Rechtsprechung
OLG Stuttgart, 07.08.2002 - 2 Ws 166/02 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erforderlichkeit einer sachlichen Begründung der Entscheidung über die Nichtauferlegung der notwendigen Auslagen des Angeklagten der Staatskasse; Zulässigkeit der Ergänzung der Begründung eines mit der sofortigen Beschwerde angefochtenen Beschlusses durch nachträglich ...
- Judicialis
StPO § 467 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2; ; StPO § 309 Abs. 2; ; StPO § 34
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 467 Abs. 3 S. 2 Nr. 2 § 309 Abs. 2 § 34
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Ulm, 10.07.2002 - 1 KLs 31 Js 20961/99
- OLG Stuttgart, 07.08.2002 - 2 Ws 166/02
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2003, 32 (Ls.)
- NStZ-RR 2003, 60
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (10)
- BGH, 05.11.1999 - 3 StE 7/94
Zulässigkeit einer Beschwerde gegen Beschlüsse des OLG; Sofortige Beschwerde …
Auszug aus OLG Stuttgart, 07.08.2002 - 2 Ws 166/02
Entscheidend für die Frage des Absehens von der Auslagenüberbürdung auf die Staatskasse ist, wie die Stärke des Tatverdachts gegen den Angeklagten beschaffen ist (vgl. BGH NStZ 2000, 330, 331).Dieser Unterschied muss auch in der Formulierung der Gründe hinreichenden Ausdruck finden (vgl. BGH NStZ 2000, 330, 331; BVerfG NStZ 1992, 289, 290; BVerfG NJW 1992, 1612, 1613; BVerfG NStZ-RR 1996, 45, 46).
In der Vergangenheit hat das Bundesverfassungsgericht wegen Verstoßes gegen Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes bereits mehrfach auf die Verfassungsbeschwerde hin nicht ausreichend begründete Auslagenentscheidungen aufgehoben (vgl. BGH NStZ 2000, 330, 331 mit Nachweisen zu den Entscheidungen des Bundesverfassungsgericht).
- BGH, 04.12.1974 - 3 StR 298/74
Verteilung der Kosten des Verfahrens und der notwendigen Auslagen - Gesetzliche …
Auszug aus OLG Stuttgart, 07.08.2002 - 2 Ws 166/02
Gemäß § 464 Abs. 3 Satz 2 StPO ist das Beschwerdegericht grundsätzlich an die für die Kosten- und Auslagenentscheidung maßgebenden tatsächlichen Feststellung des erkennenden Gerichts gebunden (vgl. BGHSt 26, 29 ff.: jedenfalls Bindung des Revisionsgerichts; vgl. OLG Frankfurt NJW 1981, 2481: Bindung nach Beschwerde gegen einen Einstellungsbeschluss nach § 153 a StPO).Zwar kann der Senat dann selbst entscheiden, wenn die Sache einfach liegt und sich die maßgeblichen Tatsachen aus dem sonstigen Akteninhalt zweifelsfrei ergeben (vgl. BGHSt 26, 29, 33; OLG Frankfurt NJW 1981, 2481).
- OLG Frankfurt, 26.06.1981 - 2 Ws 96/81
Auszug aus OLG Stuttgart, 07.08.2002 - 2 Ws 166/02
Gemäß § 464 Abs. 3 Satz 2 StPO ist das Beschwerdegericht grundsätzlich an die für die Kosten- und Auslagenentscheidung maßgebenden tatsächlichen Feststellung des erkennenden Gerichts gebunden (vgl. BGHSt 26, 29 ff.: jedenfalls Bindung des Revisionsgerichts; vgl. OLG Frankfurt NJW 1981, 2481: Bindung nach Beschwerde gegen einen Einstellungsbeschluss nach § 153 a StPO).Zwar kann der Senat dann selbst entscheiden, wenn die Sache einfach liegt und sich die maßgeblichen Tatsachen aus dem sonstigen Akteninhalt zweifelsfrei ergeben (vgl. BGHSt 26, 29, 33; OLG Frankfurt NJW 1981, 2481).
- BVerfG, 16.12.1991 - 2 BvR 1542/90
Strafgerichtliche Kostenentscheidung und Unschuldsvermutung
Auszug aus OLG Stuttgart, 07.08.2002 - 2 Ws 166/02
Im Einzelnen ist in der Rechtsprechung umstritten, unter welchen Umständen die für diese gerichtliche Ermessensentscheidung notwendigen Tatbestandsvoraussetzungen bejaht werden können (Schuldspruchreife bei Hinwegdenken des Verfahrenshindernisses oder bereits hinreichender Tatverdacht als Billigkeitsgesichtspunkt: vgl. zum Meinungsstand: OLG Hamm, NStZ-RR 2001, 126; vgl. auch BVerfG NJW 1992, 1612, wo allerdings die Festlegung auf einen bestimmten Wahrscheinlichkeitsgrad für die Verurteilung vermieden wird).Dieser Unterschied muss auch in der Formulierung der Gründe hinreichenden Ausdruck finden (vgl. BGH NStZ 2000, 330, 331; BVerfG NStZ 1992, 289, 290; BVerfG NJW 1992, 1612, 1613; BVerfG NStZ-RR 1996, 45, 46).
