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   BayObLG, 06.11.2002 - 5St RR 279/02   

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BayObLG, 06.11.2002 - 5St RR 279/02 (https://dejure.org/2002,10153)
BayObLG, Entscheidung vom 06.11.2002 - 5St RR 279/02 (https://dejure.org/2002,10153)
BayObLG, Entscheidung vom 06. November 2002 - 5St RR 279/02 (https://dejure.org/2002,10153)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entschuldigtes Ausbleiben eines Angeklagten bei einer das Erscheinen unzumutbar machenden Erkrankung; Pflicht des Gerichts zur Ermittlung im Freibeweis i.R.d. Amtsaufklärungspflicht bei Anhaltspunkten für ein entschuldigtes Fernbleiben

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 329 Abs. 1
    Prüfung der "genügenden Entschuldigung" vor Verwerfung der Berufung nach § 329 Abs. 1 StPO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2003, 87
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Köln, 20.06.1986 - Ss 723/85

    Ausbleiben des Angeklagten; Verwerfung der Berufung; Berufungsverwerfung

    Auszug aus BayObLG, 06.11.2002 - 5St RR 279/02
    Ihn trifft keine Mitwirkungspflicht (Kleinknecht/Meyer-Goßner § 329 Rn. 19; OLG Düsseldorf StV 1987, 9; OLG Köln VRS 71, 371/372).

    Das heißt, dass es solche Ermittlungen anzustellen hat, die nur zu einer geringfügigen Verzögerung der Entscheidung führen, nicht aber solche, die im Ergebnis einer gerade zu vermeidenden Aussetzung der Hauptverhandlung gleichkommen (OLG Köln VRS 71, 371/372; OLG Saarbrücken NJW 75, 1613/1614).

  • OLG Düsseldorf, 05.09.1986 - 2 Ss 375/86
    Auszug aus BayObLG, 06.11.2002 - 5St RR 279/02
    Es genügt vielmehr, dass das Erscheinen wegen der Erkrankung unzumutbar ist (OLG Düsseldorf StV 1987, 9; NStZ 1984, 331).

    Ihn trifft keine Mitwirkungspflicht (Kleinknecht/Meyer-Goßner § 329 Rn. 19; OLG Düsseldorf StV 1987, 9; OLG Köln VRS 71, 371/372).

  • OLG Hamm, 08.04.1998 - 2 Ss 394/98

    Berufung, Verwerfung, Nichterscheinen, Berufungshauptverhandlung, Attest,

    Auszug aus BayObLG, 06.11.2002 - 5St RR 279/02
    Bei dieser Sachlage wäre das Gericht zu Ermittlungen im Freibeweisverfahren verpflichtet gewesen, etwa durch einen Hausbesuch eines Gerichtswachtmeisters oder durch Untersuchung durch einen Landgerichtsarzt in der Wohnung des Angeklagten, um die behauptete Erkrankung zu überprüfen (OLG Köln NJW 1982, 2617; OLG Hamm NStZ-RR 1998, 281/282; KK/Ruß StPO 4.Aufl. § 329 Rn.8).
  • OLG Saarbrücken, 13.02.1975 - Ss 123/74
    Auszug aus BayObLG, 06.11.2002 - 5St RR 279/02
    Das heißt, dass es solche Ermittlungen anzustellen hat, die nur zu einer geringfügigen Verzögerung der Entscheidung führen, nicht aber solche, die im Ergebnis einer gerade zu vermeidenden Aussetzung der Hauptverhandlung gleichkommen (OLG Köln VRS 71, 371/372; OLG Saarbrücken NJW 75, 1613/1614).
  • BGH, 11.04.1979 - 2 StR 306/78

    Entscheidung durch BGH bei Abweichung von obergerichtlicher Rechtsprechung -

    Auszug aus BayObLG, 06.11.2002 - 5St RR 279/02
    Zur formgerechten Begründung der Revision insoweit reicht es aus, wenn diese unter Angabe der die Entschuldigung begründenden bestimmten Tatsachen schlüssig vorträgt, das Gericht sei zu Unrecht von einer ungenügenden Entschuldigung ausgegangen (BGHSt 28, 384/386; OLG Celle Nds.Rpfl. 1993, 112).
  • OLG Köln, 20.04.1982 - 1 Ss 987/81
    Auszug aus BayObLG, 06.11.2002 - 5St RR 279/02
    Bei dieser Sachlage wäre das Gericht zu Ermittlungen im Freibeweisverfahren verpflichtet gewesen, etwa durch einen Hausbesuch eines Gerichtswachtmeisters oder durch Untersuchung durch einen Landgerichtsarzt in der Wohnung des Angeklagten, um die behauptete Erkrankung zu überprüfen (OLG Köln NJW 1982, 2617; OLG Hamm NStZ-RR 1998, 281/282; KK/Ruß StPO 4.Aufl. § 329 Rn.8).
  • OLG Düsseldorf, 22.06.1983 - 2 Ss 143/83
    Auszug aus BayObLG, 06.11.2002 - 5St RR 279/02
    Es genügt vielmehr, dass das Erscheinen wegen der Erkrankung unzumutbar ist (OLG Düsseldorf StV 1987, 9; NStZ 1984, 331).
  • BayObLG, 30.10.1998 - 3St RR 114/98

