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   BGH, 09.09.2003 - 1 StR 153/03   

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https://dejure.org/2003,3311
BGH, 09.09.2003 - 1 StR 153/03 (https://dejure.org/2003,3311)
BGH, Entscheidung vom 09.09.2003 - 1 StR 153/03 (https://dejure.org/2003,3311)
BGH, Entscheidung vom 09. September 2003 - 1 StR 153/03 (https://dejure.org/2003,3311)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Urteil im Fall der Tötung des Sohnes aufgehoben

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Urteil im Fall der Tötung des Sohnes aufgehoben

  • 123recht.net (Pressemeldung, 9.9.2003)

    Familienvater muss wegen Tötung seines Sohnes erneut vor Gericht // Urteil wegen Totschlags aufgehoben

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2004, 79
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.06.1986 - 4 StR 275/86

    Tötung eines Kindes aus niedrigen Beweggründen nach körperlicher und seelischer

    Auszug aus BGH, 09.09.2003 - 1 StR 153/03
    Der neue Tatrichter wird jedoch in eigener Verantwortung (vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 1) unter umfassender Würdigung der Tatumstände, vor allem der Motivlage, die Frage des Vorliegens niedriger Beweggründe nochmals zu prüfen haben.
  • BGH, 11.11.1986 - 1 StR 367/86

    Anforderungen an die Festellung einer Ausnutzung der Arglosigkeit und

    Auszug aus BGH, 09.09.2003 - 1 StR 153/03
    Für ein Ausnutzen der Arg- und Wehrlosigkeit genügt es, daß der Täter die Arg- und Wehrlosigkeit in ihrer Bedeutung für die hilflose Lage des Angegriffenen und die Ausführung der Tat in dem Sinne erfaßt, daß er sich bewußt ist, einen durch seine Ahnungslosigkeit gegenüber einem Angriff schutzlosen Menschen zu überraschen (BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 1, 25; Jähnke in LK 11. Aufl. § 211 Rdn. 47).
  • BGH, 15.05.1997 - 4 StR 118/97

    Revision wegen Verletzung sachlichen Rechts - Mordmerkmal der "Heimtücke" -

    Auszug aus BGH, 09.09.2003 - 1 StR 153/03
    Für ein Ausnutzen der Arg- und Wehrlosigkeit genügt es, daß der Täter die Arg- und Wehrlosigkeit in ihrer Bedeutung für die hilflose Lage des Angegriffenen und die Ausführung der Tat in dem Sinne erfaßt, daß er sich bewußt ist, einen durch seine Ahnungslosigkeit gegenüber einem Angriff schutzlosen Menschen zu überraschen (BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 1, 25; Jähnke in LK 11. Aufl. § 211 Rdn. 47).
  • BGH, 05.04.2006 - 2 StR 41/06

    Mord (Heimtücke; niedrige Beweggründe); Totschlag in einem minder schweren Fall;

    bb) Das Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe hat das Landgericht auf der Grundlage der getroffenen Feststellungen in Anbetracht der konkreten Tatsituation, in der die Angeklagte den Tötungsvorsatz gefasst hat, der von vorausgegangenen Auseinandersetzungen und Streitigkeiten geprägten Lebensverhältnisse und der umfassend gewürdigten Persönlichkeit der Angeklagten im Rahmen seines tatrichterlichen Beurteilungsspielraums (vgl. BGH NStZ-RR 2004, 79, 80) rechtsfehlerfrei verneint.
  • LG Deggendorf, 10.10.2022 - 1 Ks 9 Js 6824/20

    Mordmerkmale der Habgier, Heimtücke, niedrige Beweggründe, Grausamkeit und

    Die Tötung des Intimpartners, der sich vom Täter abwenden will oder abgewandt hat, muss nicht zwangsläufig als durch niedrige Beweggründe motiviert bewertet werden (vgl. BGH, Urteil vom 24.11.2005, Az. 4 StR 243/05; Beschluss vom 24.10.2018, Az. 1 StR 422/18); nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs liegen diese zum Beispiel nicht vor, wenn Gefühle der Verzweiflung und Ausweglosigkeit bestimmend sind (vgl. BGH, Beschluss vom 15.05.2003, Az. 3 StR 149/03; Urteil vom 09.09.2003, Az. 1 StR 153/03; Beschluss vom 10.09.2003, Az. 5 StR 373/03; Urteil vom 19.06.2008, Az. 4 StR 105/08; Urteil vom 23.08.2006, Az. 1 StR 266/06; Urteil vom 22.03.2017, Az. 2 StR 656/13); dies kann insbesondere der Fall sein bei der Enttäuschung des Täters über ein subjektiv als demütigend empfundenes Verlassenwerden (vgl. BGH, Urteil vom 09.09.2003, Az. 5 StR 126/03; Beschluss vom 22.01.2004, Az. 4 StR 319/03; Urteil vom 25.07.2006, Az. 5 StR 97/06; Beschluss vom 07.05.2019, Az. 1 StR 150/19).
  • BGH, 15.02.2007 - 4 StR 467/06

    Mord (Heimtücke: Arglosigkeit; niedrige Beweggründe: tatrichterlicher

    Vor diesem Hintergrund hält es sich im Rahmen des tatrichterlichen Beurteilungsspielraums (vgl. BGH NStZ-RR 2004, 79, 80; NStZ 2006, 338, 340), dass das Landgericht die für den Angeklagten bestimmenden Motive in ihrer Gesamtheit nicht als niedrig im Sinne des § 211 Abs. 2 StGB gewertet hat.
  • LG Kiel, 07.07.2005 - VIII Ks 1/05

    Strafrahmenverschiebung wegen verminderter Schuldfähigkeit: Auswirkungen eines

    "Heimtückisch" handelt, wer die auf Arglosigkeit beruhende Wehrlosigkeit des Opfers in feindlicher Willensrichtung bewusst zu dessen Tötung ausnutzt (ständige Rechtsprechung, vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 26; BGH NJW 1985, 334; NStZ-RR 2004, 79).

    In subjektiver Hinsicht setzt ein heimtückisches Verhalten des Täters darüber hinaus voraus, dass der Täter mit entsprechendem Ausnutzungsbewusstsein handelt, d. h. er muss die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers in ihrer Bedeutung für die hilflose Lage desselben und die Ausführung der Tat in dem Sinne erfasst haben, dass er sich des Umstandes bewusst ist, einen durch seine Ahnungslosigkeit gegenüber dem Angriff schutzlosen Menschen zu überraschen (vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 26; BGH NStZ-RR 2004, 79).

  • LG Kiel, 04.04.2022 - 8 Ks 598 Js 24796/21

    Tat in Dänischenhagen: Lebenslang für Zahnarzt nach Dreifachmord

    In subjektiver Hinsicht setzt ein heimtückisches Verhalten des Täters voraus, dass dieser mit einem entsprechendem "Ausnutzungsbewusstsein" gegen das Tatopfer vorgeht, d. h. er muss die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers in ihrer Bedeutung für die hilflose Lage desselben und die Ausführung der Tat in dem Sinne erfasst haben, dass er sich des Umstandes bewusst ist, einen durch seine Ahnungslosigkeit gegenüber dem Angriff schutzlosen Menschen zu überraschen (vgl. BGH, NStZ-RR 2004, 79 f.).
  • BGH, 14.06.2023 - 1 StR 399/22

    Schuldspruch wegen Mordes in Tateinheit mit schwerer Misshandlung von

    Der neue Tatrichter wird die Frage niedriger Beweggründe in eigener Verantwortung nochmals umfassend zu prüfen haben (vgl. BGH, Urteil vom 9. September 2003 - 1 StR 153/03 Rn. 18; Beschluss vom 11. Juni 1986 - 4 StR 275/86, BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 1 Rn. 5).
  • LG Düsseldorf, 31.03.2016 - 1 Ks 20/15

    Verona Pooths Ex-Bodyguard zu 13 Jahren Haft verurteilt

    Das festgestellte Tatmotiv, sich weiteren Vorhaltungen durch das Opfer zu entziehen, erfüllt nach Dafürhalten der Kammer im Rahmen der gebotenen Gesamtwürdigung und unter Ausübung des ihr zustehenden Beurteilungsspielraums (vgl. BGH Urteil vom 9. September 2003 - 1 StR 153/03 - NStZ-RR 2004, 79 [80]; Urteil vom 11. Oktober 2005 - 1 StR 195/05 - NStZ-RR 2006, 284 [285]) die Voraussetzungen der sonstigen niedrigen Beweggründe nicht.
  • LG Deggendorf, 16.03.2021 - 1 Ks 8 Js 5838/20

    Hauptverhandlung, Blutalkoholkonzentration, Beweiswürdigung, Abschiebungsverbot,

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