Weitere Entscheidungen unten: BayObLG, 15.07.2004 | OLG Frankfurt, 19.07.2004

Rechtsprechung
   BGH, 03.08.2004 - 1 StR 288/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,6595
BGH, 03.08.2004 - 1 StR 288/04 (https://dejure.org/2004,6595)
BGH, Entscheidung vom 03.08.2004 - 1 StR 288/04 (https://dejure.org/2004,6595)
BGH, Entscheidung vom 03. August 2004 - 1 StR 288/04 (https://dejure.org/2004,6595)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit des Beweismittels der Videoaufzeichnung bei schwerwiegenden psychischen Beeinträchtigungen des Opfers

  • Judicialis

    StPO § 58a Abs. 1 Satz 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 58a Abs. 1
    Pflicht zur Videoaufzeichnung der Vernehmung eines kindlichen Opfers einer Sexualstraftat

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2004, 336 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 08.07.2004 - 1 StR 273/04

    Gebotene Videoaufzeichnung der Vernehmung einer schutzbedürftigen Zeugin im

    Auszug aus BGH, 03.08.2004 - 1 StR 288/04
    Wird, wie hier, wegen des Verdachts ermittelt, eine noch nicht 16 Jahre alte Jugendliche sei Opfer schwerwiegender Sexualstraftaten geworden, so begründet § 58a Abs. 1 Satz 2 StPO eine grundsätzliche Verpflichtung der Ermittlungsbehörden, die Aussagen der Jugendlichen aufzuzeichnen (vgl. BGH, Beschluß vom 8. Juli 2004 - 1 StR 273/04; Rieß in Löwe/Rosenberg StPO 25. Aufl. Nachtrag, § 58a Rdn. 17 jew. m.w.N.).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 15.07.2004 - 5St RR 182/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,4416
BayObLG, 15.07.2004 - 5St RR 182/04 (https://dejure.org/2004,4416)
BayObLG, Entscheidung vom 15.07.2004 - 5St RR 182/04 (https://dejure.org/2004,4416)
BayObLG, Entscheidung vom 15. Juli 2004 - 5St RR 182/04 (https://dejure.org/2004,4416)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    StGB § 46 Abs. 1; ; StGB § 2; ; StGB § 56 Abs. 1;; ; StPO § 267 Abs. 3 Satz 1; ; StPO § 318 Satz 1; ; StPO § 344 Abs. 1; ; StPO § 344 Abs. 2 Satz 1

  • rechtsportal.de

    Beschränkung des Rechtsmittels auf Rechtsfolgenausspruch bei lückenhaften Tatsachenfeststellungen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Beschränkung der Berufung der Staatsanwaltschaft auf den Rechtsfolgenausspruch; Rechtsmittelbeschränkung auf die Frage der Strafaussetzung zur Bewährung bei drohender Gefahr eines stufenweise entstehenden widersprüchlichen Gesamturteils; Unzureichenden Darstellung der ...

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2004, 336
  • BayObLGSt 2004, 81
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 07.09.1993 - 1 StR 552/93

    Bezugnahme auf ältere Urteile in der Urteilsbegründung

    Auszug aus BayObLG, 15.07.2004 - 5St RR 182/04
    Da sich die Urteilsgründe aber auf das Wesentliche beschränken sollen, sind sie dort lediglich insoweit mitzuteilen, als sie für die getroffene Entscheidung Bedeutung haben (BGH Beschluss v. 10.9.2003 - 1 StR 371/03; vgl. auch BGHR StPO § 267 Abs. 3 Satz 1 Strafzumessung 13, 16).

    Vielmehr genügt dann die Mitteilung von Zeitpunkt, Schuldspruch und Rechtsfolgen sowie einer etwaigen Vollstreckung (vgl. BGH bei Becker NStZ-RR 2002, 100 [Nr. 36]; BGHR StPO § 267 Abs. 3 Satz 1 Strafzumessung 13, 16).

  • BGH, 07.02.1996 - 5 StR 533/95

    Straferschwerende Berücksichtigung von Vorstrafen bei der Strafzumessung -

    Auszug aus BayObLG, 15.07.2004 - 5St RR 182/04
    Da sich die Urteilsgründe aber auf das Wesentliche beschränken sollen, sind sie dort lediglich insoweit mitzuteilen, als sie für die getroffene Entscheidung Bedeutung haben (BGH Beschluss v. 10.9.2003 - 1 StR 371/03; vgl. auch BGHR StPO § 267 Abs. 3 Satz 1 Strafzumessung 13, 16).

