitende private Unternehmen abgegeben haben könnte oder bei der Übertragung der Aufgaben an das private Unternehmen willkürlich zu Lasten des Betroffenen oder unter bewusster Missachtung der für sie geltenden Bestimmungen gehandelt hat, weshalb ein Beweisverwertungsverbot nicht besteht (vgl. OLG Frankfurt NJW 1995, 2570, 2571; NStZ-RR 2003, 342; OLG Naumburg, Beschluss vom 7. Mai 2012 - Ss (Bz) 25/12 - Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss vom 18. Mai 2017 - Ss Bs 8/2017 (8/17 OWi) -).

  • AG Gelnhausen, 29.05.2019 - 44 OWi 2545 Js 3379/19

    Keine Geschwindigkeitsmessungen durch an Gemeinde "überlassenen" Arbeitnehmer

    Schließlich muss die Auswertung der Messergebnisse der Ordnungsbehörde vorbehalten bleiben (Beschluss des OLG Frankfurt vom 21.07.2003, - 2 Ss-Owi 388/02 -, NStZ-RR 2003, 342 ff.).

    In diesem Fall ist grundsätzlich ein Beweisverwertungsverbot anzunehmen (Beschluss des OLG Frankfurt vom 21.07.2003, Az. 2 Ss Owi 388/02, juris).

  • AG Gelnhausen, 26.03.2014 - 44 OWi 2255 Js 3061/14

    Beteiligung einer privaten Messfirma und deren im Wege der

    Schließlich muss die Auswertung der Messergebnisse der Ordnungsbehörde vorbehalten bleiben (Beschluss des OLG Frankfurt vom 21.07.2003, Az. 2 Ss Owi 388/02).

    Das vorliegend die Gemeinde Herrin des Verfahrens (vgl. Beschluss des OLG Frankfurt vom 21.07.2003, Az. 2 Ss Owi 388/02) ist, kann nicht angenommen werden.

    In diesem Fall ist grundsätzlich ein Beweisverwertungsverbot anzunehmen (Beschluss des OLG Frankfurt vom 21.07.2003, Az. 2 Ss Owi 388/02).

  • AG Gelnhausen, 26.03.2014 - 44 Owi

    Beteiligung einer privaten Messfirma und deren im Wege der

    Schließlich muss die Auswertung der Messergebnisse der Ordnungsbehörde vorbehalten bleiben (Beschluss des OLG Frankfurt vom 21.07.2003, Az. 2 Ss Owi 388/02).

    Das vorliegend die Gemeinde Herrin des Verfahrens (vgl. Beschluss des OLG Frankfurt vom 21.07.2003, Az. 2 Ss Owi 388/02) ist, kann nicht angenommen werden.

    In diesem Fall ist grundsätzlich ein Beweisverwertungsverbot anzunehmen (Beschluss des OLG Frankfurt vom 21.07.2003, Az. 2 Ss Owi 388/02).

  • AG Weilburg, 06.03.2017 - 40 OWi 6 Js 7873/16

    Geschwindigkeitsmessung, Auswertung, Einschaltung Privater,

    Darüber hinaus ist ein Beweisverwertungsverbot auch dann anzunehmen, wenn die Ordnungsbehörde willkürlich zu Lasten des Betroffenen gehandelt hat oder die Geschwindigkeitsmessung unter bewusster Missachtung der für sie geltenden Bestimmungen angeordnet hat (vgl. OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 21.7.2003, 2 Ss-OWi 388/02, 342; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 10.5.1995, 2 Ws(B) 210/95, NJW 1995, 2570).

    Private Dienstleister dürfen daher auch nur insoweit in die Verkehrsüberwachung mit eingebunden werden, als die Behörde Herrin des Verfahrens bleibt (OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 3.3.2016, 2 Ss-OWi 1059/15; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 28.4.2016, 2 Ss-OWi 190/16; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 21.7.2003, 2 Ss-OWi 388/02).

  • AG Karlsruhe, 22.11.2010 - 15 OWi 351 Js 46163/09

    Zulässigkeit einer Einschaltung privater Personen bei der

    Bei Geschwindigkeitsmessungen muss die Behörde nicht nur Art, Zeit, Dauer und Häufigkeit der Messungen vorgeben, sondern auch den eigentlichen Messvorgang, durch eigene ausgebildete Mitarbeiter kontrollieren, um gegebenenfalls einschreiten zu können (vgl. OLG Frankfurt, NStZ-RR 2003, 342 ff).

