Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 13.12.2004

Rechtsprechung
   KG, 15.12.2004 - 5 Ws 169/04 REHA   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,6619
KG, 15.12.2004 - 5 Ws 169/04 REHA (https://dejure.org/2004,6619)
KG, Entscheidung vom 15.12.2004 - 5 Ws 169/04 REHA (https://dejure.org/2004,6619)
KG, Entscheidung vom 15. Dezember 2004 - 5 Ws 169/04 REHA (https://dejure.org/2004,6619)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,6619) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feststellung der Dauer der Freiheitsentziehung durch die Einweisung eines Jugendlichen in einen Geschlossenen Jugendwerkhof der ehemaligen DDR; Antrag auf Abänderung des Beschlusses in einer Rehabilitationssache

  • Wolters Kluwer

    Erstattung notwendiger Auslagen für die unrechtmäßige Einweisung in ein Jugendheim ; Rehabilitation eines zu Unrecht in eine Jugendhilfeeinrichtung der ehemaligen DDR untergebrachten Jugendlichen; Menschenrechtsverletzungen in einem Jugendheim wegen erfolgter Übergriffe ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rehabilitierung; Jugendwerkhof; Menschenrechtsverletzung; Gerichtszuständigkeit; Zuständigkeit; örtliche Zuständigkeit der Rehabilitierungsgericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • nomos.de PDF, S. 7 (Kurzinformation)

    Unterbringung von Jugendlichen im ehem. Jugendwerkhof Torgau war grundsätzlich rechtsstaatswidrig

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StrRehaG § 1 Abs. 1 § 2 Abs. 1, 2
    Strafrechtliche Rehabilitierung wegen der Unterbringung von Jugendlichen im Geschlossenen Jugendwerkhof Torgau zu Zeiten der ehemaligen DDR

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2005, 154 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)

  • BVerfG, 24.09.2014 - 2 BvR 2782/10

    Gebot des effektiven Rechtsschutzes verlangt Ausschöpfung sämtlicher

    Es mache sich die Sachverhaltsdarstellung des den Beschwerdeführer betreffenden Beschlusses des Kammergerichts vom 15. Dezember 2004 (5 Ws 169/04 REHA) zu Eigen.
  • KG, 06.03.2007 - 5 Ws 246/06

    Strafrechtliche Rehabilitierung: Unterbringung in einem Jugendwerkhof der

    Der Beschluß des Senats vom 15. Dezember 2004 - 5 Ws 169/04 REHA - (ZOV 2005, 289 = NJ 2005, 469) läßt sich auch dann nicht auf einen der anderen Jugendwerkhöfe der ehemaligen DDR übertragen, wenn die tatsächlichen Unterbringungsverhältnisse denen in Torgau gleichkommen.

    Denn mit der Einweisung in einen Jugendwerkhof ist eine Freiheitsentziehung im weiteren Sinne angeordnet worden (vgl. OLG Naumburg OLG-NL 1996, 70-71 = NJ 1996, 157 = VIZ 1996, 303; Senat ZOV 2005, 289 = NJ 2005, 469; VIZ 1997, 663; Beschluß vom 27. Mai 2003 - 5 Ws 102/03 REHA -).

    Diese Sonderzuständigkeit, auch die Aufnahme im Einzelfall anzuordnen, hatte sich das Ministerium in § 2 Abs. 3 Satz 4 ausschließlich für den Geschlossenen Jugendwerkhof Torgau vorbehalten (vgl. Senat ZOV 2005, 289 = NJ 2005, 469).

    Eine Ausnahme hat der Senat ausschließlich für den Geschlossenen Jugendwerkhof Torgau angenommen, weil diesem unter den Jugendwerkhöfen eine Sonderstellung als außerordentliches Disziplinierungsmittel zukam (vgl. Senat ZOV 2005, 289 = NJ 2005, 469).

