Weitere Entscheidung unten: OLG Stuttgart, 20.08.2002

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 07.08.2002 - 2 Ws 166/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,3928
OLG Stuttgart, 07.08.2002 - 2 Ws 166/02 (https://dejure.org/2002,3928)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 07.08.2002 - 2 Ws 166/02 (https://dejure.org/2002,3928)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 07. August 2002 - 2 Ws 166/02 (https://dejure.org/2002,3928)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,3928) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erforderlichkeit einer sachlichen Begründung der Entscheidung über die Nichtauferlegung der notwendigen Auslagen des Angeklagten der Staatskasse; Zulässigkeit der Ergänzung der Begründung eines mit der sofortigen Beschwerde angefochtenen Beschlusses durch nachträglich ...

  • Judicialis

    StPO § 467 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2; ; StPO § 309 Abs. 2; ; StPO § 34

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 467 Abs. 3 S. 2 Nr. 2 § 309 Abs. 2 § 34

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2003, 32 (Ls.)
  • NStZ-RR 2003, 60
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 05.11.1999 - 3 StE 7/94

    Zulässigkeit einer Beschwerde gegen Beschlüsse des OLG; Sofortige Beschwerde

    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.08.2002 - 2 Ws 166/02
    Entscheidend für die Frage des Absehens von der Auslagenüberbürdung auf die Staatskasse ist, wie die Stärke des Tatverdachts gegen den Angeklagten beschaffen ist (vgl. BGH NStZ 2000, 330, 331).

    Dieser Unterschied muss auch in der Formulierung der Gründe hinreichenden Ausdruck finden (vgl. BGH NStZ 2000, 330, 331; BVerfG NStZ 1992, 289, 290; BVerfG NJW 1992, 1612, 1613; BVerfG NStZ-RR 1996, 45, 46).

    In der Vergangenheit hat das Bundesverfassungsgericht wegen Verstoßes gegen Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes bereits mehrfach auf die Verfassungsbeschwerde hin nicht ausreichend begründete Auslagenentscheidungen aufgehoben (vgl. BGH NStZ 2000, 330, 331 mit Nachweisen zu den Entscheidungen des Bundesverfassungsgericht).

  • BGH, 04.12.1974 - 3 StR 298/74

    Verteilung der Kosten des Verfahrens und der notwendigen Auslagen - Gesetzliche

    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.08.2002 - 2 Ws 166/02
    Gemäß § 464 Abs. 3 Satz 2 StPO ist das Beschwerdegericht grundsätzlich an die für die Kosten- und Auslagenentscheidung maßgebenden tatsächlichen Feststellung des erkennenden Gerichts gebunden (vgl. BGHSt 26, 29 ff.: jedenfalls Bindung des Revisionsgerichts; vgl. OLG Frankfurt NJW 1981, 2481: Bindung nach Beschwerde gegen einen Einstellungsbeschluss nach § 153 a StPO).

    Zwar kann der Senat dann selbst entscheiden, wenn die Sache einfach liegt und sich die maßgeblichen Tatsachen aus dem sonstigen Akteninhalt zweifelsfrei ergeben (vgl. BGHSt 26, 29, 33; OLG Frankfurt NJW 1981, 2481).

  • OLG Frankfurt, 26.06.1981 - 2 Ws 96/81
    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.08.2002 - 2 Ws 166/02
    Gemäß § 464 Abs. 3 Satz 2 StPO ist das Beschwerdegericht grundsätzlich an die für die Kosten- und Auslagenentscheidung maßgebenden tatsächlichen Feststellung des erkennenden Gerichts gebunden (vgl. BGHSt 26, 29 ff.: jedenfalls Bindung des Revisionsgerichts; vgl. OLG Frankfurt NJW 1981, 2481: Bindung nach Beschwerde gegen einen Einstellungsbeschluss nach § 153 a StPO).

    Zwar kann der Senat dann selbst entscheiden, wenn die Sache einfach liegt und sich die maßgeblichen Tatsachen aus dem sonstigen Akteninhalt zweifelsfrei ergeben (vgl. BGHSt 26, 29, 33; OLG Frankfurt NJW 1981, 2481).

  • BVerfG, 16.12.1991 - 2 BvR 1542/90

    Strafgerichtliche Kostenentscheidung und Unschuldsvermutung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.08.2002 - 2 Ws 166/02
    Im Einzelnen ist in der Rechtsprechung umstritten, unter welchen Umständen die für diese gerichtliche Ermessensentscheidung notwendigen Tatbestandsvoraussetzungen bejaht werden können (Schuldspruchreife bei Hinwegdenken des Verfahrenshindernisses oder bereits hinreichender Tatverdacht als Billigkeitsgesichtspunkt: vgl. zum Meinungsstand: OLG Hamm, NStZ-RR 2001, 126; vgl. auch BVerfG NJW 1992, 1612, wo allerdings die Festlegung auf einen bestimmten Wahrscheinlichkeitsgrad für die Verurteilung vermieden wird).