    Vielmehr genügt dann die Mitteilung von Zeitpunkt, Schuldspruch und Rechtsfolgen sowie einer etwaigen Vollstreckung (vgl. BGH bei Becker NStZ-RR 2002, 100 [Nr. 36]; BGHR StPO § 267 Abs. 3 Satz 1 Strafzumessung 13, 16).

  • BGH, 15.05.2001 - 4 StR 306/00

    Ablehnung der Strafaussetzung zur Bewährung; Maßregelanordnung; Beschränkung der

    Auszug aus BayObLG, 15.07.2004 - 5St RR 182/04
    Das Rechtsmittelgericht darf daher regelmäßig diejenigen Entscheidungsteile nicht nachprüfen, deren Kontrolle von keiner Seite begehrt wird (BGHSt 47, 32/38).

    Eine Rechtsmittelbeschränkung auf die Frage der Strafaussetzung zur Bewährung ist jedoch nicht möglich, wenn die Gefahr besteht, dass das nach einem Teilrechtsmittel stufenweise entstehende Gesamturteil nicht mehr frei von inneren Widersprüchen bleiben würde (st. Rspr., BGHSt 47, 32/35 m.w.N.), weil der Entscheidung über Strafart und Strafhöhe - wie hier zu den Vorstrafen - andere Feststellungen zugrunde gelegt wären als derjenigen über die Strafaussetzung zur Bewährung (vgl. zur "Rechtskraft" der Feststellungen zu Vorstrafen bei einem bloßen Angriff gegen die Entscheidung zur Bewährung auch OLG Düsseldorf NStZ-RR 1996, 260/261).

  • BayObLG, 21.12.1993 - 4St RR 143/93
    Auszug aus BayObLG, 15.07.2004 - 5St RR 182/04
    Dies steht zwar einer positiven Prognose gemäß § 56 Abs. 1 StGB nicht stets und von vorneherein entgegen (vgl. BayObLG StV 1994, 186/187).
  • BayObLG, 20.11.2002 - 2St RR 152/02

    Gewerbsmäßiger Betrug - Beschränkung des Rechtsmittels auf Rechtsfolgenausspruch

    Auszug aus BayObLG, 15.07.2004 - 5St RR 182/04
    Das gilt selbst dann, wenn der Schuldspruch des angefochtenen Urteils unrichtig sein sollte (BGH NStZ 1996, 352/353; BayObLG NStZ-RR 2003, 209; vgl. ferner BGHSt 48, 4/5), etwa weil das Gericht die Tat im Hinblick auf eine nicht (mehr) wirksame Beschränkung nach § 154a StPO rechtlich unvollständig gewürdigt hat.
  • BayObLG, 03.07.2003 - 5St RR 95/03

    Mindestinhalt einer Gesamtwürdigung im Sinne von § 56 Abs. 1 Satz 2 bzw. Abs. 2

    Auszug aus BayObLG, 15.07.2004 - 5St RR 182/04
    Damit das Revisionsgericht eine solche Überprüfung vornehmen kann, ist es aber unerlässlich, dass der Tatrichter die wesentlichen, nach Sachlage in seine Entscheidung einzubeziehenden Umstände im Urteil darlegt (BayObLG NStZ-RR 2004, 42/43; Schönke/Schröder/ Stree aaO § 56 Rn. 50; vgl. auch BGH NStZ 2001, 366/367; KG Urteil v. 19.9.2001 - 1 Ss 165/01).
  • BGH, 10.04.1987 - GSSt 1/86

    Fehlen von Strafmilderungsgründen

    Auszug aus BayObLG, 15.07.2004 - 5St RR 182/04
    Es ist seine Aufgabe, auf der Grundlage des umfassenden Eindrucks, den er in der Hauptverhandlung von der Tat und der Persönlichkeit des Täters gewonnen hat, die wesentlichen entlastenden und belastenden Umstände festzustellen, sie zu bewerten und gegeneinander abzuwägen (BGHSt 34, 345/349 [Großer Senat für Strafsachen]).
  • BGH, 17.05.1988 - 1 StR 138/88

