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   OLG Hamm, 11.11.2004 - 4 Ss 476/04   

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https://dejure.org/2004,8525
OLG Hamm, 11.11.2004 - 4 Ss 476/04 (https://dejure.org/2004,8525)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11.11.2004 - 4 Ss 476/04 (https://dejure.org/2004,8525)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11. November 2004 - 4 Ss 476/04 (https://dejure.org/2004,8525)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Ansicht, das die Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland gegenüber Ausländern nur durch die Verhängung kurzer Freiheitsstrafen durchgesetzt werden kann; Einhaltung des Prinzips des tatangemessenen und schuldangemessenen Strafens; Zulässigkeit eines ...

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2005, 212
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 26.01.1971 - 2 BvR 443/69

    Begriff des "mitwirkenden" Richters

    Auszug aus OLG Hamm, 11.11.2004 - 4 Ss 476/04
    Dies ist auch von Verfassungswegen nicht zu beanstanden (vgl. BVerfG NJW 1971, 1029).
  • BGH, 09.09.1966 - 4 StR 261/66
    Auszug aus OLG Hamm, 11.11.2004 - 4 Ss 476/04
    In diesen Fällen hat die Rechtsprechung und Literatur weder ein Ablehnungsrecht nach § 24 StPO, noch einen Ausschluss kraft Gesetzes, noch eine Verhinderung des Richters für gegeben erachtet (vgl. BGHSt 21, 142; BGH NJW 1966, 1718; Senat a.a.O.; OLG Hamm NJW 1966, 362; KK-Kuckein a.a.0.
  • BGH, 02.02.1966 - 2 StR 483/65
    Auszug aus OLG Hamm, 11.11.2004 - 4 Ss 476/04
    In diesen Fällen hat die Rechtsprechung und Literatur weder ein Ablehnungsrecht nach § 24 StPO, noch einen Ausschluss kraft Gesetzes, noch eine Verhinderung des Richters für gegeben erachtet (vgl. BGHSt 21, 142; BGH NJW 1966, 1718; Senat a.a.O.; OLG Hamm NJW 1966, 362; KK-Kuckein a.a.0.
  • BGH, 25.07.2023 - StB 42/23

    Begründungsanforderungen an den formgerecht und fristgerecht erhobenen

    Dies ist in Betracht zu ziehen, wenn der Spruchkörper, der nach der Geschäftsverteilung für die neue Entscheidung zuständig ist, mit Richtern besetzt ist, die nach demselben Plan dem in dem früheren Rechtsgang erkennenden Spruchkörper angehört haben (s. BGH, Beschluss vom 28. November 2012 - 5 StR 416/12, BGHR StPO § 338 Nr. 1b Geschäftsverteilungsplan 1; Urteil vom 14. Oktober 2015 - 5 StR 273/15, NStZ-RR 2016, 17; OLG Hamm, Beschluss vom 11. November 2004 - 4 Ss 476/04, NStZ-RR 2005, 212; SSW-StPO/Momsen/Momsen-Pflanz, 5. Aufl., § 354 Rn. 59).
  • LG Heilbronn, 22.02.2008 - 2 Qs 30/08
    Der Geschäftsverteilungsplan führt somit zu einer bewussten Umgehung der Gesetzesvorschrift und ist insoweit unwirksam (so auch OLG Hamm NStZ-RR 2005, 212 [OLG Hamm 11.11.2004 - 4 Ss 476/04] ).
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