Weitere Entscheidung unten: BGH, 14.11.2003

Rechtsprechung
   BGH, 16.01.2004 - 2 StR 515/03   

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https://dejure.org/2004,7417
BGH, 16.01.2004 - 2 StR 515/03 (https://dejure.org/2004,7417)
BGH, Entscheidung vom 16.01.2004 - 2 StR 515/03 (https://dejure.org/2004,7417)
BGH, Entscheidung vom 16. Januar 2004 - 2 StR 515/03 (https://dejure.org/2004,7417)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • HRR Strafrecht

    § 54 StGB; § 349 Abs. 4 StPO
    Bildung der Gesamtstrafe (Summe der Einzelstrafen); Beschlussentscheidung nach Revision der Staatsanwaltschaft

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Verurteilung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren unter Einbeziehung einer Geldstrafe in eine Einzelfreiheitsstrafe; Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe als einen den Verurteilten belastenden Verstoß gegen § 54 Abs. 2 Strafgesetzbuch (StGB)

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 354 Abs. 1; ; StGB § 54 Abs. 2; ; StGB § 39; ; StGB § 53 Abs. 2 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 349 Abs. 4
    Urteilsaufhebung bei einer zugunsten des Angeklagten eingelegten Staatsanwaltsrevision

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2004, 137
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.10.2003 - 2 StR 328/03

    Gesamtstrafenbildung (Härteausgleich durch Milderung bei der Strafzumessung;

    Auszug aus BGH, 16.01.2004 - 2 StR 515/03
    Somit kam lediglich eine Freiheitsstrafe von einem Jahr elf Monaten und einer Woche in Betracht; bei Verfahrenslagen wie der vorliegenden ist es zulässig, die Freiheitsstrafe entgegen § 39 StGB nach Jahren, Monaten und Wochen zu bemessen (vgl. BGH, Beschluß vom 8. Oktober 2003 - 2 StR 328/03 - m.w.N.).".
  • BGH, 28.01.1964 - 3 StR 55/63

    Einfluss des Erfolgs des Rechtsmittels der einen Seite auf den Erfolg des

    Auszug aus BGH, 16.01.2004 - 2 StR 515/03
    Die Kostenentscheidung beruht auf § 473 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 2 StPO (vgl. auch BGHSt 19, 226).
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Rechtsprechung
   BGH, 14.11.2003 - 2 StR 394/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,6114
BGH, 14.11.2003 - 2 StR 394/03 (https://dejure.org/2003,6114)
BGH, Entscheidung vom 14.11.2003 - 2 StR 394/03 (https://dejure.org/2003,6114)
BGH, Entscheidung vom 14. November 2003 - 2 StR 394/03 (https://dejure.org/2003,6114)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2004, 137
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • LG Bochum, 02.09.2021 - 8 KLs 5/20
    Bei der Gesamtstrafenbildung nach §§ 53, 54, 55 StGB kommt dem Urteil des Amtsgerichts S vom 00.00.0000 (Az.: 26b Ls-39 Js 168/13-7/18) Zäsurwirkung zu, sodass zwei Gesamtstrafen zu bilden waren (vgl. BGH, Beschluss vom 14.11.2003 - 2 StR 394/03 - NStZ-RR 2004, 137).
  • BGH, 08.11.2018 - 4 StR 269/18

    Revisionsbegründung (Auslegung der Rechtsmittelerklärung); Nachträgliche Bildung

    Dieser Verurteilung kommt regelmäßig - von hier nicht vorliegenden Ausnahmekonstellationen abgesehen - eine Zäsurwirkung zu (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. November 2003 - 2 StR 394/03, NStZ-RR 2004, 137; vom 28. Juli 2006 - 2 StR 215/06, NStZ 2007, 28; vom 11. April 2018 - 4 StR 53/18 Rn. 4; Fischer, StGB, 65. Aufl., § 55 Rn. 11 mwN).
  • BGH, 04.12.2019 - 4 StR 595/19