    Bildung des richtigen Strafrahmens/ der richtigen Gesamtstrafe (Diebstahls in

    Auszug aus BayObLG, 15.07.2004 - 5St RR 182/04
    Bei einem Angeklagten, der bereits mehrfach trotz bewilligter Strafaussetzung zur Bewährung erneut straffällig geworden ist und bei dem deshalb schon eine Strafaussetzung zur Bewährung widerrufen werden musste, kann vor allem dann, wenn er zeitnah nach solchen Entscheidungen und ebenfalls während offener Bewährung eine weitere Straftat begeht, in der Regel nicht mit ausreichender Wahrscheinlichkeit erwartet werden, dass er, wenn ihm erneut die Gelegenheit der Bewährung gegeben wird, sich anders als in der Vergangenheit verhalten wird (vgl. BGHR StGB § 56 Abs. 1 Sozialprognose 9).
  • BGH, 22.04.1993 - 4 StR 153/93

    Beschränkung des Rechtsmittels auf den Urteilsauspruch über die besondere Schwere

    Auszug aus BayObLG, 15.07.2004 - 5St RR 182/04
    Rechtlich möglich war die Beschränkung der Berufung der Staatsanwaltschaft auf den Rechtsfolgenausspruch des amtsgerichtlichen Urteils, weil dieser nach dem inneren Zusammenhang des Urteils losgelöst und unabhängig vom nicht angefochtenen Teil beurteilt werden konnte, so dass gewährleistet war, dass die Gesamtentscheidung frei von inneren Widersprüchen bleibt (st. Rspr.; vgl. BGHSt 39, 208/209; 41, 57/59; BGH NStZ-RR 1999, 359; 2003, 18).
  • BGH, 02.03.1995 - 1 StR 595/94

    Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf die Frage der besonderen Schwere

    Auszug aus BayObLG, 15.07.2004 - 5St RR 182/04
    Rechtlich möglich war die Beschränkung der Berufung der Staatsanwaltschaft auf den Rechtsfolgenausspruch des amtsgerichtlichen Urteils, weil dieser nach dem inneren Zusammenhang des Urteils losgelöst und unabhängig vom nicht angefochtenen Teil beurteilt werden konnte, so dass gewährleistet war, dass die Gesamtentscheidung frei von inneren Widersprüchen bleibt (st. Rspr.; vgl. BGHSt 39, 208/209; 41, 57/59; BGH NStZ-RR 1999, 359; 2003, 18).
  • BGH, 09.04.1999 - 3 StR 77/99

    Verminderten Schuldfähigkeit; Begehung eines heimtückischen Mordes

  • BGH, 13.02.2001 - 1 StR 519/00

    Minder schwerer Fall der Vergewaltigung in der Ehe (Widerlegung des atypischen

  • BGH, 10.09.2002 - 1 StR 169/02

    Strafausspruch des Urteils gegen Manfred Schmider im "FlowTex"-Verfahren

  • BGH, 20.09.2002 - 2 StR 335/02

    Beschränkung der Revision (Trennbarkeit; Widerspruchsfreiheit); Anordnung einer

  • BGH, 10.09.2003 - 1 StR 371/03

    Abfassung der Urteilsgründe (Strafzumessung: Vorstrafen; Beschränkung bei der

  • OLG Düsseldorf, 14.05.1996 - 5 Ss 440/95
  • KG, 19.09.2001 - 1 Ss 165/01
  • BGH, 29.09.1998 - 5 StR 464/98

    Aufklärung der Umstände, die bei der Strafbemessung zu berücksichtigen sind,

  • OLG Dresden, 21.07.2014 - 2 OLG 21 Ss 319/14

    Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte; Gewaltbegriff; Berufungsbeschränkung;

    Deshalb darf das Revisionsgericht regelmäßig diejenigen Entscheidungsteile nicht nachprüfen, deren Nachprüfung von keiner Seite begehrt wird (Senat, Beschluss vom 10. Februar 2012 - 2 Ss 9/12 -, juris; BayObLG NStZ-RR 2004, 336 f.; OLG Frankfurt NStZ-RR 2003, 23).
  • OLG Dresden, 10.09.2014 - 2 OLG 23 Ss 557/14

    Berufungsbeschränkung; Führungsaufsicht; Weisungsverstoß; Abstinenzgebot;

