Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 15.12.2003

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 14.07.2003 - III-2 Ss 91/03 - 44/03 II   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,6959
OLG Düsseldorf, 14.07.2003 - III-2 Ss 91/03 - 44/03 II (https://dejure.org/2003,6959)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14.07.2003 - III-2 Ss 91/03 - 44/03 II (https://dejure.org/2003,6959)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14. Juli 2003 - III-2 Ss 91/03 - 44/03 II (https://dejure.org/2003,6959)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Führen einer Waffe außerhalb des befriedeten Besitztums; Vorsätzliches unerlaubtes Führen einer Schusswaffe ; Berechtigter Inhaber des befriedeten Besitztums ; Hausrecht

  • Judicialis

    WaffG § 4 Abs. 4 a.F.; ; WaffG § ... 35 Abs. 1 a.F.; ; WaffG § 53 Abs. 3 Nr. 1 b a.F.; ; WaffG § 1 Abs. 4 n.F.; ; WaffG § 2 Abs. 2 n.F.; ; WaffG § 52 Abs. 3 Nr. 2 b n.F.; ; WaffG § 52 Abs. 3 Nr. 2 b Anlage 1 n.F.; ; WaffG § 52 Abs. 3 Nr. 2 b Abschnitt 2 n.F.; ; WaffG § 52 Abs. 3 Nr. 2 b Ziffer 4 n.F.; ; WaffG § 52 Abs. 3 Nr. 2 b Anlage 2 n.F.

  • rewis.io
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2004, 154 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 23.07.1990 - 2 Ss 202/90
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.07.2003 - 2 Ss 91/03
    Darüber hinaus ist die Ermessensentscheidung unter Abwägung der Gründe, die für oder gegen die jeweilige Möglichkeit gesprochen haben, im Einzelnen zu begründen (zu vgl. Senatsbeschluss vom 23. Juli 1990, VRS 80, 23, 24).
  • RG, 12.12.1884 - 2994/84

    Kann ein Besitztum nur dann als befriedet im Sinne des §. 123 St.G.B.'s angesehen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.07.2003 - 2 Ss 91/03
    Besitztum ist dann befriedet, wenn es von seinem berechtigten Inhaber in äußerlich erkennbarer Weise mittels zusammenhängender Schutzwehren gegen das willkürliche Betreten durch andere gesichert (RGSt 11, 293, 294; Schönke/Schröder/Lenckner, StGB, 26. Aufl., § 123 Rn. 6; Tröndle/Fischer, StGB, 51. Aufl., § 123 Rn. 8).
  • RG, 10.12.1879 - 562/79

    Kann auch durch widerrechtliches Verweilen auf Flur, Treppe oder Vorplatz einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.07.2003 - 2 Ss 91/03
    Unter den Begriff der Wohnung i.S. des § 123 StGB sind auch die sogenannten Nebenräume, wie Treppen, Flure, Keller etc. zu fassen (RGSt 1, 121; Schönke/Schröder/Lenckner, a.a.O., § 123 Rn. 17).
  • KG, 20.08.2015 - 121 Ss 126/15

    Führen einer Waffe; Wohnungsbegriff

    Ebenso wie im Falle eines Treppenhauses, an dem eine bloße Mitberechtigung zum Betreten besteht und das ansonsten auch von weiteren Personen berechtigt genutzt wird (vgl. OLG Düsseldorf StraFo 2004, 68), wäre hier jedenfalls ein eigenes befriedetes Besitztum des Angeklagten anzunehmen.
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 15.12.2003 - 2 Ws 319/2003   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,8456
OLG Hamm, 15.12.2003 - 2 Ws 319/2003 (https://dejure.org/2003,8456)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15.12.2003 - 2 Ws 319/2003 (https://dejure.org/2003,8456)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15. Dezember 2003 - 2 Ws 319/2003 (https://dejure.org/2003,8456)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    Besuchsüberwachung; akustische, Anstaltspfarrer; Bedienstete der Justizvollzugsanstalt; Ermessen

  • Wolters Kluwer
  • Wolters Kluwer

    Haftgrund der Fluchtgefahr und der Verdunkelungsgefahr; Überwachende Auflagen bei Besuchen in der Justizvollzugsanstalt; Beschwerde gegen optische und akustische Überwachung durch Polizeibeamte; Eingriff in den persönlichen geschützten Lebensbereich; Gefährdung von ...

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2004, 154 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 10.09.2002 - 3 Ws 466/02

    Akustische Besuchsübewachung

    Auszug aus OLG Hamm, 15.12.2003 - 2 Ws 319/03
    Insoweit ist stets zu prüfen, ob im Einzelfall konkrete Anhaltspunkte für eine Gefährdung von Haftzweck oder Ordnung der Anstalt durch einen akustisch nicht überwachten Besuch vorliegen (vgl. BVerfG, StV 1993, 592; OLG Düsseldorf, NStZ-RR 2003, 126, 127; OLG Hamm, Beschlüsse vom 10. September 2002 in 3 Ws 466/02 sowie 26. April 2001 in 5 Ws 174/01).
  • BVerfG, 31.08.1993 - 2 BvR 1479/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die akustische Besuchsüberwachung in der

    Auszug aus OLG Hamm, 15.12.2003 - 2 Ws 319/03
    Insoweit ist stets zu prüfen, ob im Einzelfall konkrete Anhaltspunkte für eine Gefährdung von Haftzweck oder Ordnung der Anstalt durch einen akustisch nicht überwachten Besuch vorliegen (vgl. BVerfG, StV 1993, 592; OLG Düsseldorf, NStZ-RR 2003, 126, 127; OLG Hamm, Beschlüsse vom 10. September 2002 in 3 Ws 466/02 sowie 26. April 2001 in 5 Ws 174/01).
  • OLG Hamm, 26.04.2001 - 5 Ws 174/01

    Überwachungsmaßnahmen, akustische und optische Besuchsüberwachung

    Auszug aus OLG Hamm, 15.12.2003 - 2 Ws 319/03
    Insoweit ist stets zu prüfen, ob im Einzelfall konkrete Anhaltspunkte für eine Gefährdung von Haftzweck oder Ordnung der Anstalt durch einen akustisch nicht überwachten Besuch vorliegen (vgl. BVerfG, StV 1993, 592; OLG Düsseldorf, NStZ-RR 2003, 126, 127; OLG Hamm, Beschlüsse vom 10. September 2002 in 3 Ws 466/02 sowie 26. April 2001 in 5 Ws 174/01).
  • OLG Düsseldorf, 11.12.2002 - 2 Ws 280/02

    Akustische Überwachung des Besuchs eines Untersuchungsgefangenen; Konkrete

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  • OLG Hamm, 15.08.2005 - 3 Ws 345/05

    Anordnung einer akkustischen Überwachung von Besuchen eines Strafgefangenen;

    Dabei hat der Senat insbesondere zu berücksichtigen, dass der Kammervorsitzende, da er die relevanten Tatsachen aus eigener Anschauung kennt und ihm die Beteiligten bestens vertraut sind, bei der Bestimmung besuchsüberwachender Auflagen ein Beurteilungsspielraum zukommt ( OLG Hamm NStZ-RR 2004, 154) Insoweit beschränkt sich die Prüfung des Senates darauf, ob der Kammervorsitzende bei seiner Entscheidung von falschen Tatsachen ausgegangen ist oder ihr sachfremde Erwägungen zu Grunde liegen ( OLG Hamm aaO) Beides ist jedoch nicht der Fall.
  • OLG Hamm, 03.08.2004 - 1 Ws 227/04

    Untersuchungshaft, Besuchsüberwachung; akustische Überwachung; Aufhebung

    Der für Haftentscheidungen zuständige Richter hat daher stets zu prüfen, ob im Einzelfall überhaupt konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein nicht akustisch überwachter Besuch eine Gefährdung von Haftzweck oder Ordnung der Anstalt mit sich brächte; der Umstand allein, dass ein möglicher Missbrauch eines Freiheitsrechts nicht völlig auszuschließen ist, reicht bei einer den Grundrechten Rechnung tragenden Auslegung des § 119 Abs. 3 StPO dagegen nicht aus, um dem Untersuchungsgefangenen Beschränkungen aufzuerlegen (BVerfG NStZ 1994, 52; 1996, 613 = NStZ-RR 1997, 7; OLG Hamm, Senatsbeschluss vom 2. Juni 2004 - 1 Ws 254/04 - Beschlüsse vom 17. Dezember 2003 - 2 Ws 319/03 - 10. September 2002 - 3 Ws 466/02 -, 26. April 2001 - 5 Ws 174/01 - 24. Februar 1998 - 3 Ws 579/97 - StV 1997, 258 = MDR 1997, 283; OLG Düsseldorf JMBl. NRW 2003, 71 = NStZ-RR 2003, 126; KG Berlin, Beschlüsse vom 18. Juni 1999 - 5 Ws 377/99 -; 23. Dezember 1997 - 4 Ws 253/97 - und vom 8. Dezember 1993 - 5 Ws 216/93 -).
  • OLG Hamm, 09.02.2010 - 3 Ws 46/10

    Zulässigkeit der akustischen und optischen Überwachung des Besuchs eines

    Zwar kommt dem Kammervorsitzenden in einem fortgeschrittenen Verfahrensstadium wie hier aufgrund der Tatsache, dass ihm die relevanten Tatsachen aus eigener Anschauung bekannt sind, bei der Bestimmung besuchsüberwachender Maßnahmen ein Beurteilungsspielraum zu mit der Folge, dass sich die Überprüfung dann darauf beschränkt, ob der Kammervorsitzende bei seiner Entscheidung von falschen Tatsachen ausgegangen ist oder ihr sachfremde Erwägungen zugrundeliegen (Senatsbeschluss v. 29.12.2009 - 3 Ws 506/09; OLG Hamm, NStZ-RR 2004, S. 154).
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