Rechtsprechung
   BayObLG, 03.07.2003 - 5St RR 95/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,8007
BayObLG, 03.07.2003 - 5St RR 95/03 (https://dejure.org/2003,8007)
BayObLG, Entscheidung vom 03.07.2003 - 5St RR 95/03 (https://dejure.org/2003,8007)
BayObLG, Entscheidung vom 03. Juli 2003 - 5St RR 95/03 (https://dejure.org/2003,8007)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,8007) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    StGB § 56;; ; StPO § 354 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 56; StPO § 354 Abs. 1
    Mindestinhalt einer Gesamtwürdigung im Sinne von § 56 Abs. 1 Satz 2 bzw. Abs. 2 StGB - Verteidigung der Rechtsordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anforderungen an Strafzumessungserwägungen; Bejahung der Voraussetzungen einer Strafaussetzung zur Bewährung ; Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr; Beurteilung der Bewährungstauglichkeit ; Positive Bewährungsprognose; Gesamtwürdigung von Tat und Täter ; ...

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2004, 42
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 10.08.1988 - 2 StR 424/88

    Antrag auf Strafaussetzung zur Bewährung

    Auszug aus BayObLG, 03.07.2003 - 5St RR 95/03
    Deshalb trifft der Senat in entsprechender Anwendung des § 354 Abs. 1 StPO diese allein noch in Betracht kommende Sachentscheidung selbst (vgl. zum Grundsätzlichen BGHR StGB § 56 Abs. 2, Gesamtwürdigung, unzureichende 5 - Entscheidung durch das Revisionsgericht; zur Bewährungsversagung durch das Revisionsgericht vgl. BayObLGSt 1988, 32; 1968, 11, jeweils m. w. N.; BayObLG, Urteil vom 18.7.1991, Az. RReg.3St 62, 91; vgl. ferner KK-Kuckein StPO 4. Aufl. § 354 Rn. 2 m. w. N.).
  • BayObLG, 29.02.1988 - RReg. 5 St 17/88

    Entscheidung über das Versagen einer Strafaussetzung durch das Revisionsgericht

    Auszug aus BayObLG, 03.07.2003 - 5St RR 95/03
    Deshalb trifft der Senat in entsprechender Anwendung des § 354 Abs. 1 StPO diese allein noch in Betracht kommende Sachentscheidung selbst (vgl. zum Grundsätzlichen BGHR StGB § 56 Abs. 2, Gesamtwürdigung, unzureichende 5 - Entscheidung durch das Revisionsgericht; zur Bewährungsversagung durch das Revisionsgericht vgl. BayObLGSt 1988, 32; 1968, 11, jeweils m. w. N.; BayObLG, Urteil vom 18.7.1991, Az. RReg.3St 62, 91; vgl. ferner KK-Kuckein StPO 4. Aufl. § 354 Rn. 2 m. w. N.).
  • OLG Nürnberg, 20.11.2009 - 1 St OLG Ss 163/09

    Verwahrungsbruch und Störung der Totenruhe: Wegnahme des Zahngoldes Verstorbener

    Die Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe ist zur Verteidigung der Rechtsordnung unerlässlich, wenn eine Geldstrafe angesichts der schwerwiegenden Besonderheiten des Einzelfalls für das allgemeine Rechtsempfinden unverständlich erscheinen und eine Erschütterung des Vertrauens in die Unverbrüchlichkeit des Rechts und den Schutz der Rechtsordnung vor kriminellen Angriffen zur Folge hätte (vgl. BGHSt 24, 40, 44 ff.; BayObLG NStZ-RR 2004, 42, 43; Schäfer, Praxis der Strafzumessung 4. Auflage Rn.113 mwN.).
  • OLG Nürnberg, 21.10.2016 - 1 OLG 8 Ss 173/16

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Vorlagefrage an den BGH

    Das Ergebnis ist mindestens vertretbar und folglich in der Revision nicht zu beanstanden (vgl. BGHSt 17, 35 [36]; BGHR § 56 Abs. 1 Sozialprognose 1, 9; BayObLG NStZ-RR 2004, 42 [43]).
  • OLG Nürnberg, 24.01.2007 - 2 St OLG Ss 280/06

    Anforderungen an die Prognose und die entsprechenden Feststellungen für eine

    Unerlässlich für die nach dieser Vorschrift anzustellenden prognostischen Erwägungen ist es, dass der Tatrichter die wesentlichen, nach Sachlage in seine Entscheidung einzubeziehende Umstände im Urteil darlegt (BayObLG NStZ-RR 2004, 42 f.).
  • OLG Nürnberg, 25.10.2005 - 2 St OLG Ss 150/05

    Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch; Beurteilungsspielraum

    Unerlässlich ist es aber, dass der Tatrichter die wesentlichen, nach Sachlage in seine Entscheidung einzubeziehende Umstände im Urteil darlegt (BayObLG NStZ-RR 2004, 42/43).
  • AG Villingen-Schwenningen, 14.08.2019 - 6 Ds 33 Js 2222/19

    Strafbarkeit des Uploads von kinderpornographischem Material auf

    Angesichts der langjährigen kriminellen Karriere des Angeklagten wäre eine Aussetzung der Freiheitsstrafe zur Bewährung geeignet, den Rechtsfrieden zu stören (Bayerisches Oberstes Landesgericht, Urteil vom 3.7.2003 - 5 StR 95/2003 = NStZ-RR 2004, 42, 43; Schönke/Schröder/ Kinzig § 56 Rn. 51).
  • BayObLG, 15.07.2004 - 5St RR 182/04

    Beschränkung des Rechtsmittels auf Rechtsfolgenausspruch bei lückenhaften

    Damit das Revisionsgericht eine solche Überprüfung vornehmen kann, ist es aber unerlässlich, dass der Tatrichter die wesentlichen, nach Sachlage in seine Entscheidung einzubeziehenden Umstände im Urteil darlegt (BayObLG NStZ-RR 2004, 42/43; Schönke/Schröder/ Stree aaO § 56 Rn. 50; vgl. auch BGH NStZ 2001, 366/367; KG Urteil v. 19.9.2001 - 1 Ss 165/01).
  • OLG Hamm, 01.06.2005 - 1 Ss 38/05

    Berufung; Beschränkung; Wirksamkeit; Bindungswirkung; Strafaussetzung zur

    Das "Bewährungsversagen" des Angeklagten hätte zudem als wesentlicher Gesichtspunkt im Rahmen der gemäß § 56 Abs. 2 StGB gebotenen Gesamtwürdigung ausdrückliche Mitberücksichtigung finden müssen (vgl. BayObLG NStZ-RR 2004, 42).
  • OLG Hamm, 16.09.2009 - 2 Ss 247/09

    Strafaussetzung; Bewährung; besondere Umstände

    Die zur Bewährung der Strafaussetzung führenden Erwägungen sind außerdem rechtsfehlerhaft, wenn sie sich anhand der Urteilsfeststellungen nicht rechtfertigen lassen (vgl. BayOLG, NStZ-RR 2004, 42).
  • OLG Hamm, 08.06.2005 - 3 Ss 164/05

    Berufung; Beschränkung; Wirksamkeit; Beschränkung auf Bewährungsfrage; innerer

    Derartige Straftaten sind in besonderer Weise geeignet, den Rechtsfrieden zu stören (ebenso BayObLG, NStZ-RR 2004, 42).
  • OLG München, 28.07.2008 - 4St RR 90/08

    Berufung im Strafverfahren wegen eines Betäubungsmitteldelikts:

    Auch wegen der Vielzahl der zum Teil einschlägigen Vorstrafen des Angeklagten wird die Strafkammer festzustellen haben, ob eine erneute Aussetzung der verhängten Freiheitsstrafe zur Bewährung geeignet ist, das Vertrauen der Bevölkerung in die Unverbrüchlichkeit des Rechts und den Schutz der Rechtsordnung vor kriminellen Eingriffen nachhaltig zu erschüttern (vgl. BayObLG NStZ-RR 2004, 42/43).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht