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   BGH, 23.09.2003 - 3 StR 294/03   

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https://dejure.org/2003,5202
BGH, 23.09.2003 - 3 StR 294/03 (https://dejure.org/2003,5202)
BGH, Entscheidung vom 23.09.2003 - 3 StR 294/03 (https://dejure.org/2003,5202)
BGH, Entscheidung vom 23. September 2003 - 3 StR 294/03 (https://dejure.org/2003,5202)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 25 Abs. 1 StGB; § 263 StGB; § 53 StGB; § 55 Abs. 1 StGB
    Mittelbare Täterschaft (Abgrenzung zu unmittelbarer Täterschaft; Konkurrenzen); Tatmehrheit beim Betrug; Gesamtstrafenbildung (nachträgliche; Zäsurwirkung)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Unterbringung in der Sicherungsverwahrung; Verletzung sachlichen Rechts

  • Judicialis

    StGB § 25 Abs. 1 2. Alt.; ; StGB § 55 Abs. 1; ; StGB § 66 Abs. 2; ; StGB § 66 Abs. 1; ; StGB § 55; ; StGB § 66 Abs. 4 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 25 Abs. 1 § 52 Abs. 1
    Konkurrenzen bei der mittelbaren Täterschaft

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 380 (Ls.)
  • NStZ-RR 2004, 9
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 26.08.1993 - 1 StR 505/93

    Konkurrenzverhältnis bei mehreren, auf einem einzelnen Auftrag beruhenden

    Auszug aus BGH, 23.09.2003 - 3 StR 294/03
    Im Falle mittelbarer Täterschaft bestimmt sich jedoch das Konkurrenzverhältnis mehrerer Gesetzesverletzungen für den Täter ausschließlich nach den seinen eigenen Tatbeitrag betreffenden individuellen Gegebenheiten (BGHSt 40, 218, 238; BGHR StGB § 52 Abs. 1 Handlung, dieselbe 26).
  • BGH, 13.11.1985 - 3 StR 311/85

    Zäsurwirkung einer nach der einzubeziehenden Verurteilung begangenen Straftat

    Auszug aus BGH, 23.09.2003 - 3 StR 294/03
    Durch die nachträgliche Gesamtstrafenbildung soll ein Angeklagter, dessen mehrere Straftaten aus irgendwelchen Gründen in verschiedenen Verfahren abgeurteilt werden, nicht schlechter, aber auch nicht besser gestellt werden, als wenn alle Taten in einem, und zwar dem zuerst durchgeführten Verfahren abgeurteilt worden wären (BGHSt 33, 367, 368).
  • BGH, 26.07.1994 - 5 StR 98/94

    Mittelbare Täterschaft hoher DDR-Funktionäre

    Auszug aus BGH, 23.09.2003 - 3 StR 294/03
    Im Falle mittelbarer Täterschaft bestimmt sich jedoch das Konkurrenzverhältnis mehrerer Gesetzesverletzungen für den Täter ausschließlich nach den seinen eigenen Tatbeitrag betreffenden individuellen Gegebenheiten (BGHSt 40, 218, 238; BGHR StGB § 52 Abs. 1 Handlung, dieselbe 26).
  • BGH, 23.06.1982 - 3 StR 197/82

    Keine Anordnung der Sicherungsverwahrung bei mehrmaliger Verurteilung zu einer

    Auszug aus BGH, 23.09.2003 - 3 StR 294/03
    Zwar haben sowohl das Landgericht Hannover in seinen Urteilen vom 16. März 2000 und vom 13. November 2001 als auch das Amtsgericht Neustadt in seinem Urteil vom 18. Januar 2001 gegen den Angeklagten jeweils eine Freiheitsstrafe von einem Jahr verhängt; nachdem diese Einzelstrafen aber - wenn auch erst im Wege nachträglicher Gesamtstrafenbildung nach § 55 StGB - in dieselbe Gesamtfreiheitsstrafe einbezogen worden sind, gelten sie gemäß § 66 Abs. 4 Satz 1 StGB als eine einzige Verurteilung (vgl. BGH StV 1982, 420).
  • BGH, 01.02.2023 - 4 StR 337/22

    Konkurrenzen (mittelbare Täterschaft: individuelle Gegebenheiten des eigenen

    Im Falle mittelbarer Täterschaft bestimmt sich jedoch das Konkurrenzverhältnis mehrerer Gesetzesverletzungen für den Täter ausschließlich nach den individuellen Gegebenheiten seines eigenen Tatbeitrags (vgl. BGH, Beschluss vom 30. März 2004 - 1 StR 99/04 Rn. 1; Beschluss vom 23. September 2003 - 3 StR 294/03 Rn. 8; Urteil vom 26. Juli 1994 - 5 StR 98/94, BGHSt 40, 218 Rn. 91).
  • BGH, 06.02.2007 - 4 StR 602/06

    Zäsurwirkung eines Berufungsurteils

    Entgegen der Auffassung der Strafkammer handelte es sich bei diesem Berufungsurteil nämlich um eine Sachentscheidung, da auch über die Strafhöhe entschieden worden ist (vgl. BGH NStZ-RR 2004, 9; Rissing-van Saan in LK 12. Aufl. § 55 Rdn. 6 und 7).
  • BGH, 09.06.2009 - 4 StR 461/08
    Diese Einzelstrafen gelten aber gemäß § 66 Abs. 4 StGB als eine einzige Verurteilung, weil die Einzelstrafen aus dem Urteil vom 16. September 1999 in die im Wege der nachträglichen Gesamtstrafenbildung nach § 55 StGB durch das Urteil vom 4. Dezember 2000 verhängte Gesamtfreiheitsstrafe einbezogen worden sind (vgl. BGH StV 1982, 420; BGH NStZ-RR 2004, 9, 10).
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