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   KG, 23.03.2004 - 5 Ws 100/04   

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https://dejure.org/2004,11792
KG, 23.03.2004 - 5 Ws 100/04 (https://dejure.org/2004,11792)
KG, Entscheidung vom 23.03.2004 - 5 Ws 100/04 (https://dejure.org/2004,11792)
KG, Entscheidung vom 23. März 2004 - 5 Ws 100/04 (https://dejure.org/2004,11792)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bewertung eines Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist; Bestreiten der Identität einer Person mit einem Verurteilten; Anforderungen an die Verkündung eines Urteils; Berichtigung eines Strafurteils bei Vorliegen eines ...

  • Judicialis

    StPO § 35 Abs. 2 Satz 1; ; StPO § 37 Abs. 1; ; StPO § 458 Abs. 1 Alt. 3; ; ZPO § 189; ; ZPO § 319

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gefährliche Körperverletzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2004, 240
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 30.11.1954 - 5 StR 280/54
    Auszug aus KG, 23.03.2004 - 5 Ws 100/04
    Die Berichtigung eines Strafurteils ist in der Strafprozeßordnung nicht geregelt, sie wird jedoch in Anlehnung an § 319 ZPO allgemein für zulässig erachtet, wenn ein offensichtliches Verkündungsversehen vorliegt (vgl. BGHSt 7, 75).
  • OLG Köln, 16.03.1983 - 2 Ws 176/83
    Auszug aus KG, 23.03.2004 - 5 Ws 100/04
    Die Rechtswirksamkeit eines Strafurteils ist daher nicht berührt, wenn der richtige Angeklagte unter falschem Namen an der Hauptverhandlung teilgenommen hat (vgl. BGH NStZ-RR 1999, 9 und 1990, 290, 291; OLG Düsseldorf, NStZ 1994, 355; OLG Köln, MDR 1983, 865; Beulke in Löwe/Rosenberg, StPO 25. Aufl., § 155 Rdn. 5 und 10; Schoreit in KK-StPO, 5. Aufl., § 155 Rdn. 7).
  • OLG Düsseldorf, 07.02.1994 - 1 Ws 87/94

    Änderung einer Entscheidung; Besetzung des Gerichts; Berichtigung eines Urteils;

    Auszug aus KG, 23.03.2004 - 5 Ws 100/04
    Die Rechtswirksamkeit eines Strafurteils ist daher nicht berührt, wenn der richtige Angeklagte unter falschem Namen an der Hauptverhandlung teilgenommen hat (vgl. BGH NStZ-RR 1999, 9 und 1990, 290, 291; OLG Düsseldorf, NStZ 1994, 355; OLG Köln, MDR 1983, 865; Beulke in Löwe/Rosenberg, StPO 25. Aufl., § 155 Rdn. 5 und 10; Schoreit in KK-StPO, 5. Aufl., § 155 Rdn. 7).
  • BayObLG, 14.08.1998 - 2St RR 143/98

    Proportionalität von Angriffs- und Verteidigungsmittel bei Alkoholisierung des

    Auszug aus KG, 23.03.2004 - 5 Ws 100/04
    Die Rechtswirksamkeit eines Strafurteils ist daher nicht berührt, wenn der richtige Angeklagte unter falschem Namen an der Hauptverhandlung teilgenommen hat (vgl. BGH NStZ-RR 1999, 9 und 1990, 290, 291; OLG Düsseldorf, NStZ 1994, 355; OLG Köln, MDR 1983, 865; Beulke in Löwe/Rosenberg, StPO 25. Aufl., § 155 Rdn. 5 und 10; Schoreit in KK-StPO, 5. Aufl., § 155 Rdn. 7).
  • BVerfG, 10.09.2010 - 2 BvR 2242/09

    Angebliche Falschbezeichnung des Verurteilten; Urteilsberichtigung (Rubrum;

    Der hiergegen gerichteten sofortigen Beschwerde, mit welcher der Beschwerdeführer gleichzeitig "die Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 359 Abs. 5 StPO" beantragte, gab das Kammergericht mit Beschluss vom 23. März 2004 (5 Ws 100/04, NStZ-RR 2004, S. 240 ff.) statt.
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