Weitere Entscheidung unten: OLG Saarbrücken, 21.01.2004

Rechtsprechung
   BVerfG, 27.08.2003 - 2 BvR 567/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,7106
BVerfG, 27.08.2003 - 2 BvR 567/03 (https://dejure.org/2003,7106)
BVerfG, Entscheidung vom 27.08.2003 - 2 BvR 567/03 (https://dejure.org/2003,7106)
BVerfG, Entscheidung vom 27. August 2003 - 2 BvR 567/03 (https://dejure.org/2003,7106)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung einer Verfassungsbeschwerde; Möglichkeit der Verletzung von Grundrechten; Grundsatz der Verhältnismäßigkeit; Anordnung einer Durchsuchung vor Stellung eines Strafantrags

  • Judicialis

    BVerfGG § 93b; ; BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93a Abs. 2; ; StGB § 77b; ; StGB § 288 Abs. 1; ; StGB § 288 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 13; StPO § 102
    Zulässigkeit strafprozessualer Zwangsmaßnahmen während laufender Strafantragsfrist

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2004, 112 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 24.10.1996 - 2 BvR 1851/94

    Mauerschützen

    Auszug aus BVerfG, 27.08.2003 - 2 BvR 567/03
    Die Ansicht des Landgerichts, der Strafantrag sei rechtzeitig gestellt worden, betrifft die Auslegung und Anwendung einfachen Rechts, die der Nachprüfung des Bundesverfassungsgerichts weitgehend entzogen ist (vgl. BVerfGE 95, 96 ).
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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 21.01.2004 - 1 Ws 2/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,12355
OLG Saarbrücken, 21.01.2004 - 1 Ws 2/04 (https://dejure.org/2004,12355)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 21.01.2004 - 1 Ws 2/04 (https://dejure.org/2004,12355)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 21. Januar 2004 - 1 Ws 2/04 (https://dejure.org/2004,12355)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zuständigkeit für die Anordnung der Entnahme einer Speichelprobe und deren molekulargenetische Untersuchung; Originäre Zuständigkeit des Ermittlungsrichters für die richterliche Untersuchungshandlung im Rahmen der Beweissicherung für künftige Strafverfahren; ...

  • rechtsportal.de

    Strafprozessrecht: Zuständigkeit zur Anordnung einer DNA-Identifizierung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2004, 112
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Düsseldorf, 29.07.1998 - 1 Ws 332/98
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.01.2004 - 1 Ws 2/04
    An der Entscheidungsbefugnis des Erstgerichts fehlt es u.a. dann, wenn - wie hier - statt des sachlich zuständigen Amtsgerichts das Landgericht im ersten Rechtszug entschieden hat (vgl. Meyer-Goßner, a.a.O., § 309 Rn 6; OLG Düsseldorf VRS 96, 38; OLG Koblenz VRS 67, 120).
  • BGH, 24.06.1992 - StB 8/92

    Zurückverweisung bei Entscheidung durch unzuständigen Spruchkörper

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.01.2004 - 1 Ws 2/04
    In Rechtsprechung und Schrifttum ist jedoch anerkannt, dass in Ausnahme von dieser Regel eine Sachentscheidung dann nicht erfolgen kann, wenn sich die angefochtene Entscheidung nicht als Erkenntnis des dafür vorgesehenen Spruchkörpers darstellt und der Mangel im Beschwerdeverfahren nicht in dem Sinne auszugleichen ist, dass das Beschwerdegericht voll an die Stelle des an sich zur Entscheidung berufenen Spruchkörpers treten kann (BGHSt 38, 312; so auch KK-Engelhardt, a.a.O., § 309 Rn 7; LR-Matt, a.a.O., § 309 Rn 13).
  • OLG Celle, 25.07.2000 - 3 Ws 139/00

    Molekulargenetische Untersuchung ; Anordnung; Sachliche Zuständigkeit;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.01.2004 - 1 Ws 2/04
    Nach nunmehr herrschender Meinung in Rechtsprechung und Literatur ist für die Anordnungen nach §§ 1 und 2 DNA-IFG, § 81 g StPO der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts sachlich zuständig und zwar für die Anordnung nach § 1 DNA-IFG (§ 81 g StPO ), wenn erst ein Ermittlungsverfahren gegen den Betroffenen läuft und nach § 2 DNA-IFG, wenn ein Verfahren bereits rechtskräftig abgeschlossen ist (BGHR StPO § 81 g Zuständigkeit l/Ermittlungsrichter; BGH NStZ 2000, 212 ; OLG Zweibrücken NJW 1999, 300 ; OLG Celle NStZ-RR 2000, 374 ; NStZ-RR 2001, 145 ; Meyer-Goßner, StPO , 46. A., § 81 g Rn 15; KK-Senge, StPO , 5. A., § 81 g Rn 10).
  • OLG Zweibrücken, 06.11.1998 - 1 Ws 556/98

