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   BVerfG, 23.01.2004 - 2 BvR 766/03   

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BVerfG, 23.01.2004 - 2 BvR 766/03 (https://dejure.org/2004,4011)
BVerfG, Entscheidung vom 23.01.2004 - 2 BvR 766/03 (https://dejure.org/2004,4011)
BVerfG, Entscheidung vom 23. Januar 2004 - 2 BvR 766/03 (https://dejure.org/2004,4011)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Eingriffsvoraussetzungen bei richterlichen Durchsuchungsanordnungen im Strafverfahren; Prüfungsumfang des Einzelrichters bei behördlichen Eingriffen; Maßstab der verfassungsgerichtlichen Nachprüfung strafprozessualer Zwangsmaßnahmen; Voraussetzung für das Vorliegen eines ...

  • Judicialis

    BVerfGG § 93b; ; BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93a Abs. 2; ; StPO § 152 Abs. 2; ; StPO § 160 Abs. 1

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2004, 143
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 24.10.1996 - 2 BvR 1851/94

    Mauerschützen

    Auszug aus BVerfG, 23.01.2004 - 2 BvR 766/03
    Eine ins Einzelne gehende Nachprüfung des von den Fachgerichten angenommenen Verdachts ist nicht Sache des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 95, 96 ).

    Ob in jeder Hinsicht eine zutreffende Gewichtung vorgenommen wurde oder ob eine andere Beurteilung näher gelegen hätte, unterfällt nicht seiner Entscheidung (vgl. BVerfGE 95, 96 ).

  • BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00

    Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus BVerfG, 23.01.2004 - 2 BvR 766/03
    Wird die Durchsuchung - meist ohne vorherige Anhörung des Betroffenen - angeordnet, so soll die Einschaltung des Richters auch dafür sorgen, dass die Interessen des Betroffenen angemessen berücksichtigt werden (vgl. BVerfGE 103, 142 ).
  • BVerfG, 09.11.2001 - 2 BvR 436/01

    Zu den Anforderungen an den Inhalt eines Durchsuchungsbeschlusses

    Auszug aus BVerfG, 23.01.2004 - 2 BvR 766/03
    Die allgemein gehaltene Beschlagnahmeanordnung des Amtsgerichts hatte nur die Bedeutung einer Richtlinie für die Durchsuchung (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 9. November 2001 - 2 BvR 436/01 -, NStZ 2002, S. 212 ).
  • BVerfG, 16.06.1981 - 1 BvR 1094/80

    Zwangsvollstreckung II

    Auszug aus BVerfG, 23.01.2004 - 2 BvR 766/03
    Dies setzt eine eigenverantwortliche Prüfung der Eingriffsvoraussetzungen voraus; die richterliche Durchsuchungsanordnung ist keine bloße Formsache (vgl. BVerfGE 57, 346 ).
  • BVerfG, 10.11.1981 - 2 BvR 1118/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an eine Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus BVerfG, 23.01.2004 - 2 BvR 766/03
    Der Anfangsverdacht als Eingriffsvoraussetzung im Sinne des § 94 Abs. 2 StPO muss eine Tatsachengrundlage haben, aus der sich die Möglichkeit der Tatbegehung durch den Beschuldigten ergibt, ohne dass es auf eine erhöhte Wahrscheinlichkeit ankommt; nur eine bloße Vermutung würde nicht ausreichen (vgl. BVerfGE 44, 353 ; 59, 95 ).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 23.01.2004 - 2 BvR 766/03
    Ein Eingreifen des Bundesverfassungsgerichts ist nur geboten, wenn die Auslegung und Anwendung der einfach-rechtlichen Bestimmungen über die prozessualen Voraussetzungen des Verdachts (§§ 152 Abs. 2, 160 Abs. 1 StPO) als Anlass für die strafprozessuale Zwangsmaßnahme und die strafrechtliche Bewertung der Verdachtsgründe objektiv willkürlich sind oder Fehler erkennen lassen, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung der Grundrechte des Beschwerdeführers beruhen (vgl. BVerfGE 18, 85 und stRspr).
  • BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvR 988/75

