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   OLG Karlsruhe, 14.01.2004 - 1 Ws 392/03   

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https://dejure.org/2004,9052
OLG Karlsruhe, 14.01.2004 - 1 Ws 392/03 (https://dejure.org/2004,9052)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 14.01.2004 - 1 Ws 392/03 (https://dejure.org/2004,9052)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 14. Januar 2004 - 1 Ws 392/03 (https://dejure.org/2004,9052)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die konkrete Darlegung der Unangemessenheit der Anzahl von Gegenständen zur Freizeitbeschäftigung im Strafvollzug

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVollzG § 70 Abs. 1, 2
    Gerichtliche Überprüfung der Angemessenheit

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2004, 189
  • StV 2004, 612
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • KG, 28.12.2015 - 2 Ws 289/15

    Besitz von Spielkonsolen und TV-Geräten im Strafvollzug

    Kriterium für den in jedem Einzelfall festzulegenden "angemessenen Umfang" ist insbesondere, dass die Übersichtlichkeit und Durchsuchbarkeit des Haftraums (vgl. §§ 19 Abs. 2, 84 StVollzG) - auch im Hinblick auf dessen Größe - nicht über das übliche Maß hinaus erschwert werden dürfen (vgl. OLG Rostock ZfStrVo 2005, 117; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2004, 189; Senat Beschluss vom 21. November 2011 - 2 Ws 302/11 Vollz - Arloth, StVollzG 3. Aufl., § 69 Rdn. 5).
  • OLG Frankfurt, 26.07.2006 - 3 Ws 539/06

    Strafvollzug: Beurteilung der Zulässigkeit eines Fernsehgerätes im Haftraum

    Darüber hinaus sind das Maß der Angemessenheit (§ 70 Abs. 1 StVollzG) sowie die Frage, ob durch einen Gegenstand die Sicherheit und Ordnung der Anstalt gefährdet würde (§ 70 Abs. 2 Nr. 2 StVollzG), grundsätzlich nach den Umständen des Einzelfalls, insbesondere der Größe des Haftraums und dessen Übersichtlichkeit und Durchsuchbarkeit zu beurteilen (Senat, Beschluß vom 07.02.2006 - 3 Ws 806/05 [StVollz] - ; OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2004, 189; OLG Rostock, Beschluß vom 23.06.2004 - I Vollz (Ws) 20/03 - ; OLG Koblenz, Beschluß vom 21.07.2005 - 1 Ws 331/05 - ; beide zit. nach juris).
  • OLG Rostock, 23.06.2004 - I Vollz (Ws) 20/03

    Angemessene Außenmaße für Fernsehgeräte in Hafträumen

    Die Frage des Maßes der Angemessenheit wiederum richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles, insbesondere der Größe des Haftraumes und dessen Übersichtlichkeit und Durchsuchbarkeit (OLG Karlsruhe NStZ-RR 2004, 189; Callies/Müller-Dietz, StVollzG, 9. Aufl., § 70 Rdnr. 2).
  • OLG Rostock, 23.06.2004 - I Vollz (Ws) 25/03

    Angemessene Außenmaße für Fernsehgeräte in Hafträumen

    Die Frage des Maßes der Angemessenheit wiederum richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles, insbesondere der Größe des Haftraumes und dessen Übersichtlichkeit und Durchsuchbarkeit (OLG Karlsruhe NStZ-RR 2004, 189; Callies/Müller-Dietz, StVollzG, 9. Aufl., § 70 Rdnr. 2).
  • OLG Rostock, 23.06.2004 - I Vollz (Ws) 24/03

    Angemessene Außenmaße für Fernsehgeräte in Hafträumen

    Die Frage des Maßes der Angemessenheit wiederum richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles, insbesondere der Größe des Haftraumes und dessen Übersichtlichkeit und Durchsuchbarkeit (OLG Karlsruhe NStZ-RR 2004, 189; Callies/Müller-Dietz, StVollzG, 9. Aufl., § 70 Rdnr. 2).
  • OLG Karlsruhe, 14.03.2005 - 1 Ws 368/04

    Bestimmung des angemessenen Umfangs mit der Haftraumausstattung hinsichtlich

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