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   OLG Hamm, 06.06.2003 - 2 Ss 367/03   

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https://dejure.org/2003,7836
OLG Hamm, 06.06.2003 - 2 Ss 367/03 (https://dejure.org/2003,7836)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06.06.2003 - 2 Ss 367/03 (https://dejure.org/2003,7836)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06. Juni 2003 - 2 Ss 367/03 (https://dejure.org/2003,7836)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Burhoff online

    Untreue, Strafantrag, nicht eheliche Lebensgemeinschaft, Antragsberechtigter, häusliche Gemeinschaft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Judicialis

    StGB § 77 b; ; StGB § 266

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 77b; StGB § 266
    Untreue, Strafantrag, nicht eheliche Lebensgemeinschaft, Antragsberechtigter, häusliche Gemeinschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2004, 111
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 16.12.1991 - 2 BvR 1542/90

    Strafgerichtliche Kostenentscheidung und Unschuldsvermutung

    Auszug aus OLG Hamm, 06.06.2003 - 2 Ss 367/03
    Ihre notwendigen Auslagen hat die Angeklagte hingegen selbst zu tragen, da eine Verurteilung allein wegen des fehlenden Strafantrages nicht möglich war (vgl. hierzu BVerfG NJW 1992, 1612, 1613; OLG München, NStZ 1989, 134, 135).
  • OLG München, 01.08.1988 - 2 Ws 237/88

    Freistellung; Angeklagter; Verfahrenshindernis; Hauptverhandlung;

    Auszug aus OLG Hamm, 06.06.2003 - 2 Ss 367/03
    Ihre notwendigen Auslagen hat die Angeklagte hingegen selbst zu tragen, da eine Verurteilung allein wegen des fehlenden Strafantrages nicht möglich war (vgl. hierzu BVerfG NJW 1992, 1612, 1613; OLG München, NStZ 1989, 134, 135).
  • OLG Düsseldorf, 05.01.1998 - 2 Ss 437/97

    Computerbetrug bei Abhebung mittels Scheckkarte mit Geheimzahl

    Auszug aus OLG Hamm, 06.06.2003 - 2 Ss 367/03
    Wer aufgrund einer ihm erteilten Bankvollmacht treuwidrig Geld für eigene Zwecke abhebt, täuscht nicht die Bank, sondern begeht Untreue gegenüber dem Kontoinhaber (vgl. Tröndle/Fischer, a.a.O., § 263 a Rdnr. 13; OLG Düsseldorf, NStZ-RR 1998, 137).
  • BGH, 21.12.2016 - 3 StR 453/16

    Strafantragserfordernis beim Haus- und Familiendiebstahl (Anwendbarkeit bei

    Die Vorschrift bewirkt dies nur "in den Fällen, die das Gesetz bestimmt"; sie gilt daher nicht für das Strafantragserfordernis nach § 247 StGB, der einen derartigen Übergang - anders als etwa § 194 Abs. 1 Satz 5 oder § 230 Abs. 1 Satz 2 StGB - nicht vorsieht (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 6. Juni 2003 - 2 Ss 367/03, NStZ-RR 2004, 111, 112 (für § 266 Abs. 2 i.V.m. § 247 StGB); NKStGB/Kindhäuser aaO, Rn. 9 aE).
  • OLG Hamm, 12.03.2015 - 1 RVs 15/15

    Kreditkarte ausgenutzt - nicht strafbar

    Der Fall liegt hier anders, als z.B. der Sachverhalt, der der Entscheidung OLG Hamm NStZ-RR 2004, 111 zu Grunde lag.
  • LG Düsseldorf, 21.07.2017 - 10 KLs 5/13

    Hohe Haftstrafen im sog. Rotlicht Rethelstraßen-Strafverfahren

    Wird der Besitz einer Karte und der Zugriffsdaten (z.B. PIN) wie hier ohne Täuschung erlangt bzw. ist dies nicht beweisbar, fällt ein abredewidriger Gebrauch nicht unter § 263a StGB, kann aber "ggf." eine Untreue darstellen (vgl. Fischer, a.a.O., § 263a Rn. 13 unter Verweis auf OLG E1 NStZ-RR 1998, 137; OLG Hamm NStZ-RR 2004, 111; Cramer/Perron in Schönke/T8, StGB, 29. Auflage, § 263a Rn. 12, siehe auch Fischer, a.a.O., § 263 Rn. 116: bei im Innenverhältnis missbräuchlicher Benutzung "ist § 266" StGB gegeben, a.A. Perron in Schönke/T8, a.a.O.,§ 266 Rn. 26).
  • BVerfG, 21.05.2004 - 2 BvR 1226/03

    Auslagenerstattung bei Einstellung des Strafverfahrens mangels Strafantrages

    gegen a) den Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm vom 6. Juni 2003 - 2 Ss 367/2003 -,.