    Durchsuchung Drogenberatungsstelle

    Auszug aus BVerfG, 23.01.2004 - 2 BvR 766/03
    Der Anfangsverdacht als Eingriffsvoraussetzung im Sinne des § 94 Abs. 2 StPO muss eine Tatsachengrundlage haben, aus der sich die Möglichkeit der Tatbegehung durch den Beschuldigten ergibt, ohne dass es auf eine erhöhte Wahrscheinlichkeit ankommt; nur eine bloße Vermutung würde nicht ausreichen (vgl. BVerfGE 44, 353 ; 59, 95 ).
  • LG Berlin, 01.07.2021 - 525 KLs 10/21

    Krypto-Telefon EncroChat - Überwachung von über 30.000 Personen:

    Eine heimliche Telekommunikationsüberwachung zum Zweck der Strafverfolgung setzt nach §§ 100a, 100b StPO - wie jede andere strafprozessuale Zwangsmaßnahme auch (vgl. BVerfG, NStZ-RR 2004, 143) - den Verdacht einer Straftat voraus.
  • BVerfG, 09.07.2009 - 2 BvR 1119/05

    Durchsuchungsbeschluss (Unanwendbarkeit von § 284 StGB vor dem 28. März 2006;

    Es kann nur eingreifen, wenn die Auslegung und Anwendung der einfachrechtlichen Bestimmungen über die prozessualen Voraussetzungen des Verdachts (§ 152 Abs. 2, § 160 Abs. 1 StPO) als Anlass für die strafprozessuale Zwangsmaßnahme und die strafrechtliche Bewertung der Verdachtsgründe objektiv willkürlich sind oder Fehler erkennen lassen, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung der Grundrechte des Beschwerdeführers beruhen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 24. März 2003 - 2 BvR 180/03 -, NStZ 2004, S. 160; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Januar 2004 - 2 BvR 766/03 -, NStZ-RR 2004, S. 143 ).
  • BVerfG, 29.06.2009 - 2 BvR 1499/05

    Durchsuchungsbeschluss (Unanwendbarkeit von § 284 StGB vor dem 28. März 2006;

    Es kann nur eingreifen, wenn die Auslegung und Anwendung der einfachrechtlichen Bestimmungen über die prozessualen Voraussetzungen des Verdachts (§ 152 Abs. 2, § 160 Abs. 1 StPO) als Anlass für die strafprozessuale Zwangsmaßnahme und die strafrechtliche Bewertung der Verdachtsgründe objektiv willkürlich sind oder Fehler erkennen lassen, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung der Grundrechte des Beschwerdeführers beruhen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 24. März 2003 - 2 BvR 180/03 -, NStZ 2004, S. 160; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Januar 2004 - 2 BvR 766/03 -, NStZ-RR 2004, S. 143 ).
  • BVerfG, 29.06.2009 - 2 BvR 174/05

    Durchsuchungsbeschluss (Unanwendbarkeit von § 284 StGB vor dem 28. März 2006;

    Es kann nur eingreifen, wenn die Auslegung und Anwendung der einfachrechtlichen Bestimmungen über die prozessualen Voraussetzungen des Verdachts (§ 152 Abs. 2, § 160 Abs. 1 StPO) als Anlass für die strafprozessuale Zwangsmaßnahme und die strafrechtliche Bewertung der Verdachtsgründe objektiv willkürlich sind oder Fehler erkennen lassen, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung der Grundrechte des Beschwerdeführers beruhen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 24. März 2003 - 2 BvR 180/03 -, NStZ 2004, S. 160; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Januar 2004 - 2 BvR 766/03 -, NStZ-RR 2004, S. 143 ).
  • BVerfG, 15.04.2009 - 2 BvR 1496/05

    Durchsuchungsanordnung wegen des Verdachts der unerlaubten

    Es kann nur eingreifen, wenn die Auslegung und Anwendung der einfachrechtlichen Bestimmungen über die prozessualen Voraussetzungen des Verdachts (§ 152 Abs. 2, § 160 Abs. 1 StPO) als Anlass für die strafprozessuale Zwangsmaßnahme und die strafrechtliche Bewertung der Verdachtsgründe objektiv willkürlich sind oder Fehler erkennen lassen, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung der Grundrechte des Beschwerdeführers beruhen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 24. März 2003 - 2 BvR 180/03 -, NStZ 2004, S. 160; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Januar 2004 - 2 BvR 766/03 -, NStZ-RR 2004, S. 143 ).
  • BVerfG, 29.06.2009 - 2 BvR 2211/05

