Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 08.10.2003

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   BGH, 06.08.2003 - 2 StR 180/03 (2)   

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https://dejure.org/2003,2382
BGH, 06.08.2003 - 2 StR 180/03 (2) (https://dejure.org/2003,2382)
BGH, Entscheidung vom 06.08.2003 - 2 StR 180/03 (2) (https://dejure.org/2003,2382)
BGH, Entscheidung vom 06. August 2003 - 2 StR 180/03 (2) (https://dejure.org/2003,2382)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO; § 212 StGB; Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 6 Abs. 2 EMRK; § 337 StPO
    Beweiswürdigung (Freispruch; Überzeugungsbildung; Umfang der revisionsgerichtlichen Prüfung; Indizien; Gewissheit; Glaubwürdigkeit; widerlegte Einlassung; Zweifelssatz; in dubio pro reo)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Freispruch wegen Zweifel an der Täterschaft; Prüfung auf Rechtsfehler bei der Beweiswürdigung; Überspannung der Anforderungen an eine Verurteilung; Widerlegung der Einlassung als Grundlage der Beweiswürdigung; Pflicht zur Gesamtprüfung und Gesamtwürdigung aller ...

  • Judicialis

    StPO § 261

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 261
    Beweiswürdigung und in-dubio-Grundsatz bei Freispruch in einem Indizienprozess

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2003, 369
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 02.10.1996 - 2 StR 332/96

    Sachverhaltsfeststellung zu Lasten des Angeklagten auf der Grundlage einer

    Auszug aus BGH, 06.08.2003 - 2 StR 180/03
    Zwar kann grundsätzlich eine widerlegte Einlassung allein nicht zur Grundlage einer dem Angeklagten ungünstigen Sachverhaltsfeststellung gemacht werden (vgl. BGH NStZ 1997, 96), etwas anderes muß aber gelten, wenn sich bei einem komplexen Tatgeschehen solche Teile der Einlassung als unrichtig erwiesen, die für die Beurteilung des gesamten Geschehens von wesentlicher Bedeutung sind und nicht losgelöst von dem anderen Teil beurteilt werden können.
  • BGH, 27.06.2001 - 3 StR 136/01

    Beweiswürdigung; Wahlgegenüberstellung; Anwendungsbereich des Zweifelsgrundsatzes

    Auszug aus BGH, 06.08.2003 - 2 StR 180/03
    Denn dieser Grundsatz gilt nicht für entlastende Indiztatsachen, aus denen lediglich ein Schluß auf eine unmittelbar entscheidungsrelevante Tatsache gezogen werden kann, sondern nur für die abschließende zusammenfassende Würdigung aller Indiztatsachen (vgl. im einzelnen BGH NStZ 2001, 609 = BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 24 m. w. N.).
  • BGH, 12.09.2001 - 2 StR 172/01

    Anforderungen an die Beweiswürdigung (Gesamtwürdigung; Prüfungspflicht bei

    Auszug aus BGH, 06.08.2003 - 2 StR 180/03
    Denn die Indizien können in ihrer Gesamtheit dem Gericht die entsprechende Überzeugung vermitteln, auch wenn eine Mehrzahl von Beweisanzeichen jeweils für sich allein nicht zum Nachweis der Täterschaft eines Angeklagten ausreicht (vgl. u.a. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 2, 11; Beweiswürdigung, unzureichende 1; BGH NStZ 2001, 491, 492; 2002, 48).
  • BGH, 10.12.1986 - 3 StR 500/86

    Anforderungen an die Beweiswürdigung des Tatrichters - Mehrfache Übereignung

    Auszug aus BGH, 06.08.2003 - 2 StR 180/03
    Denn die Indizien können in ihrer Gesamtheit dem Gericht die entsprechende Überzeugung vermitteln, auch wenn eine Mehrzahl von Beweisanzeichen jeweils für sich allein nicht zum Nachweis der Täterschaft eines Angeklagten ausreicht (vgl. u.a. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 2, 11; Beweiswürdigung, unzureichende 1; BGH NStZ 2001, 491, 492; 2002, 48).
  • BGH, 14.08.1996 - 3 StR 183/96

    Überschreitung der Grenze richterlicher Überzeugungsbildung - Unterlassene

    Auszug aus BGH, 06.08.2003 - 2 StR 180/03
    Denn die Indizien können in ihrer Gesamtheit dem Gericht die entsprechende Überzeugung vermitteln, auch wenn eine Mehrzahl von Beweisanzeichen jeweils für sich allein nicht zum Nachweis der Täterschaft eines Angeklagten ausreicht (vgl. u.a. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 2, 11; Beweiswürdigung, unzureichende 1; BGH NStZ 2001, 491, 492; 2002, 48).
  • BGH, 31.03.1999 - 5 StR 689/98