    Der Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm vom 6. Juni 2003 - 2 Ss 367/2003 - verletzt die Beschwerdeführerin hinsichtlich der Entscheidung über die Erstattung der notwendigen Auslagen in ihrem Grundrecht aus Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes.

  • OLG Hamm, 19.01.2023 - 5 RVs 39/22

    Nutzung einer durch verbotene Eigenmacht erlangten Bankkarte als unbefugte

    In einem solchen Fall käme dann die Strafbarkeit nach § 266 StGB wegen Untreue in Betracht (OLG Hamm NStZ-RR 2004, 111, 112).
  • OLG Koblenz, 14.07.2011 - 2 Ss 80/11

    Untreue: Überweisung von einem Bankkonto des Vollmachtgebers auf das Konto des

    Die Erteilung einer Bankvollmacht begründet regelmäßig eine Vermögensbetreuungspflicht im Sinne des Treubruchtatbestands (Fischer a.a.O. Rdn. 39; OLG Hamm NStZ-RR 2004, 111, 112).
  • OLG Hamm, 28.10.2014 - 5 Ws 322/14

    Anordnung des dinglichen Arrestes

    Denn soweit die Beschuldigte an Bargeldabhebungen durch den Beschuldigten S beteiligt gewesen ist, scheidet die Annahme eines Computerbetruges vor dem Hintergrund einer von Seiten der Geschädigten eingeräumten Zugriffsmöglichkeit aus (vgl. OLG Hamm, NStZ-RR 2004, 111, 112).
  • LAG Hamm, 10.05.2013 - 10 Sa 1732/12

    Außerordentliche fristlose Kündigung - Verwendungeiner Firmenkreditkarte -

    Es spricht angesichts der Stellung, Selbständigkeit, Bewegungsfreiheit und fehlenden Kontrollierbarkeit des Klägers als im Außendienst tätigem Vertriebs- und Marketingleiter und der damit verbundenen Möglichkeit zur verantwortlichen Entscheidung innerhalb eines gewissen Ermessensspielraums vieles für eine strafbare Untreue in Form des Missbrauchstatbestands im Sinne von § 266 Abs. 1 Alt. 1 StGB ( vgl. OLG Celle 5. November 2010 - 1 Ws 277/10 - zu II 1 der Gründe, NStZ 2011, 218 für die einem Kraftfahrer vom Arbeitgeber überlassene Tankkarte; LG Dresden 21. Juni 2005 - 10 Ns 202 Js 45549/03 - zu V der Gründe, NStZ 2006, 633 für die einem Polizeibeamten vom Dienstherrn überlassene Tankkarte; OLG Hamm 6. Juni 2003 - 2 Ss 367/03 - zu II 2 der Gründe, NStZ-RR 2004, 111 für eine eingeräumte Kontovollmacht).
  • LG Dresden, 21.06.2005 - 10 Ns 202 Js 45549/03
    Auch in diesem Fall würde die missbräuchliche Nutzung der Partnercard durch den Partner eine Schädigung nur des Vermögens des Hauptkarteninhabers bewirken, da dieser dem Kreditkartenaussteller zum Ausgleich verpflichtet ist (vgl. zum Problemkreis OLG Koblenz, 1. Strafsenat, Beschluss vom 14.06.1999 (1 Ss 75/99); OLG Hamm, 2. Strafsenat, Beschluss vom 06.06.2003 (2 Ss 367/03).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.05.2017 - 3d A 490/13

    Einordnung des Verhaltens eines Beamten als innerdienstliche oder

    Dadurch, dass sich der Beklagte in 35 Fällen der Untreue zum Nachteil seines (inzwischen verstorbenen) Vaters, vgl. hierzu OLG Hamm, Beschluss vom 6. Juni 2003 - 2 Ss 367/03 -, NStZ-RR 2004, 111, 112, schuldig gemacht hat, hat er ein einheitliches Dienstvergehen begangen.
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