Weitere Entscheidung unten: BGH, 03.12.2003

Rechtsprechung
   BGH, 11.11.2003 - 4 StR 424/03   

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BGH, 11.11.2003 - 4 StR 424/03 (https://dejure.org/2003,4010)
BGH, Entscheidung vom 11.11.2003 - 4 StR 424/03 (https://dejure.org/2003,4010)
BGH, Entscheidung vom 11. November 2003 - 4 StR 424/03 (https://dejure.org/2003,4010)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 46 Abs. 2 StGB; § 46 Abs. 3 StGB; § 21 StGB; Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK; § 267 StPO
    Strafzumessung (Doppelverwertungsverbot; rechtsstaatswidrige unvertretbare Verfahrensverzögerung); verminderte Schuldfähigkeit (kombinierte Persönlichkeitsstörung; Darlegung; Urteilsgründe)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Verletzung des Doppelverwertungsverbots im Falle der Strafzumessung wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes; Feststellung eines dauerhaften psychischen Defektes als Voraussetzung der Anordnung einer Unterbringungsanordnung; Feststellungsumfang bei Annahme einer schweren ...

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StGB § 21; ; StGB § 46 Abs. 3; ; StGB § 63; ; StGB § 176; ; StGB § 177

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 63
    Anordnung der Unterbringung nur bei Vorliegen von - zumindest - § 21 StGB

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2004, 197
  • NStZ-RR 2004, 105
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 40/86

    Unterbringung bei schwerer anderer seelischer Abartigkeit

    Auszug aus BGH, 11.11.2003 - 4 StR 424/03
    Diese setzt zunächst die positive Feststellung eines länger andauernden, nicht nur vorübergehenden Defekts voraus, der zumindest eine erhebliche Einschränkung der Schuldfähigkeit im Sinne des § 21 StGB sicher begründet (st. Rspr.; BGHSt 34, 22, 26 f.; 42, 385 f.), ferner, daß der Täter in diesem Zustand eine rechtswidrige Tat begangen hat, die mit diesem Defekt in einem kausalen, symptomatischen Zusammenhang steht.

    Dabei wird der neue Tatrichter zu berücksichtigen haben, daß nach ständiger Rechtsprechung nicht pathologisch bedingte Störungen nur dann Anlaß für eine Unterbringung nach § 63 StGB sein können, wenn sie in ihrem Gewicht den krankhaften seelischen Störungen entsprechen (vgl. BGHSt 34, 22, 28; 37, 397, 401).

  • BGH, 14.05.2002 - 3 StR 128/02

    Beschleunigungsgrundsatz; Recht des Angeklagten auf Erledigung seiner Sache in

    Auszug aus BGH, 11.11.2003 - 4 StR 424/03
    Dies wird der neue Tatrichter bei der Bemessung der Einzelstrafen und der Gesamtstrafe zu berücksichtigen haben (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 10; BGH NStZ 2002, 589, 590; NJW 2003, 2759, 2760).
  • BGH, 19.10.1990 - 3 StR 327/90

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines minder schweren Falles - Zulässigkeit der

    Auszug aus BGH, 11.11.2003 - 4 StR 424/03
    Diese Erwägung stellt einen Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot des § 46 Abs. 3 StGB dar, weil damit zum einen Umstände bei der Strafzumessung berücksichtigt werden, die schon Merkmale der gesetzlichen Tatbestände der §§ 176, 177 StGB sind (vgl. BGHR StGB § 177 Abs. 1 Strafzumessung 8; § 46 Abs. 3 Sexualdelikte 4 sowie Vergewaltigung 1), und dem Angeklagten zum anderen angelastet wird, daß er die Taten überhaupt begangen hat.
  • BGH, 14.07.1999 - 3 StR 160/99