- OLG Düsseldorf, 27.06.1994 - 1 Ws 377/94
Auszug aus OLG Stuttgart, 07.08.2002 - 2 Ws 166/02
Ferner dient die Begründung dem Rechtsmittelgericht als Grundlage für seine Entscheidung (…Kleinknecht / Meyer-Goßner a.a.O. § 34 Rdnr. 1; OLG Düsseldorf VRS 88, 29; SchlHOLG, SchlHA 1993, 223; OLG Oldenburg NJW 1971, 1098, 1099).Der aufgezeigte Begründungsmangel rechtfertigt es, dass der Senat entgegen § 309 Abs. 2 StPO ausnahmsweise in der Sache nicht selbst entscheidet; anderenfalls ginge dem Beschwerdeführer eine Instanz verloren (vgl. OLG Düsseldorf VRS 88, 29, 30 mit weiteren Nachweisen).
- OLG Hamm, 26.10.2000 - 5 Ws 216/00
Absehen von Auslagenerstattung bei Vorliegen von Verdachtsmomenten
Auszug aus OLG Stuttgart, 07.08.2002 - 2 Ws 166/02
Im Einzelnen ist in der Rechtsprechung umstritten, unter welchen Umständen die für diese gerichtliche Ermessensentscheidung notwendigen Tatbestandsvoraussetzungen bejaht werden können (Schuldspruchreife bei Hinwegdenken des Verfahrenshindernisses oder bereits hinreichender Tatverdacht als Billigkeitsgesichtspunkt: vgl. zum Meinungsstand: OLG Hamm, NStZ-RR 2001, 126; vgl. auch BVerfG NJW 1992, 1612, wo allerdings die Festlegung auf einen bestimmten Wahrscheinlichkeitsgrad für die Verurteilung vermieden wird). - OLG München, 30.04.1987 - 2 Ws 419/87
Strafrestaussetzung; Rechtskräftig; Sperrfrist; Festsetzung; …
Auszug aus OLG Stuttgart, 07.08.2002 - 2 Ws 166/02
Nach eingelegter sofortiger Beschwerde ist eine Ergänzung der Beschlussgründe insoweit nicht mehr zulässig (vgl. § 311 Abs. 3 Satz 1 StPO; OLG München MDR 1987, 782; OLG Hamm NJW 1971, 1471;… KK-Maul a.a.O. § 33 Rdnr. 4). - OLG Zweibrücken, 21.09.1988 - 1 Ws 402/88
Auszug aus OLG Stuttgart, 07.08.2002 - 2 Ws 166/02
In der obergerichtlichen Rechtsprechung wird auch die Meinung vertreten, dass bei einem vorausgegangenen (summarischen) Strafbefehlsverfahren - wie es hier in Bezug auf den Beschwerdeführer vorliegt - die Schuld noch nicht hinreichend geklärt ist und deshalb die Anwendung des § 467 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 StPO nicht in Frage kommt (vgl. OLG Zweibrücken NStZ 1989, 134). - BVerfG, 16.12.1991 - 2 BvR 1590/89
Strafgerichtliche Kostenentscheidung und Unschuldsvermutung
Auszug aus OLG Stuttgart, 07.08.2002 - 2 Ws 166/02
Dieser Unterschied muss auch in der Formulierung der Gründe hinreichenden Ausdruck finden (vgl. BGH NStZ 2000, 330, 331; BVerfG NStZ 1992, 289, 290; BVerfG NJW 1992, 1612, 1613; BVerfG NStZ-RR 1996, 45, 46). - BVerfG, 06.02.1995 - 2 BvR 2588/93
Erstattung notwendiger Auslagen im Bußgeldverfahren bei Verfahrenshindernis
Auszug aus OLG Stuttgart, 07.08.2002 - 2 Ws 166/02
Dieser Unterschied muss auch in der Formulierung der Gründe hinreichenden Ausdruck finden (vgl. BGH NStZ 2000, 330, 331; BVerfG NStZ 1992, 289, 290; BVerfG NJW 1992, 1612, 1613; BVerfG NStZ-RR 1996, 45, 46).
- KG, 02.12.2011 - 1 Ws 82/11
Auslagenentscheidung bei Einstellung wegen eines Verfahrenshindernisses: Absehen …
Dies gilt auch für diejenigen Feststellungen, die nur für die Kosten- und Auslagenentscheidung erheblich sind (vgl. BGHSt 26, 29; OLG Karlsruhe MDR 1977, 1041; OLG Stuttgart NStZ-RR 2003, 60).a) Da es dem Beschwerdegericht in Kostensachen grundsätzlich verwehrt ist, seine eigenen tatsächlichen Feststellungen an die Stelle derjenigen der angefochtenen Entscheidung zu setzen (…vgl. Hilger in Löwe-Rosenberg aaO § 464 Rdn. 63), führt das Fehlen der für die Kosten- und Auslagenentscheidung maßgeblichen Sachverhaltsfeststellungen regelmäßig zur Aufhebung der Auslagenentscheidung und zur Zurückverweisung an die Vorinstanz (vgl. BGHSt 26, 29; OLG Celle MDR 1973, 604; OLG Stuttgart NStZ-RR 2003, 60).
