Weitere Entscheidungen unten: BGH, 25.09.2002 | OLG Frankfurt, 23.09.2002

Rechtsprechung
   BGH, 08.10.2002 - 4 StR 383/02   

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https://dejure.org/2002,3529
BGH, 08.10.2002 - 4 StR 383/02 (https://dejure.org/2002,3529)
BGH, Entscheidung vom 08.10.2002 - 4 StR 383/02 (https://dejure.org/2002,3529)
BGH, Entscheidung vom 08. Oktober 2002 - 4 StR 383/02 (https://dejure.org/2002,3529)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 55 Abs. 1 StGB; § 54 Abs. 1 Satz 2 StGB; § 64 StGB; § 358 Abs. 2 StPO
    Fehlerhaft unterbliebene Anordnung / Prüfung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang; reformatio in peius); Gesamtstrafenausspruch (äußerste Grenze des nach § 55 Abs. 1 i.V.m. § 54 Abs. 1 Satz 2 StGB zulässigen Gesamtstrafmaßes; Verschlechterungsverbot; ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2003, 41 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 10.04.1990 - 1 StR 9/90

    Unterbringungsprüfung bei Sachrüge des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 08.10.2002 - 4 StR 383/02
    Das Landgericht hätte daher darlegen müssen, warum es gleichwohl von der Unterbringung abgesehen hat (vgl. BGHSt 37, 5, 7; 38, 362, 363).

    Dass nur der Angeklagte Revision eingelegt hat, hindert die Nachholung der Unterbringungsanordnung nicht (§ 358 Abs. 2 Satz 2 StPO; BGHSt 37, 5).

    Anders als der Generalbundesanwalt meint, kann der Senat nicht ausschließen, daß, hätte das Landgericht die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt angeordnet, sich dies bei der Strafrahmenwahl, zumindest aber bei der Strafbemessung im engeren Sinne günstig für den Angeklagten ausgewirkt (vgl. BGHSt 37, 5, 10).

  • BGH, 07.10.1992 - 2 StR 374/92

    Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch unter

    Auszug aus BGH, 08.10.2002 - 4 StR 383/02
    Das Landgericht hätte daher darlegen müssen, warum es gleichwohl von der Unterbringung abgesehen hat (vgl. BGHSt 37, 5, 7; 38, 362, 363).

    Der Beschwerdeführer hat die Nichtanwendung des § 64 StGB durch das Tatgericht auch nicht von seinem Rechtsmittelangriff ausgenommen (vgl. BGHSt 38, 362).".

  • BGH, 05.07.2000 - 2 StR 87/00

    Voraussetzungen der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

    Auszug aus BGH, 08.10.2002 - 4 StR 383/02
    Für die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt kommt es nicht darauf an, dass zumindest verminderte Schuldfähigkeit des Täters gemäß § 21 StGB feststeht (vgl. BGHR StGB § 64 Abs. 1 - Hang 2; BGH NStZ-RR 2001, 12).
  • BGH, 31.08.1960 - 2 StR 406/60

    Festlegung einer neuen Gesamtstrafenbildung auf Grund der Revision des

    Auszug aus BGH, 08.10.2002 - 4 StR 383/02
    Das Landgericht hat nämlich bei Festsetzung der Gesamtfreiheitsstrafe nicht bedacht, daß diese die äußerste Grenze des nach § 55 Abs. 1 i.V.m. § 54 Abs. 1 Satz 2 StGB zulässigen Gesamtstrafmaßes bildet, weil die Gesamtstrafe wegen des Verschlechterungsverbotes nicht höher als die Summe der Einsatzstrafe (vier Jahre und sechs Monate) und der aus den einbezogenen Strafen in der früheren Verurteilung gebildeten Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr ausfallen durfte (BGHSt 15, 164, 166).
  • BGH, 04.04.1995 - 4 StR 95/95

    Psychische Disposition - Hang - Rauschmittel - Rausch - Übermaß - Unterbringung -

    Auszug aus BGH, 08.10.2002 - 4 StR 383/02
    Diese Neigung muss noch nicht den Grad einer psychischen Abhängigkeit erreicht haben (vgl. BGHR StGB § 64 Abs. 1 - Hang 5).
  • BGH, 11.09.1990 - 1 StR 293/90

