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   OLG Frankfurt, 09.03.2004 - 2 Ss 237/03   

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OLG Frankfurt, 09.03.2004 - 2 Ss 237/03 (https://dejure.org/2004,7847)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09.03.2004 - 2 Ss 237/03 (https://dejure.org/2004,7847)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09. März 2004 - 2 Ss 237/03 (https://dejure.org/2004,7847)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 14 GG, Art 80 Abs 1 S 2 GG, Art 80 Abs 1 S 3 GG, Art 103 Abs 2 GG, Art 104 Abs 1 S 1 GG
    Steuerhinterziehung durch Verstoß gegen die Milchgarantiemengenverordnung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Steuerhinterziehung durch Verstoß gegen die Milchgarantiemengenverordnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Bestimmtheit eines strafrechtlichen Tatbestandes; Umfang des Zitiergebots in Art. 80 Abs. 1 S. 2 GG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2004, 275
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (30)

  • BVerfG, 06.05.1987 - 2 BvL 11/85

    Verwaltungsakzessorietät im Umweltstrafrecht

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.03.2004 - 2 Ss 237/03
    Blankettgesetze genügen dem in Art. 103 Abs. 2 GG verankerten Bestimmtheitsgrundsatz, wenn sich die möglichen Fälle der Strafbarkeit aufgrund eines Gesetzes, auf das Bezug genommen wird, voraussehen lassen (BVerfGE 14 245 (252); 75, 329 (342); st. Rspr.).

    Die Voraussetzungen der Strafbarkeit sowie Art und Maß der Strafe müssen entweder im Blankettstrafgesetz selbst oder in einer anderen gesetzlichen Vorschrift, auf die das Blankettstrafgesetz Bezug nimmt, hinreichend deutlich umschrieben werden (BVerfGE 75, 329 (342); BVerfG, NStZ 1991, 45 ff).

    Das BVerfG hat in seinen Entscheidungen zu § 21 StVG und zu § 327 Abs. 2 StGB dargelegt, dass dynamische Bezugnahmen bei Blankettgesetzen nicht unzulässig sind (BVerfGE 14, 245 (252 ff); BVerfGE 75, 329, (345 ff)).

    Denn wenn wechselnde und mannigfaltige Einzelregelungen erforderlich werden können, ist es dem Verordnungsgeber überlassen gewisse Spezialisierungen zu treffen (BVerfGE 14 245 (251); 75, 329 (342)).

    Eine detaillierte Regelung dieser sehr spezifischen Fragen direkt im MOG würde dieses Gesetz starr und kasuistisch machen und die notwendige Anpassung an die ständigem Wandel unterworfene Milchmarktwirtschaft erschweren (vgl. BVerfGE 75, 329 (345)).

  • BVerfG, 25.07.1962 - 2 BvL 4/62

    Blankettstrafgesetz

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.03.2004 - 2 Ss 237/03
    Blankettgesetze ersetzen die Beschreibung des Straftatbestandes (ganz oder teilweise) durch die Verweisung auf eine Ergänzung im gleichen oder in anderen - auch künftigen - Gesetzen oder Rechtsverordnungen, die nicht notwendig von derselben rechtssetzenden Instanz erlassen werden müssen (BVerfGE 14, 245, (252).

    Blankettgesetze genügen dem in Art. 103 Abs. 2 GG verankerten Bestimmtheitsgrundsatz, wenn sich die möglichen Fälle der Strafbarkeit aufgrund eines Gesetzes, auf das Bezug genommen wird, voraussehen lassen (BVerfGE 14 245 (252); 75, 329 (342); st. Rspr.).

    Dass sich die Fälle der Strafbarkeit nicht sogleich aus der AO alleine ergeben, macht das Blankettgesetz ebensowenig ungültig wie andere Gesetze, deren Unklarheiten erst durch die Rechtsprechung oder weitere Gesetzgebung behoben werden müssen (vgl. BVerfGE 14 245 (253)).

    Das BVerfG hat in seinen Entscheidungen zu § 21 StVG und zu § 327 Abs. 2 StGB dargelegt, dass dynamische Bezugnahmen bei Blankettgesetzen nicht unzulässig sind (BVerfGE 14, 245 (252 ff); BVerfGE 75, 329, (345 ff)).

    Denn wenn wechselnde und mannigfaltige Einzelregelungen erforderlich werden können, ist es dem Verordnungsgeber überlassen gewisse Spezialisierungen zu treffen (BVerfGE 14 245 (251); 75, 329 (342)).

