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   OLG Hamm, 15.04.2004 - 2 Ws 111/2004   

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https://dejure.org/2004,5216
OLG Hamm, 15.04.2004 - 2 Ws 111/2004 (https://dejure.org/2004,5216)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15.04.2004 - 2 Ws 111/2004 (https://dejure.org/2004,5216)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15. April 2004 - 2 Ws 111/2004 (https://dejure.org/2004,5216)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    Fluchtgefahr, Ausländer; Gestellungspflicht; Wohnsitz im Ausland

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Weitere Beschwerde gegen einen Haftbefehl; Haftgrund der Fluchtgefahr; Ausländische Tatverdächtige, die sich ohne Fluchtwillen in ihren Heimatstaat begeben haben und sich dort aufhalten; Voraussetzungen für Sich-Entziehen

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Hauptverhandlung - Zur Gestellungspflicht im Strafverfahren

Papierfundstellen

  • NStZ 2005, 76
  • NStZ 2006, 138
  • NStZ-RR 2004, 278
  • StV 2005, 35
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Stuttgart, 09.01.1995 - 1 Ws 263/94

    Ausländer; Flucht; Arbeitsverhältnis; Deutschland; Frankreich; Heimat; Kündigung;

    Auszug aus OLG Hamm, 15.04.2004 - 2 Ws 111/04
    Der Haftgrund der Fluchtgefahr liegt dann vor (so auch Meyer-Goßner, a.a.O., § 112 Rn. 17; StrK bei dem AG Bremerhaven, StV 1993, 426, 427; vgl. auch OLG Stuttgart, StV 1995, 258).
  • OLG Brandenburg, 17.01.1996 - 2 Ws 183/95

    Bestehen eines Haftgundes für einen polnischen Angeklagten mit Wohnsitz in Polen

    Auszug aus OLG Hamm, 15.04.2004 - 2 Ws 111/04
    Auf Kundgebungen der Beschuldigten gestützte Anhaltspunkte, dem deutschen Strafverfahren fernbleiben zu wollen, bestanden nicht, zum Teil befand sich der Beschuldigte zudem noch in Deutschland (vgl. insoweit OLG Saarbrücken, StV 2000, 208; OLG Karlsruhe, StV 1999, 36; OLG Naumburg, StV 1997, 138; Brandenburgisches OLG, StV 1996, 381; OLG Frankfurt, StV 1994, 581).
  • OLG Saarbrücken, 26.01.2000 - 1 Ws 3/00

    Aufhebung eines Haftbefehls im Falle des Fehlens ausreichender Anhaltspunkte für

    Auszug aus OLG Hamm, 15.04.2004 - 2 Ws 111/04
    Auf Kundgebungen der Beschuldigten gestützte Anhaltspunkte, dem deutschen Strafverfahren fernbleiben zu wollen, bestanden nicht, zum Teil befand sich der Beschuldigte zudem noch in Deutschland (vgl. insoweit OLG Saarbrücken, StV 2000, 208; OLG Karlsruhe, StV 1999, 36; OLG Naumburg, StV 1997, 138; Brandenburgisches OLG, StV 1996, 381; OLG Frankfurt, StV 1994, 581).
  • BGH, 24.07.2003 - 3 StR 368/02

    Anfragebeschluss; Unwirksamkeit des Rechtsmittelverzichts infolge seines

    Auszug aus OLG Hamm, 15.04.2004 - 2 Ws 111/04
    So muss die Absprache unter Einbeziehung aller Verfahrensbeteiligten in öffentlicher Hauptverhandlung erfolgen, und sie ist mit ihren Ergebnissen im Protokoll festzuhalten (vgl. nur BGH, NJW 2003, 3426, 3427 m.w.N.).
  • OLG Naumburg, 10.10.1996 - 1 Ws 101/96

