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   BVerfG, 10.10.2003 - 2 BvR 366/03   

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https://dejure.org/2003,2523
BVerfG, 10.10.2003 - 2 BvR 366/03 (https://dejure.org/2003,2523)
BVerfG, Entscheidung vom 10.10.2003 - 2 BvR 366/03 (https://dejure.org/2003,2523)
BVerfG, Entscheidung vom 10. Oktober 2003 - 2 BvR 366/03 (https://dejure.org/2003,2523)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 2 Abs. 2 GG; Art. 104 Abs. 1 GG; § 62 StGB; § 63 StGB; § 66 StGB; § 72 StGB
    Menschenwürde; allgemeines Persönlichkeitsrecht; allgemeine Handlungsfreiheit; Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Verhältnis zur Sicherungsverwahrung; aliud; anderes Übel; qualitativer Unterschied); unklare Aussicht auf Behandlungserfolg; isolierter ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen an eine Prognoseentscheidung hinsichtlich der Aussetzung einer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gem § 67d Abs 2 S 1 StGB

  • Wolters Kluwer

    Dauer der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus ; Grundsatz der Verhältnismäßigkeit im Maßregelvollzug; Prüfung der Aussetzungsreife der Maßregel ; Künftiges Wohlverhalten bei der Entlassungsprognose eines Untergebrachten; Verfassungsrechtliche Überprüfung ...

  • Judicialis

    BVerfGG § 93b; ; BVerfGG § ... 93a; ; BVerfGG § 93a Abs. 2; ; StGB § 62; ; StGB § 63; ; StGB § 67d Abs. 2; ; StGB § 67d Abs. 1 Satz 1; ; StGB § 72 Abs. 2; ; GG Art. 1 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 2; ; GG Art. 2 Abs. 2 Satz 1; ; GG Art. 2 Abs. 2 Satz 2; ; GG Art. 104 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 2 Abs. 2; StGB §§ 63 67d Abs. 2
    Dauer der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 2, 55
  • NStZ-RR 2004, 76
 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80

    Fortdauer der Unterbringung

    Auszug aus BVerfG, 10.10.2003 - 2 BvR 366/03
    Der verfassungsrechtliche Maßstab zur Überprüfung von Prognoseentscheidungen im Maßregelvollzug anhand des Freiheitsrechts ist verfassungsgerichtlich geklärt (vgl. BVerfGE 70, 297 ).

    Der Gesetzgeber hat mit Blick auf das Gewicht des Freiheitsanspruchs des Untergebrachten auch für die Vollstreckung dieser Maßregel besondere Regelungen getroffen (vgl. § 67d Abs. 2 StGB), die insbesondere deren Aussetzung zur Bewährung vorsehen, sobald verantwortet werden kann zu erproben, ob der Untergebrachte außerhalb des Maßregelvollzugs keine rechtswidrigen Taten mehr begehen wird (BVerfGE 70, 297 ).

    Die mögliche Gefährdung der Allgemeinheit muss zur Dauer des erlittenen Freiheitsentzugs in Beziehung gesetzt werden (vgl. BVerfGE 70, 297 ).

    Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz muss in die Prüfung der so genannten Aussetzungsreife der Maßregel nach § 67d Abs. 2 StGB einbezogen werden (vgl. BVerfGE 70, 297 ).

    Abzuheben ist vor allem aber auf die seit der Anordnung der Maßregel gegebenenfalls veränderten Umstände, die für die künftige Entwicklung bestimmend sind (vgl. BVerfGE 70, 297 ).

    Das Bundesverfassungsgericht wacht nur darüber, dass die Fachgerichte der verfassungsrechtlichen Freiheitsgarantie des Untergebrachten bei ihrer Entscheidungsfindung hinreichendes Gewicht beilegen; es hat aber einzuschreiten, wenn sich feststellen lässt, dass dies nicht der Fall war (BVerfGE 70, 297 ).

    Da es sich um eine wertende Entscheidung handelt, die nach ausfüllungsbedürftigen Kriterien und unter Prognosegesichtspunkten fällt, kann das Bundesverfassungsgericht sie nicht in allen Einzelheiten, sondern nur daraufhin nachprüfen, ob eine Abwägung überhaupt stattgefunden hat und ob die dabei zugrunde gelegten Bewertungsmaßstäbe der Verfassung entsprechen, insbesondere Inhalt und Tragweite des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit nicht verkennen (BVerfGE 70, 297 ).