    Der Beschluß des Senats vom 15. Dezember 2004 - 5 Ws 169/04 REHA - (ZOV 2005, 289 = NJ 2005, 469) ist keineswegs nur darauf gestützt, daß jeder Untergebrachte dort menschenunwürdig behandelt worden ist - also auf eine rein tatsächliche Betrachtungsweise, wie es die Generalstaatsanwaltschaft und ihr folgend das Landgericht mit der Formulierung, der Entscheidung des Senats liege eine "Behauptung" zugrunde, anzunehmen scheinen.

  • VerfGH Berlin, 16.01.2019 - VerfGH 145/17

    Verletzung des Rechts auf effektiven Rechtsschutz (Art 15 Abs 4 S 1 Verf BE)

    Es ist insbesondere nicht ausgeschlossen, dass das Kammergericht die Einweisung dennoch aufgrund der damit verbundenen - möglicherweise planmäßig - menschenverachtenden Folgen als unverhältnismäßig erachtet oder die Einweisung - wie in der "Torgau"-Entscheidung (KG, Beschluss vom 15. Dezember 2004 - 5 Ws 169/04 REHA -, juris) - unabhängig von den Gründen für die Anordnung als sachfremd oder sonst rechtsstaatswidrig ansieht.
  • KG, 30.09.2011 - 2 Ws 641/10

    Strafrechtliche Rehabilitierung: Entschädigungspflicht bei Unterbringung eines

    Da es sich bei der Heimunterbringung um eine behördlich angeordnete Maßnahme handelt (§ 2 Abs. 1 StrRehaG), kommt es für die Zuständigkeit nach § 8 Abs. 1 StrRehaG auf den Sitz der Behörde an, die die Entscheidung getroffen hat (vgl. Senat NJ 2005, 469 = ZOV 2005, 289).
  • OLG Naumburg, 26.10.2017 - 2 Ws (Reh) 36/17

    Strafrechtliche Rehabilitierung: Rehabilitierungsfähigkeit der Zwangseinweisung

    Auch eine Vorlage an den Bundesgerichtshof gemäß § 13 Abs. 4 StrRehaG (was im Übrigen auch die vorhergehende Entscheidung zur Erziehung im Jugendwerkhof Torgau zeigt, KG Berlin, Beschl. v. 15.12.2004 - 5 Ws 169/04 REHA), kommt nicht in Betracht.
  • LG Cottbus, 18.07.2016 - 36 BRH 22/15

    Strafrechtliches Rehabilitierungsverfahren: Zulässigkeit eines Zweitantrages;

    Insoweit erfolgte eine Rehabilitierung des Betroffenen durch Beschluss des Kammergerichts vom 15. Dezember 2004 (5 Ws 169/04 REHA).
  • KG, 29.04.2013 - 2 Ws 171/13
    Im Übrigen ist - wie bereits ausgeführt - Gegenstand der Überprüfung im strafrechtlichen Rehabilitierungsverfahren bei Betroffenen, die in Heimen für Kinder oder Jugendliche (einschließlich Spezialheimen) untergebracht waren, nur die Einweisungsentscheidung als solche, nicht aber deren Folgen (vgl. OLG Rostock OLGSt StrRehaG § 1 Nr. 8; Senat, Beschlüsse vom 30. September 2011 - 2 Ws 641/10 - REHA, 19. Juli 2011 - 2 Ws 309/11 REHA - und 9. September 2010 - 2 Ws 351/09 REHA - a. A. Mützel ZOV 2011, 106, 108 f.; zum Sonderfall des Geschlossenen Jugendwerkhofs Torgau vgl. Senat, Beschluss vom 15. Dezember 2004 - 5 Ws 169/04 REHA - = NJ 2005, 469 ).
  • KG, 06.08.2010 - 2 Ws 28/10

    Strafrechtliche Rehabilitierung: Unterbringung Jugendlicher in dem Arbeits- und

    Auch in einem von der Abteilung Jugendhilfe unter Mitwirkung der Abteilungen Erziehung, Hauptschulinspektion, Ökonomie (Fachgebiet Sonderschulwesen, Sektor Arbeit und Recht) verfaßten Katalog für Maßnahmen auf dem Gebiet der Volksbildung zur Bekämpfung der Jugendkriminalität (BArch 2/27227) wird einerseits die Wirksamkeit von Einweisungen in das Erziehungskommando Rüdersdorf betont und mit dem Jugendwerkhof Torgau verglichen (vgl. zur Rechtstaatswidrigkeit dieses Jugendwerkhofs Senat, Beschluß vom 15. Dezember 2004, 5 Ws 169/04 REHA).
  • KG, 10.12.2019 - 7 Ws 8/19

