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   BGH, 02.03.2004 - 1 StR 574/03   

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BGH, 02.03.2004 - 1 StR 574/03 (https://dejure.org/2004,3698)
BGH, Entscheidung vom 02.03.2004 - 1 StR 574/03 (https://dejure.org/2004,3698)
BGH, Entscheidung vom 02. März 2004 - 1 StR 574/03 (https://dejure.org/2004,3698)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 Abs. 1 S. 1 EMRK; § 24 Abs. 2 StPO; § 338 Nr. 3 StPO
    Ablehnungsgesuch wegen Besorgnis der Befangenheit (Misstrauen hinsichtlich der Unparteilichkeit; Unmutsaufwallung und gehäuftes Auftreten verfehlter Formulierungen; individuelle Ansprache; Vorwurf des Leugnens; ausnahmsweise Einbeziehung präkludierter Umstände: ...

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Ablehnungsgesuch des Angeklagten wegen Besorgnis der Befangenheit gegen den Vorsitzenden der Strafkammer; Reversibler Verfahrensfehler durch unrechtmäßige Zurückweisung eines Befangenheitsantrags; Präklusion durch unterlassene unverzügliche Rüge der Befangenheit; ...

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2004, 208
  • StV 2004, 356
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 12.12.1962 - 2 StR 495/62

    Voraussetzungen des Vorliegens eines unbedingten Revisionsgrundes im Sinne von §

    Auszug aus BGH, 02.03.2004 - 1 StR 574/03
    Der Senat legt der Beurteilung der Äußerungen des abgelehnten Vorsitzenden - die nach Beschwerdegrundsätzen zu erfolgen hat (BGHSt 18, 200) - denjenigen Sachverhalt zugrunde, den die Revision vorgetragen hat und der schon im Ablehnungsantrag dargestellt worden war.
  • BGH, 18.11.2003 - 1 StR 481/03

    Entpflichtung des Pflichtverteidigers (objektiv erschüttertes

    Auszug aus BGH, 02.03.2004 - 1 StR 574/03
    Dabei ist der Sachverhalt auch unter Berücksichtigung der Dienstlichen Erklärung des abgelehnten Richters zu beurteilen; zunächst berechtigt erscheinendes Mißtrauen ist danach möglicherweise zu überwinden (vgl. BGHSt 4, 264, 269, 270; BGH wistra 2002, 267 m.w.N.; BGH, Beschl. vom 18. November 2003 - 1 StR 481/03).
  • BGH, 12.03.2002 - 1 StR 557/01

    Befangenheit eines Schöffen (Ablehnungsantrag; Presseberichte über angebliche

    Auszug aus BGH, 02.03.2004 - 1 StR 574/03
    Dabei ist der Sachverhalt auch unter Berücksichtigung der Dienstlichen Erklärung des abgelehnten Richters zu beurteilen; zunächst berechtigt erscheinendes Mißtrauen ist danach möglicherweise zu überwinden (vgl. BGHSt 4, 264, 269, 270; BGH wistra 2002, 267 m.w.N.; BGH, Beschl. vom 18. November 2003 - 1 StR 481/03).
  • BGH, 22.06.1994 - 3 StR 72/94

    Verwerfung der Revision - Einleitung eines ehrengerichtlichen Verfahrens gegen

    Auszug aus BGH, 02.03.2004 - 1 StR 574/03
    Ihnen kommt jedoch deshalb noch Bedeutung zu, weil dieses frühere, am Folgetag präkludierte Geschehen dem weiteren, grundsätzlich berechtigten Ablehnungsgrund ein erhöhtes Gewicht verleiht (vgl. dazu BGHR StPO § 24 Abs. 2 Vorsitzender 4).
  • BGH, 09.07.1953 - 5 StR 282/53

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit - Mitteilung der dem

    Auszug aus BGH, 02.03.2004 - 1 StR 574/03
    Dabei ist der Sachverhalt auch unter Berücksichtigung der Dienstlichen Erklärung des abgelehnten Richters zu beurteilen; zunächst berechtigt erscheinendes Mißtrauen ist danach möglicherweise zu überwinden (vgl. BGHSt 4, 264, 269, 270; BGH wistra 2002, 267 m.w.N.; BGH, Beschl. vom 18. November 2003 - 1 StR 481/03).
  • BGH, 17.06.2015 - 2 StR 228/14