    Schweigepflicht eines Arztes bei Abwesenheit eines Angeklagten wegen attestierter

    Auszug aus BayObLG, 06.11.2002 - 5St RR 279/02
    Die Verwerfung der Berufung bei Säumnis in der Berufungsverhandlung ist bei schlüssigem Vorbringen eines Entschuldigungsgrunds nicht schon dadurch gerechtfertigt, dass das Gericht Zweifel an der Richtigkeit des Vortrags hegt (BayObLG NStZ-RR 1999, 143 ).
  • BayObLG, 12.09.2000 - 5St RR 259/00

    Anforderungen an die Sachverhaltsaufklärung bei Ausbleiben des Angeklagten zur

    Auszug aus BayObLG, 06.11.2002 - 5St RR 279/02
    Dem steht nicht entgegen, dass das Gericht nur solche Beweise erheben muss, die sofort zur Verfügung stehen (BayObLG StV 2001, 338; Kleinknecht/Meyer-Goßner § 329 Rn. 20).
  • OLG Karlsruhe, 04.09.1992 - 11 W 148/92

    Betreuungen; Pflegschaften; Abgabe; Vormundschaftsgericht

    Auszug aus BayObLG, 06.11.2002 - 5St RR 279/02
    Zur formgerechten Begründung der Revision insoweit reicht es aus, wenn diese unter Angabe der die Entschuldigung begründenden bestimmten Tatsachen schlüssig vorträgt, das Gericht sei zu Unrecht von einer ungenügenden Entschuldigung ausgegangen (BGHSt 28, 384/386; OLG Celle Nds.Rpfl. 1993, 112).
  • OLG Hamm, 23.08.2012 - 3 RBs 170/12

    Anforderungen an die Verfahrensrüge bei Verwerfung des Einspruchs gegen den

    Die Rechtsbeschwerdebegründung muss daher den schlüssigen Vortrag unter Angabe der die Entschuldigung begründenden bestimmten Tatsachen enthalten, der Tatrichter sei zu Unrecht von einer ungenügenden Entschuldigung ausgegangen (vgl. BGHSt 28, 384 ff.; BayObLG, NStZ-RR 2003, 87; OLG Bremen, Beschluss vom 14.06.2005 - Ss 39/03 - ).
  • OLG Hamm, 21.04.2009 - 3 Ss 84/09

    Verhandlungsfähigkeit; Verwerfung des Einspruchs; genügende Entschuldigung

    (1) Das Amtsgericht wäre nur zu solchen Aufklärungsmaßnahmen verpflichtet gewesen, die kurzfristig möglich gewesen wären und nicht etwa zu einer Aussetzung der Hauptverhandlung geführt hätten (OLG Hamm a.a.O.; BayObLG NStZ-RR 2003, 87; OLG Koblenz Beschl. v. 30.10.2007 - 2 Ss 226/03 = BeckRS 30332050; Meyer-Goßner StPO 51. Aufl. § 329 Rdn. 20).
  • OLG Koblenz, 23.03.2022 - 4 Ws 88/22

    Anforderungen an ein zulässiges Wiedereinsetzungsgesuch nach der Zustellung des

    Danach sind jedenfalls solche Ermittlungen geboten, die eine Entscheidung noch in derselben Hauptverhandlung zulassen (vgl. OLG Koblenz, Beschl. 2 OLG 6 Ss 110/19 v. 04.09.2019; BayObLG, Beschl. 5 St RR 279/2002 v. 06.11.2002 - NStZ-RR 2003, 87; OLG Bamberg, Beschl. 3 Ss 118/07 v. 26.02.2008 - BeckRs 2008, 5252; OLG Saarbrücken, Beschl. Ss 123/74 v. 13.02.1975 - NJW 1975, 1613; Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O. Rn. 21 m.w.N.).
  • BayObLG, 05.04.2023 - 203 StRR 95/23

