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   BVerfG, 12.09.2003 - 2 BvR 1220/03   

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https://dejure.org/2003,6087
BVerfG, 12.09.2003 - 2 BvR 1220/03 (https://dejure.org/2003,6087)
BVerfG, Entscheidung vom 12.09.2003 - 2 BvR 1220/03 (https://dejure.org/2003,6087)
BVerfG, Entscheidung vom 12. September 2003 - 2 BvR 1220/03 (https://dejure.org/2003,6087)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Grundsätzliche Bedeutung einer Verfassungsbeschwerde; Möglichkeit einer Rechtsverletzung; Rechtsweggarantie; Inanspruchnahme fachgerichtlichen Rechtsschutzes hinsichtlich Maßnahmen des Strafvollzugs

  • Judicialis

    GG Art. 1 Abs. 1; ; GG Art. 19 Abs. 4; ; StVollzG § 109 Abs. 1; ; StVollzG § 115 Abs. 3; ; BVerfGG § 93b; ; BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93d Abs. 1 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVollzG § 115 Abs. 3; GG Art. 19 Abs. 4
    Zurückweisung eines Feststellungsantrags gegen die Unzulässigkeit der Unterbringung in eine doppelt belegten Einzelzelle

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 2, 14
  • NStZ-RR 2004, 59
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 09.07.1997 - 2 BvR 1371/96

    Annahmevoraussetzungen einer Verfassungsbeschwerde - "besonders schwerer

    Auszug aus BVerfG, 12.09.2003 - 2 BvR 1220/03
    Ihre Annahme ist auch nicht zur Wahrung von Grundrechten oder grundrechtsgleichen Rechten des Beschwerdeführers angezeigt, denn sie hat keine hinreichende Aussicht auf Erfolg (vgl. BVerfGE 90, 22 ; 96, 245 ).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 12.09.2003 - 2 BvR 1220/03
    Ihre Annahme ist auch nicht zur Wahrung von Grundrechten oder grundrechtsgleichen Rechten des Beschwerdeführers angezeigt, denn sie hat keine hinreichende Aussicht auf Erfolg (vgl. BVerfGE 90, 22 ; 96, 245 ).
  • BVerfG, 13.03.2002 - 2 BvR 261/01

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen gerichtlichen Rechtsschutz durch

    Auszug aus BVerfG, 12.09.2003 - 2 BvR 1220/03
    Zwar kann nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bei tiefgreifenden Grundrechtseingriffen trotz Erledigung des ursprünglichen Rechtsschutzziels ein durch Art. 19 Abs. 4 GG geschütztes Rechtsschutzinteresse fortbestehen (vgl. BVerfGE 104, 220 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 13. März 2002 - 2 BvR 261/01 -, NJW 2002, S. 2700 f.).
  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus BVerfG, 12.09.2003 - 2 BvR 1220/03
    Zwar kann nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bei tiefgreifenden Grundrechtseingriffen trotz Erledigung des ursprünglichen Rechtsschutzziels ein durch Art. 19 Abs. 4 GG geschütztes Rechtsschutzinteresse fortbestehen (vgl. BVerfGE 104, 220 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 13. März 2002 - 2 BvR 261/01 -, NJW 2002, S. 2700 f.).
  • BVerfG, 30.06.2015 - 2 BvR 1206/13

    Gemeinsame Ausführung von Strafgefangenen zur ärztlichen Behandlung (Recht auf

    Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Fortbestehen des Rechtsschutzinteresses soll sicherstellen, dass der möglicherweise von einer Grundrechtsverletzung Betroffene nicht allein deshalb rechtsschutzlos bleibt, weil sich der Eingriff, gegen den er um Rechtsschutz nachsucht, bereits vor der Entscheidung über das Rechtsschutzgesuch oder sogar bereits vor Antragstellung erledigt hat (vgl. grundlegend BVerfGE 96, 27 ; 104, 220 ; vgl. für die Zulässigkeit isolierter Feststellungsanträge im Strafvollzug BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 14. November 2000 - 2 BvR 1931/00 -, juris, Rn. 4 und Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 12. September 2003 - 2 BvR 1220/03 -, NStZ-RR 2004, S. 59 ).
  • KG, 25.09.2007 - 5 Ws 189/05

