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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 03.11.2004 - 4 Ss 359/04   

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https://dejure.org/2004,7044
OLG Hamm, 03.11.2004 - 4 Ss 359/04 (https://dejure.org/2004,7044)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03.11.2004 - 4 Ss 359/04 (https://dejure.org/2004,7044)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03. November 2004 - 4 Ss 359/04 (https://dejure.org/2004,7044)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfahrensrüge gegen ein Verwerfungsurteil bezüglich der Wirksamkeit einer Ladung zur Hauptverhandlung; Anforderungen an eine ordnungsgemäße Zustellung bei Umzug und Untersuchungshaft des Angeklagten; Darlegungslast des Angeklagten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2005, 114
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 06.03.2003 - 2 Ss OWi 1090/02

    Zustellung, Wirksamkeit, Begriff der Wohnung, Ersatzzustellung, Strafhaft,

    Auszug aus OLG Hamm, 03.11.2004 - 4 Ss 359/04
    Entscheidend ist also, ob der Angeklagte in den Räumen gewohnt und auch geschlafen hat (OLG Hamm NStZ-RR 2003, 189).
  • BGH, 11.11.1986 - 1 StR 207/86

    Nachprüfung der ordnungsgemäßen Ladung zur Berufungsverhandlung im

    Auszug aus OLG Hamm, 03.11.2004 - 4 Ss 359/04
    Nur wenn die Revisionsschrift diesen Anforderungen gerecht wird, ist vom Revisionsgericht im Wege des Freibeweises zu prüfen, ob die Ladung des Angeklagten zur Berufungshauptverhandlung ordnungsgemäß erfolgt ist (BGH NJW 1987, 1776, 1777).
  • OLG Karlsruhe, 28.08.1995 - 2 Ss 72/95

    Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde

    Auszug aus OLG Hamm, 03.11.2004 - 4 Ss 359/04
    Das Fehlen dieser Voraussetzungen kann vom Angeklagten im Revisionsverfahren nur mit der Verfahrensrüge geltend gemacht werden (Meyer-Goßner, StPO, 47. Aufl., § 329 Rdnr. 48), wobei sämtliche hierfür maßgeblichen Umstände gemäß § 344 Abs. 2 S. 2 StPO vorgetragen werden müssen (so auch OLG Karlsruhe NZV 1996, 164; Meyer-Goßner, a.a.O., § 329 Rdnr. 48 a.E.).
  • BGH, 13.12.2000 - 2 StR 56/00

    Zulässigkeit einer Revision gegen ein Berufungsurteil nach § 329 Abs. 1 StPO bei

    Auszug aus OLG Hamm, 03.11.2004 - 4 Ss 359/04
    Die vom Angeklagten erhobene allgemeine Sachrüge führt, da es sich bei der Entscheidung nach § 329 Abs. 1 S. 1 StPO um ein reines Prozessurteil handelt (KK-Ruß, StPO, 5. Aufl., § 329 Rdnr. 14), lediglich zur Prüfung der Frage, ob Verfahrenshindernisse bestehen (BGHSt 46, 230).
  • OLG Oldenburg, 07.01.2021 - 1 Ss 221/20

    Verwerfungsurteil nach unentschuldigtem Fehlen in der Hauptverhandlung; Wirksame

    Erst dann, wenn die Revisionsschrift diesen Anforderungen gerecht wird, ist vom Revisionsgericht im Wege des Freibeweises zu prüfen, ob die Ladung des Angeklagten zur Berufungshauptverhandlung ordnungsgemäß erfolgt ist (vgl. BGH, Beschluss vom 11.11.1986 - 1 StR 207/86, NJW 1987, 1776 ; OLG Hamm, Beschluss vom 03.11.2004 - 4 Ss 359/04, NStZ-RR 2005, 114; OLG Stuttgart, Beschluss vom 11.01.2006 - 5 Ss 570/05, juris Rn. 8).