    Deshalb darf das Revisionsgericht regelmäßig diejenigen Entscheidungsteile nicht nachprüfen, deren Nachprüfung von keiner Seite begehrt wird (Senat, Beschluss vom 10. Februar 2012 - 2 Ss 9/12 -, juris; BayObLG NStZ-RR 2004, 336 f.; OLG Frankfurt NStZ-RR 2003, 23).
  • BayObLG, 19.02.2024 - 203 StRR 571/23

    Freiheitsstrafe, Gesamtfreiheitsstrafe, Hauptverhandlung, Therapie,

    Voraussetzung ist, dass die erstinstanzlichen Feststellungen derart vollständig und widerspruchsfrei sind, dass sie eine ausreichende Grundlage für die Prognoseentscheidung nach § 56 Abs. 1 StGB bieten (st. Rspr., vgl. BayObLG, Urteil vom 15. Juli 2004 - 5St RR 182/04 -, juris Rn. 12 f., BGH, Urteil vom 30. November 2017 - 3 StR 385/17 -, juris Rn. 12 m.w.N.; KG Berlin, Beschluss vom 19. Oktober 2015 - (3) 161 Ss 195/15 (107/15) -, juris Rn. 6).
  • OLG Bamberg, 24.01.2012 - 3 Ss 126/11

    Strafverfahren: Wirksamkeit der Beschränkung der Revision auf die Frage der

    Entsprechendes gilt, wenn die Gefahr besteht, dass das nach einem Teilrechtsmittel stufenweise entstehende Gesamturteil deshalb nicht mehr frei von inneren Widersprüchen bleiben würde, weil der Entscheidung über Strafart und -höhe andere Feststellungen zugrunde gelegt wären als derjenigen über die Strafaussetzung zur Bewährung (Anschluss u.a. an BayObLG NStZ-RR 2004, 336 ff.).

    Ein sachlich-rechtlicher Mangel liegt vor, wenn sich die tatrichterliche Würdigung als unvollständig erweist, weil sie nicht alle für die Prognoseentscheidung (§ 56 Abs. 1 StGB) bestimmenden Umstände - darunter (ergänzende) Feststellungen zur gegenwärtigen Lebenssituation des Angeklagten - gegeneinander abgewogen und damit die Aussetzungsentscheidung für das Revisionsgericht nicht nachprüfbar dargestellt ist (u.a. Anschluss an BayObLG NStZ-RR 2004, 336 ff.).

    Insbesondere ist die Beschränkung auf die Bewährungsfrage dann nicht wirksam, wenn die vom Tatrichter vorgenommene Strafzumessung nicht einmal in Umrissen erkennen lässt, ob die verhängte Freiheitsstrafe die angemessene Sanktion für die abgeurteilte Tat ist oder wenn die Feststellungen zur Straftat selbst, etwa zur inneren Tatseite, lückenhaft sind oder überhaupt fehlen (BGHSt 47, 32/35 = NJW 2001, 3134 f.; OLG Braunschweig NStZ-RR 2005, 139 f.; BayObLG NStZ-RR 2004, 336 f.; OLG Hamburg NStZ-RR 2006, 18 ff.; Senatsurteil vom 28.03.2006 - 3 Ss 14/06; OLG Nürnberg StraFo 2007, 339 f.; KG, Urteil vom 01.09.2008 - 1 Ss 207/08 [bei juris]; OLG Brandenburg, Beschluss vom 16.03.2009 - 1 Ss 6/09 sowie Urteil vom 16.09.2009 - 1 Ss 63/09 [jeweils bei juris]; ferner Schönke/Schröder/ Stree/Kinzig StGB 27. Aufl. § 56 Rn. 53; BeckOK- von Heintschel-Heinegg StGB [Stand: 01.12.2011] § 56 Rn. 44; Fischer StGB 59. Aufl. § 56 Rn. 27 sowie Meyer-Goßner StPO 54. Aufl. § 344 Rn. 7 i.V.m. § 318 Rn. 20a, jeweils m.w.N.).

    Gleiches gilt, wenn die Gefahr besteht, dass das nach einem Teilrechtsmittel stufenweise entstehende Gesamturteil nicht mehr frei von inneren Widersprüchen bleiben würde, weil der Entscheidung über Strafart und Strafhöhe andere Feststellungen zugrunde gelegt wären als derjenigen über die Strafaussetzung zur Bewährung (Bay-ObLG, Urteil vom 15.07.2004 - 5St RR 182/04 [bei juris] = NStZ-RR 2004, 336 ff.; vgl. ferner neben BGHSt 47, 32/35 auch OLG Düsseldorf NStZ-RR 1996, 260/261).