    Nachweis der Verhandlungsunfähigkeit

    Eine Erkrankung entschuldigt das Ausbleiben des Angeklagten bereits dann, wenn ihm nach der Art und den Auswirkungen seiner Krankheit die Fahrt zum Verhandlungsort und die Teilnahme an der Hauptverhandlung nicht zumutbar sind; des Nachweises einer Verhandlungsunfähigkeit bedarf es nicht (BayObLG, Beschluss vom 31. März 2020 - 202 StRR 29/20 -, juris Rn. 8; BayObLG, Beschluss vom 6. November 2002 - 5 StRR 279/02 -, juris Rn. 5; OLG München, Beschluss vom 27. Juni 2017 - 5 OLG 15 Ss 173/17 -, juris Rn. 13 m.w.N.; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 10. Januar 2022 - 1 OLG 53 Ss-OWi 586/21 -, juris Rn. 17 m.w.N. zu § 74 Abs. 2 OWiG; KK-Paul a.a.O. Rn. 10 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 08.10.2012 - 3 RBs 273/12

    Urteilsunterzeichnung; Unterschrift auf dem Hauptverhandlungsprotokoll

    Vielmehr muss eine Rüge der Verletzung von § 74 Abs. 2 OWiG durch Verwerfen des Einspruchs den schlüssigen Vortrag unter Angabe der die Entschuldigung begründenden bestimmten Tatsachen enthalten, der Tatrichter sei zu Unrecht von einer ungenügenden Entschuldigung ausgegangen (BayObLG, NStZ-RR 2003, 87).
  • OLG Hamm, 14.06.2004 - 2 Ss 208/04

    Berufungsverwerfung; Ausbleiben des Angeklagten; genügende Entschuldigung;

    Es genügt vielmehr, dass das Erscheinen wegen der Erkrankung unzumutbar ist (zu vgl. BayObLG, NStZ-RR 2003, 87 f. m.w.N.).
  • OLG Köln, 14.03.2017 - 1 RVs 295/16

    Umfang des Verschlechterungsverbots im Jugendstrafverfahren Zulässigkeit der

    Soweit die Staatsanwaltschaft die von ihr im Einzelnen ausgeführte Rüge als "Verletzung formellen Rechts" bezeichnet, handelt es sich um eine unschädliche Falschbezeichnung, denn die Revisionsbegründung ist so auszulegen, dass der mit der Revision erstrebte Erfolg eintreten kann (vgl. BayObLG [06.11.02] NStZ-RR 2003, 87; Meyer-Goßner, StPO, 59. Auflage, § 344 Rn. 10).
  • OLG Köln, 12.01.2016 - 1 RVs 251/15

    Ausreichende Entschuldigung des Fernbleibens von der Berufungsverhandlung wegen

    Demgemäß begründet eine Erkrankung einen Entschuldigungsgrund, wenn sie nach ihrer Art oder ihren Wirkungen, insbesondere nach dem Umfang der von ihr ausgehenden körperlichen und psychischen Beeinträchtigungen, eine Beteiligung an der Hauptverhandlung unzumutbar erscheinen lässt (SenE v. 08.12.2009 - 81 Ss 77/09 - = VRS 118, 182; BayObLG NStZ-RR 2003, 87).
  • OLG München, 26.08.2008 - 5St RR 167/08

    Ausbleiben des Angeklagten in der Berufungshauptverhandlung: Verpassen eines

    Zweifel an einer ausreichenden Entschuldigung dürfen nicht zu Lasten des Angeklagten gehen (BayObLG NStZ-RR 2003, 87/88).
  • OLG Dresden, 31.01.2019 - 2 OLG 22 Ss 699/18

    Berufungsverwerfung, Urteilanforderungen, Entschuldiung

    Eine Erkrankung entschuldigt das Ausbleiben eines Angeklagten schon dann, wenn ihm das Erscheinen in der Berufungshauptverhandlung deshalb unzumutbar ist (OLG München, Beschluss vom 27. Juni 2017, 5 OLG 15 Ss 173/17; BayObLG, Beschluss vom 6. November 2002, 5 St RR 279/02).
  • OLG Hamm, 06.09.2011 - 3 RBs 212/11

    Anforderungen an die Aufklärungsrüge in Bußgeldberfahren

  • KG, 31.03.2004 - 1 Ss 476/03

    Ausbleiben des Angeklagten in der Berufungshauptverhandlung: Freibeweisverfahren

  • OLG Hamm, 13.08.2003 - 3 Ss 397/03

    Berufungshauptverhandlung; Ausbleiben des Angeklagten; genügende Entschuldigung;

  • OLG Koblenz, 28.11.2006 - 2 Ss 350/06
  • OLG München, 27.06.2017 - 5 Ws 31/17

    Verhandlungsunfähigkeit, Wiedereinsetzungsgesuch, Revisionsbegründungsfrist,

  • KG, 31.03.2004 - 1 Ss 218/03 STA 476/03

    Anforderungen an die Entschuldigung eines Angeklagten beim Fernbleiben von der

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