    Die Feststellung von Ordnungswidrigkeiten ist eine typische Hoheitsaufgabe aus dem Kernbereich staatlichen Handelns, weshalb eine Mitwirkung von Privatpersonen nur sehr eingeschränkt möglich ist (vgl. OLG Frankfurt, NStZ-RR 2003, 342 ff, im Jurisausdruck Seite 2, mit weiteren Nachweisen).

  • OLG Brandenburg, 08.07.2019 - Ss OWi 169/19
    Bei der Verkehrsüberwachung ist, wie auch im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, die Hinzuziehung privater Firmen möglich, solange die Ordnungsbehörde Herrin des Verfahrens bleibt (vgl. OLG Frankfurt NJW 1995, 2570, NStZ-RR 2003, 342; Beschluss vom 03.09.2014 - 2 Ss-OWi 655/14 -, juris).

    Vorliegend ergeben sich aus dem Urteil keine Hinweise darauf, dass die Vergabe der Bürotätigkeiten an die "T... GmbH" rechtswidrig war, die Zentralen Bußgeldstelle die Kontrolle über die Messdaten an das für sie arbeitende private Unternehmen abgegeben haben könnte oder bei der Übertragung der Aufgaben an das private Unternehmen willkürlich zu Lasten des Betroffenen oder unter bewusster Missachtung der für sie geltenden Bestimmungen gehandelt hat, weshalb ein Beweisverwertungsverbot nicht besteht (vgl. OLG Frankfurt NJW 1995, 2570, 2571; NStZ-RR 2003, 342; OLG Naumburg, Beschluss vom 7. Mai 2012 - Ss (Bz) 25/12 - Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss vom 18. Mai 2017 - Ss Bs 8/2017 (8/17 OWi) -).

  • OLG Hamm, 18.04.2016 - 2 RBs 40/16

    Zulässigkeit der Hinzuziehung privater Firmen bei der Verkehrsüberwachung

    Bei der Verkehrsüberwachung ist, wie auch im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, die Hinzuziehung privater Firmen möglich, solange die Ordnungsbehörde Herrin des Verfahrens bleibt (OLG Frankfurt NJW 1995, 2570, NStZ-RR 2003, 342; Beschluss vom 03.09.2014 â?? 2 Ss-OWi 655/14 -, juris).
  • OLG Brandenburg, 08.07.2019 - 53 Ss OWi 285/19

    Verwertbarkeit des Ergebnisses einer Atemalkoholkontrolle

    Bei der Verkehrsüberwachung ist, wie auch im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, die Hinzuziehung privater Firmen möglich, solange die Ordnungsbehörde Herrin des Verfahrens bleibt (vgl. OLG Frankfurt NJW 1995, 2570 , NStZ-RR 2003, 342 ; Beschluss vom 03.09.2014 - 2 Ss- OWi 655/14 -, juris).

    Vorliegend ergeben sich aus dem Urteil keine Hinweise darauf, dass die Vergabe der Bürotätigkeiten an die "T... GmbH" rechtswidrig war, die Zentralen Bußgeldstelle die Kontrolle über die Messdaten an das für sie arbeitende private Unternehmen abgegeben haben könnte oder bei der Übertragung der Aufgaben an das private Unternehmen willkürlich zu Lasten des Betroffenen oder unter bewusster Missachtung der für sie geltenden Bestimmungen gehandelt hat, weshalb ein Beweisverwertungsverbot nicht besteht (vgl. OLG Frankfurt NJW 1995, 2570, 2571; NStZ-RR 2003, 342 ; OLG Naumburg, Beschluss vom 7. Mai 2012 - Ss (Bz) 25/12 - Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss vom 18. Mai 2017 - Ss Bs 8/2017 (8/17 OWi) -).

  • OLG Brandenburg, 08.07.2019 - 1 B 53 Ss OWi 285/19
  • AG Parchim, 01.04.2015 - 5 OWi 2215/14

    Geschwindigkeitsmessung, Auswertung, Private, Beweisverweretungsverbot

  • OLG Naumburg, 07.05.2012 - 2 Ss (Bz) 25/12

    Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Beweisverwertungsverbot

  • AG Gelnhausen, 13.03.2014 - 44 OWi 2285 Js 20682/13

    Messungen bei denen - entgegen des einschlägigen Erlasses - eine Privatfirma an

  • AG Alsfeld, 07.10.2003 - 202 JsOWi 8785/03

    Geschwindigkeitsüberschreitung - Beweisverwertungsverbot bei Messung durch

  • AG Gelnhausen, 13.03.2014 - 44 OWi

    Messungen bei denen - entgegen des einschlägigen Erlasses - eine Privatfirma an

  • AG Eisenach, 30.03.2017 - 311 Js 822/17

    Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Verwertbarkeit des

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