    Dieser Unterschied muss auch in der Formulierung der Gründe hinreichenden Ausdruck finden (vgl. BGH NStZ 2000, 330, 331; BVerfG NStZ 1992, 289, 290; BVerfG NJW 1992, 1612, 1613; BVerfG NStZ-RR 1996, 45, 46).

  • OLG Düsseldorf, 27.06.1994 - 1 Ws 377/94
    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.08.2002 - 2 Ws 166/02
    Ferner dient die Begründung dem Rechtsmittelgericht als Grundlage für seine Entscheidung (Kleinknecht / Meyer-Goßner a.a.O. § 34 Rdnr. 1; OLG Düsseldorf VRS 88, 29; SchlHOLG, SchlHA 1993, 223; OLG Oldenburg NJW 1971, 1098, 1099).

    Der aufgezeigte Begründungsmangel rechtfertigt es, dass der Senat entgegen § 309 Abs. 2 StPO ausnahmsweise in der Sache nicht selbst entscheidet; anderenfalls ginge dem Beschwerdeführer eine Instanz verloren (vgl. OLG Düsseldorf VRS 88, 29, 30 mit weiteren Nachweisen).

  • OLG Hamm, 26.10.2000 - 5 Ws 216/00

    Absehen von Auslagenerstattung bei Vorliegen von Verdachtsmomenten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.08.2002 - 2 Ws 166/02
    Im Einzelnen ist in der Rechtsprechung umstritten, unter welchen Umständen die für diese gerichtliche Ermessensentscheidung notwendigen Tatbestandsvoraussetzungen bejaht werden können (Schuldspruchreife bei Hinwegdenken des Verfahrenshindernisses oder bereits hinreichender Tatverdacht als Billigkeitsgesichtspunkt: vgl. zum Meinungsstand: OLG Hamm, NStZ-RR 2001, 126; vgl. auch BVerfG NJW 1992, 1612, wo allerdings die Festlegung auf einen bestimmten Wahrscheinlichkeitsgrad für die Verurteilung vermieden wird).
  • OLG München, 30.04.1987 - 2 Ws 419/87

    Strafrestaussetzung; Rechtskräftig; Sperrfrist; Festsetzung;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.08.2002 - 2 Ws 166/02
    Nach eingelegter sofortiger Beschwerde ist eine Ergänzung der Beschlussgründe insoweit nicht mehr zulässig (vgl. § 311 Abs. 3 Satz 1 StPO; OLG München MDR 1987, 782; OLG Hamm NJW 1971, 1471; KK-Maul a.a.O. § 33 Rdnr. 4).
  • OLG Zweibrücken, 21.09.1988 - 1 Ws 402/88
    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.08.2002 - 2 Ws 166/02
    In der obergerichtlichen Rechtsprechung wird auch die Meinung vertreten, dass bei einem vorausgegangenen (summarischen) Strafbefehlsverfahren - wie es hier in Bezug auf den Beschwerdeführer vorliegt - die Schuld noch nicht hinreichend geklärt ist und deshalb die Anwendung des § 467 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 StPO nicht in Frage kommt (vgl. OLG Zweibrücken NStZ 1989, 134).
  • BVerfG, 16.12.1991 - 2 BvR 1590/89

    Strafgerichtliche Kostenentscheidung und Unschuldsvermutung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.08.2002 - 2 Ws 166/02
    Dieser Unterschied muss auch in der Formulierung der Gründe hinreichenden Ausdruck finden (vgl. BGH NStZ 2000, 330, 331; BVerfG NStZ 1992, 289, 290; BVerfG NJW 1992, 1612, 1613; BVerfG NStZ-RR 1996, 45, 46).
  • BVerfG, 06.02.1995 - 2 BvR 2588/93

    Erstattung notwendiger Auslagen im Bußgeldverfahren bei Verfahrenshindernis

    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.08.2002 - 2 Ws 166/02
    Dieser Unterschied muss auch in der Formulierung der Gründe hinreichenden Ausdruck finden (vgl. BGH NStZ 2000, 330, 331; BVerfG NStZ 1992, 289, 290; BVerfG NJW 1992, 1612, 1613; BVerfG NStZ-RR 1996, 45, 46).
  • KG, 02.12.2011 - 1 Ws 82/11

    Auslagenentscheidung bei Einstellung wegen eines Verfahrenshindernisses: Absehen

    Dies gilt auch für diejenigen Feststellungen, die nur für die Kosten- und Auslagenentscheidung erheblich sind (vgl. BGHSt 26, 29; OLG Karlsruhe MDR 1977, 1041; OLG Stuttgart NStZ-RR 2003, 60).

    a) Da es dem Beschwerdegericht in Kostensachen grundsätzlich verwehrt ist, seine eigenen tatsächlichen Feststellungen an die Stelle derjenigen der angefochtenen Entscheidung zu setzen (vgl. Hilger in Löwe-Rosenberg aaO § 464 Rdn. 63), führt das Fehlen der für die Kosten- und Auslagenentscheidung maßgeblichen Sachverhaltsfeststellungen regelmäßig zur Aufhebung der Auslagenentscheidung und zur Zurückverweisung an die Vorinstanz (vgl. BGHSt 26, 29; OLG Celle MDR 1973, 604; OLG Stuttgart NStZ-RR 2003, 60).

