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   BGH, 01.03.2004 - 5 StR 53/04   

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https://dejure.org/2004,5161
BGH, 01.03.2004 - 5 StR 53/04 (https://dejure.org/2004,5161)
BGH, Entscheidung vom 01.03.2004 - 5 StR 53/04 (https://dejure.org/2004,5161)
BGH, Entscheidung vom 01. März 2004 - 5 StR 53/04 (https://dejure.org/2004,5161)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 274 StPO; § 52 Abs. 3 StPO; § 337 StPO
    Belehrungspflicht bei Zeugnisverweigerungsrecht (Verwertungsverbot; Entfallen des Beruhens bei Kenntnis und Entscheidung für die Aussage; Feststellungsvoraussetzungen für das Entfallen); Beweiskraft des Hauptverhandlungsprotokolls (keine Entziehung einer Verfahrensrüge ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Beweiswert des Hauptverhandlungsprotokolls; Folgen der fehlenden Belehrung von Zeugen über das ihnen zustehende Zeugnisverweigerungsrecht ; Entfallen des Verwertungsverbots bei Kenntnis des Zeugen bezüglich seiner Rechte

  • Judicialis

    StPO § 52; ; StPO § 52 Abs. 3; ; StPO § 349 Abs. 4

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 52 Abs. 3 § 274 § 337 Abs. 1
    Unterlassen der Belehrung nach § 52 Abs. 3 StPO , Beweiskraft des Protokolls, Beruhen bei früherer Belehrung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2004, 212
  • StV 2004, 297
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 13.07.1990 - 3 StR 228/90

    Verwertung der Angaben eines Angehörigen bei unterbliebener Belehrung über das

    Auszug aus BGH, 01.03.2004 - 5 StR 53/04
    Zwar ist anerkannt, daß das Verwertungsverbot entfällt, wenn feststeht, daß der über sein Zeugnisverweigerungsrecht prozeßordnungswidrig nicht belehrte Zeuge sein Weigerungsrecht gekannt hat und davon bei einer ordnungsgemäßen Belehrung keinen Gebrauch gemacht hätte (BGHR StPO § 52 Abs. 3 Satz 1 Verletzung 3; BGH NStZ 1990, 549, 550 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 18.03.1992 - 3 StR 63/92

    Anforderungen an Verlesung einer Urkunde - Fehlerhaftes Sitzungsprotokoll als

    Auszug aus BGH, 01.03.2004 - 5 StR 53/04
    Die nachträglich zur Akte gereichten dienstlichen Äußerungen können der bereits erhobenen Verfahrensrüge aus Rechtsgründen auch nicht nachträglich die Grundlage entziehen (vgl. BGHR StPO § 274 Beweiskraft 8, 11 und 13 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 22.06.1989 - 1 StR 231/89

    Nichtbelehrung der Ehefrau eines ehemaligen Mitbeschuldigten des Angeklagten über

    Auszug aus BGH, 01.03.2004 - 5 StR 53/04
    Zwar ist anerkannt, daß das Verwertungsverbot entfällt, wenn feststeht, daß der über sein Zeugnisverweigerungsrecht prozeßordnungswidrig nicht belehrte Zeuge sein Weigerungsrecht gekannt hat und davon bei einer ordnungsgemäßen Belehrung keinen Gebrauch gemacht hätte (BGHR StPO § 52 Abs. 3 Satz 1 Verletzung 3; BGH NStZ 1990, 549, 550 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 22.02.1991 - 3 StR 487/90

    Beweis des Verfahrensfehlers der Nichtgewährung des letzten Wortes durch das

    Auszug aus BGH, 01.03.2004 - 5 StR 53/04
    Die nachträglich zur Akte gereichten dienstlichen Äußerungen können der bereits erhobenen Verfahrensrüge aus Rechtsgründen auch nicht nachträglich die Grundlage entziehen (vgl. BGHR StPO § 274 Beweiskraft 8, 11 und 13 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 13.09.1991 - 3 StR 338/91

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur

    Auszug aus BGH, 01.03.2004 - 5 StR 53/04
    Die nachträglich zur Akte gereichten dienstlichen Äußerungen können der bereits erhobenen Verfahrensrüge aus Rechtsgründen auch nicht nachträglich die Grundlage entziehen (vgl. BGHR StPO § 274 Beweiskraft 8, 11 und 13 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 12.01.2005 - 2 StR 138/04

    Letztes Wort; Beweiskraft des Protokolls (Erschütterung durch dienstliche

    Die dienstlichen Erklärungen des Vorsitzenden und der Urkundsbeamtin dürfen nach bisheriger Rechtsprechung (vgl. u.a. BGH, Beschluß vom 1. März 2004 - 5 StR 53/04 m.w.N.) nicht herangezogen werden, wenn sie einer zulässig erhobenen Verfahrensrüge den Boden entziehen.
  • BGH, 03.05.2006 - 4 StR 40/06

    Verwertungsverbot bei im Einzelfall unzureichender Belehrung über ein bestehendes

    Zwar ist anerkannt, dass das Verwertungsverbot entfällt, wenn feststeht, dass der Zeuge sein Weigerungsrecht gekannt hat und davon auch bei einer ordnungsgemäßen Belehrung keinen Gebrauch gemacht hätte (vgl. BGH NStZ-RR 2004, 212 m.N.).
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