    Der im Einzelfall unter Umständen nachhaltige Einfluss des gewichtiger werdenden Freiheitsanspruchs wird jedoch dort an Grenzen stoßen, wo es im Blick auf die Art der von dem Untergebrachten drohenden Taten, deren Bedeutung und Wahrscheinlichkeit vor dem staatlichen Schutzauftrag für die Rechtsgüter des Einzelnen und der Allgemeinheit unvertretbar erscheint, den Untergebrachten in die Freiheit zu entlassen (vgl. BVerfGE 70, 297 ).

    Zu verlangen ist mithin vor allem die Konkretisierung der Wahrscheinlichkeit weiterer rechtswidriger Taten, die von dem Untergebrachten drohen, und deren Deliktstypus (vgl. BVerfGE 70, 297 ).

    b) Das Oberlandesgericht hat sich unter Berücksichtigung der gesteigerten Begründungsanforderungen nicht darauf beschränkt, wegen der Prognose auf das eingeholte Prognosegutachten Bezug zu nehmen und sich im Übrigen die landgerichtliche Begründung der Ablehnung der Aussetzung des Maßregelvollzugs zu Eigen zu machen; es hat seine Entscheidung mit ergänzenden Erwägungen begründet und sich nicht mit knappen, formelhaften Wendungen begnügt (vgl. BVerfGE 70, 297 ).

    Auf dieser Grundlage ist in verfassungsrechtlich vertretbarer Weise der für die Prognose relevante und die Entscheidung tragende Deliktstypus der zu erwartenden erheblichen rechtswidrigen Taten konkretisiert worden (vgl. BVerfGE 70, 297 ).

    Dem Verblassen des Besserungszwecks mag auch eine nur begrenzte Bedeutung zukommen (vgl. BVerfGE 70, 297 ), insbesondere mag die Besserung als Nebenzweck nachrangig sein (vgl. BVerfGE 70, 297 ).

  • BVerfG, 16.03.1994 - 2 BvL 3/90

    Entziehungsanstalt

    Auszug aus BVerfG, 10.10.2003 - 2 BvR 366/03
    Dies würde jedoch voraussetzen, dass insoweit eine hinreichende Aussicht auf einen Behandlungserfolg besteht (vgl. BVerfGE 91, 1 ).
  • BGH, 19.02.2002 - 1 StR 546/01

    Vergewaltigung (Verwendung eines gefährliches Werkzeug; schwere Mißhandlung);

    Auszug aus BVerfG, 10.10.2003 - 2 BvR 366/03
    Die Unterbringung ist im Verhältnis zur Sicherungsverwahrung kein geringeres, sondern ein anderes Übel (vgl. BGH, NStZ 2002, S. 533 ).
  • BGH, 13.07.1989 - 4 StR 308/89

    Voraussetzung für die Anwendung besonderer Maßregeln - Sanktionierung einer

    Auszug aus BVerfG, 10.10.2003 - 2 BvR 366/03
    Von der gegenständlichen Maßregelanordnung sind zwar nicht Täter von vornherein ausgeschlossen, bei denen die Aussicht auf Besserung zweifelhaft erscheint (vgl. BGH, NStZ 1990, S. 122 ).
  • BGH, 29.11.1994 - 1 StR 689/94

    Erheblichkeit der Taten - Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik -

    Auszug aus BVerfG, 10.10.2003 - 2 BvR 366/03
    Ausgeschieden werden dadurch jedenfalls geringfügige - nicht in den Bereich der mittleren Kriminalität hineinragende (vgl. BGH, NStZ 1995, S. 228) - Taten als Anlass der Maßregelanordnung.
  • BVerfG, 24.10.1996 - 2 BvR 1851/94

    Mauerschützen

    Auszug aus BVerfG, 10.10.2003 - 2 BvR 366/03
    cc) Die danach unter Würdigung vielfältiger Umstände zu treffende Entscheidung obliegt dem zuständigen Fachgericht (vgl. BVerfGE 95, 96 ).
  • BVerfG, 05.07.2013 - 2 BvR 708/12

    Fortdauer der Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus (Jugendlicher;

    Im Rahmen der verfassungsrechtlich gebotenen Verhältnismäßigkeitsprüfung kann aber die Besserung gegenüber den Sicherungsbelangen der Allgemeinheit verblassen oder als Nebenzweck nachrangig sein (vgl. BVerfGE 70, 297 ; BVerfGK 2, 55 ).

    Er ist in die Prüfung der Aussetzungsreife der Maßregel nach § 67 Abs. 2 StGB einzubeziehen (BVerfGE 70, 297 ; BVerfGK 2, 55 ).

    Dabei ist auf die Besonderheiten des Falles einzugehen (vgl. BVerfGE 70, 297 ; BVerfGK 2, 55 ).

    Der im Einzelfall unter Umständen nachhaltige Einfluss des gewichtiger werdenden Freiheitsanspruchs wird jedoch dort an Grenzen stoßen, wo es im Blick auf die Art der von dem Untergebrachten drohenden Taten, deren Bedeutung und Wahrscheinlichkeit vor dem staatlichen Schutzauftrag für die Rechtsgüter des Einzelnen und der Allgemeinheit unvertretbar erscheint, den Untergebrachten in die Freiheit zu entlassen (vgl. BVerfGE 70, 297 ; BVerfGK 2, 55 ).

    Da es sich bei der Entscheidung über die Anordnung und Fortdauer der Unterbringung um eine wertende Entscheidung handelt, die nach ausfüllungsbedürftigen Kriterien und unter Prognosegesichtspunkten fällt, kann das Bundesverfassungsgericht sie nicht in allen Einzelheiten, sondern nur daraufhin nachprüfen, ob eine Abwägung überhaupt stattgefunden hat und ob die dabei zugrunde gelegten Bewertungsmaßstäbe der Verfassung entsprechen, insbesondere Inhalt und Tragweite des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit nicht verkennen (vgl. BVerfGE 27, 211 ; 70, 297 ; BVerfGK 2, 55 ).

    Die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung ist kein geringeres, sondern ein anderes Übel (vgl. BVerfGK 2, 55 ).

  • BVerfG, 08.07.2016 - 2 BvR 435/15

    Fortdauer der Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus (Freiheitsgrundrecht;

    Zwar sind von der vorliegenden Maßregelanordnung Täter nicht von vornherein ausgeschlossen, bei denen die Aussicht auf Besserung zweifelhaft erscheint (vgl. BVerfGK 2, 55 ).

    Dem Verblassen des Besserungszwecks mag auch eine nur begrenzte Bedeutung zukommen (vgl. BVerfGE 70, 297 ), insbesondere mag die Besserung als Nebenzweck nachrangig sein (vgl. BVerfGE 70, 297 ; BVerfGK 2, 55 ).

    Wenn sich jedoch die Besserungsprognose weiterhin verschlechtert und die Besserung gegebenenfalls sogar ausgeschlossen sein sollte, nähert sich die Unterbringung gemäß § 63 StGB dem Vollzug einer gegenständlich nicht angeordneten Sicherungsverwahrung an (vgl. BVerfGK 2, 55 ).

    Die Unterbringung ist im Verhältnis zur Sicherungsverwahrung kein geringeres, sondern ein anderes Übel (vgl. BVerfGK 2, 55 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 5. Juli 2013 - 2 BvR 708/12 -, juris, Rn. 43; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 26. November 2014 - 2 BvR 713/12 -, juris, Rn. 26).

  • BVerfG, 06.02.2013 - 2 BvR 2122/11

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung im Anschluss an psychiatrische Unterbringung

    Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus stellt im Vergleich zur Sicherungsverwahrung kein geringeres, sondern ein anderes Übel dar (vgl. BVerfGK 2, 55 ; 16, 98 ; vgl. auch BGH, Urteil vom 19. Februar 2002 - 1 StR 546/01 -, NStZ 2002, S. 533 ).
  • BVerfG, 26.11.2014 - 2 BvR 713/12

    Fortdauer der Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus (Freiheitsgrundrecht;

    Der im Einzelfall unter Umständen nachhaltige Einfluss des gewichtiger werdenden Freiheitsanspruchs wird jedoch dort an Grenzen stoßen, wo es im Blick auf die Art der von dem Untergebrachten drohenden Taten, deren Bedeutung und Wahrscheinlichkeit vor dem staatlichen Schutzauftrag für die Rechtsgüter des Einzelnen und der Allgemeinheit unvertretbar erscheint, den Untergebrachten in die Freiheit zu entlassen (vgl. BVerfGE 70, 297 ; BVerfGK 2, 55 ).

    ff) Da es sich bei der Entscheidung über die Anordnung und Fortdauer der Unterbringung um eine wertende Entscheidung handelt, die nach ausfüllungsbedürftigen Kriterien und unter Prognosegesichtspunkten zu treffen ist, kann das Bundesverfassungsgericht sie nicht in allen Einzelheiten, sondern nur daraufhin nachprüfen, ob eine Abwägung überhaupt stattgefunden hat und ob die dabei zugrunde gelegten Bewertungsmaßstäbe der Verfassung entsprechen, insbesondere Inhalt und Tragweite des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit nicht verkennen (vgl. BVerfGE 27, 211 ; 70, 297 ; BVerfGK 2, 55 ).

    Die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung ist kein geringeres, sondern ein anderes Übel (vgl. BVerfGK 2, 55 ).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.07.2008 - 15 A 620/07

    Türkei, Widerruf, Flüchtlingsanerkennung, Gefahr für die Allgemeinheit, Straftat,

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. Oktober 2003 - 2 BvR 366/03 -, NStZ-RR 2004, 76 ff.
  • BVerfG, 05.07.2013 - 2 BvR 789/13

    Fortdauer der Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus

    Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist in die Prüfung der Aussetzungsreife der Maßregel gemäß § 67d Abs. 2 StGB einzubeziehen (vgl. BVerfGE 70, 297 ; BVerfGK 2, 55 ).

    Auch wenn bei der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 StGB im Einzelfall der Besserungszweck als Nebenzweck gegenüber dem Sicherungsbedürfnis der Allgemeinheit nachrangig sein oder verblassen kann, kann ihm doch nicht jede Erheblichkeit abgesprochen werden (vgl. BVerfGE 70, 297 ; BVerfGK 2, 55 ).

  • BVerfG, 15.07.2010 - 2 BvR 328/07

    Pflicht zur Beachtung der wirtschaftlichen Interessen vom im Maßregelvollzug gem

    Für den Maßregelvollzug, der nicht anders als der Strafvollzug im engeren Sinne auf den Angleichungsgrundsatz (§ 3 Abs. 2 SMRVG; vgl. auch OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 7. April 2009 - 3 Ws 847/08 -, NStZ-RR 2009, S. 262 ; Volckart/Grünebaum, Maßregelvollzug, 7. Aufl. 2009, S. 80 f.), auf Fürsorge für den Untergebrachten (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 27. März 1990 - 1 Vollz (Ws) 163/89 -, R & P 1990, S. 94; LG Berlin, Beschluss vom 8. März 2007 - 544 StVK (Vollz) 835/06 -, juris), auf das verfassungsrechtlich vorgegebene Ziel der sozialen Wiedereingliederung (vgl. § 2 SMRVG; BVerfGE 98, 169 ; BVerfGK 2, 55 ; 8, 285 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 25. November 2005 - 2 BvR 1368/05 -, juris) und auf den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verpflichtet ist, kann insoweit nichts anderes gelten.
  • BVerfG, 21.01.2010 - 2 BvR 660/09

    Unzureichende Berücksichtigung der Haftdauer und des hohen Alters des Betroffenen

    Hierzu zählen nicht lediglich Fälle der schweren Kriminalität; ausgeschieden werden allerdings geringfügige Taten (vgl. BVerfGE 70, 297 ; BVerfGK 2, 55 ).
  • BVerfG, 11.07.2014 - 2 BvR 2848/12

    Fortdauer der Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus (Freiheitsgrundrecht;

    Darüber hinaus hätte auch im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung berücksichtigt werden müssen, dass auf den Beschwerdeführer noch Jugendstrafrecht Anwendung gefunden hatte, die Dauer der Unterbringung den Strafrahmen der begangenen Taten weit überschreitet und nach den Feststellungen des (letzten externen) Sachverständigengutachtens vom 23. April 2010 die Möglichkeiten einer Behandlung des Beschwerdeführers erschöpft scheinen (vgl. dazu BVerfGK 2, 55 ).
  • BVerfG, 16.05.2013 - 2 BvR 2671/11

    Fortdauer der Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus; Grundsatz der

    Darüber hinaus hätte auch im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung berücksichtigt werden müssen, dass auf den Beschwerdeführer ausweislich des Ausgangsurteils vom 23. April 1986 noch Jugendstrafrecht Anwendung gefunden hätte, die Dauer der Unterbringung den Strafrahmen der begangenen Taten weit überschreitet und nach den Feststellungen des Sachverständigengutachtens vom 23. April 2010 die Möglichkeiten einer Behandlung des Beschwerdeführers erschöpft scheinen (vgl. dazu BVerfGK 2, 55 ).
  • BayObLG, 22.06.2004 - 5St RR 121/04
  • VerfGH Sachsen, 23.01.2020 - 64-IV-19
  • KG, 04.09.2013 - 2 Ws 327/13

    Aussetzung der Sicherungsverwahrung zur Bewährung wegen Vollzugsdefiziten

  • OLG Frankfurt, 05.08.2014 - 3 Ws 633/14

    Aussetzung der weiteren Vollstreckung einer Maßregel (hier: Unterbringung im

  • VerfGH Sachsen, 23.05.2019 - 17-IV-19

    Verfassungsbeschwerde bzgl. der Fortdauer einer Unterbringung in einem

  • BGH, 06.11.2003 - 1 ARs 29/03

    Vollrausch (Rauschtat); Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • OLG Hamburg, 21.09.2004 - 3 Ws 61/04

    Unterbringung in psychiatrischem Krankenhaus nach gemeinschädlicher

  • KG, 29.10.2015 - 2 Ws 257/15

    Bedeutung des § 119a StVollzG

  • OLG Rostock, 14.11.2011 - I Ws 273/11

    Fortdauer der Maßregelvollstreckung in einem psychiatrischen Krankenhaus:

  • OLG Naumburg, 15.01.2010 - 1 Ws 812/09

    Verfahren über die Aussetzung der Vollstreckung der Unterbringung in einem

  • OLG Koblenz, 13.01.2004 - 1 Ws 807/03

    Unterbringung, langjährige, Höchststrafe übersteigende, Prüfungsanforderungen,

  • KG, 30.04.2014 - 2 Ws 26/14

    Dauer des Diagnostikverfahrens sowie der Vollzugs- und Eingliederungsplanung in

  • KG, 21.10.2013 - 2 Ws 446/13

    Fortdauer der Sicherungsverwahrung: Konkretisierung der bundesgesetzlichen

  • OLG Rostock, 16.11.2011 - I Ws 287/11

    Fortdauer der Maßregelvollstreckung in einem psychiatrischen Krankenhaus:

  • VerfGH Sachsen, 14.05.2018 - 3-IV-18
  • VerfGH Sachsen, 14.05.2018 - 164-IV-17
  • KG, 04.04.2016 - 5 Ws 15/16

    Fortdauer der Unterbringung in einem psychiatrischem Krankhaus bei einem seit

  • KG, 10.03.2016 - 2 Ws 53/16

    Verletzung des Vertrauensschutzes bei Fortdauer der Sicherungsverwahrung

  • KG, 22.10.2015 - 5 Ws 121/15

    Maßregelvollstreckung: Fortdauer einer langfristigen Unterbringung in einem

  • VerfGH Sachsen, 24.06.2010 - 38-IV-10
  • OLG Karlsruhe, 13.03.2012 - 2 Ws 37/12

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung bei Unterbringung in einem

  • OLG Rostock, 02.12.2011 - I Ws 372/11

    Fortdauer des Maßregelvollzugs: Anforderungen an das Prognosegutachten;

  • KG, 23.12.2013 - 2 Ws 474/13

    Zum Gebot der räumlichen Trennung der Sicherungsverwahrung vom Strafvollzug in

  • VG Augsburg, 16.12.2010 - Au 5 K 10.30281

    Folgeverfahren; Irak; Sunnit aus ...; Straftäter; Blutrache

  • VG Augsburg, 03.03.2010 - Au 5 K 08.30063

    Verurteilung wegen Bandenhandels mit Heroin und Kokain zu einer

  • VG Augsburg, 16.12.2010 - Au 5 K 09.30095

    Irak; Kirkuk; Folgeverfahren; Straftäter; Christ (Konvertit)

  • VG Augsburg, 12.08.2010 - Au 5 S 10.30282

    Irak; Folgeverfahren; Sunnit aus ...

  • KG, 19.11.2021 - 2 Ws 112/21

    Begutachtung eines Sicherungsverwahrten durch neuen Sachverständigen

  • OLG Jena, 02.07.2007 - 1 Ws 233/07

    Aussetzung zur Bewährung

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