    Strafvollzug: Verletzung von Grund- und Menschenrechten wegen eines zu kleinen

    Da die Rechtmäßigkeit von Maßnahmen nicht unbegrenzt in der Schwebe bleiben darf, wird diese Vorschrift entsprechend auch auf Anfechtungsbegehren angewendet (vgl. BVerfG NStZ-RR 2004, 59 = ZfStrVO 2003, 375; OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 2004, 29, 30; OLG Nürnberg, Beschluß vom 2. Juni 1986 - Ws 297/86; Kamann/Volckart, § 112 StVollzG Rdn. 3; Calliess/Müller-Dietz, § 112 StVollzG Rdn. 1; Arloth/Lückemann, § 112 Rdn. 2; ebenso für Verfahren nach § 23 EGGVG unter dem Gesichtspunkt der Verwirkung: BVerfGE 32, 305, 309; OLG Karlsruhe ZfStrVO 2005, 314; ThürOLG Jena ZfStrVO 2003, 306, 308).
  • OLG Zweibrücken, 08.09.2004 - 1 Ws 276/04

    Menschenunwürdige Unterbringung eines Strafgefangenen in einer doppelt belegten

    Danach darf zwar das Fortbestehen des Rechtschutzinteresses bei tief greifenden Grundrechtsverletzungen nicht wegen Erledigung abgelehnt werden (BVerfG NJW 2002, 2699, 2700 und NJW 2002, 2700, 2701), gleichwohl muss der Antragsteller bei Inanspruchnahme gerichtlichen Rechtschutzes die allgemein geltenden Regeln des jeweiligen Verfahrensrechts beachten (BVerfG NStZ-RR 2004, 59, 60, vgl. auch ThürOLG ZfStrVo 237, 239, das darauf abstellt, dass der tief greifende Grundrechtseingriff allein nicht das nachträgliche Begehren auf Feststellung der Rechtswidrigkeit rechtfertige).

    Der Antrag muss aber die übrigen Voraussetzungen des § 115 Abs. 3 StVollZG erfüllen (BVerfG NStZ-RR 2004, 59, 60).

  • BVerfG, 25.07.2008 - 2 BvR 31/06

    Verletzung von Art 19 Abs 4 GG bei Ablehnung eines Feststellungsantrags im

    Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hat allerdings nicht den Sinn, den von einem - sei es auch tiefgreifenden - Grundrechtseingriff Betroffenen von der Einhaltung der für die Inanspruchnahme gerichtlichen Rechtsschutzes allgemein geltenden Regeln des jeweiligen Verfahrensrechts zu befreien (vgl. BVerfGK 2, 14 ).
  • KG, 19.06.2018 - 2 Ws 139/17

    Strafvollzugsverfahren: Wahrung der Schriftform bei Einlegung einer

    Ein solches kann bestehen, wenn die Maßnahme der Vollzugsbehörde einen tiefgreifenden und einschneidenden Grundrechtseingriff darstellt (vgl. dazu BVerfG, Beschlüsse vom 12. September 2003 - 2 BvR 1220/03 - und vom 27. Februar 2002 - 2 BvR 553/01 -, jeweils juris) oder wenn die diskriminierende Wirkung einer Maßnahme fortdauert (vgl. Senat, Beschluss vom 14. November 2012 - 2 Ws 515/12 Vollz -).

    Ein solches kann bestehen, wenn die Maßnahme der Vollzugsbehörde einen tiefgreifenden und einschneidenden Grundrechtseingriff darstellt (vgl. dazu BVerfG, Beschlüsse vom 12. September 2003 - 2 BvR 1220/03 - und vom 27. Februar 2002 - 2 BvR 553/01 -, jeweils juris) oder wenn die diskriminierende Wirkung einer Maßnahme fortdauert (vgl. Senat, Beschluss vom 14. November 2012 - 2 Ws 515/12 Vollz -).

