Weitere Entscheidung unten: LG München I, 27.10.2003

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   OLG Celle, 18.08.2003 - 22 Ss 101/03   

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https://dejure.org/2003,5273
OLG Celle, 18.08.2003 - 22 Ss 101/03 (https://dejure.org/2003,5273)
OLG Celle, Entscheidung vom 18.08.2003 - 22 Ss 101/03 (https://dejure.org/2003,5273)
OLG Celle, Entscheidung vom 18. August 2003 - 22 Ss 101/03 (https://dejure.org/2003,5273)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 349 Abs. 2 StPO; § 354 Abs. 1 StPO
    Änderung eines Rechtsfolgenausspruches durch das Revisionsgericht; Ermessen über die Art und Höhe der Rechtsfolge

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Änderung eines Rechtsfolgenausspruches durch das Revisionsgericht; Ermessen über die Art und Höhe der Rechtsfolge

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 354 Abs. 1; ; StGB § 47; ; StGB § 47 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kurzfristige Freiheitsstrafe bei Diebstahl geringwertiger Sachen - Vorbelastungen des Angeklagten - Hohe Rückfallgeschwindigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2004, 142
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 09.06.1994 - 2 BvR 710/94

    Verhängung einer kurzfristigen Freiheitsstrafe bei Diebstahl geringwertiger

    Auszug aus OLG Celle, 18.08.2003 - 22 Ss 101/03
    Diese Beurteilung hat das Bundesverfassungsgericht (Kammerbeschluss vom 9. Juni 1994 - 2 BvR 710/94 -, bei juris Web, Nr. KVRE253149401) in einem Fall bestätigt, in dem der Beschwerdeführer wegen Zechbetrugs in Höhe von 13, 60 DM sowie wegen Diebstahls von Waren im Wert von 1, 40 DM zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Monaten verurteilt worden war.
  • OLG Düsseldorf, 28.04.1986 - 5 Ss 71/86
    Auszug aus OLG Celle, 18.08.2003 - 22 Ss 101/03
    Dabei verkennt der Senat nicht, dass bereits Diebstahlstaten von Waren bzw. Gegenständen geringen Wertes durchaus die Ahndung durch eine mehrmonatige Freiheitsstrafe gebieten können (vgl. OLG Düsseldorf NStZ 1986, S. 512 f.) und diese auch nicht aus sich selbst heraus gegen das Gebot schuldangemessenen Strafens aus Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. dem Rechtstaatsprinzip verstoßen würde.
  • OLG Zweibrücken, 26.06.1992 - 1 Ss 82/92

    Bagatellkriminalität; Strafaussetzung; Bewährung; Bewährungszeit; Vollstreckung;

    Auszug aus OLG Celle, 18.08.2003 - 22 Ss 101/03
    Die entgegenstehende Auffassung des Oberlandesgerichts Braunschweig (NdsRpfl. 2002, S. 60 f.), wonach eine Freiheitsstrafe von zwei Monaten für den Ladendiebstahl einer Ware im Werte von 5 DM auch nach Verbüßung zahlreicher einschlägiger Freiheitsstrafen nicht mehr als gerechter Schuldausgleich anzusehen sei und gegen das Verfassungsprinzip der Verhältnismäßigkeit verstoße (ähnlich OLG Zweibrücken StV 1993, S. 30 f.), teilt der Senat nicht.
  • OLG Köln, 03.11.2015 - 1 RVs 166/15

    Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe wegen Leistungserschleichung

    "Die Anwendung der Vorschrift ist nach der ganz überwiegenden höchst- und obergerichtlichen Rechtsprechung bei der Ahndung von Bagatellstraftaten nicht ausgeschlossen (vgl. BGH NJW 2008, 672, 673; SenE v. 07.03.2008 - 82 Ss 15/08 - SenE v. 20.12.2011 - III-1 RVs 283/11 - und - III-1 RVs 284/11 - OLG Düsseldorf NStZ 1986, 512; OLG Braunschweig NStZ-RR 2002, 75; BayObLG NJW 2003, 2926; OLG Hamm VRS 106, 189, 190; OLG Celle NStZ-RR 2004, 142; OLG Hamburg NStZ-RR 2004, 72; OLG Stuttgart NStZ 2007, 37; a.A. wohl bei Diebstahl äußerst geringwertiger Sachen ["Milchschnitte" im Wert von 0, 26 EUR]: OLG Stuttgart NJW 2002, 3188, 3189; vgl. auch: OLG Karlsruhe NJW 2003, 1825).
  • OLG Hamm, 21.10.2014 - 1 RVs 82/14

    Freiheitsstrafe bei Diebstahl mit Bagatellschaden zulässig

    Diese Auffassung wird auch von anderen Oberlandesgerichten geteilt (vgl. z. B. OLG Brandenburg, Beschl. v. 13.07.2009 - 1 Ss 48/09 - juris; OLG Braunschweig NStZ-RR 2002, 75; OLG Celle NStZ-RR 2004, 142; OLG Dresden, Beschl. v. 21.07.2014 - 2 OLG 21 Ss 319/14; OLG München, Beschl. v. 10.08.2009.5 St RR 201/09 - juris; OLG Naumburg, Beschl. v. 28.06.2011 - 2 Ss 68/11 - juris).
  • OLG Stuttgart, 09.02.2006 - 1 Ss 575/05

    Übermaßverbot: Freiheitsstrafe bei Bagatelldelikt

    Da das Gesetz innerhalb der Fallgruppe der Geringwertigkeit keine weiteren Abstufungen oder Differenzierungen vorsieht - sie wären der jeweils gebotenen Einzelfallbetrachtung auch abträglich - können auch geringfügige, nur sehr niedrige Schäden verursachende oder aus sonstigen Gründen Bagatellcharakter aufweisende Straftaten die Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe nach sich ziehen (vgl. zum Diebstahl geringwertiger Sachen etwa OLG Braunschweig, NStZ-RR 2002, 75, 76; OLG Celle NStZ-RR 2004, 142 und - nicht entscheidungstragend - OLG Hamburg NStZ-RR 2004, 72, 73; unentschieden OLG Hamm StraFo 2003, 99, 100).
  • OLG Hamm, 01.03.2018 - 5 RVs 129/17

    Begründungsanforderungen an die Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe

    Die Anwendung des § 47 Abs. 1 StGB ist zwar nach der ganz überwiegenden höchst- und obergerichtlichen Rechtsprechung bei der Ahndung von Bagatellstraftaten nicht ausgeschlossen (vgl. BGH NJW 2008, 672, 673; Urteil des erkennenden Senats vom 10.02.2015 - III 5 RVs 76/14; OLG Hamm VRS 106, 189, 190; OLG Düsseldorf NStZ 1986, 512; OLG Braunschweig NStZ-RR 2002, 75; BayObLG NJW 2003, 2926; OLG Celle NStZ-RR 2004, 142; OLG Hamburg NStZ-RR 2004, 72; OLG Stuttgart NStZ 2007, 37; a.A. wohl bei Diebstahl äußerst geringwertiger Sachen ["Milchschnitte" im Wert von 0, 26 EUR]: OLG Stuttgart NJW 2002, 3188, 3189; vgl. auch: OLG Karlsruhe NJW 2003, 1825).
  • LG Freiburg, 06.06.2011 - 7 Ns 85 Js 4476/09

    Tatbestand der Volksverhetzung wird gem. § 130 Abs. 2 Nr. 1 StGB i.F.d.

    Da das Gesetz innerhalb der Fallgruppe der Geringwertigkeit keine weiteren Abstufungen oder Differenzierungen vorsieht - sie wären der jeweils gebotenen Einzelfallbetrachtung auch abträglich - können auch geringfügige, nur sehr niedrige Schäden verursachende oder aus sonstigen Gründen Bagatellcharakter aufweisende Straftaten die Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe nach sich ziehen (vgl. zum Diebstahl geringwertiger Sachen etwa OLG Braunschweig NStZ-RR 2002, 75, 76; OLG Celle NStZ-RR 2004, 142 und - nicht entscheidungstragend - OLG Hamburg NStZ-RR 2004, 72, 73; unentschieden OLG Hamm StraFo 2003, 99, 100).
  • OLG Nürnberg, 25.10.2005 - 2 St OLG Ss 150/05

    Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch; Beurteilungsspielraum

    Ein genereller Ausschluss der Freiheitsstrafe zu Gunsten der Geldstrafe bei Ladendiebstählen geringwertiger Sachen ist daher nicht anzuerkennen (im Ergebnis ebenso: OLG Hamburg NStZ-RR 2004, 72, 73; OLG Hamm, Beschl, v. 1. Dezember 2003 - 2 Ss 643/03; OLG Celle Beschl, v. 18. August 2003 - 22 Ss 101/03; OLG Stuttgart NJW 2002, 3188 a.E.).
  • OLG Celle, 29.11.2016 - 2 Ss 124/16