    Durchsuchungsbeschluss (Unanwendbarkeit von § 284 StGB vor dem 28. März 2006;

    Es kann nur eingreifen, wenn die Auslegung und Anwendung der einfachrechtlichen Bestimmungen über die prozessualen Voraussetzungen des Verdachts (§ 152 Abs. 2, § 160 Abs. 1 StPO) als Anlass für die strafprozessuale Zwangsmaßnahme und die strafrechtliche Bewertung der Verdachtsgründe objektiv willkürlich sind oder Fehler erkennen lassen, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung der Grundrechte des Beschwerdeführers beruhen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 24. März 2003 - 2 BvR 180/03 -, NStZ 2004, S. 160; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Januar 2004 - 2 BvR 766/03 -, NStZ-RR 2004, S. 143 ).
  • BVerfG, 29.06.2009 - 2 BvR 1498/05

    Durchsuchungsbeschluss (Unanwendbarkeit von § 284 StGB vor dem 28. März 2006;

    Es kann nur eingreifen, wenn die Auslegung und Anwendung der einfachrechtlichen Bestimmungen über die prozessualen Voraussetzungen des Verdachts (§ 152 Abs. 2, § 160 Abs. 1 StPO) als Anlass für die strafprozessuale Zwangsmaßnahme und die strafrechtliche Bewertung der Verdachtsgründe objektiv willkürlich sind oder Fehler erkennen lassen, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung der Grundrechte des Beschwerdeführers beruhen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 24. März 2003 - 2 BvR 180/03 -, NStZ 2004, S. 160; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Januar 2004 - 2 BvR 766/03 -, NStZ-RR 2004, S. 143 ).
  • LG Augsburg, 02.11.2020 - 10 Qs 1054/20

    Wird für gemeinnützigen Verein Corona-Soforthilfe beantragt, die für gewerbliche

    Hierfür müssen zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen (vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 23.01.2004, 2 BvR 766/03, NStZ-RR 2004, 143).
  • OVG Sachsen, 07.02.2019 - 6 E 1/19

    Justizvollzugsbeamter; Beschlagnahmeanordnung; Durchsuchungsanordnung;

    6 Mit dem Erfordernis des dringenden Tatverdachts stellt § 27 Abs. 1 Satz 2 SächsDG sodann deutlich strengere Anforderungen an Beschlagnahme- und Durchsuchungsanordnungen als § 17 Abs. 1 Satz 1 und § 19 Abs. 1 SächsDG an die Einleitung oder Ausdehnung des Disziplinarverfahrens oder auch als das Strafprozessrecht an Beschlagnahme- und Durchsuchungsanordnungen, wo jeweils ein Anfangsverdacht, d. h. die auf Tatsachen (nicht nur Vermutungen) gestützte Möglichkeit der Tatbegehung genügt (vgl. zu den §§ 17, 27 BDG: Weiß, a. a. O., M § 17 Rn. 37, § 27 Rn. 22; zur StPO: BVerfG, Beschl. v. 23. Januar 2004 - 2 BvR 766/03 -, juris Rn. 3 f.).
  • LG Koblenz, 25.05.2021 - 10 Qs 30/21

    Durchsuchung, Beschlagnahme, Steuerakten, Beschlagnahmeverbot, Verwertungsverbot

    Der Anfangsverdacht, der noch keine genaue Tatkonkretisierung erfordert, muss eine Tatsachengrundlage haben, aus der sich die Möglichkeit einer Tatbegehung ergibt, ohne dass es auf eine erhöhte Wahrscheinlichkeit ankommt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23.01.2004, Az.: 2 BvR 766/03, NStZ-RR 2004, 143).
  • LG Münster, 10.09.2012 - 12 Qs 35/12
  • VG Bayreuth, 08.11.2022 - B 1 K 21.734

    Sicherstellung Pkw, Schutz privater Rechte, Suche nach Vermisstem, ungeklärter

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