    Etwas Anderes würde nur dann gelten, wenn der Angeklagte in dieser Einrichtung im Zeitpunkt der Zustellung nicht seinen räumlichen Lebensmittelpunkt gehabt (vgl. vgl. OLG Köln, Beschluss vom 12.06.2018 - 1 RVs 107/18, StraFo 2019, 21), dort also weder gelebt noch insbesondere geschlafen hätte (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 03.11.2004 - 4 Ss 359/04, NStZ-RR 2005, 114; Schultzky, in: Zöller, ZPO33, § 178 Rn. 20).

    Vor diesem Hintergrund reicht die bloße Behauptung, dass der Eingang der Ladung bei der DROBS nicht registriert und diese auch nicht an ihn weitergeleitet worden sei, als Revisionsvorbringen nicht aus, was zur Folge hat, dass die Verfahrensrüge insgesamt unzulässig ist (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 03.11.2004 - 4 Ss 359/04, NStZ-RR 2005, 114 ).

    Solche sind hier indes weder vorgetragen noch sonst ersichtlich (vgl. statt vieler OLG Hamm, Beschluss vom 03.11.2004 - 4 Ss 359/04, NStZ-RR 2005, 114; KG, Urteil vom 16.06.2008 - 1 Ss 44/08, NStZ 2009, 111).

  • OLG Düsseldorf, 23.02.2021 - 2 RVs 5/21

    Wiedereinsetzung, Begründung, Ladungsmangel, öffentliche Zustellung, Anordnung

    Der Ladungsmangel, den der Senat bei der Prüfung des wegen der Versäumung der Berufungshauptverhandlung angebrachten Wiedereinsetzungsantrags erörtert hat, kann in dem Revisionsverfahren nur auf eine entsprechende Verfahrensrüge, die den Anforderungen des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO genügen muss, berücksichtigt werden (vgl. OLG Hamm NStZ-RR 2005, 114; KG NStZ 2009, 111; Müko-Quentin, StPO, 1. Aufl. 2016, § 329 Rdn. 105 m.w.N.).
  • KG, 23.06.2008 - 1 Ss 213/04

    Überlange Verfahrensdauer: Teileinstellung wegen rechtsstaatswidriger

    Dazu müssen die Umstände, in denen der Revisionsführer die Verletzung der Norm erblickt, bestimmt behauptet und nicht als nur möglich vorgetragen werden (vgl. BGH NJW 1987, 1776, 1777; OLG Hamm NStZ-RR 2005, 114; KG, Urteil vom 23. Juli 2004 - (3) 1 Ss 331/01 (1/03) - und Beschluß vom 19. Mai 2004 - (5) 1 Ss 196/04 (32/04) - Meyer-Goßner, § 339 StPO Rdn. 48; jew. m. weit.
  • OLG Düsseldorf, 03.01.2022 - 2 RBs 215/21

    Kurzbegründung in Verwerfungsurteil bei fehlenden Entschuldigungsgründen;

    Das Fehlen einer ordnungsgemäßen Ladung kann der Betroffene nur mit der Verfahrensrüge geltend machen, wobei sämtliche hierfür maßgeblichen Umstände gemäß § 79 Abs. 3 Satz 1 OWiG, § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO vorgetragen werden müssen (vgl. zu § 74 Abs. 2 OWiG: OLG Karlsruhe NZV 1996, 164; OLG Frankfurt BeckRS 2017, 136687; zu § 329 Abs. 1 StPO: OLG Hamm NStZ-RR 2005, 114; OLG Saarbrücken BeckRS 2019, 24693 Rdn. 23).
  • OLG Hamburg, 22.03.2019 - 2 Rev 1/19