    Zusammenhang zwischen Hang zum Alkoholmißbrauch und Tat

    Auszug aus BGH, 08.10.2002 - 4 StR 383/02
    Für die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt kommt es nicht darauf an, dass zumindest verminderte Schuldfähigkeit des Täters gemäß § 21 StGB feststeht (vgl. BGHR StGB § 64 Abs. 1 - Hang 2; BGH NStZ-RR 2001, 12).
  • BVerfG, 16.03.1994 - 2 BvL 3/90

    Entziehungsanstalt

    Auszug aus BGH, 08.10.2002 - 4 StR 383/02
    Dass bei dem Angeklagten die hinreichend konkrete Aussicht eines Behandlungserfolges nicht besteht (vgl. BVerfGE 91, 1 ff.), ist den Urteilsgründen - auch wenn eine Entgiftungskur im Januar 2001 erfolglos blieb (UA S. 13) - nicht zu entnehmen.
  • BGH, 21.09.2004 - 3 StR 185/04

    Beweiserhebungsverbot und Verwertungsverbot gemäß § 252 StPO

    Denn die Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt setzt - im Gegensatz zur Unterbringung nach § 63 StGB - nicht voraus, daß bei Begehung der Tat die Voraussetzungen des § 21 StGB vorlagen (vgl. BGH NStZ-RR 2003, 41).
  • BGH, 01.09.2005 - 4 StR 331/05

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung (Zäsurwirkung); Entscheidung gemäß § 354 Abs.

    Dieses wird bei der Bildung der neuen Gesamtfreiheitsstrafe zu beachten haben, dass wegen des Verschlechterungsverbotes das nach § 55 Abs. 1 i.V.m. § 54 Abs. 1 Satz 2 StGB an sich zulässige Gesamtstrafmaß dahin begrenzt ist, dass die neue Gesamtstrafe nicht höher als die Summe der Einsatzstrafe von sechs Jahren und der früheren Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten aus dem Beschluss des Amtsgerichts Wildeshausen vom 29. November 2004 ausfallen darf (vgl. BGHSt 15, 164, 166; BGH NJW 1997, 2335; BGH, Beschluss vom 8. Oktober 2002 - 4 StR 383/02).
  • BGH, 19.03.2013 - 3 StR 56/13

    Rechtsfehlerhaft unterbliebene Anordnung der Unterbringung in einer

    Für die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt kommt es aber nicht darauf an, dass eine verminderte Schuldfähigkeit gemäß § 21 StGB besteht (BGH, Beschluss vom 8. Oktober 2002 - 4 StR 383/02, NStZ-RR 2003, 41; Fischer, StGB, 60. Aufl., § 64 Rn. 14).
  • OLG Hamm, 19.09.2005 - 2 Ss 330/05

    Unterbringung; Voraussetzungen; Erörterungen im Urteil

    Diese Neigung muss noch nicht den Grad einer psychischen Abhängigkeit erreicht haben (BGH, Beschluss vom 08. Oktober 2002 - 4 StR 383/02 in NStZ-RR 2003, 41).
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Rechtsprechung
   BGH, 25.09.2002 - 1 StR 347/02   

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https://dejure.org/2002,4483
BGH, 25.09.2002 - 1 StR 347/02 (https://dejure.org/2002,4483)
BGH, Entscheidung vom 25.09.2002 - 1 StR 347/02 (https://dejure.org/2002,4483)
BGH, Entscheidung vom 25. September 2002 - 1 StR 347/02 (https://dejure.org/2002,4483)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2003, 41
  • StV 2003, 223
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 16.03.1984 - 2 StR 81/84

    Zulässigkeit der strafschärfenden Bewertung der Beibringung tödlicher

    Auszug aus BGH, 25.09.2002 - 1 StR 347/02
    Es ist daher nicht zulässig, bei der Verurteilung wegen eines Tötungsdelikts strafschärfend zu berücksichtigen, daß der Täter den Eintritt des Todes des Opfers nicht zu verhindern versucht hat (vgl. nur BGHR StGB § 46 Abs. 3 Vollendung 1; BGH NStZ 1984, 358 f; G. Schäfer, Praxis der Strafzumessung, 3. Aufl. Rdn. 394).
  • BGH, 11.11.1992 - 3 StR 123/92

    Vorliegen eines Raubs mit Todesfolge bei vorsätzlicher Herbeiführung der

    Auszug aus BGH, 25.09.2002 - 1 StR 347/02
    Es ist daher nicht zulässig, bei der Verurteilung wegen eines Tötungsdelikts strafschärfend zu berücksichtigen, daß der Täter den Eintritt des Todes des Opfers nicht zu verhindern versucht hat (vgl. nur BGHR StGB § 46 Abs. 3 Vollendung 1; BGH NStZ 1984, 358 f; G. Schäfer, Praxis der Strafzumessung, 3. Aufl. Rdn. 394).
  • BGH, 26.04.2022 - 4 StR 34/22

    Strafzumessung (Doppelverwertungsverbot: deliktsübergreifende

    Dies gilt in gleicher Weise für deliktsübergreifende strafbarkeitsbegründende Umstände aus dem Allgemeinen Teil des Strafgesetzbuchs (vgl. BGH, Beschluss vom 6. März 2007 - 3 StR 497/06 Rn. 10 (zum Unterlassen); Beschluss vom 25. September 2002 - 1 StR 347/02 Rn. 6 (zum unterbliebenen Rücktritt) und Beschlüsse vom 18. März 2003 - 4 StR 83/03 Rn. 3, vom 13. September 2001 - 4 StR 322/01 Rn. 4 und vom 16. August 2000 - 3 StR 253/00 Rn. 5) und damit auch für die Gesichtspunkte, die eine Garantenstellung im Sinne des § 13 Abs. 1 StGB begründen (vgl. Kinzig in Schönke/Schröder, StGB, 30. Aufl., § 46 Rn. 45b mwN).
  • BGH, 27.02.2007 - 4 StR 581/06

    Minder schwerer Fall des Totschlages (Tat in der Nähe der Notwehr);

    Im Übrigen wertet das Schwurgericht unzulässigerweise das Ausbleiben von Rücktrittsbemühungen zu Lasten des Angeklagten, indem es hervorhebt, der Angeklagte habe sich nicht weiter um den schwer verletzten Geschädigten gekümmert (BGH, Beschluss vom 25. September 2002 - 1 StR 347/02).
  • BGH, 16.06.2020 - 4 StR 45/20

    Grundsätze der Strafzumessung (keine Strafschärfung wegen Fehlen eines

    Nach ständiger Rechtsprechung kann das Fehlen eines Milderungsgrundes aber nicht strafschärfend ins Gewicht fallen (vgl. zum Fehlen von Rettungsbemühungen BGH, Beschluss vom 16. März 1984 - 2 StR 81/84; vom 25. September 2002 - 1 StR 347/02, Rn. 5; vom 6. November 2013 - 1 StR 525/13, Rn. 5).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 23.09.2002 - 3 Ws 1021 - 1022/02, 3 Ws 1021/02, 3 Ws 1022/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,17160
OLG Frankfurt, 23.09.2002 - 3 Ws 1021 - 1022/02, 3 Ws 1021/02, 3 Ws 1022/02 (https://dejure.org/2002,17160)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23.09.2002 - 3 Ws 1021 - 1022/02, 3 Ws 1021/02, 3 Ws 1022/02 (https://dejure.org/2002,17160)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23. September 2002 - 3 Ws 1021 - 1022/02, 3 Ws 1021/02, 3 Ws 1022/02 (https://dejure.org/2002,17160)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    StGB § 64 § 67 Abs. 3 § 67d Abs. 5
    Zulässigkeit der erneuten Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2003, 41
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Braunschweig, 09.08.2012 - Ws 231/12

    Drogenrückfall; Drogenabhängigkeit; Entziehungsanstalt; Maßregel; Suchtverhalten;

    Da der Vollzug der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt in diesem Verfahren nicht erneut angeordnet werden kann, wenn zuvor bestandskräftig gemäß § 67d Abs. 5 StGB entschieden wurde, dass die Maßregel nicht weiter zu vollziehen ist (vgl. OLG Frankfurt, NStZ-RR 2003, 41; OLG Hamm, NStZ 2000, 168; Fischer, StGB, 59. Auflage 2012, § 67d, Rn. 22), muss sie auf ausreichend sicherer Tatsachengrundlage beruhen.
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