    Strafrechtliche Rehabilitierung: Rehabilitierungsfähigkeit von Zwangseinweisungen

    Unabhängig von den Anordnungsgründen kommt eine Rehabilitierung auch dann in Betracht, wenn die Einweisung aufgrund generell-systematischer Menschenrechtsverletzungen mit wesentlichen Grundsätzen einer freiheitlichen und rechtstaatlichen Ordnung unvereinbar ist (vgl. KG, Beschluss vom 15. Dezember 2004, ZOV 2005, 289 sowie Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin, Beschluss vom 16. Januar 2019, ZOV 2019, 16).
  • KG, 30.07.2021 - 7 Ws 1/21

    Rehabilitierung aufgrund Unterbringung unter Aufhebung der Bewegungsfreiheit in

    Unabhängig von den Anordnungsgründen kommt eine Rehabilitierung auch dann in Betracht, wenn die gerichtlich oder behördlich veranlasste Einweisung Betroffener aufgrund generell-systematischer Menschenrechtsverletzungen mit wesentlichen Grundsätzen einer freiheitlichen und rechtsstaatlichen Ordnung unvereinbar ist (vgl. KG, Beschluss vom 15. Dezember 2004, ZOV 2005, 289 sowie Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin, Beschluss vom 16. Januar 2019, ZOV 2019, 16).
  • KG, 18.12.2019 - 7 Ws 2/19

    Strafrechtliche Rehabilitierung wegen Unterbringung in Jugendwerkhof der DDR

  • LG Erfurt, 14.07.2011 - 1 Reha 383/09

    Strafrechtliche Rehabilitierung: Voraussetzungen bei Heimunterbringung

  • LG Berlin, 11.06.2020 - (551 Rh) 152/17
  • LG Erfurt, 14.07.2011 - 1 Reha 181/10

    Strafrechtliche Rehabilitierung: Unterbringung in einem Kinderheim der früheren

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 13.12.2004 - 2 Ws 314/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,12557
OLG Hamm, 13.12.2004 - 2 Ws 314/04 (https://dejure.org/2004,12557)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13.12.2004 - 2 Ws 314/04 (https://dejure.org/2004,12557)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13. Dezember 2004 - 2 Ws 314/04 (https://dejure.org/2004,12557)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,12557) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Sofortige Beschwerde gegen die Ablehnung der bedingten Entlassung eines Verurteilten; Voraussetzungen einer Nachtragsentscheidung; Überprüfung der negativen Prognoseentscheidung bei einem aus der Haft entwichenem Verurteilten im Rahmen eines Antrags auf vorzeitige ...

  • Judicialis

    StGB § 56 f; ; StGB § 57

  • rechtsportal.de

    StGB § 56f; StGB § 57
    Widerruf der Strafaussetzung und bedingte Reststrafenaussetzung bei rechtskräftiger Verurteilung wegen neuer Straftaten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    StGB § 56f § 57 Abs. 1
    Berücksichtigung neuer Straftaten bei Entscheidung über bedingte Entlassung

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2005, 154
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Düsseldorf, 10.07.1991 - 3 Ws 376/91
    Auszug aus OLG Hamm, 13.12.2004 - 2 Ws 314/04
    Die Nachtragsentscheidung nach § 56 f StGB (Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung) ist nämlich an andere Voraussetzungen geknüpft als die Entscheidung über eine bedingte Reststrafenaussetzung im Rahmen des § 57 Abs. 1 StGB (vgl. Beschluss des Senats vom 12. Juli 2004 in 2 Ws 168/04, VRS 107, 170 f.; Senat in NStZ 1992, 350; OLG Düsseldorf StV 1992, 287).
  • OLG Hamm, 11.11.2003 - 2 Ws 269/03