    Voraussetzungen der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 11.11.2003 - 4 StR 424/03
    Das gilt besonders dann, wenn es um die Beurteilung kaum meßbarer, objektiv schwer darstellbarer Befunde und Ergebnisse geht, wie es bei einer "kombinierten Persönlichkeitsstörung" der Fall ist (vgl. BGHR StGB § 63 Zustand 24, 34).
  • BGH, 04.06.1991 - 5 StR 122/91

    Beurteilung des Gewichts anderer seelischer Abartigkeit - "schizotype

    Auszug aus BGH, 11.11.2003 - 4 StR 424/03
    Dabei wird der neue Tatrichter zu berücksichtigen haben, daß nach ständiger Rechtsprechung nicht pathologisch bedingte Störungen nur dann Anlaß für eine Unterbringung nach § 63 StGB sein können, wenn sie in ihrem Gewicht den krankhaften seelischen Störungen entsprechen (vgl. BGHSt 34, 22, 28; 37, 397, 401).
  • BGH, 06.02.1997 - 4 StR 672/96

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - Eine

    Auszug aus BGH, 11.11.2003 - 4 StR 424/03
    Diese setzt zunächst die positive Feststellung eines länger andauernden, nicht nur vorübergehenden Defekts voraus, der zumindest eine erhebliche Einschränkung der Schuldfähigkeit im Sinne des § 21 StGB sicher begründet (st. Rspr.; BGHSt 34, 22, 26 f.; 42, 385 f.), ferner, daß der Täter in diesem Zustand eine rechtswidrige Tat begangen hat, die mit diesem Defekt in einem kausalen, symptomatischen Zusammenhang steht.
  • BGH, 18.06.1997 - 2 StR 251/97

    Plicht des Tatrichters zur Vornahme einer Gesamtbetrachtung sämtlicher

    Auszug aus BGH, 11.11.2003 - 4 StR 424/03
    Das gilt besonders dann, wenn es um die Beurteilung kaum meßbarer, objektiv schwer darstellbarer Befunde und Ergebnisse geht, wie es bei einer "kombinierten Persönlichkeitsstörung" der Fall ist (vgl. BGHR StGB § 63 Zustand 24, 34).
  • BGH, 19.03.1997 - 2 StR 80/97

    Auswirkungen der Verzögerung des Verfahrens durch das Landgericht sowie die

    Auszug aus BGH, 11.11.2003 - 4 StR 424/03
    Dies wird der neue Tatrichter bei der Bemessung der Einzelstrafen und der Gesamtstrafe zu berücksichtigen haben (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 10; BGH NStZ 2002, 589, 590; NJW 2003, 2759, 2760).
  • BGH, 17.06.2003 - 3 StR 183/03

    Überzeugungsbildung (Postpendenzfeststellung und Zweifelssatz; Hehlerei und

    Auszug aus BGH, 11.11.2003 - 4 StR 424/03
    Dies wird der neue Tatrichter bei der Bemessung der Einzelstrafen und der Gesamtstrafe zu berücksichtigen haben (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 10; BGH NStZ 2002, 589, 590; NJW 2003, 2759, 2760).
  • BGH, 23.02.2016 - 3 StR 547/15

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus bei kaum

    Doch stellt die Diagnose einer Persönlichkeitsstörung nicht ohne Weiteres eine hinreichende Grundlage für die Annahme einer relevanten Verminderung der Schuldfähigkeit des Täters dar und rechtfertigt nur bei Vorliegen weiterer Umstände die Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (BGH, Beschlüsse vom 6. Februar 1997 - 4 StR 672/96, BGHSt 42, 385, 386 f.; vom 11. November 2003 - 4 StR 424/03, NStZ 2004, 197, 198; vom 18. Juli 2013 - 4 StR 168/13, NJW 2013, 3383, 3385 mwN).

    Das gilt vor allem dann, wenn es um die Beurteilung kaum messbarer, objektiv schwer darstellbarer Befunde und Ergebnisse geht, wie es bei einer "kombinierten Persönlichkeitsstörung' der Fall ist (BGH, Beschlüsse vom 11. November 2003 - 4 StR 424/03, NStZ 2004, 197, 198; vom 9. Mai 2012 - 4 StR 120/12, StraFo 2012, 275).

  • LG Essen, 21.03.2017 - 25 KLs 39/16

    Anschlag auf Gebetshaus der Sikh-Gemeinde

    Entscheidend ist vielmehr, ob die Störungen des Täters in ihrem Gewicht einer krankhaften seelischen Störung entsprechen und zum anderen sind die von der Sachverständigen beschriebenen Auffälligkeiten in der Persönlichkeit des Angeklagten von Eigenschaften und Verhaltensweisen abzugrenzen von solchen, die sich noch innerhalb der Brandbreiten menschlichen Verhaltens bewegen und Ursache für strafbares Tun sein können, ohne dass sie die Schuldfähigkeit "erheblich" - i. S. d. § 21 StGB berühren (vgl. Fischer, 63. Aufl., § 20 StGB, Rn. 40 ff.; vgl. auch: BGH, NStZ-RR 2003, 165 f.; vgl. auch BGH NJW 1997, 1645 ff.; NStZ-RR 1999, 77 ff.; NStZ 1999, 612 ff. und BGH, Beschluss vom 11.11.2003, 4 StR 424/03).
  • BGH, 15.03.2017 - 2 StR 581/16

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Diese Erwägung ist rechtsfehlerhaft, denn dem Angeklagten wird damit im Ergebnis angelastet, dass er die Taten überhaupt begangen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 11. November 2003 - 4 StR 424/03).
  • BGH, 09.06.2004 - 5 StR 203/04

    Erstreckung der Revision auf Mitangeklagte (Entbehrlichkeit einer Anhörung bei

    Der Maßregelausspruch nach § 63 StGB hat schon deshalb keinen Bestand, weil das Urteil nicht, wie erforderlich (vgl. BGHR StGB § 63 Zustand 12; BGH NStZ 2004, 197 m.w.N.), deutlich macht, daß die Angeklagte die Tat mit Sicherheit im Zustand erheblicher Verminderung der Schuldfähigkeit begangen hat.

    Insoweit kommt hinzu, daß das Landgericht sich bei der Anordnung der Maßregel nach § 63 StGB gegen die alkoholabhängige Angeklagte zwar im Ansatz zutreffend an den Kriterien der Rechtsprechung für Fälle einer die Alkoholsucht verstärkenden schweren anderen seelischen Abartigkeit (BGHSt 44, 338; BGHR StGB § 63 Zustand 12, 18) orientieren wollte, daß aber die eher allgemein gehaltenen Diagnosen des psychiatrischen Sachverständigen - durch den chronischen Alkoholmißbrauch hervorgerufene "psychische und Verhaltensstörung" sowie "emotional instabile Persönlichkeitsstörung vom impulsiven Typ" - als Grundlage für die Annahme der Voraussetzungen des § 63 StGB jedenfalls hinsichtlich der Beschreibung des für eine relevante seelische Abartigkeit erforderlichen Schweregrades zu vage sind (vgl. BGHR StGB § 63 Zustand 34 und BGH NStZ 2004, 197).

  • LG Oldenburg, 01.09.2022 - 5 Ks 8/22

    Angebliche "Todesurteile" 55-Jähriger nach Mordaufrufen über Telegram-Kanal in

    Grundsätzlich muss der die Schuldfähigkeit beeinträchtigende Mangel auf einem länger dauernden psychischen Defekt beruhen (BGH, Beschluss vom 10.1. 2008 - 4 StR 626/07), der zwar nicht notwendig "krankhaft" sein, aber seinem Gewicht nach doch einer den Voraussetzungen der §§ 20, 21 genügenden krankhaften seelischen Störung entsprechen, dh in diesem untechnischen Sinne Krankheitswert haben muss (BGHSt 34, 22, 28; NStZ 98, 86 und 04, 197; NStZ-RR 00, 298).
  • BGH, 13.10.2005 - 5 StR 394/05