    Mord; Freispruch; Beweiswürdigung; Überzeugungsbildung; Widerlegte falsche

    Auszug aus BGH, 06.08.2003 - 2 StR 180/03
    In einem solchen Fall darf bei der Beweiswürdigung die Widerlegung der Einlassung nicht außer acht bleiben (vgl. auch BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 33).
  • BGH, 17.01.2001 - 2 StR 437/00

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unter

    Auszug aus BGH, 06.08.2003 - 2 StR 180/03
    Denn die Indizien können in ihrer Gesamtheit dem Gericht die entsprechende Überzeugung vermitteln, auch wenn eine Mehrzahl von Beweisanzeichen jeweils für sich allein nicht zum Nachweis der Täterschaft eines Angeklagten ausreicht (vgl. u.a. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 2, 11; Beweiswürdigung, unzureichende 1; BGH NStZ 2001, 491, 492; 2002, 48).
  • BGH, 17.03.2009 - 1 StR 479/08

    Umsatzsteuerhinterziehung (steuerrechtliche Anzeige- und Berichtigungspflicht

    Der Prüfung unterliegt auch, ob überspannte Anforderungen an die für die Verurteilung erforderliche Gewissheit gestellt worden sind (st. Rspr.; BGH NJW 2005, 1727; BGH NStZ-RR 2003, 369, 370; BGH NStZ 2002, 48; BGH NStZ-RR 2000, 171; BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 25, jew. m.w.N.).
  • BGH, 01.06.2016 - 1 StR 597/15

    Notwehr (Gebotenheit: Notwehrprovokation, gestuftes Notwehrrecht, persönliches

    Auch wenn keine der Indiztatsachen für sich allein zum Nachweis der Täterschaft des Angeklagten ausreichen würde, besteht die Möglichkeit, dass sie in ihrer Gesamtheit dem Tatrichter die entsprechende Überzeugung vermitteln können (vgl. BGH, Urteil vom 11. November 2015 - 1 StR 235/15 Rn. 43, wistra 2016, 78, vom 30. März 2004 - 1 StR 354/03, NStZ-RR 2004, 238 und vom 6. August 2003 - 2 StR 180/03, NStZ-RR 2003, 369, 370 mwN).
  • BGH, 27.04.2010 - 1 StR 454/09

    Tateinheit und Tatmehrheit bei der Steuerhinterziehung (maßgebliche

    Denn die Indizien können in ihrer Gesamtheit dem Gericht die entsprechende Überzeugung vermitteln, auch wenn eine Mehrzahl von Beweisanzeichen jeweils für sich allein nicht zum Nachweis der Täterschaft des Angeklagten ausreicht (BGH NStZ-RR 2003, 369 f. m.w.N.).
  • BGH, 05.08.2005 - 2 StR 195/05

    Gesetzlicher Richter und faires Verfahren (freie Beweiswürdigung;

    Dieses Urteil hat der Senat auf die Revisionen der Staatsanwaltschaft und des Nebenklägers durch Urteil vom 6. August 2003 - 2 StR 180/03 - mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben; ausgenommen die Verurteilung wegen Erwerbs einer halbautomatischen Selbstladekurzwaffe und deren Einziehung.
  • BGH, 17.03.2009 - 1 StR 479/08
    Der Prüfung unterliegt auch, ob überspannte Anforderungen an die für die Verurteilung erforderliche Gewissheit gestellt worden sind (st. Rspr.; BGH NJW 2005, 1727; BGH NStZ-RR 2003, 369, 370; BGH NStZ 2002, 48; BGH NStZ-RR 2000, 171; BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 25, jew. m.w.N.).
  • BGH, 18.03.2009 - 1 StR 549/08

    Rechtsfehlerhaft begründeter Freispruch (mangelnde Gesamtwürdigung und

    Denn die Indizien können in ihrer Gesamtheit dem Gericht die entsprechende Überzeugung vermitteln, auch wenn eine Mehrzahl von Beweisanzeichen jeweils für sich allein nicht zum Nachweis der Täterschaft eines Angeklagten ausreicht (BGH NStZ-RR 2003, 369, 370 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 15.09.2004 - 2 Ss 243/04

    Beweiswürdigung; Verdachtsmomente; Freispruch; Ausführungen im Urteil; Abwägung

    Dabei haben solche Zweifel außer Betracht zu bleiben, die realer Anknüpfungspunkte entbehren und sich lediglich auf die Annahme einer bloß gedanklichen, abstrakt-theoretischen Möglichkeit gründen (vgl. Urteil des BGH vom 06. August 2003 in 2 StR 180/03, www.bundesgerichtshof.de).

    Bei einer solchen Sachlage muss es in seiner Beweiswürdigung und deren Darlegung alle für und gegen den Angeklagten sprechenden Umstände und Erwägungen einbeziehen und in einer Gesamtwürdigung betrachten (vgl. BGH, NStZ-RR 2000, 171; BGH, NStZ-RR 2003, 369).

  • BGH, 27.04.2016 - 2 StR 49/16

    Zulassung als Nebenkläger

    Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts ist abzulehnen, weil es an der erforderlichen Darlegung der wirtschaftlichen Voraussetzungen für eine Bewilligung von Prozesskostenhilfe fehlt (§ 397a Abs. 2 Satz 1 StPO, § 117 Abs. 2 ZPO; vgl. Senat, Beschluss vom 10. Juli 2003 - 2 StR 180/03, NStZ-RR 2003, 369 f.).
  • KG, 10.10.2008 - 1 AR 1433/07

    Ausschluss der Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen wegen grob

    Im Übrigen steht die zurückhaltende beweisrechtliche Bedeutung eines erst im Verlaufe des Ermittlungsverfahrens abgegebenen und widerlegten Alibis im Einklang mit der Rechtsprechung, dass unzutreffende Alibi nur zu Beginn eines Ermittlungsverfahrens verdachtsbegründend sein können und im späteren Verlauf durch andere Beweismittel ersetzt werden müssen, da die Widerlegung derartiger Einlassungen in aller Regel kein belastendes Beweisindiz darstellt (vgl. BGHSt 45, 367; BGH, Urteil vom 6. August 2003 - 2 StR 180/03 - ; BGH, Beschluss vom 14. Februar 1995 - 1 StR 765/94 - Meyer-Goßner, a.a.O., § 261, Rdn. 25 m.w.N.).
  • LG Aschaffenburg, 21.08.2019 - KLs 105 Js 1991/19

    Entfernen vom Unfallort, Raub, Urkundenfälschung, Betäubungsmittel

    In einem solchen Fall ist die Widerlegung der Einlassung in die Beweiswürdigung einzustellen (BGH NStZ-RR 2003, 369).
  • OLG Dresden, 25.01.2010 - 2 Ss 448/09

    Anforderungen an einen Freispruch wegen fahrlässiger Tötung im Straßenverkehr

  • KG, 10.10.2008 - 4 Ws 78/08

    Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen: Voraussetzungen eines

  • BayObLG, 20.01.2004 - 4St RR 3/04

    Betäubungsmittelstrafrecht: Eigennützigkeit beim Handeltreiben, Strafzumessung

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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 08.10.2003 - 3 Ws 959/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,17248
OLG Frankfurt, 08.10.2003 - 3 Ws 959/03 (https://dejure.org/2003,17248)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08.10.2003 - 3 Ws 959/03 (https://dejure.org/2003,17248)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08. Oktober 2003 - 3 Ws 959/03 (https://dejure.org/2003,17248)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumnis der Wochenfrist

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    ZPO § 45 § 172; ZPO § 85 Abs. 2 § 234 Abs. 2
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung der Frist zur Stellung des Antrags auf gerichtliche Entscheidung im Klageerzwingungsverfahren; Zurechnung von Anwaltsverschulden

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2003, 369
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 01.02.2023 - 4 StR 398/22

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Nebenklage: Frist, Angaben zum Zeitpunkt

    Da bei der Nebenklage dem Säumigen ein Verschulden seines Rechtsanwalts zuzurechnen ist und deshalb bereits dessen Kenntnis den Fristlauf auslöst (vgl. OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 8. Oktober 2003 - 3 Ws 959/03; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 65. Aufl., § 45 Rn. 3; Cirener in BeckOK-StPO, 46. Ed., § 45 Rn. 3; Brauer in Gercke/Julius/Temming/Zöller, StPO, 6. Aufl., § 45 Rn. 5; a. A. Graalmann-Scheerer in Löwe-Rosenberg, StPO, 27. Aufl., § 44 Rn. 62), muss sich der Antragsteller dabei auch dazu verhalten, wann seinem Prozessbevollmächtigten der Wegfall des Hindernisses bekannt geworden ist.
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