  • BGH, 30.11.2017 - 3 StR 385/17

    Isolierte Anfechtung der Verwarnung mit Strafvorbehalt mit der Revision;

    Eine isolierte Anfechtung einer Bewährungsentscheidung ist grundsätzlich zulässig, es sei denn, die hierfür maßgeblichen Gesichtspunkte sind so eng mit den Strafzumessungserwägungen verknüpft, dass das Rechtsmittel notwendig den ganzen Strafausspruch erfasst, oder es besteht die Gefahr, dass das nach einem Teilrechtsmittel stufenweise entstehende Gesamturteil nicht mehr frei von inneren Widersprüchen bliebe (vgl. BGH, Urteile vom 6. April 1982 - 4 StR 666/81, NStZ 1982, 285, 286; vom 9. Februar 1983 - 3 StR 493/82, NJW 1983, 1624; Beschluss vom 15. Mai 2001 - 4 StR 306/00, BGHSt 47, 32, 35; BayObLG, Urteil vom 15. Juli 2004 - 5 St RR 182/04, NStZ-RR 2004, 336, 337; ferner Fischer aaO, § 56 Rn. 27; LR/Franke, StPO, 26. Aufl., § 344 Rn. 40; KK/Gericke, StPO, 7. Aufl., § 344 Rn. 12; LR/Gössel aaO, Rn. 96; S/S/Stree/Kinzig, StGB, 29. Aufl., § 56 Rn. 65; BeckOK StPO/Wiedner, § 344 Rn. 25, 25.2).
  • BGH, 07.07.2010 - 1 StR 212/10

    Gesamtstrafenbildung durch das Berufungsgericht bei wirksamer Beschränkung der

    Gegen die Wirksamkeit der Berufungsbeschränkung auf die Frage der Strafaussetzung zur Bewährung könnte zwar sprechen, dass das Amtsgericht Rosenheim rechtsfehlerhaft die Tagessatzhöhe nicht festgesetzt hat und dass die letzte Vorstrafe der Angeklagten unvollständig und damit rechtsfehlerhaft mitgeteilt wird (vgl. u.a. BayObLG NStZ-RR 2004, 336).
  • OLG Nürnberg, 24.01.2007 - 2 St OLG Ss 280/06

    Anforderungen an die Prognose und die entsprechenden Feststellungen für eine

    Deshalb kann und darf das Revisionsgericht regelmäßig diejenigen Entscheidungsteile nicht nachprüfen, deren Nachprüfung von keiner Seite begehrt wird (BayObLG NStZ-RR 2004, 336 f.; OLG Frankfurt NStZ-RR 2003, 23).
  • OLG Nürnberg, 25.10.2005 - 2 St OLG Ss 150/05

    Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch; Beurteilungsspielraum

    Die dabei anzustellenden prognostischen Erwägungen des Tatgerichts sind durch das Revisionsgericht bis zur Grenze der Vertretbarkeit hinzunehmen (vgl. BayObLG NStZ-RR 2004, 336, 337; BayObLG Beschluss vom 22. Februar 2005 - 4 St RR 218/04).
  • OLG Brandenburg, 16.09.2009 - 1 Ss 63/09

    Schuldspruchberichtigung durch das Revisionsgericht bei offensichtlichen Fehlern;

    13 Folglich erweist sich die Beschränkung des Rechtsmittels dann als unwirksam, wenn die Tatsachenfeststellungen und die Erwägungen der Vorinstanz zum Strafausspruch keine hinreichende Grundlage für die Strafaussetzungsentscheidung bilden (vgl. Senatsbeschluss a.a.O.; OLG Köln, StraFo 2004, 245; BayObLG, NStZ-RR 2004, 336 ff.; OLG Hamburg, NStZ-RR 2006, 18ff.).

    Stellt das Tatgericht dem Angeklagten gleichwohl eine günstige Sozialprognose, so hat das Urteil Einzelheiten zu den Vorstrafen mitzuteilen, die es nachvollziehbar machen, dass trotz der Anzahl und der Ahndung der früheren Verfehlungen die seitdem eingetretenen Änderungen in den persönlichen Lebensverhältnissen ein solches Gewicht erlangt haben, dass nicht nur die vage Möglichkeit besteht, der Angeklagte werde keine Straftaten mehr begehen (BayObLG, NStZ-RR 2004, 336ff).