    Verfahren über die vom Angeklagten eingelegte Berufung: Öffentliche Zustellung

    Im Rahmen der Rüge des Fehlens einer ordnungsgemäßen Ladung zur Berufungshauptverhandlung hat der Revisionsführer sämtliche hierfür maßgeblichen Umstände mitzuteilen (KG Berlin, Urteil vom 16. Juni 2008 - Az.: (3) 1 Ss 44/08 (41/08) -, Rn. 2 juris; OLG Hamm, Beschluss vom 3. November 2004 - Az.: 4 Ss 359/04 -, Rn. 8 juris; OLG Stuttgart, Beschluss vom 11. Januar 2006 - Az.: 5 Ss 570/05 -, Rn. 8 juris; Quentin, a.a.O. § 329 Rn. 105).Nur wenn die Revisionsbegründung diesen Anforderungen gerecht wird, ist vom Revisionsgericht im Wege des Freibeweises zu prüfen, ob die Ladung des Angeklagten zur Berufungshauptverhandlung ordnungsgemäß erfolgt ist (OLG Hamm, a.a.O.; OLG Stuttgart, a.a.O.).
  • KG, 05.04.2013 - 161 Ss 78/13

    Ladung durch öffentliche Zustellung; Anforderungen an die Zulässigkeit der

    Will die Revision die fehlerhafte Ladung rügen, muss sie alle hierfür maßgeblichen Umstände schlüssig vortragen (vgl. KG NStZ 2009, 111; OLG Stuttgart Justiz 2006, 235; OLG Hamm NStZ-RR 2005, 114; Meyer-Goßner aaO).
  • KG, 16.06.2008 - 1 Ss 44/08

    Verwerfung der Berufung des nicht erschienenen Angeklagten: Anforderungen an die

    Letztere setzt voraus, dass der Revisionsführer gemäß § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO die für die Beurteilung des Mangels maßgeblichen Umstände umfassend und vollständig mitteilt, im Rahmen der Rüge des Fehlens einer ordnungsgemäßen Ladung sämtliche hierfür maßgeblichen Umstände [vgl. OLG Stuttgart Justiz 2006, 235; OLG Hamm NStZ-RR 2005, 114; BayObLG NStZ-RR 2001, 374; OLG Karlsruhe VRS 90, 438 (439); Meyer-Goßner, StPO 50. Aufl., Rdn. 48; Gössel in Löwe-Rosenberg, StPO 25. Aufl., Rdn. 100; Brunner in KMR, StPO, Rdn. 51; Frisch in SK, StPO, Rdn. 68; jeweils zu § 329 StPO].
  • KG, 30.01.2009 - 2 Ws 532/08

    Öffentliche Zustellung einer Ladung: Aushang bei richtigem Gericht trotz falscher

    1.a) Nach § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO müssen alle Tatsachen umfassend und vollständig vorgetragen werden, die aufzeigen, daß die Voraussetzungen des § 329 Abs. 1 Satz 1 StPO nicht gegeben waren, nämlich daß eine ordnungsgemäße Ladung des Angeklagten zur Hauptverhandlung nicht vorlag (vgl. BayObLG NStZ-RR 2001, 374, 375; OLG Stuttgart Justiz 2006, 235; OLG Hamm NStZ-RR 2005, 114; OLG Karlsruhe VRS 90, 438, 439 = NStZ-RR 1996, 245; KG StV 2009, 14; Meyer-Goßner, StPO 51. Aufl., § 329 Rdn. 48; Gössel in Löwe/ Rosenberg, StPO 25. Aufl., § 329 Rdn. 100; Brunner in KMR, StPO, § 329 Rdn. 52; Frisch in SK-StPO, § 329 Rdn. 68).
  • KG, 30.01.2009 - 1 Ss 275/08