    In diesem Fall kann das Beschwerdegericht selbst entscheiden (vgl. Senat, Beschluss vom 23. Juni 2009 - 1 Ws 64/09 - bei juris; BGHSt 26, 29; KG NStZ 1999, 223; OLG Frankfurt NJW 1981, 2481; OLG Stuttgart NStZ-RR 2003, 60; Hilger in Löwe/Rosenberg aaO § 464 Rdn. 63 m. w. N. [Fn. 170]).

  • OLG Köln, 05.08.2010 - 2 Ws 471/10

    Auslagenentscheidung bei Einstellung des Verfahrens wegen dauernder

    Insoweit folgt aus der allgemeinen Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde die Zulässigkeit der Anfechtung der Nebenentscheidung über die Auslagen (OLG Zweibrücken, NStZ 1987, 425; OLG Stuttgart, NStZ-RR 2003, 60, 61; Meyer-Goßner, a.a.O., § 464 Rdnr. 19).
  • KG, 29.03.2010 - 4 Ws 14/10

    Vollzug der Untersuchungshaft in Berlin: Voraussetzungen und Umfang von

    Ferner dient die Begründung dem Rechtsmittelgericht als Grundlage für seine Entscheidung (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 7. August 2002 - 2 Ws 166/02 - [bei juris] m.w.N.).
  • LG Offenburg, 11.02.2005 - 3 Qs 136/04

    Unzulässigkeit eines mündlichen richterlichen Durchsuchungsbeschlusses

    Ferner stellt die Begründung die Grundlage für die Entscheidung des Rechtsmittelgerichts dar (OLG Stuttgart, Beschluss vom 07.08.2002, Az.: 2 Ws 166/02, juris; Leitsatz in NStZ-RR 2003, 32.) Die schriftliche Dokumentation dient somit auch im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 GG dem Zweck, den wirksamen gerichtlichen Rechtsschutz erst möglich zu machen (vgl. auch für nichtrichterliche Durchsuchungsanordnungen bei Gefahr im Verzug bereits BVerfGE 69, 1, 49).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 20.08.2002 - 4 Ws 199/2002   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,5465
OLG Stuttgart, 20.08.2002 - 4 Ws 199/2002 (https://dejure.org/2002,5465)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 20.08.2002 - 4 Ws 199/2002 (https://dejure.org/2002,5465)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 20. August 2002 - 4 Ws 199/2002 (https://dejure.org/2002,5465)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,5465) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Einwendungen des Verurteilten gegen die Berechnung der erkannten Strafe trotz vollständiger Verbüßung der Strafe vor der gerichtlichen Entscheidung; Prozessuale Überholung; Fehlen einer gegenwärtigen, fortdauernden Beschwer des Verurteilten; Wegfall der gestaltenden ...

  • Judicialis

    GG Art. 19 Abs. 4; ; StPO § 458 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    GG Art. 19 Abs. 4; StPO § 458 Abs. 1

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2003, 60
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.08.2002 - 4 Ws 199/02
    Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 96, 27) steht dem nicht entgegen.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 96, 27) ist eine solche Feststellung im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 GG in Fällen tiefgreifender, tatsächlich jedoch nicht mehr fortwirkender Grundrechtseingriffe geboten, wenn sich die direkte Belastung durch den angegriffenen Hoheitsakt nach dem typischen Verfahrensablauf auf eine Zeitspanne beschränkt, in welcher der Betroffene die gerichtliche Entscheidung in der von der Prozessordnung gegebenen Instanz kaum erlangen kann.

  • OLG Hamm, 30.04.1998 - 2 Ws 189/98
    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.08.2002 - 4 Ws 199/02
    Dies gilt auch, wenn die beschwerende Maßnahme durch den Fortgang des Verfahrens gegenstandslos geworden ist (Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 45. Aufl., Rdnr. 17 vor § 296), so etwa im Fall der Ablehnung der bedingten Entlassung nach vollständiger Verbüßung der Strafe (OLG Hamm NStZ 1998, 638).
  • OLG Celle, 06.01.2009 - 1 Ws 623/08

    Rechtsschutzbedürfnis auf Strafzeitberechnung nach Haftentlassung

    Im Übrigen wäre das Rechtsschutzbedürfnis auch in diesem Fall zweifelhaft (vgl. OLG Stuttgart, NStZ-RR 2003, 60).
  • OLG Köln, 22.08.2012 - 2 Ws 610/12

    Voraussetzung für doe Auslegung eines Strafurteils

    Dies gilt auch, wenn die beschwerende Maßnahme oder die gemäß § 458 Abs. 1 StPO gegen die Berechnung der Strafzeit erhobenen Einwendungen durch den Fortgang des Verfahrens gegenstandslos geworden sind (OLG Stuttgart NStZ-RR 2003, 60; Meyer-Goßner, StPO, 53. Aufl., vor § 296 Rdnr. 17).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht