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   OLG Hamm, 23.09.2003 - 3 Ws 395/03   

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https://dejure.org/2003,3152
OLG Hamm, 23.09.2003 - 3 Ws 395/03 (https://dejure.org/2003,3152)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23.09.2003 - 3 Ws 395/03 (https://dejure.org/2003,3152)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23. September 2003 - 3 Ws 395/03 (https://dejure.org/2003,3152)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Weitere Haftbeschwerde gegen Verwerfung einer Beschwerde als unbegründet; Rechtmäßigkeit eines Haftbefehls wegen gewerbsmäßigen unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (hier: Kokain); Überprüfung des dringenden Tatverdachts hinsichtlich des gewerbsmäßigen ...

  • Judicialis

    StPO § 120; ; MRK Art 6

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    StPO § 120 ; MRK Art. 6
    Untersuchungshaft; Jugendlicher; Verhältnismäßigkeit, Verzögerung, Beschleunigungsgrundsatz; Übersetzung der Anklageschrift

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StPO § 120 Abs. 1; EMRK Art. 6 Abs. 2
    Verhältnismäßigkeit der Haftfortdauer bei zu erwartender Bewährungsstrafe

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2005, 81
  • NStZ-RR 2004, 152
  • StV 2004, 328
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Hamm, 31.07.2008 - 2 Ws 217/08

    Haftbefehl; Aufhebung; Unverhältnismäßigkeit; Hauptverhandlung

    Bei der Beurteilung der zu erwartenden Strafe ist auch zu berücksichtigen, ob ein Strafrest ggf. nach § 57 StGB ausgesetzt wird (OLG Hamm NStZ-RR 2004, 152; Meyer-Goßner, a.a.O., § 120 Rn. 4 mit weiteren Nachweisen; Burhoff, a.a.O., Rn. 1712 a; Herrmann, a.a.O.; Rn. 847 ff.).
  • OLG Bremen, 13.06.2005 - Ws 69/05

    Fortdauer der Untersuchungshaft bei Ladungsfehler und Überlastung des Gerichts

    Das Beschleunigungsgebot gilt auch dann, wenn sich der Angeklagte in anderer Sache in Untersuchungshaft befindet und deshalb nur Überhaft notiert ist (Hans. OLG Bremen, Beschluss vom 11.10.1999 - Ws 153/99 - OLG Brandenburg StV 1999, 161; OLG Dresden bei Paeffgen NStZ 2005, 81).
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