    Wirksamkeit einer öffentlichen Zustellung durch Aushang einer die falsche

    Nach § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO müssen alle Tatsachen umfassend und vollständig vorgetragen werden, die aufzeigen, daß die Voraussetzungen des § 329 Abs. 1 Satz 1 StPO nicht gegeben waren, nämlich daß eine ordnungsgemäße Ladung des Angeklagten zur Hauptverhandlung nicht vorlag (vgl. BayObLG NStZ-RR 2001, 374, 375; OLG Stuttgart Justiz 2006, 235; OLG Hamm NStZ-RR 2005, 114 [OLG Hamm 03.11.2004 - 4 Ss 395/04]; OLG Karlsruhe VRS 90, 438, 439 = NStZ-RR 1996, 245; KG StV 2009, 14; Meyer-Goßner, StPO 51. Aufl., § 329 Rdn. 48; Gössel in Löwe/ Rosenberg, StPO 25. Aufl., § 329 Rdn. 100; Brunner in KMR, StPO, § 329 Rdn. 52; Frisch in SK-StPO, § 329 Rdn. 68).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 20.12.2004 - 4St RR 204/04   

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https://dejure.org/2004,9376
BayObLG, 20.12.2004 - 4St RR 204/04 (https://dejure.org/2004,9376)
BayObLG, Entscheidung vom 20.12.2004 - 4St RR 204/04 (https://dejure.org/2004,9376)
BayObLG, Entscheidung vom 20. Dezember 2004 - 4St RR 204/04 (https://dejure.org/2004,9376)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    StPO § 337; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 473 Abs. 1 Satz 1; ; WaffenG § 2 Abs. 3; ; WaffenG § 52 Abs. 3 Nr. 1; ; StGB § 23 Abs. 2; ; StGB § 47 Abs. 1; ; StGB § 49

  • rechtsportal.de

    StPO § 267
    Einkopieren des Strafregisterauszuges in Urteilsgründe

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zulässigkeit einer Sprungrevision; Einkopieren des Auszuges auf dem Strafregister der früheren Verurteilungen eines Angeklagten unter dem Aspekt der Sachrüge; Führen eines verbotenen Gegenstandes nach dem Waffengesetz

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2005, 114 (Ls.)
  • BayObLGSt 2004, 152
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 07.09.1993 - 1 StR 552/93

    Bezugnahme auf ältere Urteile in der Urteilsbegründung

    Auszug aus BayObLG, 20.12.2004 - 4St RR 204/04
    Da sich die Urteilsgründe aber auf das Wesentliche beschränken sollen, sind sie dort lediglich insoweit mitzuteilen, als sie für die getroffene Entscheidung Bedeutung haben (BGH Beschluss v. 10.9.2003 - 1 StR 371/03; vgl. auch BGHR StPO § 267 Abs. 3 Satz 1 Strafzumessung 13, 16).

    Vielmehr genügt dann die Mitteilung von Zeitpunkt, Schuldspruch und Rechtsfolgen sowie einer etwaigen Vollstreckung (vgl. BGH bei Becker NStZ-RR 2002, 100 [Nr. 36]; BGHR StPO § 267 Abs. 3 Satz 1 Strafzumessung 13, 16; BayObLG Urteil vom 15.7.2004, 5St RR 182/04).

  • BGH, 10.04.1987 - GSSt 1/86

    Fehlen von Strafmilderungsgründen

    Auszug aus BayObLG, 20.12.2004 - 4St RR 204/04
    Es ist seine Aufgabe, auf der Grundlage des umfassenden Eindrucks, den er in der Hauptverhandlung von der Tat und der Persönlichkeit des Täters gewonnen hat, die wesentlichen entlastenden und belastenden Umstände festzustellen, sie zu bewerten und gegeneinander abzuwägen (BGHSt 34, 345/349 [Großer Senat für Strafsachen]).

    (BGHSt 34, 345/349, 29, 319/320; BayObLGSt 1993, 195).