    Widerruf von Strafaussetzung zur Bewährung; Vorverurteilung; Rechtskraft

    Auszug aus OLG Hamm, 13.12.2004 - 2 Ws 314/04
    In Anlehnung an diese Entscheidung hat der erkennende Senat in seinen jüngsten Beschlüssen demzufolge ausgesprochen, dass ein Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung regelmäßig nur dann in Betracht kommen wird, wenn wegen der neuen Tat eine rechtskräftige Verurteilung vorliegt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 17. Oktober 2003 in 2 Ws 243 u. 244/03; vom 11. November 2003 in 2 Ws 269/03; vom 09. November 2004 in 2 Ws 286 u. 287/04; sämtlich veröffentlicht unter www.burhoff.de; vgl. auch OLG Jena StV 2003, 574 u. 575; OLG Celle StV 2003, 575).
  • BVerfG, 21.04.1993 - 2 BvR 1706/92

    Umfang und Auswirkungen der Unschuldsvermutung bei der Aufhebung einer

    Auszug aus OLG Hamm, 13.12.2004 - 2 Ws 314/04
    Die Unschuldsvermutung des Art. 6 Abs. 2 MRK ist im Übrigen, worauf das Oberlandesgericht Düsseldorf (a.a.O.) ebenfalls zutreffend hingewiesen hat, auch deshalb nicht berührt, weil es im Verfahren nach § 57 Abs. 1 StGB nicht um die Rechtsfolgen aus den neuerlichen Straftaten geht, sondern allein um die Frage der Fortsetzung der Vollstreckung einer bereits rechtskräftig erkannten Strafe wegen ungünstiger Prognosebeurteilung (vgl. im Übrigen auch BVerfG NJW 1994, 377f. unter zutreffendem Hinweis auf ansonsten auftretende Wertungswidersprüche zu der durch § 454a Abs. 2 Satz 1 StPO geschaffenen, über die Widerrufsmöglichkeit hinausreichenden Möglichkeit der Aufhebung der Strafaussetzung bei Änderung der der Prognose zugrunde liegenden Tatsachengrundlage; BVerfG NJW 1988, 1715 f.).
  • OLG München, 11.10.1985 - 2 Ws 1138/85

    Verurteilter; Schuld; Schuldeinsicht; Sühnebereitschaft; Sozialprognose

    Auszug aus OLG Hamm, 13.12.2004 - 2 Ws 314/04
    Bereits sein Entweichen aus dem Vollzug stellt einen schwerwiegenden Angriff auf die Sicherheit und Ordnung in der Vollzugsanstalt dar, auch wenn ein solcher Pflichtenverstoß nicht immer automatisch den Schluss auf eine fehlende Schuldeneinsicht oder Sühnebereitschaft des Verurteilten zulässt mit der Folge, dass in derartigen Fällen regelmäßig eine günstige Sozialprognose nicht gestellt werden kann (vgl. hierzu auch OLG München, StV 1986, 25).
  • OLG Jena, 26.03.2003 - 1 Ws 100/03

    Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung

    Auszug aus OLG Hamm, 13.12.2004 - 2 Ws 314/04
    In Anlehnung an diese Entscheidung hat der erkennende Senat in seinen jüngsten Beschlüssen demzufolge ausgesprochen, dass ein Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung regelmäßig nur dann in Betracht kommen wird, wenn wegen der neuen Tat eine rechtskräftige Verurteilung vorliegt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 17. Oktober 2003 in 2 Ws 243 u. 244/03; vom 11. November 2003 in 2 Ws 269/03; vom 09. November 2004 in 2 Ws 286 u. 287/04; sämtlich veröffentlicht unter www.burhoff.de; vgl. auch OLG Jena StV 2003, 574 u. 575; OLG Celle StV 2003, 575).
  • BVerfG, 14.08.1987 - 2 BvR 235/87

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Widerruf der Strafaussetzung zur

    Auszug aus OLG Hamm, 13.12.2004 - 2 Ws 314/04
    Die Unschuldsvermutung des Art. 6 Abs. 2 MRK ist im Übrigen, worauf das Oberlandesgericht Düsseldorf (a.a.O.) ebenfalls zutreffend hingewiesen hat, auch deshalb nicht berührt, weil es im Verfahren nach § 57 Abs. 1 StGB nicht um die Rechtsfolgen aus den neuerlichen Straftaten geht, sondern allein um die Frage der Fortsetzung der Vollstreckung einer bereits rechtskräftig erkannten Strafe wegen ungünstiger Prognosebeurteilung (vgl. im Übrigen auch BVerfG NJW 1994, 377f. unter zutreffendem Hinweis auf ansonsten auftretende Wertungswidersprüche zu der durch § 454a Abs. 2 Satz 1 StPO geschaffenen, über die Widerrufsmöglichkeit hinausreichenden Möglichkeit der Aufhebung der Strafaussetzung bei Änderung der der Prognose zugrunde liegenden Tatsachengrundlage; BVerfG NJW 1988, 1715 f.).
  • OLG Celle, 23.07.2003 - 1 Ws 250/03
    Auszug aus OLG Hamm, 13.12.2004 - 2 Ws 314/04
    In Anlehnung an diese Entscheidung hat der erkennende Senat in seinen jüngsten Beschlüssen demzufolge ausgesprochen, dass ein Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung regelmäßig nur dann in Betracht kommen wird, wenn wegen der neuen Tat eine rechtskräftige Verurteilung vorliegt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 17. Oktober 2003 in 2 Ws 243 u. 244/03; vom 11. November 2003 in 2 Ws 269/03; vom 09. November 2004 in 2 Ws 286 u. 287/04; sämtlich veröffentlicht unter www.burhoff.de; vgl. auch OLG Jena StV 2003, 574 u. 575; OLG Celle StV 2003, 575).
  • OLG Hamm, 12.07.2004 - 2 Ws 168/04

    Unschuldsvermutung; Prognoseentscheidung; Berücksichtigung

    Auszug aus OLG Hamm, 13.12.2004 - 2 Ws 314/04
    Die Nachtragsentscheidung nach § 56 f StGB (Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung) ist nämlich an andere Voraussetzungen geknüpft als die Entscheidung über eine bedingte Reststrafenaussetzung im Rahmen des § 57 Abs. 1 StGB (vgl. Beschluss des Senats vom 12. Juli 2004 in 2 Ws 168/04, VRS 107, 170 f.; Senat in NStZ 1992, 350; OLG Düsseldorf StV 1992, 287).
  • OLG Hamm, 13.12.1991 - 2 Ws 433/91
    Auszug aus OLG Hamm, 13.12.2004 - 2 Ws 314/04
    Die Nachtragsentscheidung nach § 56 f StGB (Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung) ist nämlich an andere Voraussetzungen geknüpft als die Entscheidung über eine bedingte Reststrafenaussetzung im Rahmen des § 57 Abs. 1 StGB (vgl. Beschluss des Senats vom 12. Juli 2004 in 2 Ws 168/04, VRS 107, 170 f.; Senat in NStZ 1992, 350; OLG Düsseldorf StV 1992, 287).
  • OLG Hamm, 17.10.2003 - 2 Ws 243/03

    Bewährung; Widerruf; neue Straftat, Rechtskraft; Ausnahmefall; Unschuldsvermutung

    Auszug aus OLG Hamm, 13.12.2004 - 2 Ws 314/04
    In Anlehnung an diese Entscheidung hat der erkennende Senat in seinen jüngsten Beschlüssen demzufolge ausgesprochen, dass ein Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung regelmäßig nur dann in Betracht kommen wird, wenn wegen der neuen Tat eine rechtskräftige Verurteilung vorliegt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 17. Oktober 2003 in 2 Ws 243 u. 244/03; vom 11. November 2003 in 2 Ws 269/03; vom 09. November 2004 in 2 Ws 286 u. 287/04; sämtlich veröffentlicht unter www.burhoff.de; vgl. auch OLG Jena StV 2003, 574 u. 575; OLG Celle StV 2003, 575).
  • EGMR, 03.10.2002 - 37568/97

    Fall B. gegen DEUTSCHLAND

  • BVerfG, 14.06.1993 - 2 BvR 157/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Reststrafenaussetzung zur Bewährung