    Zuständigkeit des Ermittlungsrichters für die Anordnungen der Entnahme von

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.01.2004 - 1 Ws 2/04
    Nach nunmehr herrschender Meinung in Rechtsprechung und Literatur ist für die Anordnungen nach §§ 1 und 2 DNA-IFG, § 81 g StPO der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts sachlich zuständig und zwar für die Anordnung nach § 1 DNA-IFG (§ 81 g StPO ), wenn erst ein Ermittlungsverfahren gegen den Betroffenen läuft und nach § 2 DNA-IFG, wenn ein Verfahren bereits rechtskräftig abgeschlossen ist (BGHR StPO § 81 g Zuständigkeit l/Ermittlungsrichter; BGH NStZ 2000, 212 ; OLG Zweibrücken NJW 1999, 300 ; OLG Celle NStZ-RR 2000, 374 ; NStZ-RR 2001, 145 ; Meyer-Goßner, StPO , 46. A., § 81 g Rn 15; KK-Senge, StPO , 5. A., § 81 g Rn 10).
  • OLG Koblenz, 29.03.1984 - 1 Ws 229/84
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.01.2004 - 1 Ws 2/04
    An der Entscheidungsbefugnis des Erstgerichts fehlt es u.a. dann, wenn - wie hier - statt des sachlich zuständigen Amtsgerichts das Landgericht im ersten Rechtszug entschieden hat (vgl. Meyer-Goßner, a.a.O., § 309 Rn 6; OLG Düsseldorf VRS 96, 38; OLG Koblenz VRS 67, 120).
  • OLG Celle, 21.11.2000 - 2 Ws 221/00

    DNA-Identitätsfeststellung: Zuständigkeitswechsel nach rechtskräftigem

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.01.2004 - 1 Ws 2/04
    Nach nunmehr herrschender Meinung in Rechtsprechung und Literatur ist für die Anordnungen nach §§ 1 und 2 DNA-IFG, § 81 g StPO der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts sachlich zuständig und zwar für die Anordnung nach § 1 DNA-IFG (§ 81 g StPO ), wenn erst ein Ermittlungsverfahren gegen den Betroffenen läuft und nach § 2 DNA-IFG, wenn ein Verfahren bereits rechtskräftig abgeschlossen ist (BGHR StPO § 81 g Zuständigkeit l/Ermittlungsrichter; BGH NStZ 2000, 212 ; OLG Zweibrücken NJW 1999, 300 ; OLG Celle NStZ-RR 2000, 374 ; NStZ-RR 2001, 145 ; Meyer-Goßner, StPO , 46. A., § 81 g Rn 15; KK-Senge, StPO , 5. A., § 81 g Rn 10).
  • OLG Jena, 09.08.1999 - 1 Ws 215/99
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.01.2004 - 1 Ws 2/04
    In Fällen, in denen ein Antrag nach § 81 g StPO , § 1 DNA-IFG nach Anklageerhebung gestellt wird, ist hingegen das Gericht der Hauptsache zuständig, dessen Zuständigkeit allerdings mit dem rechtskräftigen Abschluss der Strafsache endet (OLG Celle a.a.O.; BGHR a.a.O.; OLG Jena NStZ 1999, 634 ).
  • OLG München, 17.11.2021 - 8 St 3/21

    Corona, Maskenaffäre, Ermittlungsverfahren, Korruptionsverdacht, Bestechlichkeit

    In Fällen, in denen ein sachlich unzuständiges höheres Gericht (z. B. das Landgericht) anstelle des sachlich zuständigen niedrigeren Gerichts (z. B. das Amtsgericht) entschieden hat, ist es anerkannt, dass das Beschwerdegericht - in Abweichung von § 309 Abs. 2 StPO - die Sache an das zuständige Untergericht verweist (BeckOK StPO/Cirener, 39. Ed., § 309 Rn. 14; MüKoStPO/Neuheuser, § 309 Rn. 32; LR/Matt, StPO, 26. Aufl., § 309 Rn. 13; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 64. Aufl., § 309 Rn. 6; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29. Juli 1998 - 1 Ws 332/98, juris Rn. 13 f.; OLG Stuttgart, Beschluss vom 25. März 2013 - 2 Ws 21/13, juris Rn. 9; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 21. Januar 2004 - 1 Ws 2/04, NStZ-RR 2004, 112, 113).
  • OLG Rostock, 27.05.2005 - I Ws 173/05

    Ingangsetzen der Beschwerdefrist durch formlose Bekanntmachung des Beschlusses;

    Dies entspricht der ganz überwiegenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur (vgl. etwa OLG Düsseldorf VRS 96, 38 ff. und MDR 1993, 375; Hans. OLG Hamburg NJW 1964, 1913; OLG Koblenz VRS 67, 120 f.; OLG Saarbrücken NStZ-RR 2004, 112, 113; OLG Schleswig bei Lorenzen/Görl SchlHA 1989, 97, 107 f.; Engelhardt in KK 5. Aufl. § 309 Rdn. 7; Frisch in SK-StPO 18. Lfg.
  • OLG Stuttgart, 25.03.2013 - 2 Ws 21/13

    Strafbefehlsverfahren: Auslegung einer "Berufung" gegen die Höhe der Geldstrafe

    In Rechtsprechung und Schrifttum ist jedoch anerkannt, dass in Ausnahme von dieser Regel eine Sachentscheidung dann nicht erfolgen kann, wenn anstelle des zur Entscheidung berufenen Amtsgerichts das Landgericht entschieden hat (OLG Düsseldorf NStZ-RR 1999, 307; OLG Saarbrücken NStZ-RR 2004, 112, 113; Meyer-Goßner, aaO., § 309 Rn. 6).
  • OLG Brandenburg, 04.01.2008 - 1 Ws 320/07

    Richterliche oder staatsanwaltschaftliche Zuständigkeit nach Anklageerhebung für

    Nach nunmehr herrschender Meinung in Rechtsprechung und Literatur ist für Anordnungen nach § 81g Abs. 1, 4 StPO der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts sachlich zuständig, und zwar für die Anordnung nach § 81g Abs. 1 StPO (früher § 1 DNA-IFG), wenn gegen den Beschuldigten erst ein Ermittlungsverfahren läuft, und nach § 81g Abs. 4 StPO (früher § 2 DNA-IFG), wenn das Strafverfahren bereits rechtskräftig abgeschlossen war (vgl. BGHR StPO, § 81g Zuständigkeit/Ermittlungsrichter; BGH NStZ 2000, 212; OLG Zweibrücken, NJW 1999, 300; OLG Celle, NStZ-RR 2000, 374; NStZ-RR 2001, 145; OLG Saarbrücken, NStZ-RR 2004, 112; OLG Düsseldorf, NStZ 2004, 349; OLG Bremen, NStZ 2006, 716 m.w.N.; Meyer-Goßner, StPO, 50. Aufl., § 81g Rz. 15).
  • OLG Bremen, 02.06.2006 - Ws 67/06

    Gerichtliche Zuständigkeit für die Anordnung einer molekulargenetischen

    Soweit inzwischen höchstrichterliche Entscheidungen zur Zuständigkeitsfrage ergangen sind, haben sich diese Gerichte der Systematik der Regelungen strafrichterlicher Zuständigkeiten im Ermittlungs-, Haupt- und Nachverfahren bedient (OLG Celle, NStZ-RR 2000, 374, 376; OLG Saarbrücken, NStZ-RR 2004, 112, 113; OLG Düsseldorf, NStZ 2004, 349 f.).
  • AG Hamburg, 16.12.2005 - 843-440/05
    a) Das Gericht ist für die Entscheidung über die Anordnung einer Maßnahme nach § 81g StPO als erkennendes Gericht zuständig, da die Anklage bereits erhoben wurde und die Sache noch rechtshängig ist (OLG Celle, NStZ-RR 2000, 374; OLG Hamm, StV 2000, 606; OLG Düsseldorf, NStZ 2004, 349; OLG Saarbrücken, NStZ-RR 2004, 112; offen gelassen von OLG Hamburg, OLGSt DNA-IFG § 2 Nr. 4).
  • AG Hamburg-Barmbek, 16.12.2005 - 843-440/05

    Gewerbsmäßiger Computerbetrug: Zulässigkeit von Maßnahmen

    Das Gericht ist für die Entscheidung über die Anordnung einer Maßnahme nach § 81g StPO als erkennendes Gericht zuständig, da die Anklage bereits erhoben wurde und die Sache noch rechtshängig ist (OLG Celle, NStZ-RR 2000, 374; OLG Hamm, StV 2000, 606; OLG Düsseldorf, NStZ 2004, 349; OLG Saarbrücken, NStZ-RR 2004, 112; offen gelassen von OLG Hamburg, OLGSt DNA-IFG § 2 Nr. 4).
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