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (positive Feststellung einer

    Der Bundesgerichtshof hat die Verhängung dieser Maßregel in Fällen ähnlicher Persönlichkeitsbefunde, gerade auch in Verbindung mit Alkoholmissbrauch und -abhängigkeit, wiederholt beanstandet (vgl. nur BGHR StGB § 63 Zustand 18, 24, 30, 34; BGH NStZ 2004, 197; BGH, Beschlüsse vom 20. Mai 2003 - 4 StR 174/03, 9. Juni 2004 - 5 StR 203/04, 13. Juli 2004 - 4 StR 548/03 und 2. Dezember 2004 - 4 StR 452/04).
  • BGH, 29.08.2012 - 4 StR 205/12

    Schuldunfähigkeit; Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Sie setzt zunächst die positive Feststellung eines Defektes voraus, der zumindest eine erhebliche Einschränkung der Schuldfähigkeit im Sinne des § 21 StGB sicher begründet (BGH, Beschluss vom 11. November 2003 - 4 StR 424/03, NStZ 2004, 197 mwN).
  • BGH, 09.05.2012 - 4 StR 120/12

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Feststellungsanforderungen

    Das gilt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vor allem dann, wenn es um die Beurteilung kaum messbarer, objektiv schwer darstellbarer Befunde und Ergebnisse geht, wie es bei einer "kombinierten Persönlichkeitsstörung" der Fall ist (Senatsbeschluss vom 11. November 2003 - 4 StR 424/03, NStZ 2004, 197; vgl. auch BGH, Beschluss vom 18. Juni 1997 - 2 StR 251/97, BGHR StGB § 63 Zustand 24; Beschluss vom 14. Juli 1999 - 3 StR 160/99, BGHR StGB § 63 Zustand 34).
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Rechtsprechung
   BGH, 03.12.2003 - 5 StR 473/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,5662
BGH, 03.12.2003 - 5 StR 473/03 (https://dejure.org/2003,5662)
BGH, Entscheidung vom 03.12.2003 - 5 StR 473/03 (https://dejure.org/2003,5662)
BGH, Entscheidung vom 03. Dezember 2003 - 5 StR 473/03 (https://dejure.org/2003,5662)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 46 StGB; § 213 StGB; § 21 StGB; § 49 StGB
    Strafzumessung bei minder schwerem Fall des Totschlages (eingeschränkte Berücksichtigung von Strafschärfungsgründen bei verminderter Schuldfähigkeit; Nachtatverhalten: Vernichten von Tatspuren; Verteidigungsverhalten)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Verminderung der Steuerungsfähigkeit auf Grund einer hochgradig affektiven Erregung; Vernichtung von Tatspuren als Kriterium für die Bemessung der Schuld

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2004, 105
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 06.09.1989 - 3 StR 281/89

    Kaltblütigkeit bei der Spurenbeseitigung im Sinne eines Strafschärfungsgrundes

    Auszug aus BGH, 03.12.2003 - 5 StR 473/03
    Das Vernichten von Tatspuren ist für die Bemessung der Schuld regelmäßig ebensowenig von Bedeutung wie die pauschale Angabe, andere hätten die dem Täter vorgeworfene Tat begangen (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 17, 18 und Verteidigungsverhalten 10).
  • BGH, 11.08.1989 - 2 StR 366/89

    Geringere Bewertung der erheblichen Verminderung der Schuldfähigkeit des

    Auszug aus BGH, 03.12.2003 - 5 StR 473/03
    Das Vernichten von Tatspuren ist für die Bemessung der Schuld regelmäßig ebensowenig von Bedeutung wie die pauschale Angabe, andere hätten die dem Täter vorgeworfene Tat begangen (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 17, 18 und Verteidigungsverhalten 10).
  • BGH, 13.11.1987 - 2 StR 558/87