  • OLG Celle, 17.05.2005 - 1 Ws 167/05

    Geltung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes für die Beiordnung eines

    b) Nach inzwischen gefestigter Auffassung richten sich die Gebühren eines nach dem 1. Juli 2004 beigeordneten Verteidigers, der zuvor als Wahlverteidiger bereits tätig war, für das gesamte Verfahren nach den Vorschriften des RVG (vgl. nur OLG Schleswig vom 30.11.2004, 1 Ws 423/04; OLG Celle vom 13.12.2004, 2 Ws 314/04; Senatsbeschluss vom 11.2.2005, 1 ARs 293/04; Hartmann, Kostengesetze, 34. Aufl., § 60 RVG Rn. 18; Burhoff, RVG, Vergütungs-ABC Übergangsvorschriften, §§ 60 f. Rn. 12 und 30; BT-Drucks. 15/1971, S. 203 zu § 60).

    Ihr steht entgegen, dass es sich bei diesen Auslagen nicht um Anwaltsgebühren aufgrund des vor der Beiordnung erfolgten unbedingten Auftrags handelt, sondern um Gebühren aus dem später durch Beiordnung begründeten Pflichtverteidigerverhältnis, infolge dessen der Rechtsanwalt von dem Beschuldigten die Gebühren eines gewählten Verteidigers verlangen kann (vgl. auch die Entscheidung des hiesigen 2. Strafsenats vom 13.12.2004, 2 Ws 314/04).

  • OLG Brandenburg, 20.02.2023 - 1 Ws 11/23

    Berücksichtigung neuer Ermittlungsverfahren im Verfahren der

    Denn Erprobungsrisiken können sich auch aus einer dem Verurteilten bislang lediglich vorgeworfenen, noch nicht rechtskräftig abgeurteilten neuen Straftat oder aus seiner Persönlichkeit ergeben, wobei - im Unterschied zur sog. Nachtragsentscheidung nach § 56f StGB - verbleibende Zweifel hinsichtlich einer günstigen Prognose einer positiven Aussetzungsentscheidung entgegen stehen (ausf. OLG Bamberg, Beschluss vom 16. März 2016, 1 Ws 107/16, zit. n. juris; OLG Hamm, Beschluss vom 20. Februar 1998, 2 Ws 84/98, in: NStZ 1998, 376; OLG Hamm, Beschluss vom 13. Dezember 2004, 3 Ws 314/04, in: NStZ-RR 2005, 154; Senatsbeschluss vom 21. November 2011, 1 Ws 191/11, zit. n. juris).

    Die anzustellende Prognose kann entsprechend ihrer relativen Unbestimmtheit bereits ungünstig erscheinen, wenn die "hohe Wahrscheinlichkeit einer zwischenzeitlich begangenen weiteren Tat des Verurteilten" besteht (OLG Hamm, Beschluss vom 13. Dezember 2004, 3 Ws 314/04, in: NStZ-RR 2005, 154; OLG Bamberg a.a.O.).

  • OLG Hamm, 03.02.2010 - 2 Ws 24/10

    Versagung der vorzeitigen Entlassung eines Strafgefangenen wegen ungünstiger

    § 57 Abs. 1 StGB (vgl. Beschlüsse des erkennenden Senats vom 13. Dezember 2004 in 2 Ws 314/04 und vom 12. Juli 2004 in 2 Ws 168/04, VRS 107, 170 f.; Senat in NStZ 1992, 350; OLG Düsseldorf StV 1992, 287).

    Außerdem geht es bei der Entscheidung nach § 57 Abs. 1 StGB nicht um die Rechtsfolgen einer neuerlichen Straftat, sondern allein um die Frage der Fortsetzung der Vollstreckung einer bereits rechtskräftig abgeurteilten Strafe (Senatsbeschluss vom 13. Dezember 2004 - 2 Ws 314/04 - mit Verweis auf OLG Düsseldorf, StV 1992, 287).