  • OLG München, 25.09.2006 - 4St RR 175/06

    Tilgung von Verurteilungen zu Geldstrafen aus dem BZR; Verwertung einer

    Der Tatrichter muss jedoch seine Entscheidung nachvollziehbar machen, um dem Revisionsgericht, die - wenn auch eingeschränkte - Überprüfung des Rechtsfolgenausspruchs zu ermöglichen (BayObLGSt 2004, 81/83).
  • OLG Dresden, 10.02.2012 - 2 Ss 9/12

    Rechtsmittel; Berufungsbeschränkung; Bewährung

  • OLG Köln, 17.01.2017 - 1 RVs 285/16

    Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch bei

  • OLG Köln, 27.12.2005 - 83 Ss 72/05
  • OLG Köln, 12.08.2022 - 1 RVs 101/22

    Unzulässige Beschränkung der Berufung auf Rechtsfolge bei fehlerhafter

  • OLG Köln, 30.06.2020 - 1 RVs 127/20

    Anklage, Eröffnungsbeschluss, Verfahrenshindernis

  • OLG Hamm, 14.11.2006 - 2 Ss 498/06

    Urteilsberichtigung; Zulässigkeit; Aufklärungsrüge; Begründung; Anforderungen,

  • BayObLG, 24.09.2021 - 202 StRR 98/21

    Urteilsanforderungen für die Aussetzung der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe

  • OLG Frankfurt, 11.02.2015 - 1 Ss 323/14

    Erforderliche Darlegungen im Urteil bei Bewährung

  • OLG Bamberg, 12.11.2013 - 3 Ss 106/13

    Strafaussetzung zur Bewährung: Sozialprognose aufgrund planmäßig verlaufender

  • OLG Frankfurt, 18.01.2013 - 3 Ss 383/12

    Wirksamkeit der Beschränkung der Berufung auf die Strafaussetzung zur Bewährung

  • BayObLG, 20.12.2004 - 4St RR 204/04

    Einkopieren des Strafregisterauszuges in Urteilsgründe

  • OLG Nürnberg, 06.05.2005 - 2 St OLG Ss 62/05

    Betäubungsmittelstrafrecht: Bewertungseinheit, Erwerb teile zum Handeltreiben,

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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 19.07.2004 - 3 Ws 734/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,37059
OLG Frankfurt, 19.07.2004 - 3 Ws 734/04 (https://dejure.org/2004,37059)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19.07.2004 - 3 Ws 734/04 (https://dejure.org/2004,37059)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19. Juli 2004 - 3 Ws 734/04 (https://dejure.org/2004,37059)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Hessen

    § 57 Abs 1 StGB, § 311 Abs 2 StPO, § 187 S 2 ZPO, § 189 ZPO
    Ablehnung einer Strafrestaussetzung wegen Fristablauf der sofortige Beschwerde eines Strafgefangenen

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung einer Strafrestaussetzung wegen Fristablauf der sofortige Beschwerde eines Strafgefangenen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2004, 336
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • EGMR, 03.10.2002 - 37568/97

    Fall B. gegen DEUTSCHLAND

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.07.2004 - 3 Ws 734/04
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschl. v. 16.7.2003 -3 Ws 835/03 mzwN) reicht bereits dieser Umstand aus, dem Verurteilten - ohne Verstoß gegen die Unschuldsvermutung (vgl. EGMR, StV 2003, 82, 85; BVerfG, NStZ 188, 1715, 1716 - die bedingte Entlassung zu verweigern.
  • AG Biedenkopf, 18.10.2010 - 41 Cs 3 Js 15197/09

    Heilung der versäumten Einspruchsfrist

    Die auch im Strafprozeß bei Rechtsmittelfristen uneingeschränkt geltende Bestimmung des § 189 ZPO lässt den Strafbefehl damit zu dem Zeitpunkt als zugestellt gelten, in dem das Dokument der Person, an die die Zustellung nach dem Gesetz gerichtet war, tatsächlich zugegangen ist (OLG Frankfurt/Main, NStZ-RR 2004, 336; Meyer-Goßner, § 37 Rdnr. 28 m.w.N.).
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