  • BFH, 25.09.2003 - VII B 309/02

    Ausschluss der Saldierung auf Molkereiebene zwischen Erzeugern aus den alten und

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.03.2004 - 2 Ss 237/03
    Aufgrund höchstrichterlicher Rechtsprechung ist geklärt, dass in einer Rechtsverordnung lediglich das zugrunde liegende einzelstaatliche förmliche Parlamentsgesetz, nicht jedoch auch eine gemeinschaftsrechtliche Rechtsgrundlage anzugeben ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. März 2003 - 3 C 10.02, zur Veröffentlichung in BVerwGE bestimmt; BFH, Beschluss vom 25.9.2003 - VII B 309/02).

    Auch das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) ist hinsichtlich des Bescheinigungsverfahrens wiederholt davon ausgegangen, dass § 8 Abs. 1 Nr. 1 MOG 1972 eine hinreichende gesetzliche Ermächtigung ist (vgl. Urteile vom 24.3.1988 3- C 41.87; BVerwGE 79, 171 (174); 3 C 48.86; BVerwGE 79, 192 (193); BFH; Beschluss vom 25.9.2003 - VII B 309/02).

    Denn die maßgeblichen Tatbestandsmerkmale beider Regelungen entsprechen sich (vgl. BFH-Beschlüsse vom 4.5.1999 - IX B 38/99, BFHE 188, 395 (396), BStBl II 1999, 587; vom 13.12.2000 - IX B 109/00, BFH/NV 2001, 599 (600); BFH, Beschluss vom 25.9.2003 - VII B 309/02).

    Der Gesetzgeber ist zudem befugt, mit einer Verweisung auf Gemeinschaftsrecht Inhalt, Zweck und Ausmaß einer gesetzlichen Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen näher zu bestimmen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 13.10.1970 - 2 BvR 618/68; BVerfGE 29, 198 (210); vom 28.2.1973 - 2 BvL 19/70; BVerfGE 34, 348 (366); BFH, Beschluss vom 25.9.2003 - VII B 309/02).

    Der Auffassung von Thiele (Das Recht der Gemeinsamen Agrarpolitik der EG, 1997, S. 110), die §§ 8 Abs. 1 Satz 1, 12 Abs. 2 Satz 1 MOG seien wegen fehlender hinreichender Bestimmtheit des in Bezug genommenen Gemeinschaftsrechts verfassungswidrig, hat sich der BFH nicht angeschlossen (BFH, Beschluss vom 25.9.2003 - VII B 309/02).

    Denn selbst wenn dies der Fall sein sollte, könnte dies nicht die Rechtswidrigkeit der, auf einer rechtsstaatlich ausreichenden Grundlage beruhenden Abgabenerhebung im Falle des Angeklagten zur Folge haben, welcher von diesen eben erwähnten Regelungen nicht betroffen ist (vgl. BFH, Beschluss vom 25.9.2003 - VII B 309/02).

  • BFH, 26.11.1998 - VII S 21/98

    PKH; Rechtmäßigkeit der Milch-Garantiemengen-Abgabe

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.03.2004 - 2 Ss 237/03
    Das ergibt sich schon daraus, dass der gemeinschaftliche Gesetzgeber einen weiten Gestaltungsspielraum besitzt und die Erforderlichkeit seiner wirtschaftslenkenden Maßnahmen - wie die Höhe der Milchabgabe, aber auch der gemeinschaftlichen sowie der einzelnen nationalen Garantiemengen - in erster Linie in politischer Verantwortung zu beurteilen hat, was einer gerichtlichen Kontrolle Granzen setzt (vgl. Urteile des EuGH in EuGHE 1992, I-2062; EuGHE 1990, I-435; BFH, Beschluss vom 26.11.1998 - VII S 21/98, NV 1999, 532 (533)).

    Insbesondere sind die Gründe nicht überzeugend, die offenbar dagegen geltend gemacht werden sollen, dass die Regelungen über die Festsetzung der einzelbetrieblichen Referenzmengen ergänzt werden von nationalen Gesamtgarantiemengen, innerhalb derer Überlieferungen einzelner Betriebe mit nicht ausgeschöpften Quoten anderer Betriebe saldiert werden können (vgl. Art. 2 Abs. 1 und 2 der Verordnung Nr. 3950/92, vgl. BFH, Beschluss vom 26.11.1998 - VII S 21/98, NV 1999, 532 (533)).

    Denn da sich die Landwirte in den neuen Ländern nicht in vergleichbarer Lage wie die Landwirte in den alten Bundesländern befinden, ist es gerechtfertigt, den Landwirten in den neuen Bundesländern Milchquoten nach besonderen Grundsätzen zuzuteilen (vgl. u.a. EuGH, Urteil vom 21.2.1990 Rs C-267/88 bis C-285/88; EuGHE 1990, I-435), wie dies bei den einschlägigen Regelungen der EG-VO 3950/92 geschehen ist (BFH, Beschluss vom 26.11.1998 - VII S 21/98, NV 1999, 532 (533); Urteil vom 19.3.1988 - VII R 73/97; BFHE 186, 179).

  • BGH, 27.01.1966 - KRB 2/65

    Verbotsirrtum bei (Kartell-) Ordnungswidrigkeiten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.03.2004 - 2 Ss 237/03
    Die in der häufig erst durch die Rechtsprechung möglichen Klärung liegende Bestimmtheit schrumpft in diesem Bereich zwangsläufig zur Bestimmbarkeit, Voraussehbarkeit wandelt sich zur Informationsmöglichkeit, und das Kriterium des vermeidbaren Verbotsirrtums wird im Nebenstrafrecht dazu, sich nicht hinreichend erkundigt zu haben (vgl. BGHSt 21, 18 ff; vgl. Bonner Kommentar, a.a.O., Art. 103 Abs. 2 Rdnr. 32).

    Davon ist das Landgericht in zutreffender Weise ausgegangen, soweit es ausführt, dass der Angeklagte durch die Regelungen nicht in seinem privaten, sondern in seinem beruflichen Umfeld betroffen sei und ihn insoweit eine erhöhte Informationspflicht treffe (vgl. BGHSt 21, 18 ff).

  • BVerfG, 08.05.1974 - 2 BvR 636/72

    Verfassungsmäßigkeit der Strafbarkeit von Steuerverkürzung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.03.2004 - 2 Ss 237/03
    Bei § 370 AO handelt es sich um ein Blankettgesetz (BVerfGE 37, 201, (208 f)).

    Die Vorschrift bestimmt, dass sich derjenige strafbar macht, der den Finanzbehörden über steuerlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben macht und dadurch Steuern verkürzt (zu § 392 Abs. 1 Satz 1 AO a.F. vgl. BVerfGE 37, 201 (206)) Auch werden in § 370 Abs. 1 und Abs. 3 AO die angedrohten Strafen genannt.

  • EuGH, 21.02.1990 - 267/88

    Wuidart u.a. / Laiterie coopérative eupenoise u.a.

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.03.2004 - 2 Ss 237/03
    Das ergibt sich schon daraus, dass der gemeinschaftliche Gesetzgeber einen weiten Gestaltungsspielraum besitzt und die Erforderlichkeit seiner wirtschaftslenkenden Maßnahmen - wie die Höhe der Milchabgabe, aber auch der gemeinschaftlichen sowie der einzelnen nationalen Garantiemengen - in erster Linie in politischer Verantwortung zu beurteilen hat, was einer gerichtlichen Kontrolle Granzen setzt (vgl. Urteile des EuGH in EuGHE 1992, I-2062; EuGHE 1990, I-435; BFH, Beschluss vom 26.11.1998 - VII S 21/98, NV 1999, 532 (533)).

    Denn da sich die Landwirte in den neuen Ländern nicht in vergleichbarer Lage wie die Landwirte in den alten Bundesländern befinden, ist es gerechtfertigt, den Landwirten in den neuen Bundesländern Milchquoten nach besonderen Grundsätzen zuzuteilen (vgl. u.a. EuGH, Urteil vom 21.2.1990 Rs C-267/88 bis C-285/88; EuGHE 1990, I-435), wie dies bei den einschlägigen Regelungen der EG-VO 3950/92 geschehen ist (BFH, Beschluss vom 26.11.1998 - VII S 21/98, NV 1999, 532 (533); Urteil vom 19.3.1988 - VII R 73/97; BFHE 186, 179).

  • BFH, 17.12.1985 - VII B 116/85
    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.03.2004 - 2 Ss 237/03
    Der BFH hat entschieden, dass § 8 Abs. 1 Nr. 1 des MOG vom 31. August 1972 - MOG 1972 - (BGBl 1, 1617) als Ermächtigungsgrundlage den Anforderungen des Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG entsprach (vgl. BFH, Beschluss vom 17.12.1985 - VII B 116/85, BFHE 145, 289, 296).

    Soweit der Angeklagte geltend macht, durch die §§ 8, 12 MOG werde dem Verordnungsgeber in verfassungsrechtlich unzulässiger Weise die Entscheidung darüber übertragen, ob eine Abgabe erhoben werde oder nicht, gelten unverändert die Grundsätze, die der BFH in seinem Beschluss in BFHE 145, 289 (296) dargelegt hat.