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe

    Dieser Verurteilung kommt regelmäßig - von hier nicht vorliegenden Ausnahmekonstellationen abgesehen - eine Zäsurwirkung zu (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. November 2003 - 2 StR 394/03, NStZ-RR 2004, 137; vom 28. Juli 2006 - 2 StR 215/06, NStZ 2007, 28, 29; vom 11. April 2018 - 4 StR 53/18, Rn. 4; Urteil vom 8. November 2018 - 4 StR 269/18, StV 2019, 453, 454; Fischer, StGB, 66. Aufl., § 55 Rn. 11 mwN).
  • OLG Zweibrücken, 31.08.2018 - 1 OLG 2 Ss 29/18

    Wirksamkeit einer Bezugnahme auf eine Lichtbildvorlage

    Ausschlaggebend ist insoweit allein die materielle Rechtslage, nicht die (zufällige) äußere Verfahrensgestaltung (BGH, Beschluss vom 14.11.2003 - 2 StR 394/03, NStZ-RR 2004, 137).
  • BGH, 29.09.2009 - 1 StR 451/09

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung (Durchbrechung der Rechtskraft); Anrechnung

    § 55 StGB ermächtigt und verpflichtet den Tatrichter, in rechtskräftige frühere Gesamtstrafen einzugreifen; die Rechtskraft einer Gesamtstrafe stellt auch dann kein Hindernis dar, wenn nicht alle in ihr zusammengefassten Einzelstrafen in eine neue Gesamtstrafe einzubeziehen sind, sie vielmehr zu verschiedenen Gesamtstrafen zusammengefügt werden oder als Einzelstrafe bestehen bleiben sollen (vgl. Senat in BGHSt 35, 243 m.w.N.; BGH NStZ-RR 2004, 137; NStZ 1996, 329).
  • BGH, 19.01.2005 - 4 StR 223/04

    Verweisung des Tatrichter auf eine Entscheidung im Beschlusswege; nachträgliche

    Dies trifft allerdings nur dann zu, wenn die nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe durch den Strafbefehl vom 24. Juli 2003 rechtsfehlerhaft wäre, weil andernfalls dem Strafbefehl des Amtsgerichts Bad Oeynhausen vom 19. November 2002 eine Zäsurwirkung zukäme, die einer Auflösung der Gesamtgeldstrafe aus dem Strafbefehl vom 24. Juni 2003 und der Bildung einer Gesamtstrafe mit der in dieser Sache verhängten Freiheitsstrafe entgegenstünde (vgl. BGH, Beschluß vom 14. November 2003 - 2 StR 394/03; Beschluß vom 24. Oktober 2002 - 4 StR 332/02; Tröndle/Fischer StGB 52. Aufl. § 55 24. Oktober 2002 - 4 StR 332/02; Tröndle/Fischer StGB 52. Aufl. § 55 Rdn. 12).
  • BGH, 23.10.2019 - 4 StR 488/19

    Aufhebung des Urteils im Gesamtstrafenausspruch mit den zugehörigen

    a) Das Landgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass mit der Strafe aus der Entscheidung des Amtsgerichts Halle vom 15. November 2018 als erster noch nicht erledigter Vorverurteilung nach den am 25. Juni 2018 begangenen verfahrensgegenständlichen Taten eine Gesamtstrafe zu bilden ist und dieser Entscheidung eine Zäsurwirkung zukommt (vgl. BGH, Beschluss vom 12. September 2019 - 4 StR 40/19, Rn. 8 und 11; Beschluss vom 14. November 2003 - 2 StR 394/03, NStZ-RR 2004, 137, 138; Beschluss vom 27. April 1993 - 1 StR 131/93, MDR 1993, 1039 bei Holtz; Urteil vom 6. Juli 1956 - 2 StR 87/55, BGHSt 9, 370, 383 f.; von Heintschel-Heinegg in: MünchKomm - StGB, 3. Aufl., § 55 Rn. 13).
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