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OLG München, 01.08.2003 - 2 Ws 744/03 |
Volltextveröffentlichung
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Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StPO § 126 Abs. 1 § 126a
Anrechnung einstweiliger Unterbringung auf die Sechs-Monats-Frist
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2003, 366
Wird zitiert von ... (5)
- OLG Hamm, 21.08.2007 - 3 OBL 86/07
Strafsenat ordnet Fortdauer der einstweiligen Unterbringung nach neuem Recht an
Indes ist es nicht so, dass das auf dem Freiheitsgrundrecht (Art. 2 Abs. 2 GG) und Art. 5 Abs. 3 MRK beruhende Beschleunigungsgebot bei der einstweiligen Unterbringung etwa nicht zu beachten wäre (OLG Koblenz NStZ-RR 2007, 207, 208; OLG München NStZ-RR 2003, 366, 367).Für die Überprüfung durch das Oberlandesgericht, spielt die Frage, ob es zu noch hinnehmbaren Verfahrensverzögerungen gekommen ist oder nicht, aber erst im Rahmen der allgemeinen Verhältnismäßigkeitsprüfung, die bei der Prüfung der einstweiligen Unterbringung immer anzustellen ist (…Meyer-Goßner a.a.O. § 126 a Rdn. 5) eine Rolle (vgl.: OLG München NStZ-RR 2003, 366, 367).
- OLG Koblenz, 12.02.2007 - 1 Ws 30/07
Einstweilige Unterbringung: Anwendung des Beschleunigungsgrundsatzes bei …
21 Selbst wenn dem Gesichtspunkt der Gefahrenabwehr " tendenziell der Vorrang gebührt " (so OLG München NStZ-RR 03, 366 in einer von der herrschenden Rechtsprechungsmeinung abweichenden Entscheidung zur Nichtberücksichtigung der Dauer der einstweiligen Unterbringung bei der Berechnung der 6-Monatsfrist des § 121 StPO), stehen hier die Verfahrensverzögerungen der Fortdauer der einstweiligen Unterbringung entgegen. - OLG Düsseldorf, 29.10.2007 - 3 Ws 357/07
Oberlandesgerichtliche Prüfung der einstweiligen Unterbringung eines …
Zwar ist die Anrechenbarkeit einer zuvor erfolgten einstweiligen Unterbringung in der umgekehrten Situation der oberlandesgerichtlichen Haftprüfung nach den §§ 121 Abs. 1, 122 Abs. 1 StPO - entgegen der ganz herrschenden Meinung (vgl. nur OLG Düsseldorf NStZ 1987, 475 mit zahlreichen weiteren Nachweisen) - vereinzelt noch mit dem Argument verneint worden, dass § 126a Abs. 2 StPO nicht auf die §§ 121 ff. StPO verweise (vgl. OLG Nürnberg NStZ 1982, 297; OLG Schleswig NStZ 2002, 220; OLG München NStZ-RR 2003, 366). - OLG Hamm, 06.09.2007 - 3 Ws 521/07
Fristberechnung; Untersuchungshaft; Einstweilige Unterbringung; Zusammenrechnung
Die zur alten Rechtslage teilweise vertretene Ansicht, dass bei der Berechnung der Fristen nach §§ 121, 122 StPO die Dauer einer einstweiligen Unterbringung außer Betracht bleibe (vgl. OLG München NStZ-RR 2003, 366, 367; OLG Nürnberg NStZ 1982, 297; OLG Schleswig NStZ 2002, 220; aA bereits zur alten Rechtslage: OLG Düsseldorf NStZ 1987, 475), ist durch die gesetzliche Neuregelung überholt. - OLG Koblenz, 08.05.2006 - 1 Ws 247/06
Aufhebung des vorläufigen Unterbringungsbefehls wegen Verfahrensverzögerungen
Selbst wenn dem Gesichtspunkt der Gefahrenabwehr "tendenziell der Vorrang gebührt" (so OLG München NStZ-RR 03, 366 in einer von der herrschenden Rechtsprechungsmeinung abweichenden Entscheidung zur Nichtberücksichtigung der Dauer der einstweiligen Unterbringung bei der Berechnung der 6-Monatsfrist des § 121 StPO ), stehen beträchtliche Verfahrensverzögerungen jedenfalls dann der Fortdauer der einstweiligen Unterbringung entgegen, wenn - wie hier - die Gesamtdauer der vorläufigen Freiheitsentziehung bereits 4 Jahre übersteigt.