    Ablehnung eines Richters wegen des Verdachts der Befangenheit (Voraussetzungen;

    Misstrauen gegen die Unparteilichkeit eines Richters ist dann gerechtfertigt, wenn der Ablehnende bei verständiger Würdigung des ihm bekannten Sachverhalts Grund zu der Annahme hat, der Richter nehme ihm gegenüber eine Haltung ein, die dessen Unparteilichkeit und Unvoreingenommenheit störend beeinflussen kann (vgl. BGH, Urteil vom 2. März 2004 - 1 StR 574/03, BGHR StPO § 24 Abs. 2 Befangenheit 14; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 58. Aufl., § 24 Rn. 6 und 8 mwN).
  • BGH, 28.02.2018 - 2 StR 234/16

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit (Vorbefassung des

    Dies ist nicht aus der Perspektive des abgelehnten Richters zu bewerten, sondern aus der Sicht eines besonnenen Angeklagten (vgl. BGH, Urteil vom 2. März 2004 - 1 StR 574/03, NStZ-RR 2004, 208, 209).
  • BGH, 23.09.2015 - 2 StR 434/14

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit (Voraussetzungen;

    Misstrauen im Hinblick auf die Unparteilichkeit eines Richters ist dann gerechtfertigt, wenn der Ablehnende bei verständiger Würdigung des ihm bekannten Sachverhalts Grund zu der Annahme hat, der Richter nehme ihm gegenüber eine Haltung ein, die dessen Unparteilichkeit und Unvoreingenommenheit störend beeinflussen kann (vgl. BGH, Urteil vom 2. März 2004 - 1 StR 574/03, BGHR StPO § 24 Abs. 2 Befangenheit 14; BGH, Beschluss vom 8. Mai 2014 - 1 StR 726/13, NJW 2014, 2372, 2373; Senat, Urteil vom 17. Juni 2015 - 2 StR 228/14, NJW 2015, 2986, jeweils mwN).
  • BGH, 06.03.2018 - 3 StR 559/17

    Ablehnung eines Schöffen wegen Besorgnis der Befangenheit (Sicht eines

    Zwar mag es unter Umständen aus der Sicht eines vernünftigen Angeklagten hinnehmbar sein, wenn ein Richter ihm in nachdrücklicher Form Vorhalte macht, sich in nach Sachlage noch verständlichen Unmutsäußerungen ergeht ("Unmutsaufwallungen') oder auf das nach dem gegebenen Sachstand zu erwartende Verfahrensergebnis hinweist (vgl. BGH, Urteil vom 2. März 2004 - 1 StR 574/03, NStZ-RR 2004, 208, 209).
  • OLG Oldenburg, 30.10.2020 - 1 Ws 362/20

    Ablehnung eines Vorsitzenden Richters wegen Besorgnis der Befangenheit;

    Anders wäre dies nur dann zu beurteilen, wenn diese Überzeugungsbildung bereits die endgültige Festlegung auf ein bestimmtes Beweisergebnis (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13.05.2009 - 2 BvR 247/09, juris Rn. 12; BGH, Urteil vom 09.12.1983 - 2 StR 452/83, NJW 1984, 1907 ; Urteil vom 15.05.1997 - 1 StR 233/96, NJW 1997, 3034 ; Beschluss vom 09.03.2000 - 4 StR 513/09, juris Rn. 7; Urteil vom 02.03.2004 - 1 StR 574/03, NStZ-RR 2004, 208 ) etwa dergestalt beinhaltet hätte, dass die Angeschuldigte DD um die Morde des Pflegers FF gewusst und ihm gleichwohl ein gutes Arbeitszeugnis erstellt habe, um ihn "wegzuloben".

