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   OLG Naumburg, 08.03.2005 - 1 Ss (B) 39/05   

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https://dejure.org/2005,9468
OLG Naumburg, 08.03.2005 - 1 Ss (B) 39/05 (https://dejure.org/2005,9468)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 08.03.2005 - 1 Ss (B) 39/05 (https://dejure.org/2005,9468)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 08. März 2005 - 1 Ss (B) 39/05 (https://dejure.org/2005,9468)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschränkung eines Einspruchs gegen den Bußgeldbescheid einer Verwaltungsbehörde auf die Rechtsfolgenentscheidung; Wirksamkeit der Beschränkung des Einspruchs; Umfang der Bindungswirkung der Einspruchsbeschränkung für den Tatrichter; Gerichtliche Überprüfbarkeit des ...

  • Judicialis

    OWiG § 66 Abs. 1; ; OWiG § 79 Abs. 3 S. 1; ; StPO § 344 Abs. 2 S. 2; ; StVG § 24; ; StVG § 25; ; StVO § 41 Abs. 2; ; StVO § 49; ; BKatV § 4 Abs. 1; ; BKatV § 24

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bindung des Bußgeldrichters an die im Bußgeldbescheid festgelegte Begehungsweise bei wirksamer Beschränkung des Einspruchs auf Rechtsfolgenentscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Wirksamkeit der Beschränkung des Einspruchs gegen den Bußgeldbescheid

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Wirksamkeit der Beschränkung des Einspruchs gegen den Bußgeldbescheid

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2005, 243
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Köln, 04.07.1980 - 3 Ss 464/80
    Auszug aus OLG Naumburg, 08.03.2005 - 1 Ss (B) 39/05
    Aufgrund dieser Bindung des Tatrichters ist es ihm verwehrt, etwa bedingten Vorsatz statt Fahrlässigkeit anzunehmen (vgl. OLG Köln NStZ 1981, 63, 64); der Tatrichter ist jedoch nicht gehindert, weitere Feststellungen auch zum Tatvorwurf zu treffen, sofern diese für den Rechtsfolgenausspruch von Bedeutung sind und den bereits rechtskräftig feststehenden nicht widersprechen (OLG Rostock a. a. O., 384).
  • OLG Celle, 08.07.1999 - 233 Ss 35/99
    Auszug aus OLG Naumburg, 08.03.2005 - 1 Ss (B) 39/05
    Der Auffassung des Oberlandesgerichts Celle, wonach der Bußgeldrichter bei Beschränkung des Einspruchs auf die Rechtsfolgen von fahrlässiger Begehungsweise ausgeht, "es sei denn, er hat Grund zu dem Verdacht vorsätzlichen Zuwiderhandelns und überprüft den genannten Bescheid." (OLG Celle VRS 97, 258), vermag sich der Senat nicht anzuschließen.
  • BayObLG, 22.09.1998 - 2 ObOWi 450/98

    Beschränkung des Einspruchs auf die Rechtsfolgen

    Auszug aus OLG Naumburg, 08.03.2005 - 1 Ss (B) 39/05
    Bei einer wirksamen Beschränkung des Einspruchs auf die Rechtsfolgenentscheidung - wie hier - hat das Gericht von fahrlässiger Begehungsweise auszugehen und zu prüfen, welche Ahndung für das fahrlässige Verhalten tat- und schuldangemessen ist (BayObLG VRS 96, 47, 49; OLG Rostock VRS 101, 380, 383 m. w. Nachw.; KG Berlin VRS 102, 296 m. w. Nachw.; Senat, Beschluss vom 27. Januar 2000 - 1 Ss (B) 462/99 - ).
  • OLG Rostock, 16.08.2001 - 2 Ss OWi 158/01

    Wirksame Einspruchsbeschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch trotz fehlender

    Auszug aus OLG Naumburg, 08.03.2005 - 1 Ss (B) 39/05
    Bei einer wirksamen Beschränkung des Einspruchs auf die Rechtsfolgenentscheidung - wie hier - hat das Gericht von fahrlässiger Begehungsweise auszugehen und zu prüfen, welche Ahndung für das fahrlässige Verhalten tat- und schuldangemessen ist (BayObLG VRS 96, 47, 49; OLG Rostock VRS 101, 380, 383 m. w. Nachw.; KG Berlin VRS 102, 296 m. w. Nachw.; Senat, Beschluss vom 27. Januar 2000 - 1 Ss (B) 462/99 - ).
  • OLG Koblenz, 19.08.2004 - 2 Ss 198/04

    Statthaftigkeit einer Beschränkung des Einspruchs auf die Rechtsfolgen eines

    Auszug aus OLG Naumburg, 08.03.2005 - 1 Ss (B) 39/05
    Auch die Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz mit Beschluss vom 19. August 2004 (DAR 2004, 719) rechtfertigt keine Vorlage an den Bundesgerichtshof.
  • KG, 09.01.2002 - 3 Ws (B) 583/01

    Beschränkung des Einspruchs auf das Fahrverbot

    Auszug aus OLG Naumburg, 08.03.2005 - 1 Ss (B) 39/05
    Bei einer wirksamen Beschränkung des Einspruchs auf die Rechtsfolgenentscheidung - wie hier - hat das Gericht von fahrlässiger Begehungsweise auszugehen und zu prüfen, welche Ahndung für das fahrlässige Verhalten tat- und schuldangemessen ist (BayObLG VRS 96, 47, 49; OLG Rostock VRS 101, 380, 383 m. w. Nachw.; KG Berlin VRS 102, 296 m. w. Nachw.; Senat, Beschluss vom 27. Januar 2000 - 1 Ss (B) 462/99 - ).
  • OLG Köln, 17.07.2018 - 1 RBs 197/18

    Wirksamkeit der Beschränkung des Einspruchs gegen den Bußgeldbescheid auf die

    In Rechtsprechung und Literatur anerkannt ist, dass es einer ausdrücklichen Angabe der Schuldform nicht bedarf, vielmehr von fahrlässigem Handeln auszugehen ist, wenn die Bußgeldbehörde ihrer Sanktionsbemessung einen Regelsatz der BKatV zugrunde legt, da die Regelsätze von fahrlässigem Handeln ausgehen (Brandenburgisches OLG B. v. 20.02.2017 - (1) 53 Ss-OWi 56/17 (34/17) - bei Juris; OLG Oldenburg VRS 130, 65 = DAR 2016, 472; KG VRS 114, 47; OLG Naumburg NStZ-RR 2005, 243; KG VRS 102, 296 = NZV 2002, 466; OLG Rostock VRS 101, 380 = NZV 2002, 137; Göhler- Seitz/Bauer , OWiG, 17. Auflage 2017, § 67 Rz. 34e; KK- Ellbogen a.a.O.).
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