In diesem Fall kann das Beschwerdegericht selbst entscheiden (vgl. Senat, Beschluss vom 23. Juni 2009 - 1 Ws 64/09 - bei juris; BGHSt 26, 29; KG NStZ 1999, 223; OLG Frankfurt NJW 1981, 2481; OLG Stuttgart NStZ-RR 2003, 60;… Hilger in Löwe/Rosenberg aaO § 464 Rdn. 63 m. w. N. [Fn. 170]).
- OLG Köln, 05.08.2010 - 2 Ws 471/10
Auslagenentscheidung bei Einstellung des Verfahrens wegen dauernder …
Insoweit folgt aus der allgemeinen Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde die Zulässigkeit der Anfechtung der Nebenentscheidung über die Auslagen (OLG Zweibrücken, NStZ 1987, 425; OLG Stuttgart, NStZ-RR 2003, 60, 61;… Meyer-Goßner, a.a.O., § 464 Rdnr. 19). - KG, 29.03.2010 - 4 Ws 14/10
Vollzug der Untersuchungshaft in Berlin: Voraussetzungen und Umfang von …
Ferner dient die Begründung dem Rechtsmittelgericht als Grundlage für seine Entscheidung (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 7. August 2002 - 2 Ws 166/02 - [bei juris] m.w.N.). - LG Offenburg, 11.02.2005 - 3 Qs 136/04
Unzulässigkeit eines mündlichen richterlichen Durchsuchungsbeschlusses
Ferner stellt die Begründung die Grundlage für die Entscheidung des Rechtsmittelgerichts dar (OLG Stuttgart, Beschluss vom 07.08.2002, Az.: 2 Ws 166/02, juris; Leitsatz in NStZ-RR 2003, 32.) Die schriftliche Dokumentation dient somit auch im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 GG dem Zweck, den wirksamen gerichtlichen Rechtsschutz erst möglich zu machen (vgl. auch für nichtrichterliche Durchsuchungsanordnungen bei Gefahr im Verzug bereits BVerfGE 69, 1, 49).
Rechtsprechung
OLG Stuttgart, 20.08.2002 - 4 Ws 199/2002 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Wolters Kluwer
Einwendungen des Verurteilten gegen die Berechnung der erkannten Strafe trotz vollständiger Verbüßung der Strafe vor der gerichtlichen Entscheidung; Prozessuale Überholung; Fehlen einer gegenwärtigen, fortdauernden Beschwer des Verurteilten; Wegfall der gestaltenden ...
- Judicialis
- rechtsportal.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Tübingen, 31.07.2002 - 12 StVK 2511/02
- LG Tübingen, 31.07.2002 - 12 StVK 2512/02
- OLG Stuttgart, 20.08.2002 - 4 Ws 199/2002
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2003, 60
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90
Durchsuchungsanordnung I
Auszug aus OLG Stuttgart, 20.08.2002 - 4 Ws 199/02
Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 96, 27) steht dem nicht entgegen.Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 96, 27) ist eine solche Feststellung im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 GG in Fällen tiefgreifender, tatsächlich jedoch nicht mehr fortwirkender Grundrechtseingriffe geboten, wenn sich die direkte Belastung durch den angegriffenen Hoheitsakt nach dem typischen Verfahrensablauf auf eine Zeitspanne beschränkt, in welcher der Betroffene die gerichtliche Entscheidung in der von der Prozessordnung gegebenen Instanz kaum erlangen kann.
- OLG Hamm, 30.04.1998 - 2 Ws 189/98
Auszug aus OLG Stuttgart, 20.08.2002 - 4 Ws 199/02
Dies gilt auch, wenn die beschwerende Maßnahme durch den Fortgang des Verfahrens gegenstandslos geworden ist (…Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 45. Aufl., Rdnr. 17 vor § 296), so etwa im Fall der Ablehnung der bedingten Entlassung nach vollständiger Verbüßung der Strafe (OLG Hamm NStZ 1998, 638).
- OLG Celle, 06.01.2009 - 1 Ws 623/08
Rechtsschutzbedürfnis auf Strafzeitberechnung nach Haftentlassung
Im Übrigen wäre das Rechtsschutzbedürfnis auch in diesem Fall zweifelhaft (vgl. OLG Stuttgart, NStZ-RR 2003, 60). - OLG Köln, 22.08.2012 - 2 Ws 610/12
Voraussetzung für doe Auslegung eines Strafurteils
Dies gilt auch, wenn die beschwerende Maßnahme oder die gemäß § 458 Abs. 1 StPO gegen die Berechnung der Strafzeit erhobenen Einwendungen durch den Fortgang des Verfahrens gegenstandslos geworden sind (OLG Stuttgart NStZ-RR 2003, 60;… Meyer-Goßner, StPO, 53. Aufl., vor § 296 Rdnr. 17).