  • OLG Hamm, 03.02.2010 - 2 Ws 25/10

    Verstoß gegen die Unschuldsvermutung bei einer bedingten Reststrafenaussetzung

    Die Nachtragsentscheidung nach § 56 f StGB (Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung) ist nämlich an andere Voraussetzungen geknüpft als die Entscheidung über eine bedingte Reststrafenaussetzung im Rahmen des § 57 Abs. 1 StGB (vgl. Beschlüsse des erkennenden Senats vom 13. Dezember 2004 in 2 Ws 314/04 und vom 12. Juli 2004 in 2 Ws 168/04, VRS 107, 170 f.; Senat in NStZ 1992, 350; OLG Düsseldorf StV 1992, 287).

    Außerdem geht es bei der Entscheidung nach § 57 Abs. 1 StGB nicht um die Rechtsfolgen einer neuerlichen Straftat, sondern allein um die Frage der Fortsetzung der Vollstreckung einer bereits rechtskräftig abgeurteilten Strafe (Senatsbeschluss vom 13. Dezember 2004 - 2 Ws 314/04 - mit Verweis auf OLG Düsseldorf, StV 1992, 287).

  • OLG Celle, 11.02.2005 - 1 ARs 293/04

    Pauschvergütung nach § 51 Abs. 1 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG); Beiordnung

    Die Vergütung erfolgt hiernach für das gesamte Verfahren nach dem seit dem 1. Juli 2004 geltenden Recht (vgl. nur OLG Schleswig vom 30.11.2004, 1 Ws 423/04; OLG Celle vom 13.12.2004, 2 Ws 314/04; BT-Drucks. 15/1971, S. 203 zu § 60; Hartmann, Kostengesetze, 34. Aufl., § 60 RVG Rn. 18).
  • KG, 12.04.2006 - 5 Ws 183/06

    Strafrestaussetzung bei zeitiger Freiheitsstrafe: Sperrfrist für die Stellung

    Die Berücksichtigung solcher Taten in diesem Rahmen verlangt zwar nicht ihre Feststellung durch (rechtskräftiges) Urteil, wohl aber muß eine hohe Wahrscheinlichkeit für ihre Begehung bestehen (vgl. BVerfG NJW 1994, 377; 1988, 1715, 1716; OLG Frankfurt a.M. NStZ-RR 2005, 248, 249; OLG Hamm NStZ-RR 2005, 154, 155).
  • OLG Hamm, 19.11.2007 - 2 Ws 341/07

    Bewährungsentscheidung; Bewährungswiderruf; Voraussetzungen; neue Entscsheidung;

    Die Nachtragsentscheidung nach § 56 f StGB (Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung) ist nämlich an andere Voraussetzungen geknüpft als die Entscheidung über eine bedingte Reststrafenaussetzung im Rahmen des § 57 Abs. 1 StGB (vgl. Beschlüsse des Senats vom 12. Juli 2004 in 2 Ws 168/04, VRS 107, 170 f. und vom 13. Dezember 2004 in 2 Ws 314/04; Senat in NStZ 1992, 350; OLG Düsseldorf StV 1992, 287).
  • KG, 19.05.2022 - 2 Ws 60/22

    Einschränkung der Erstverbüßerregel bei BtM-Handel

    Für die bedingte Reststrafenaussetzung nach § 57 Abs. 1 StGB ist es nicht von entscheidender Bedeutung, ob die dem Beschwerdeführer vorgeworfenen Straftaten bereits rechtskräftig abgeurteilt sind (vgl. OLG Hamm NStZ-RR 2005, 154; OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 2005, 248; OLG Karlsruhe NStZ-RR 1997, 87).
  • KG, 12.04.2006 - 5 Ws 184/06

    Festsetzung einer Sperrfrist für die Antragstellung über eine

    Die Berücksichtigung solcher Taten in diesem Rahmen verlangt zwar nicht ihre Feststellung durch (rechtskräftiges) Urteil, wohl aber muß eine hohe Wahrscheinlichkeit für ihre Begehung bestehen (vgl. BVerfG NJW 1994, 377; 1988, 1715, 1716; OLG Frankfurt a.M. NStZ-RR 2005, 248, 249; OLG Hamm NStZ-RR 2005, 154, 155).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht