Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 18.11.2003

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 05.11.2003 - 3 Ws 981/03 (StVollz)   

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https://dejure.org/2003,6352
OLG Frankfurt, 05.11.2003 - 3 Ws 981/03 (StVollz) (https://dejure.org/2003,6352)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05.11.2003 - 3 Ws 981/03 (StVollz) (https://dejure.org/2003,6352)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05. November 2003 - 3 Ws 981/03 (StVollz) (https://dejure.org/2003,6352)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 11 Abs 2 StVollzG
    Strafvollzug: Anforderungen an die Versagung von Vollzugslockerungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang einer Beschlussentscheidung einer Strafvollstreckungskammer in Strafvollzugssachen; Umfang der Begründung einer Versagung von Vollzugslockerungen durch die Anstalt in Form der Vollzugsplanfortschreibung im Rahmen der gerichtlichen Nachprüfung

  • Wolters Kluwer

    (Strafvollzug: Anforderungen an die Versagung von Vollzugslockerungen)

  • Judicialis

    StVollzG § 11 II

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVollzG § 11 Abs. 2
    Zu den Voraussetzungen der Anwendbarkeit des § 11 Abs. 2 StVollzG bei Flucht- oder Missbrauchsgefahr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2004, 94
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Frankfurt, 11.03.1999 - 3 Ws 218/99
    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.11.2003 - 3 Ws 981/03
    Auf die Länge des Strafrestes (vgl. Senat, NStZ 1983, 93) und das Leugnen der Tat (vgl. Senat, Beschl. v. 11.3.1999 - 3 Ws 218/99 - mwN - jew. zu § 57 I StGB; OLG Saarbrücken, NJW 1999, 433) allein oder auf die Verknüpfung dieser beiden Umstände - wie hier in der Vollzugsplanfortschreibung vom 20.3.2003 maßgeblich geschehen - allein kann die Fluchtoder Missbrauchsgefahr nicht gestützt werden (vgl. auch Calliess/Müller-Dietz, § 11 Rn 18).
  • OLG Frankfurt, 08.09.1982 - 3 Ws 627/82
    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.11.2003 - 3 Ws 981/03
    Auf die Länge des Strafrestes (vgl. Senat, NStZ 1983, 93) und das Leugnen der Tat (vgl. Senat, Beschl. v. 11.3.1999 - 3 Ws 218/99 - mwN - jew. zu § 57 I StGB; OLG Saarbrücken, NJW 1999, 433) allein oder auf die Verknüpfung dieser beiden Umstände - wie hier in der Vollzugsplanfortschreibung vom 20.3.2003 maßgeblich geschehen - allein kann die Fluchtoder Missbrauchsgefahr nicht gestützt werden (vgl. auch Calliess/Müller-Dietz, § 11 Rn 18).
  • OLG Karlsruhe, 13.03.2007 - 1 Ws 183/06

    Zulässigkeit der Verweisung auf Schriftstücke in den Akten; Begriff der

    Die diesbezüglichen Ausführungen der Justizvollzugsanstalt lassen aber die gebotene umfassende Darstellung und Abwägung der in Betracht kommenden Gesichtspunkte des Einzelfalles vermissen (vgl. OLG Frankfurt NStZ-RR 2004, 94).
  • OLG Celle, 31.10.2008 - 1 Ws 538/08

    Existenz eines Anspruchs eines zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilten

    Auf das Leugnen der Tat allein kann die Flucht und Missbrauchsgefahr nicht gestützt werden (vgl. Senat vom 9. September 1999, 1 Ws 206/99, Leitsatz in NStZ 2000, 464. OLG Saarbrücken NJW 1999, 433. ZfStrVo 2005, 368 bei Bothe. OLG Frankfurt NStZ-RR 2004, 94).
  • OLG Frankfurt, 22.12.2003 - 3 Ws 1234/03

    Strafvollzug: Begründung der Versagung von Vollzugslockerungen

    In die Gesamtabwägung ist namentlich die Persönlichkeit des Gefangenen, die Art und Weise, sowie die Motive der Tat, das Nachtatverhalten, die Entwicklung des Gefangenen im Vollzug sowie die Bedingung, unter denen die Vollzugslockerung erfolgt, einzustellen (Senat, Beschluss vom 5.11.2003 - 3 Ws 981/03).
  • OLG Koblenz, 06.09.2004 - 1 Ws 265/04

    Strafvollzug: Versagung von Vollzugslockerungen wegen Flucht- oder

    Vorzunehmen ist vielmehr - vom hier nicht gegebenen Ausnahmefall einer eindeutigen Sachlage abgesehen - eine Gesamtabwägung aller für den Versagungsgrund relevanten Umstände des Einzelfalls (Calliess/Müller-Dietz, a.a.0.; OLG Frankfurt NStZ-RR 2004, 94).
  • LG Gießen, 30.04.2012 - 2 StVK-Vollz 1019/11

    Zur Mißbrauchsgefahr bei Ausführungen (§ 13 Abs. 2 HStVollzG) und zur Bedeutung

    Dazu gehört auch eine Schilderung der Persönlichkeit und der Entwicklung des Antragstellers, vor allem eine Schilderung der Entwicklung des Verhaltens des Antragstellers im bisherigen Vollzug (ständige Rechtsprechung des OLG Frankfurt, z. B. NStZ-RR 2004, 94) und der Entwicklung des Gefangenen seit der Erstellung bzw. der letzten Fortschreibung des Vollzugsplans.
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 18.11.2003 - 3 Ws 1192/03   

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https://dejure.org/2003,32297
OLG Frankfurt, 18.11.2003 - 3 Ws 1192/03 (https://dejure.org/2003,32297)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18.11.2003 - 3 Ws 1192/03 (https://dejure.org/2003,32297)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18. November 2003 - 3 Ws 1192/03 (https://dejure.org/2003,32297)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2004, 94
 
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Wird zitiert von ...

  • VGH Baden-Württemberg, 27.11.2018 - 1 S 2712/17

    Anspruch auf Weiterleitung der Petition an alle Mitglieder der zuständigen Stelle

    Denn mit den zuständigen Stellen und den Volksvertretungen stehen Petitionsadressaten mit Befassungs- und Abhilfekompetenzen umfassend zur Verfügung (i. Erg. ebenso: OLG Frankfurt a.M., Beschl. v. 18.11.2003 - 3 Ws 1192/03 - NStZ-RR 2004, 94, 95; Uerpmann-Wittzack, a.a.O. Rn. 22; Krings, in: Berliner Kommentar, GG, Art. 17 Rn. 57 [Stand: Dezember 2003]; Jarass, a.a.O. Rn. 6; Wolff, a.a.O. Rn. 5; Gnatzy, a.a.O. Rn. 11; Brenner, a.a.O. Rn. 52; wohl auch Bauer, in: Dreier, GG, Bd. I, 3. Aufl., Art. 17 Rn. 40 Fn. 152; bejahend hingegen: OLG Düsseldorf, Urt. v. 16.03.1983 - 15 U 243/82 - NVwZ 1983, 502; Pagenkopf, a.a.O. Rn. 10 [ohne Begründung]).
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