    Beschwerde eines sich in Strafhaft befindenden Beschuldigten gegen den Erlass

    Auszug aus OLG Hamm, 15.04.2004 - 2 Ws 111/04
    Auf Kundgebungen der Beschuldigten gestützte Anhaltspunkte, dem deutschen Strafverfahren fernbleiben zu wollen, bestanden nicht, zum Teil befand sich der Beschuldigte zudem noch in Deutschland (vgl. insoweit OLG Saarbrücken, StV 2000, 208; OLG Karlsruhe, StV 1999, 36; OLG Naumburg, StV 1997, 138; Brandenburgisches OLG, StV 1996, 381; OLG Frankfurt, StV 1994, 581).
  • OLG Stuttgart, 11.03.1998 - 1 Ws 28/98

    Haftgrund der Fluchtgefahr im Fall der Rückkehr eines Ausländers an seinen den

    Auszug aus OLG Hamm, 15.04.2004 - 2 Ws 111/04
    Bei ausländischen Tatverdächtigen, die sich ohne Fluchtwillen in ihren Heimatstaat begeben haben und sich dort aufhalten, ist in Übereinstimmung mit der Auffassung des Oberlandesgerichts Stuttgart (NStZ 1998, 427, 428) ein "Sich-Entziehen" i.S.v. § 112 Abs. 2 Nr. 2 StPO dann anzunehmen, wenn ein im Ausland wohnhafter ausländischer Beschuldigter erklärt, dass er sich einem in Deutschland gegen ihn laufenden Strafverfahren nicht stellen werde.
  • OLG Karlsruhe, 15.10.1998 - 2 Ws 222/98
    Auszug aus OLG Hamm, 15.04.2004 - 2 Ws 111/04
    Auf Kundgebungen der Beschuldigten gestützte Anhaltspunkte, dem deutschen Strafverfahren fernbleiben zu wollen, bestanden nicht, zum Teil befand sich der Beschuldigte zudem noch in Deutschland (vgl. insoweit OLG Saarbrücken, StV 2000, 208; OLG Karlsruhe, StV 1999, 36; OLG Naumburg, StV 1997, 138; Brandenburgisches OLG, StV 1996, 381; OLG Frankfurt, StV 1994, 581).
  • OLG Frankfurt, 16.06.1994 - 1 Ws 131/94

    Ausländer; Rückkehr in Heimatland; Erreichbarkeit für Ermittlungsbehörden;

    Auszug aus OLG Hamm, 15.04.2004 - 2 Ws 111/04
    Auf Kundgebungen der Beschuldigten gestützte Anhaltspunkte, dem deutschen Strafverfahren fernbleiben zu wollen, bestanden nicht, zum Teil befand sich der Beschuldigte zudem noch in Deutschland (vgl. insoweit OLG Saarbrücken, StV 2000, 208; OLG Karlsruhe, StV 1999, 36; OLG Naumburg, StV 1997, 138; Brandenburgisches OLG, StV 1996, 381; OLG Frankfurt, StV 1994, 581).
  • AG Bremerhaven, 26.05.1993 - Qs 41/93

    Untersuchungshaft; Haftgrund; Fluchtgefahr; Ausländer

    Auszug aus OLG Hamm, 15.04.2004 - 2 Ws 111/04
    Der Haftgrund der Fluchtgefahr liegt dann vor (so auch Meyer-Goßner, a.a.O., § 112 Rn. 17; StrK bei dem AG Bremerhaven, StV 1993, 426, 427; vgl. auch OLG Stuttgart, StV 1995, 258).
  • OLG Köln, 18.03.2005 - 2 Ws 32/05

    Fluchtgefahr bei einem im Ausland - dauerhaft - lebenden ausländischen

    Wann ein solches Verhalten bei ausländischen Tatverdächtigen, die an ihrem ausländischen Wohnsitz leben, gegeben ist, wird von den Obergerichten in Einzelfällen unterschiedlich gesehen ( vgl. beispielsweise OLG Karlsruhe, StV 1999, 36 und StV 2005, 33; OLG Frankfurt StV 1994, 581; OLG Saarbrücken, StV 1991, 265; dagegen mit einer weiteren Auslegung des Sicht-Entziehens : OLG Hamm, StV 2005, 35 = NStZ-RR 2004, 278; ähnlich OLG Stuttgart, StV 1999, 33 = NStZ 1998, 428 mit Anm. Lagodny; Senat vom 18.07.2002, NStZ 2003, 219 = StV 2003, 416).