  • OLG Celle, 07.01.2019 - 3 Ws 321/18

    Eingeschränkter Überprüfungsmaßstab des Gerichts auf Ermessensfehler

    Hierbei kann ein berechtigtes Interesse an Feststellung der Rechtswidrigkeit angefochtener Maßnahmen nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts regelmäßig nicht verneint werden (BVerfG ZfStrVo 2002, 176; NStZ-RR 2004, 59).
  • OLG Karlsruhe, 09.12.2004 - 2 VAs 24/04

    Untersuchungshaft: Verwirkung des Rechts des Untersuchungsgefangenen auf

    Sie hat aber nicht den Sinn, dem von einem Grundrechtseingriff Betroffenen die Einhaltung für die Inanspruchnahme gerichtlichen Rechtsschutzes allgemein geltenden Regeln des jeweiligen Verfahrensrechts zu ersparen (BVerfG NStZ-RR 2004, 59 f.), zu denen auch die Grundsätze der Verwirkung eines Antragsrechts zählt (vgl. OLG Frankfurt NStZ-RR 2004, 29).
  • KG, 14.03.2007 - 5 Ws 325/05

    Strafvollzug: Fristbeginn mit Beendigung der beanstandeten Vollzugslage; Rügen

    Da die Rechtmäßigkeit von Maßnahmen nicht unbegrenzt in der Schwebe bleiben darf, wird diese Vorschrift entsprechend auch auf Anfechtungsbegehren angewendet (vgl. BVerfG NStZ-RR 2004, 59 = ZfStrVO 2003, 375; OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 2004, 29, 30; OLG Nürnberg, Beschluß vom 2. Juni 1986 - Ws 297/86; Kamann/Volckart, § 112 StVollzG Rdn. 3; Calliess/Müller-Dietz, § 112 StVollzG Rdn. 1; Arloth/Lückemann, § 112 Rdn. 2; ebenso für Verfahren nach § 23 EGGVG unter dem Gesichtspunkt der Verwirkung: BVerfGE 32, 305, 309; OLG Karlsruhe ZfStrVO 2005, 314; ThürOLG Jena ZfStrVO 2003, 306, 308).
  • VG Bayreuth, 19.05.2022 - B 7 K 21.495

    Besonderes Feststellungsinteresse (verneint), Corona, Absonderung, Quarantäne,

    Diese Fallgruppe hat dagegen nicht den Sinn, den von einem - sei es auch tiefgreifenden - Grundrechtseingriff Betroffenen die Einhaltung der für die Inanspruchnahme gerichtlichen Rechtsschutzes allgemein geltenden Regeln des jeweiligen Verfahrensrechts zu ersparen (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss v. 12.9.2003 - 2 BvR 1220/03 - juris Rn. 3 f.: Antrag eines Strafgefangenen auf Feststellung, dass seine frühere Unterbringung in einer doppelt belegten Einzelzelle rechtswidrig war).
  • VG Bayreuth, 19.05.2022 - B 7 K 21.590

    Besonderes Feststellungsinteresse (verneint), Corona, Absonderung, Quarantäne,

    Diese Fallgruppe hat dagegen nicht den Sinn, den von einem - sei es auch tiefgreifenden - Grundrechtseingriff Betroffenen die Einhaltung der für die Inanspruchnahme gerichtlichen Rechtsschutzes allgemein geltenden Regeln des jeweiligen Verfahrensrechts zu ersparen (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss v. 12.9.2003 - 2 BvR 1220/03 - juris Rn. 3 f.: Antrag eines Strafgefangenen auf Feststellung, dass seine frühere Unterbringung in einer doppelt belegten Einzelzelle rechtswidrig war).
  • OLG Celle, 16.05.2023 - 1 Ws 124/23

    Fehlendes Feststellungsinteresse bei einmaligem Fehler bei Weiterleitung eines

  • LG Hamburg, 04.08.2014 - 613 Vollz 45/13
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