  • BGH, 07.02.1996 - 5 StR 533/95

    Straferschwerende Berücksichtigung von Vorstrafen bei der Strafzumessung -

    Auszug aus BayObLG, 20.12.2004 - 4St RR 204/04
    Da sich die Urteilsgründe aber auf das Wesentliche beschränken sollen, sind sie dort lediglich insoweit mitzuteilen, als sie für die getroffene Entscheidung Bedeutung haben (BGH Beschluss v. 10.9.2003 - 1 StR 371/03; vgl. auch BGHR StPO § 267 Abs. 3 Satz 1 Strafzumessung 13, 16).

    Vielmehr genügt dann die Mitteilung von Zeitpunkt, Schuldspruch und Rechtsfolgen sowie einer etwaigen Vollstreckung (vgl. BGH bei Becker NStZ-RR 2002, 100 [Nr. 36]; BGHR StPO § 267 Abs. 3 Satz 1 Strafzumessung 13, 16; BayObLG Urteil vom 15.7.2004, 5St RR 182/04).

  • BGH, 10.09.2003 - 1 StR 371/03

    Abfassung der Urteilsgründe (Strafzumessung: Vorstrafen; Beschränkung bei der

    Auszug aus BayObLG, 20.12.2004 - 4St RR 204/04
    Da sich die Urteilsgründe aber auf das Wesentliche beschränken sollen, sind sie dort lediglich insoweit mitzuteilen, als sie für die getroffene Entscheidung Bedeutung haben (BGH Beschluss v. 10.9.2003 - 1 StR 371/03; vgl. auch BGHR StPO § 267 Abs. 3 Satz 1 Strafzumessung 13, 16).
  • BGH, 19.05.1987 - 1 StR 159/87

    Anforderungen an Art der Wiedergabe von Feststellungen bei der Urteilsbegründung

    Auszug aus BayObLG, 20.12.2004 - 4St RR 204/04
    Der Senat setzt sich damit nicht zu der in der Revisionsbegründung zitierten Entscheidung des BGH vom 19.5.1987 (BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Sachdarstellung 1) in Widerspruch.
  • BayObLG, 15.07.2004 - 5St RR 182/04

    Beschränkung des Rechtsmittels auf Rechtsfolgenausspruch bei lückenhaften

    Auszug aus BayObLG, 20.12.2004 - 4St RR 204/04
    Vielmehr genügt dann die Mitteilung von Zeitpunkt, Schuldspruch und Rechtsfolgen sowie einer etwaigen Vollstreckung (vgl. BGH bei Becker NStZ-RR 2002, 100 [Nr. 36]; BGHR StPO § 267 Abs. 3 Satz 1 Strafzumessung 13, 16; BayObLG Urteil vom 15.7.2004, 5St RR 182/04).
  • BGH, 03.11.1977 - 1 StR 417/77

    Anforderungen an eine Sozialprognose zur Aussetzung einer Strafe zur Bewährung

    Auszug aus BayObLG, 20.12.2004 - 4St RR 204/04
    Das Revisionsgericht darf die Prognose des Tatrichters nicht durch eine eigene ersetzen (BGH NJW 1978, 599).
  • BGH, 19.04.2000 - 5 StR 644/99

    Gewaltsamer Schmuggel; Beisichführen einer Waffe; Steuerhinterziehung:

    Auszug aus BayObLG, 20.12.2004 - 4St RR 204/04
    Richtig ist zwar, dass es grundsätzlich einen besonders bestimmenden Strafzumessungsgesichtspunkt darstellt, wenn ein "Geschäft" in engmaschiger Überwachung durch Polizeibeamte stattgefunden hat und dadurch tatsächliche Gefährdungen ausgeschlossen sind und dass dies grundsätzlich bei der Strafzumessung ausführlich zu erörtern ist (BGH StV 2000, 555; BGH StV 2004, 604).
  • BGH, 08.06.2004 - 5 StR 173/04