    Diese Äußerung stellt auch nicht eine - die Besorgnis der Befangenheit regelmäßig nicht auslösende - spontane Reaktion auf das Verhalten eines Verfahrensbeteiligten dar (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13.05.2009 - 2 BvR 247/09, juris Rn. 12; BGH, Urteil vom 02.03.2004 - 1 StR 574/03, NStZ-RR 2004, 208 ; Beschluss vom 21.12.2011 - 4 StR 404/11, NStZ 2012, 570; Urteil vom 18.10.2012 - 3 StR 208/12, juris Rn. 13; Beschluss vom 06.03.2018 - 3 StR 559/17, NJW 2018, 2578 ).

    Zum anderen bleibt es einem Richter unbenommen, situationsangemessen und auf das Naturell des jeweiligen Verfahrensbeteiligten eingehend, entsprechende Erklärungen mit Nachdruck und in klarer, sicher verständlicher Sprache zu formulieren, wobei er im Sinne einer "individuelle Ansprache" auch Worte wählen darf, mit denen ein gewisser Unmut verbunden ist (vgl. BGH, Urteil vom 02.03.2004 - 1 StR 574/03, NStZ-RR 2004, 208 ).

    Das Verhalten eines Vorsitzenden im Umgang mit einem Angeklagten lässt nur dann auf die Voreingenommenheit eines Richters schließen, wenn dieser etwa den Angeklagten vor dem Hintergrund einer unsicheren Beweislage geradezu drängt, zur Sache auszusagen oder ein Geständnis abzulegen (vgl. BGH, Urteil vom 02.03.2004 - 1 StR 574/03, NStZ-RR 2004, 208 ; Beschluss vom 15.05.2007 - 3 StR 132/07, NStZ 2007, 711 ).

    So ergibt sich nicht zuletzt aus der - entgegen der Auffassung des Angeschuldigten BB sehr wohl zu berücksichtigenden (vgl. BGH, Urteil vom 02.03.2004 - 1 StR 574/03, NStZ-RR 2004, 208 ; Beschluss vom 04.03.2009 - 1 StR 27/09, NStZ 2009, 701 Tz. 5; Urteil vom 18.10.2012 - 3 StR 208/12, juris Rn. 19, insoweit in NStZ-RR 2013, 168 nicht abgedruckt; Urteil vom 28.02.2018 - 2 StR 234/16, NStZ-RR 2018, 186 ; Urteil vom 15.05.2018 - 1 StR 159/17, juris Rn. 66) - dienstlichen Stellungnahme des Vorsitzenden Richters am Landgericht (...) durchaus einen nachvollziehbaren Grund für diese Vorgehensweise, welcher einem möglichen Misstrauen die Grundlage zu entziehen geeignet ist: Der Vorsitzende hat in der Exhumierung der Betroffenen nicht nur einen "Eingriff in die Totenruhe" gesehen, sondern mit diesem Eingriff gedanklich auch eine "erhebliche emotionale Belastung" der Angehörigen der Verstorbenen verbunden.

  • BGH, 25.10.2023 - 2 StR 195/23

    Mitwirkung einer wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnten Schöffin;

    Nicht erheblich ist, ob der abgelehnte Richter tatsächlich befangen ist oder nicht (vgl. BGH, Urteil vom 2. März 2004 - 1 StR 574/03, NStZ-RR 2004, 208, 209).
  • BGH, 09.08.2006 - 1 StR 50/06

    Verurteilung wegen Schmiergeldzahlungen im Zusammenhang mit dem Bau der

    Zunächst berechtigt erscheinendes Misstrauen ist nach umfassender Information über den zugrunde liegenden Vorgang möglicherweise gegenstandslos (vgl. BGHSt 4, 264, 269 f.; BGH wistra 2002, 267; NStZ-RR 2004, 208 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 14.11.2023 - 4 StR 239/23

    Verwerfung der Ablehnungsgesuche

    Maßstab für die Beurteilung dieser Voraussetzungen sind dabei der Standpunkt eines besonnenen Angeklagten und die Vorstellungen, die er sich bei der ihm zumutbaren ruhigen Prüfung der Sachlage machen kann (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Februar 2018 - 2 StR 234/16, juris Rn. 24; Urteil vom 2. März 2004 - 1 StR 574/03, NStZ-RR 2004, 208, 209; Beschluss vom 8. März 1995 - 5 StR 434/94, BGHSt 41, 69, 71).
  • BGH, 21.12.2011 - 4 StR 404/11

