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   LG Mannheim, 30.03.2004 - 1 Qs 1/04   

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https://dejure.org/2004,21513
LG Mannheim, 30.03.2004 - 1 Qs 1/04 (https://dejure.org/2004,21513)
LG Mannheim, Entscheidung vom 30.03.2004 - 1 Qs 1/04 (https://dejure.org/2004,21513)
LG Mannheim, Entscheidung vom 30. März 2004 - 1 Qs 1/04 (https://dejure.org/2004,21513)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unerlässlichkeit einer Blutprobenentnahme zur Aufklärung einer Straftat; Eingriff in die körperliche Unversehrtheit und informationelle Selbstbestimmung i.R.v. Ermittlungsmaßnahmen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unerlässlichkeit einer Blutprobenentnahme zur Aufklärung einer Straftat; Eingriff in die körperliche Unversehrtheit und informationelle Selbstbestimmung i.R.v. Ermittlungsmaßnahmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2004, 301
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 18.09.1995 - 2 BvR 103/92

    Verfassungsmäßigkeit der Durchführung einer DNA-Analyse an einer Blutprobe

    Auszug aus LG Mannheim, 30.03.2004 - 1 Qs 1/04
    Der Durchsetzung des staatlichen Strafanspruches kommt ebenso Verfassungsrang zu (vgl. BVerfGE 77, 65, 76; BVerfG NStZ 1996, 45), wie dem Recht des Betroffenen auf Unversehrtheit seiner Person.

    Allerdings werden seine Interessen auch hier nur im Randbereich tangiert, denn die Untersuchung wird nur im sog. nicht codierten Bereich der DNA vorgenommen, dem nach dem gegenwärtigen Stand der Wissenschaft keine genetisch bedingten Persönlichkeitsmerkmale zuzuordnen sind (BVerfG NStZ 1996, 45; ebenso Satzger a.a.O S. 642).

  • BVerfG, 10.06.1963 - 1 BvR 790/58

    Liquorentnahme

    Auszug aus LG Mannheim, 30.03.2004 - 1 Qs 1/04
    Bei einem Kapitalverbrechen der hier in Rede stehenden Art ist daher die Relation zwischen der Schwere der Tat und dem geringfügigen Eingriff der Blutentnahme sowie dem mit Rücksicht auf das Aufklärungsinteresse ebenfalls als gering zu bewertenden Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung gewahrt, so dass die Interessen des Betroffenen hinter dem Aufklärungsinteresse der Strafverfolgungsbehörden, welches in dem rechtsstaatlich besonders wichtigen Legalitätsprinzip wurzelt (BVerfGE 16, 194, 202), zurück zu stehen haben.
  • BVerfG, 11.07.1994 - 2 BvR 777/94

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Versagung der Akteneinsicht im strafrechtlichen

    Auszug aus LG Mannheim, 30.03.2004 - 1 Qs 1/04
    Der Betroffene beruft sich insoweit zu Unrecht auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 11.07.1994 (NStZ 1994, 551).
  • LG Regensburg, 06.02.2003 - Qs 4/03
    Auszug aus LG Mannheim, 30.03.2004 - 1 Qs 1/04
    Die Maßnahme ist auch nicht deswegen unzumutbar, weil der Betroffene anführt, er könne schon vom Outfit und dem Aussehen her nicht die Person sein, die auf der Video-Aufnahme abgebildet ist (vgl. LG Regensburg StraFo 2003, 127).
  • BVerfG, 27.02.1996 - 2 BvR 200/91

    Verwertung einer DNA-Analyse im Strafverfahren

    Auszug aus LG Mannheim, 30.03.2004 - 1 Qs 1/04
    Der Umstand, dass er zu dem Kreis einer nach allgemeinen Merkmalen umrissenen Gruppe von männlichen Personen gehört, auf die das Täterprofil zutrifft, macht ihn eben so wenig zum Beschuldigten (vgl. Satzger JZ 2001, 639, 643; Volk NStZ 2002, 561, 563; Meyer-Goßner, StPO, 46. Aufl. Einl. Rdnr. 78) wie die Verweigerung der Teilnahme am freiwilligen Massengentest und die Einlegung eines Rechtsmittels gegen die Anordnung des Amtsgerichts (BVerfG NJW 1996, 1587, 1588).
  • BVerfG, 01.10.1987 - 2 BvR 1434/86

    Beschlagnahme von Filmmaterial

    Auszug aus LG Mannheim, 30.03.2004 - 1 Qs 1/04
    Der Durchsetzung des staatlichen Strafanspruches kommt ebenso Verfassungsrang zu (vgl. BVerfGE 77, 65, 76; BVerfG NStZ 1996, 45), wie dem Recht des Betroffenen auf Unversehrtheit seiner Person.
  • VerfGH Berlin, 13.12.2005 - VerfGH 113/05

    Keine Verletzung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung, der

    Vielmehr ist in Literatur und Rechtsprechung die Auffassung verbreitet, dass die Bestimmung auch die Prüfung zulasse, ob das aufgefundene Spurenmaterial von einem unbeteiligten Dritten stamme (LG Mannheim, NStZ-RR 2004, 301 ; LG Frankenthal, NStZ-RR 2000, 146; Burhoff, Handbuch für die strafrechtliche Hauptverhandlung, 4. Aufl. 2003, Rn. 370; Meyer-Goßner, StPO, 47. Aufl. 2004, § 81e Rn. 6; Senge, in: Karlsruher Kommentar - StPO, 5. Aufl. 2003, § 81e Rn. 3a).

    Die dort genannten Fälle (u. a. Zwillingsbruder) wirkten konstruiert, so dass nicht anzunehmen sei, der Gesetzgeber habe nur diese im Auge gehabt (LG Mannheim, NStZ-RR 2004, 301 ).

    Satz 3 verfolge vielmehr den Zweck, die Ausforschung von Persönlichkeitsmerkmalen zu verhindern (ebenso Krause, a. a. O., § 81e Rn. 25; Senge, a. a. O. § 81 e Rn. 4 unter Hinweis auf die Entstehungsgeschichte), lasse im Übrigen aber die nach Satz 1 und Satz 2 statthaften Feststellungen zu (LG Mannheim, NStZ-RR 2004, 301 ).

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