  • EuGH, 10.01.1992 - C-177/90

    Kühn / Landwirtschaftskammer Weser-Ems

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.03.2004 - 2 Ss 237/03
    Daher kann die Ausübung dieses Rechts, insbesondere im Rahmen einer gemeinsamen Marktordnung, Beschränkungen unterworfen werden, sofern diese tatsächlich dem Gemeinwohl dienenden Zwecke der Gemeinschaft entsprechen und nicht einem im Hinblick auf den verfolgten Zweck unverhältnismäßigen, nicht tragbaren Eingriff darstellen, der dieses Recht in seinem Wesensgehalt antastet (EuGH-Urteil vom 10.1.1992 Rs - C 177/90, ZfZ 1992, 75 f.).
  • BFH, 12.07.1999 - VII B 81/99

    Verfassungsmäßigkeit der Milch-Garantiemengen-Abgabe

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.03.2004 - 2 Ss 237/03
    Ob die Milch-Garantiemengen-Abgabe "zu hoch" ist, ist eine rechtliche Bewertung, die weder dem Tatgericht noch dem Revisionsgericht zusteht (vgl. BFH, Beschluss vom 12.7.1999 - VII B 81/99, NV 1999, 1655 (1666)).
  • FG Hessen, 24.06.2002 - 7 K 2991/01

    Milchgarantiemengenabgabe; Milchquote; Zusatzabgabe; Neuzuweisung; Zitiergebot;

  • BVerfG, 20.07.2001 - 1 BvR 529/01

    Aus Subsidiaritätsgründen unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die Übernahme

  • BFH, 19.03.1998 - VII R 73/97

    Direktverkaufs-Referenzmenge - Zuteilung

  • BGH, 04.11.1957 - GSSt 1/57

    Kennzeichnung einer Zuwiderhandlung nach äußerlichen Merkmalen als

  • BVerfG, 10.01.1995 - 1 BvR 718/89

    Sitzblockaden II

  • FG Düsseldorf, 06.01.1999 - 4 K 7866/97

    Rechtmäßigkeit einer Milch-Garantiemengen-Abgabe (MGA) für überlieferte Milch;

  • BVerfG, 19.12.2002 - 2 BvR 666/02

    Anwendung von AO § 370 Abs 7 auf Eingangsabgabenverkürzung iSv AO § 370 Abs 6

  • OLG Koblenz, 22.10.1990 - 2 Ss 324/90
  • EuGH, 21.02.1990 - 285/88
  • BVerwG, 24.03.1988 - 3 C 48.86

    Verwaltungshandlung - Landwirtschaftlicher Betrieb -

  • BVerfG, 08.06.1977 - 2 BvR 499/74

    Rückwirkende Verordnungen

  • BVerfG, 06.07.1999 - 2 BvF 3/90

    Hennenhaltungsverordnung

  • BFH, 22.04.1986 - VII R 184/85
  • BVerfG, 13.10.1970 - 2 BvR 618/68

    Verstoß gegen den Grundsatz des gesetzlichen Richters durch Nichtvorlage an den

  • VGH Bayern, 24.06.2003 - 9 B 02.1730

    Zusatzabgabenregelung für Milcherzeuger; Zweifel an einer hinreichend bestimmten

  • BFH, 04.05.1999 - IX B 38/99

    Eigennutzung i.S. des § 4 EigZulG

  • BFH, 13.12.2000 - IX B 109/00

    Ferien- oder Wochenendwohnung

  • BVerfG, 28.02.1973 - 2 BvL 19/70

    Verfassungsmäßigkeit der Abschöpfung bei Getreideeinfuhren nach europäischem

  • BVerwG, 20.03.2003 - 3 C 10.02

    Zitiergebot bei Verordnungen; Milchquote; Anlieferungs-Referenzmenge; Abtretung

  • BVerwG, 24.03.1988 - 3 C 41.87

    Milcherzeugung - Kuhplatzzahl - Erhöhungsmaßnahme - Baugenehmigung

  • BVerfG, 29.04.2010 - 2 BvR 871/04

    Steuerhinterziehung durch Verstoß gegen die Milch-Garantienmengen-Verordnung;

    Die Revision des Beschwerdeführers wurde durch Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 9. März 2004 (veröffentlicht in NStZ-RR 2004, S. 275) verworfen.
  • BFH, 31.05.2006 - VII B 48/05

    Milchgarantiemengenabgabe; Verrechnung von Überlieferung bzw. Unterlieferung;

    Die von ihr unter Hinweis auf das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 9. März 2004 2 Ss 237/03 (Neue Zeitschrift für Strafrecht-Rechtsprechungsreport 2004, 275) dargelegten Manipulationen hätten im Bereich eines hessischen Käufers stattgefunden.
  • FG München, 09.12.2004 - 14 K 3009/04

    Zuteilung nicht genutzter Anlieferungs-Referenzmengen Milch nach § 7b i.V.M. §

    Die unter Hinweis auf das Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 9.03.2004 - 2 Ss 237/03 (NStZ-RR 2004, 275) dargelegten Anlieferungen eines hessischen Erzeugers über die Erzeugernummer eines thüringischen Erzeugers haben im Bereich eines hessischen Käufers stattgefunden.
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