    Tatprovozierendes Verhalten des Tatopfers - Verurteilung wegen Totschlages -

    Auszug aus BGH, 03.12.2003 - 5 StR 473/03
    Handlungsmodalitäten, die weniger Ausdruck einer sich frei entfaltenden verbrecherischen Energie, sondern - wie hier - eher Anzeichen für die Stärke einer seelischen Beeinträchtigung sind, dürfen einem vermindert Schuldfähigen grundsätzlich nicht uneingeschränkt angelastet werden (vgl. BGHR StGB § 21 Strafzumessung 7, 11, 12, 14).
  • BGH, 10.05.1988 - 4 StR 127/88

    Voraussetzung der Annahme eines minder schweren Falles eines Todschlags in zwei

    Auszug aus BGH, 03.12.2003 - 5 StR 473/03
    Handlungsmodalitäten, die weniger Ausdruck einer sich frei entfaltenden verbrecherischen Energie, sondern - wie hier - eher Anzeichen für die Stärke einer seelischen Beeinträchtigung sind, dürfen einem vermindert Schuldfähigen grundsätzlich nicht uneingeschränkt angelastet werden (vgl. BGHR StGB § 21 Strafzumessung 7, 11, 12, 14).
  • BGH, 27.05.1988 - 3 StR 4/88

    Affekttypischer Erinnerungsverlust als Indiz der Schuldunfähigkeit

    Auszug aus BGH, 03.12.2003 - 5 StR 473/03
    Handlungsmodalitäten, die weniger Ausdruck einer sich frei entfaltenden verbrecherischen Energie, sondern - wie hier - eher Anzeichen für die Stärke einer seelischen Beeinträchtigung sind, dürfen einem vermindert Schuldfähigen grundsätzlich nicht uneingeschränkt angelastet werden (vgl. BGHR StGB § 21 Strafzumessung 7, 11, 12, 14).
  • BGH, 21.03.2002 - 5 StR 566/01

    Neue Hauptverhandlung gegen Grenzschutzpolizisten in Dresden angeordnet

    Auszug aus BGH, 03.12.2003 - 5 StR 473/03
    Vorsorglich weist der Senat darauf hin, daß eine strafschärfende Berücksichtigung generalpräventiver Gesichtspunkte nur möglich ist, wenn eine gemeinschaftsgefährliche Zunahme solcher oder ähnlicher Straftaten, wie sie zur Aburteilung stehen, festgestellt worden ist (vgl. BGH wistra 2002, 260 m. w. N.).
  • BGH, 03.02.1989 - 2 StR 530/88

    Möglichkeit der Anlastung von Anzeichen für die Stärke einer seelischen

    Auszug aus BGH, 03.12.2003 - 5 StR 473/03
    Handlungsmodalitäten, die weniger Ausdruck einer sich frei entfaltenden verbrecherischen Energie, sondern - wie hier - eher Anzeichen für die Stärke einer seelischen Beeinträchtigung sind, dürfen einem vermindert Schuldfähigen grundsätzlich nicht uneingeschränkt angelastet werden (vgl. BGHR StGB § 21 Strafzumessung 7, 11, 12, 14).
  • LG Düsseldorf, 31.03.2016 - 1 Ks 20/15

    Verona Pooths Ex-Bodyguard zu 13 Jahren Haft verurteilt

    Dies hat die Kammer jedoch deshalb verworfen, weil die Manipulationen an dem Leichnam lediglich der Spurenbeseitigung dienen sollten (vgl. BGH Beschluss vom 3. Dezember 2003 - 5 StR 473/03 - NStZ-RR 2004, 105 [106]), weshalb das Verhalten im Übrigen auch nicht den Tatbestand des § 168 StGB erfüllt (vgl. BGH Beschluss vom 24. Februar 1981 - 1 StR 834/80 - NStZ 1981, 300).
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