    Lückenhafte Strafzumessung (hinreichende Erörterung einer engmaschigen

    Auszug aus BayObLG, 20.12.2004 - 4St RR 204/04
    Richtig ist zwar, dass es grundsätzlich einen besonders bestimmenden Strafzumessungsgesichtspunkt darstellt, wenn ein "Geschäft" in engmaschiger Überwachung durch Polizeibeamte stattgefunden hat und dadurch tatsächliche Gefährdungen ausgeschlossen sind und dass dies grundsätzlich bei der Strafzumessung ausführlich zu erörtern ist (BGH StV 2000, 555; BGH StV 2004, 604).
  • BayObLG, 12.11.1993 - 1St RR 163/93
    Auszug aus BayObLG, 20.12.2004 - 4St RR 204/04
    (BGHSt 34, 345/349, 29, 319/320; BayObLGSt 1993, 195).
  • OLG Hamm, 06.03.2008 - 3 Ss 68/08

    Gesamtstrafenbildung; Verschlechterungsverbot; Berufungsgericht

    Bei den Feststellungen zur Person hat das Amtsgericht zu den strafrechtlichen Vorbelastungen lediglich die Auskunft aus dem Bundeszentralregister in die Urteilsgründe hineinkopiert, was als solches wenig sachgerecht und daher untunlich ist (vgl. allgemein BGH NStZ-RR 2006, 346; großzügig BayObLG, Beschluss vom 20.12.2004, 4 StrR 204/04, NStZ-RR 2005, 114 LS; zur Darstellung von Vorstrafen vgl. BGH, Beschluss vom 20.06.2001 - 3 StR 202/01, bei Becker, NStZ 2002, 97, 100).
  • OLG Düsseldorf, 26.09.2013 - 1 RVs 35/13

    Entbehrlichkeit der Wiedergabe der den Vorstrafen eines Angeklagten zugrunde

    Vorstrafen sind in den Urteilsgründen hinsichtlich ihrer Einzelheiten nur insoweit mitzuteilen, als sie für die getroffene Entscheidung von Bedeutung sind (vgl. BGH Beschluss vom 10. September 2003 [1 StR 371/03]; BayObLG Beschluss vom 20. Dezember 2004 [4 StRR 204/04]; OLG Frankfurt NStZ-RR 2009, 23).

    Vorstrafen sind in den Urteilsgründen hinsichtlich ihrer Einzelheiten nur insoweit mitzuteilen, als sie für die getroffene Entscheidung von Bedeutung sind (vgl. BGH Beschluss vom 10. September 2003 [1 StR 371/03]; BayObLG Beschluss vom 20. Dezember 2004 [4 StRR 204/04]; OLG Frankfurt NStZ-RR 2009, 23).

  • OLG Hamm, 14.11.2006 - 2 Ss 498/06

    Urteilsberichtigung; Zulässigkeit; Aufklärungsrüge; Begründung; Anforderungen,

    Dies bedeutet für die Vorstrafen, dass sie nur in demjenigen Umfang und in denjenigen Einzelheiten mitzuteilen sind, in denen sie für die getroffene Entscheidung von Bedeutung sind (vgl. BGH vom 10. September 2003 in 1 StR 371/03; BayObLG NStZ-RR 2004, 336 und NStZ-RR 2005, 114).
  • OLG Düsseldorf, 30.06.2010 - 1 RVs 59/10

    Anforderungen an die richterliche Überzeugungsbildung hinsichtlich einer

    Bei einem vorbelasteten Angeklagten sind die den Vorstrafen zugrunde liegenden Sachverhalte im tatrichterlichen Urteil hinsichtlich ihrer Einzelheiten nur insoweit mitzuteilen, als das Gericht hieraus für die zu treffende Entscheidung konkrete Schlüsse ziehen will (vgl. BGH Beschluss vom 10. September 2003 [1 StR 371/03]; BayObLG Beschluss vom 20. Dezember 2004 [4 StRR 204/04]; OLG Frankfurt NStZ-RR 2009, 23).
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