    Sexuelle Nötigung (Ausnutzung einer schutzlosen Lage; Furcht vor der Verlegung in

    Allerdings sind auch Unmutsäußerungen von Mitgliedern des erkennenden Gerichts als Reaktion auf das Verhalten anderer Verfahrensbeteiligter Grenzen gesetzt, die - je nach den Umständen des Einzelfalles - dann überschritten sein können, wenn sie in der Form überzogen sind oder in der Sache - immer bei der gebotenen verständigen Würdigung aus Sicht des Angeklagten - bei diesem die Befürchtung von Voreingenommenheit aufkommen lassen können (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 4. März 1993 - 1 StR 895/92, BGHR StPO § 24 Abs. 2 Befangenheit 8; Urteil vom 2. März 2004 - 1 StR 574/03, BGHR StPO § 24 Abs. 2 Befangenheit 14).
  • BayObLG, 09.04.2020 - 205 StRR 1779/19

    Richter müssen Vorgänge in Der Hauptverhandlung regungslos verfolgen

    Dies gilt insbesondere dann, wenn sich die Äußerungen des Richters in den verschiedenen Abschnitten der Beweisaufnahme summierten, so dass auch eine Bewertung unter dem Gesichtspunkt verständlicher Unmutsaufwallung nicht in Betracht kommt (vgl. BGH NStZ-RR 2004, 208, Orientierungssatz 5 und Rn. 22 bei juris).

    Sie darf dabei auch in "nachdrücklicher Form" gehalten sein (vgl. z.B. BGH NStZ 2018, 610, Rn. 13 bei juris) bzw. Worte verwenden, mit denen der jeweilige Adressat im Sinn einer "individuellen Ansprache" wirksam erreicht wird (BGH NStZ-RR 2004, 208, Rn. 20 bei juris).

  • BVerfG, 13.05.2009 - 2 BvR 247/09

    Versagung der Strafmilderung nach § 106 JGG (Beachtung des

  • BGH, 12.09.2007 - 1 StR 407/07

    Gerügte Behinderung der Verteidigung bei der Auseinandersetzung mit einem

  • OLG Brandenburg, 03.01.2019 - 1 Ws 203/18

    Aufhebung des Haftbefehls bei unverhältnismäßig langer Untersuchungshaft

  • BGH, 02.04.2020 - 1 StR 90/20

    Ablehnung eines Richters wegen Befangenheit (Mitteilung einer Voreingenommenheit

  • BGH, 08.12.2005 - 4 StR 198/05

    Recht auf ein faires Verfahren (Verfahrensabsprachen: ausgeschlossener Gegenstand

  • BGH, 22.09.2008 - 1 StR 323/08

    Beihilfe zu mehreren Taten der Steuerhinterziehung durch jeweils selbständige

  • BGH, 10.01.2018 - 2 StR 76/17

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit (Misstrauen in die

  • LG Kassel, 12.04.2021 - 3 KLs 7740 Js 216449/17

    Unsachliche Diskussion des Strafkammervorsitzenden mit der Strafverteidigerin -

  • AnwG Köln, 09.04.2014 - 10 EV 113/12

    Ablehnung eines Richters bei einem kritischen Hinterfragen der Argumentation des

  • BGH, 15.05.2007 - 3 StR 132/07

    Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit (Drängen zum Geständnis bei

  • OLG Karlsruhe, 28.07.2005 - 2 Ss 83/05

    Strafverfahren: Besorgnis der Befangenheit des erkennenden Richters bei objektiv

  • OLG Brandenbrug, 03.01.2019 - 2 Ws 203/18

    Beschleunigung, Urteilserlass, vermeidbare Verfahrensverzögerungen

  • OLG Brandenburg, 03.01.2019 - 2 Ws 203/18

    Beschleunigung, Urteilserlass, vermeidbare Verfahrensverzögerungen

  • LG Nürnberg-Fürth, 04.05.2020 - 11 Ns 951 Js 162580/19

    Begründete Selbstanzeige bei zeitgleichem Verstoß gegen die Wartepflicht für

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