    In diesem Zusammenhang ist zwar unter der Fragestellung "Strafverfolgungslücke" insbesondere strittig, ob ein Beschuldigter sich dem Verfahrens des ausländischen Staates schon dann entzieht, wenn er sich in seinem Heimatland unter einer bekannten Adresse aufhält und sich entweder in dem Verfahren nicht äußert in der Gewissheit, nicht ausgeliefert werden zu können (angesprochen und offen gelassen in der Entscheidung des Senats vom 18.07.2002, NStZ 2003, 219), oder wenn er erklärt, er werde sich dem in Deutschland laufenden Verfahren nicht stellen (so OLG Hamm, StV 2005, 35 m.w.N.).

  • OLG Köln, 18.10.2005 - 2 Ws 488/05

    Voraussetzungen eines Haftbefehls gegen einen im Ausland lebenden Beschuldigten

    Dies entspricht auch der Rechtsprechung anderer Oberlandesgerichte (vgl. OLG Stuttgart NStZ 1998, 427, 428; OLG Hamm NStZ-RR 2004, 278 = StV 2005, 35; OLG Karlsruhe StV 2005, 33 m. krit. Anm. Hilger).
  • KG, 24.03.2010 - 4 Ws 37/10

    Voraussetzungen des Untersuchungshaftbefehls: Vermutungen als Grundlage des

    Der Beschuldigte hat auch nicht erklärt, dass er sich dem in Deutschland gegen ihn laufenden Strafverfahren nicht stellen werde, was als "Sich-Entziehen" im Sinne der genannten Vorschrift gewertet werden könnte (vgl. OLG Hamm NStZ 2006, 138).
  • OLG Karlsruhe, 14.12.2016 - 2 Ws 343/16

    Haftbeschwerde: Weitere Beschwerde gegen einen nicht vollzogenen Haftbefehl;

    Allein der Umstand, dass sich ein Beschuldigter in sein Heimatland zurückbegibt, reicht insoweit nicht aus, wenn sich nicht aus den Umständen der Wille des Beschuldigten ergibt, sich dem Verfahren nicht stellen zu wollen (OLG Celle StraFo 2009, 204; OLG Hamm StV 2005, 35; OLG Dresden StV 2007, 587).
  • OLG Celle, 22.11.2007 - 2 Ws 367/07

    Zulässigkeit eines Klageerzwingungsverfahrens bei fehlendem Haftgrund gegenüber

    Ein rein passives Verhalten und selbst Ungehorsam gegenüber Ladungen genügen jedoch nicht (vgl. OLG Karlsruhe StV 2005, 34 f.. OLG Hamm StV 2005, 35 f.. OLG Stuttgart NStZ 1998, 437 ff.. Hilger StV 2005, 36 ff.. Dahs/Riedel StV 2003, 416, 417 f.. Böhm NStZ 2001, 633, 636).
  • KG, 24.01.2017 - 4 Ws 10/17

    Untersuchungshaft: Fluchtgefahr bei Rückkehr des Beschuldigten an den

    Der Haftgrund der Flucht kann nicht angenommen werden, wenn der Beschuldigte ohne Zusammenhang mit dem Ermittlungsverfahren an seinen Auslandswohnsitz zurückkehrt und auch während des Ermittlungsverfahrens dort verbleibt (vgl. OLG Hamm NStZ-RR 2004, 278; OLG Saarbrücken StV 2000, 208; OLG Stuttgart NStZ 1998, 427; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 59. Aufl., § 112 Rn. 13; LR/Hilger, StPO 26. Aufl., § 112 Rn. 29).
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