    Berücksichtigung künftig zu erwartender Bagatellstraftaten bei der

    Zudem ist anerkannt, dass auch Delikte aus dem Bagatellbereich, zum Beispiel Diebstähle mit einem sehr geringen Wert der Beute, die Verhängung von zumindest kurzen Freiheitsstrafen gebieten können, gerade bei mehrfach einschlägig vorbelasteten Tätern (vgl. Senat NStZ-RR 2004, 142; OLG Düsseldorf NStZ 1986, 512, vgl. hierzu auch BVerfG, Beschluss vom 9. Juni 1994, 2 BvR 710/94).
  • OLG Köln, 23.03.2018 - 1 RVs 54/18

    Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe bei Bagatelltaten

    Das Tatgericht führt - wenn auch im Kontext mit der Verhängung kurzer Freiheitsstrafen im Sinne von § 47 Abs. 1 StGB - mit Recht aus, dass gerade bei Bagatelltaten das Übermaßverbot besonderer Beachtung bedürfe und geht zutreffend davon aus, dass dann, wenn schon geringfügige Straftaten ohne erschwerende Besonderheiten den Ausspruch einer Freiheitsstrafe erfordern, es die Anforderung an einen gerechten Schuldausgleich und die Beachtung des Übermaßverbots gebieten können, auf die Mindeststrafe zu erkennen (st. Senatsrechtsprechung vgl. beispielhaft zu Ladendiebstählen SenE v. 03.03.2009 - 81 Ss 8/09 - [Beutewert 9, 20 EUR und 9, 99 EUR]; SenE v. 20.07.2010 - III-1 RVs 125/10 - [9,95 EUR]; SenE v. 08.02.2011 - III-1 RVs 23/11 - [11,10 EUR]; SenE v. 28.04.2017 - III-1 RVs 87/17 - [9,75 EUR]; vgl. weiter OLG Celle NStZ-RR 2004, 142; OLG Oldenburg StRR 2008, 323).
  • AG Lübeck, 27.06.2012 - 61 Ds 70/12

    Diebstahl: Gewahrsamsbruch beim Ladendiebstahl; Voraussetzungen einer kurzen

    Besondere Umstände können im Einzelfall auch bei Taten mit besonders geringem Erfolgsunwert gegeben sein, wenn diesem ein besonders hoher Handlungsunwert gegenüber steht (vgl. OLG Hamburg NStZ-RR 2004, 72, 73; OLG Celle NStZ-RR 2004, 142; OLG Braunschweig NStZ-RR 2002, 75).
  • OLG Naumburg, 28.06.2011 - 2 Ss 68/11

    Strafverfahren: Prüfung der Schuldfähigkeit bei einer Persönlichkeitsstörung;

    Es ist im Einzelfall natürlich nicht ausgeschlossen, eine erhöhte persönliche Schuld festzustellen und daher eine Freiheitsstrafe zu verhängen (BGH NJW 2008, 672 f.; BayObLG NJW 2003, 2926, 2927 m.w.N.; OLG Celle NStZ-RR 2004, 142; OLG Hamburg NStZ-RR 2004, 72, 73; OLG Nürnberg, Beschluss vom 25. Oktober 2005, 2 St OLG Ss 150/05 - zitiert in juris).
  • OLG Oldenburg, 28.07.2008 - Ss 266/08

    Strafzumessung im Rahmen von Bagatelldelikten; Gewichtung des Handlungsunwertes

  • OLG Brandenburg, 04.04.2011 - 53 Ss 25/11

    Revision gegen den Rechtsfolgenausspruch; Strafzumessung bei Bagatelldelikten

  • OLG Brandenburg, 15.10.2008 - 1 Ss 70/08

    Strafzumessung bei Ladendiebstahl: Unbedingte Freiheitsstrafe zur Ahndung von

  • OLG Brandenburg, 21.01.2009 - 1 Ss 95/08

    Vernehmung eines Angeklagten zur Sache; Freiheitsstrafe wegen Diebstahls:

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Rechtsprechung
   LG München I, 27.10.2003 - 5 Qs 41/2003, 384 Js 44646/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,5599
LG München I, 27.10.2003 - 5 Qs 41/2003, 384 Js 44646/03 (https://dejure.org/2003,5599)
LG München I, Entscheidung vom 27.10.2003 - 5 Qs 41/2003, 384 Js 44646/03 (https://dejure.org/2003,5599)
LG München I, Entscheidung vom 27. Oktober 2003 - 5 Qs 41/2003, 384 Js 44646/03 (https://dejure.org/2003,5599)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Gewinnspiele im Internet

  • beck.de (Leitsatz)

    Gewinnspiele im Internet

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Gewinnspiele im Internet ohne behördliche Erlaubnis

Verfahrensgang

  • AG München - 5 Qs 41/03
  • LG München I, 27.10.2003 - 5 Qs 41/2003, 384 Js 44646/03

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 171
  • NStZ-RR 2004, 142
  • MMR 2004, 109
  • SpuRt 2004, 73
 
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Wird zitiert von ... (17)

  • BGH, 01.04.2004 - I ZR 317/01

    Internet-Glücksspielveranstaltung eines ausländischen Unternehmens

    Diese gegen die unerlaubte Veranstaltung von Glücksspielen gerichtete Strafvorschrift ist eine wettbewerbsbezogene Norm, die auch dem Schutz der Verbraucher dient (vgl. BGH, Urt. v. 14.3.2002 - I ZR 279/99, GRUR 2002, 636, 637 = WRP 2002, 688 - Sportwetten; OLG Hamburg MMR 2002, 471, 473 mit Anm. Bahr; Fritzemeyer/Rinderle, CR 2003, 599, 600 ff.; vgl. weiter OVG Münster NVwZ-RR 2003, 351, 352; Dietlein/Woesler, K&R 2003, 458, 461 f.; a.A. LG München I NJW 2004, 171, 172).

    Ohne eingehende rechtliche Prüfung war und ist nicht zu erkennen, daß eine in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union an ein dort ansässiges Unternehmen erteilte Genehmigung, Glücksspiele im Internet zu veranstalten, eine Strafbarkeit im Inland wegen dieser Unternehmenstätigkeit nicht ausschließt (vgl. dazu auch LG München I NJW 2004, 171 f.).

  • BVerfG, 27.04.2005 - 1 BvR 223/05

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine Untersagungungsverfügung betreffend den

    Angesichts der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in der Sache "Gambelli" (Urteil vom 6. November 2003) und ihrer Rezeption durch Rechtsprechung und Literatur (vgl. etwa Tröndle/Fischer, Strafgesetzbuch, 52. Aufl., 2004, § 284 Rn. 7 und 11; Kühl, in: Lackner/Kühl, Strafgesetzbuch, 25. Aufl., 2004, § 284 Rn. 12; Eser/Heine, in: Schönke/Schröder, Strafgesetzbuch, 26. Aufl., 2001, § 284 Anm. IX; Landgericht Hamburg, Beschluss vom 12. November 2004 - 629 s 56/04 -, NStZ-RR 2005, S. 44; Landgericht München I, Beschluss vom 27. Oktober 2003 - 5 Qs 41/03 -, NJW 2004, S. 171; Landgericht Wuppertal, Beschluss vom 17. August 2004 - 30 Qs 3/04 - Landgericht Baden-Baden, Beschluss vom 2. Dezember 2004 - 2 Qs 157/04 - Amtsgericht Heidenheim, Urteil vom 19. August 2004 - 3 Ds 42 Js 5187/03 - AK 424/03 -, JURIS; Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 18. Januar 2005 - 3 MB 80/04 - Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 22. Dezember 2004 - BS 28/04 - Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 9. Februar 2004 - 11 TG 3060/03 -, GewArch 2004, S. 153) könnten erhebliche Zweifel an der gemeinschaftsrechtlichen Vereinbarkeit des § 284 StGB auch nicht ohne Verstoß gegen das Willkürverbot ausgeschlossen werden.
  • OLG Stuttgart, 26.06.2006 - 1 Ss 296/05

    Unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels: Unvermeidbarer Verbotsirrtum des

    Für vergleichbare Fälle haben auch das Landgericht Hamburg im Beschluss vom 12. November 2004 (NStZ-RR 2005, 44), das Landgericht München I im Beschluss vom 27. Oktober 2003 (NJW 2004, 171), das Landgericht Wuppertal im Beschluss vom 17. August 2004 - 30 Qs 3/04, das Landgericht Baden-Baden im Beschluss vom 2. Dezember 2004 - 2 Qs 157/04, das Sächsische Oberverwaltungsgericht im Beschluss vom 22. Dezember 2004 - BS 28/04, das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht im Beschluss vom 18. Januar 2005 - 3 MB 80/04 sowie der Hessische Verwaltungsgerichtshof im Beschluss vom 9. Februar 2004 (GewArch 2004, 153) in diesem Sinne entschieden.
  • VG München, 29.03.2004 - M 22 S 04.873
    Auch in der vom Bevollmächtigten des Antragstellers zitierten Entscheidung des LG München I vom 27.10.2003 ( NJW 2004, 171 ) wird das Vorliegen einer strafbaren Handlung nach § 284 Abs. 1, Abs. 3 StGB für die Geschäftsführer einer österreichischen Firma durch das Anbieten von Sportwetten in der Bundesrepublik Deutschland nur deshalb verneint, weil die Firma über eine vom Land Oberösterreich erteilte Erlaubnis und damit ? nach Auffassung des LG München I ? über eine behördliche Erlaubnis im Sinne der Vorschrift verfügte; damit ging das LG München I also auch in dieser Entscheidung davon aus, dass durch das Anbieten von Sportwetten ein Glücksspiel veranstalt wurde.

    Die vom LG München I im Beschluss vom 27. Oktober 2003 ( NJW 2004, 171 ) vertretene gegenteilige Ansicht, wonach eine österreichische Veranstaltungsbewilligung für die Tätigkeit als Buchmacher eine behördliche Erlaubnis im Sinne des § 284 Abs. 1 StGB ist, überzeugt nicht.

  • FG Köln, 16.11.2005 - 11 K 3095/04

    Renn-, Wett- und Lotteriegesetz

    Auch aus dem Beschluss des LG München vom 27.10.2003 (5 Qs 41/03, NJW 2004, 171) lassen sich für den Streitfall keine Rückschlüsse ziehen, weil es bei dem hierzu beurteilenden Sachverhalt nicht um eine Diskriminierung der Besteuerung der Klägerin geht, sondern um eine steuerliche Gleichstellung mit konzessionierten Veranstaltern von öffentlichen Lotterien.
  • VG München, 31.03.2004 - M 22 S 04.1266

    Glücksspiel mit europäischer Lizenz rechtswidrig

    Auch in der vom Bevollmächtigten des Antragstellers zitierten Entscheidung des LG München I vom 27.10.2003 ( NJW 2004, 171 ) wird das Vorliegen einer strafbaren Handlung nach § 284 Abs. 1, Abs. 3 StGB für die Geschäftsführer einer österreichischen Firma durch das Anbieten von Sportwetten in der Bundesrepublik Deutschland nur deshalb verneint, weil die Firma über eine vom Land Oberösterreich erteilte Erlaubnis und damit ? nach Auffassung des LG München I ? über eine behördliche Erlaubnis im Sinne der Vorschrift verfügte; damit ging das LG München I also auch in dieser Entscheidung davon aus, dass durch das Anbieten von Sportwetten ein Glücksspiel veranstalt wurde.

    Die vom LG München I im Beschluss vom 27. Oktober 2003 ( NJW 2004, 171 ) vertretene gegenteilige Ansicht, wonach eine österreichische Veranstaltungsbewilligung für die Tätigkeit als Buchmacher eine behördliche Erlaubnis im Sinne des § 284 Abs. 1 StGB ist, überzeugt nicht.

  • LG Ellwangen/Jagst, 12.04.2005 - 3 Ns 42 Js 5187/03

    Straftatbestand der unerlaubten Veranstaltung eines Glücksspiels: Straffreiheit

    Auch der BGH hat in einem Urteil vom 1. April 2004 (Az. I ZR 317/01; BGHZ 158, 343/354) festgestellt, dass ohne eingehende rechtliche Prüfung nicht zu erkennen ist, dass eine in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union an ein dort ansässiges Unternehmen erteilte Genehmigung, Glücksspiele im Internet zu veranstalten, eine Strafbarkeit im Inland wegen dieser Unternehmenstätigkeit nicht ausschließt (vgl. dazu auch LG München I, NJW 2004, 171 f.).
  • OLG Köln, 31.03.2004 - 6 U 158/03

    Restitutionsklage nach neuer EUGH-Entscheidung

    Eine solche rückbezügliche Beweiskraft hat die Entscheidung "H." des Europäischen Gerichtshofs ebenso wenig wie der von der Beklagten zur Stützung ihrer Rechtsauffassung herangezogene Beschluss der 5. Strafkammer des Landgerichts München vom 27.10.2003 in dem Strafverfahren 384 Js 44646/03.
  • VG Dresden, 16.08.2006 - 14 K 2239/05

    Schließung einer Wettannahmestelle wegen des Verdachts unerlaubten Glückspiels;

    führt, ist in Literatur und Rechtsprechung höchst umstritten (vgl. etwa Tröndle/Fischer, Strafgesetzbuch, 52. Aufl., 2004, § 284 Rn. 7 und 11; Kühl, in: Lackner/Kühl, Strafgesetzbuch, 25. Aufl., 2004, § 284 Rn. 12; Eser/Heine, in: Schenke/Schröder, Strafgesetzbuch, 26. Aufl., 2001, § 284 Anm. IX; Landgericht Hamburg, Beschl. v. 12.11.2004 - 829 s 56/04 -, NStZ-RR 2005, S. 44; Landgericht München I, Beschluss vom 27. Oktober 2003 - 5 Qs 41/03 -, NJW 2004, S. 171; Landgericht Wuppertal, Beschluss vom 17. August 2004 - 30 Qs 3/04 - Landgericht Baden-Baden, Beschl. v. 2.12.2004 - 2 Qs 157/04 - Amtsgericht Heidenheim, Urt. v. 19.08.2004 - 3 Ds 42 Js 5187/03 - AK 424/03 -, JURIS; Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht, Beschl. v. 18.01.2005 - 3 MB 80/04 - Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschl. v. 22.12.2004 - BS 28/04 - Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschl. v. 09.02.2004 - 11 TG 3060/03 -, GewArch 2004, S. 153; als neuere Entscheidungen werden erwähnt: VG Köln, Beschl. v. 14.07.2006 - 1 L 967/06; VG Karlsruhe, Beschl. v. 21.07.2006 - 6 K 1260/06).
  • VG München, 07.06.2006 - M 16 K 04.6138

    Verbot für private Sportwetten-Vermittler rechtmäßig

    Die teilweise vertretene gegenteilige Ansicht, dass Erlaubnisse aus EU-Mitgliedstaaten als Erlaubnisse im Sinne von § 284 StGB anzusehen seien (etwa LG München vom 27.10.2003 5 Qs 41/03 NJW 2004, 171 ; vgl. VG Giessen vom 21.11.2005 Az. 10 E 1104/05 und 10 E 872/05 ; Leipold, Die Sportwette ? ein strafrechtliches Problem, NJW-Spezial 2005 / 4, 183; s.a. Redeker/Sellner/Dahs & Widmaier, Zur Zulässigkeit der Vermittlung von Sportwetten an im EU-Ausland zugelassene Veranstalter nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28.3.2006 -Rechtsgutachten vom 26.5.2006 - Widmaier, Strafrechtliche Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28. März 2006 für die Zeit bis zur Neuregelung des Rechts der Sportwetten, Rechtsgutachten vom 5.5.2006, Seite 15) überzeugt das erkennende Gericht nicht.
  • VG Köln, 08.12.2004 - 6 L 2130/04

    Zur Strafbarkeit von Glücksspiel im Internet ohne Erlaubnis der Behörde

  • LG Saarbrücken, 25.07.2006 - 8-31/04

    Veranstaltung von Sportwetten zu festen Gewinnquoten als verbotene Glücksspiele;

  • VG Stuttgart, 27.07.2005 - 5 K 1054/05

    Oddset-Sportwette; Veranstaltungsverbot; kein Sofortvollzug

  • VG München, 19.02.2004 - M 22 S 04.542

    Rechtmäßigkeit der Untersagung der Vermittlung und Veranstaltung von Sportwetten;

  • LG Krefeld, 27.09.2006 - 21 Qs 191/06
  • VG Stuttgart, 30.08.2005 - 5 K 620/05

    Zulässigkeit von privaten Sportwetten

  • VG Stuttgart, 08.09.2005 - 10 K 1472/05

    Aufschiebende Wirkung bei Sportwettenverbot

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