Weitere Entscheidung unten: AG Passau, 06.04.2005

Rechtsprechung
   OLG Dresden, 10.05.2005 - Ss (OWi) 309/05   

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https://dejure.org/2005,3603
OLG Dresden, 10.05.2005 - Ss (OWi) 309/05 (https://dejure.org/2005,3603)
OLG Dresden, Entscheidung vom 10.05.2005 - Ss (OWi) 309/05 (https://dejure.org/2005,3603)
OLG Dresden, Entscheidung vom 10. Mai 2005 - Ss (OWi) 309/05 (https://dejure.org/2005,3603)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Sachsen

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  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gesetzliche Zustellungsvollmacht des Wahlverteidigers; Eintritt der Verfolgungsverjährung durch unwirksame Zustellung des Bußgeldbescheides

  • Judicialis

    OWiG § 46 Abs. 1; ; OWiG § ... 51 Abs. 3; ; OWiG § 51 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 1; ; OWiG § 79 Abs. 3 Satz 1; ; OWiG § 80 Abs. 3; ; StPO § 145 a; ; StPO § 145 a Abs. 1; ; StPO § 300; ; StPO § 345 Abs. 1; ; StPO § 346 Abs. 2 Satz 1; ; GVG § 121 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    OWiG § 51 Abs. 3; StPO § 145a Abs. 1
    Entziehung oder Einschränkung der gesetzlichen Zustellungsvollmacht durch den Betroffenen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Ersatzzustellung Bußgeldbescheid - Verjährung

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Zustellung - Zustellungsvollmacht des Verteidigers

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Zustellung - Zustellungsvollmacht des Verteidigers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2005, 244
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Köln, 02.04.2004 - Ss 126/04

    Wirksame Zustellung an Wahlverteidiger auch bei Streichung entsprechender

    Auszug aus OLG Dresden, 10.05.2005 - Ss OWi 309/05
    Denn die Zustellungsvollmacht ergibt sich allein aus der Stellung des Wahlverteidigers und wird nicht konstitutiv durch die Vollmachtsurkunde bewirkt (OLG Köln NJW 2004, 3196; Thüringisches Oberlandesgericht NJW 2001, 3204).
  • OLG Jena, 06.06.2001 - 1 Ss 126/01

    Keine isolierte Aberkennung der gesetzlichen Zustellungsvollmacht des

    Auszug aus OLG Dresden, 10.05.2005 - Ss OWi 309/05
    Denn die Zustellungsvollmacht ergibt sich allein aus der Stellung des Wahlverteidigers und wird nicht konstitutiv durch die Vollmachtsurkunde bewirkt (OLG Köln NJW 2004, 3196; Thüringisches Oberlandesgericht NJW 2001, 3204).
  • BGH, 22.05.2006 - 5 StR 578/05

    Verjährungsunterbrechende Anordnung der Bekanntgabe des Ermittlungsverfahrens

    Die darin enthaltenen Erwägungen zu den Voraussetzungen einer Anordnung im Sinne von § 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 OWiG sind nicht tragend (vgl. König DAR 2005, 572).

    b) Auch die Vorschrift des § 33 Abs. 2 OWiG begründet kein Erfordernis der Schriftform für Anordnungen im Sinne von § 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 OWiG (OLG Frankfurt NJW 1976, 337, 338; Göhler JR 1981, 42, 43; Gübner NZV 1998, 230, 233; König DAR 2002, 526; DAR 2005, 572; Olizeg NZV 2005, 130, 131).

  • OLG Brandenburg, 16.11.2005 - 1 Ss OWi 156 Z/05

    Vorlage zum BGH im Bußgeldverfahren: Verfolgungsverjährungsunterbrechung durch

    Der Norm lässt sich für die Wirksamkeit der betreffenden Anordnung hinsichtlich der Verjährungsfrage nichts entnehmen (vgl. König DAR 2002, 526; DAR 2005, 572).
  • OLG Hamburg, 10.01.2006 - I-88/05

    Verjährungsunterbrechung bei nicht unterzeichneter Anordnung der Übersendung des

    Dadurch wird auch kein Formzwang statuiert (so aber König, DAR 2005, 572).
  • BayObLG, 11.02.2020 - 202 ObOWi 38/20

    Unwirksame Einschränkung der Verteidigervollmacht für Zustellungen

    Der Wahlverteidiger, dessen Verteidigervollmacht sich im Zeitpunkt einer Zustellung (hier des Bußgeldbescheids) bei den Akten befindet, gilt auch im Bußgeldverfahren nach der § 145a Abs. 1 StPO entsprechenden Bestimmung des § 51 Abs. 3 Satz 1 1. Halbsatz OWiG kraft Gesetzes und damit unabhängig vom Willen des Betroffenen als zustellungsbevollmächtigt, weshalb sich eine in die Vollmacht ausdrücklich aufgenommene Ausnahme für die "Empfangsvollmacht" ebenso als unwirksam erweist wie eine entsprechende Streichung innerhalb einer an sich unbeschränkten Vollmachtsurkunde (u.a. Anschluss an BayObLG, Beschl. v. 04.07.1969 - 1 b St 161/69 = BayObLGSt 1969, 110, 111; OLG Dresden, Beschl. v. 10.05.2005 - Ss [OWi] 309/05 = NStZ-RR 2005, 244 = DAR 2005, 572 = VRS 108 [2005], 439; OLG Köln, Beschl. v. 02.04.2004 - Ss 126/04 = NJW 2004, 3196 = NStZ 2004, 647 = NZV 2004, 595 = VRS 107 [2004], 295 und OLG Hamm, Beschl. v. 18.03.2019 - 1 RBs 42/19 bei juris).

    Vielmehr erweist sich diese Ausnahme mit der der Vorschrift des § 145a Abs. 1 StPO entsprechenden Bestimmung des § 51 Abs. 3 Satz 1 1. Halbsatz OWiG auch im Bußgeldverfahren insoweit als unvereinbar und deshalb ohne weiteres als unwirksam, als mit ihr (oder auch durch entsprechende Streichungen innerhalb einer an sich unbeschränkten Vollmachtsurkunde) von vorneherein ein vollständiger Entzug oder - wie hier - eine Begrenzung des vom Willen des Betroffenen unabhängigen, weil gesetzlichen Umfangs der sich allein aus der Stellung des Verteidigers - hier als Wahlverteidiger - ergebenden Zustellungsvollmacht herbeigeführt würde (st.Rspr.; vgl. schon BayObLG, Beschluss vom 04.07.1969 - 1 b St 161/69 = BayObLGSt 1969, 110, 111 f.; ferner OLG Dresden, Beschluss vom 10.05.2005 - Ss [OWi] 309/05 = NStZ-RR 2005, 244 = DAR 2005, 572 = BeckRS 2005, 5821 = VRS 108 [2005], 439; OLG Köln, Beschluss vom 02.04.2004 - Ss 126/04 = NJW 2004, 3196 = NStZ 2004, 647 = NZV 2004, 595 = VRS 107 [2004], 295 = BeckRS 9998, 36347; OLG Jena, Beschluss vom 06.06.2001 - 1 Ss 126/01 = NJW 2001, 3204 = OLGSt OWiG § 51 Nr. 2 = VRS 101 [2001], 123 = StraFo 2001, 413 und zuletzt OLG Hamm, Beschluss vom 18.03.2019 - 1 RBs 42/19 bei juris; ferner LR/Lüderssen StPO 26. Aufl., § 145a Rn 2; Meyer-Goßner/Schmitt StPO 62. Aufl. § 145a Rn. 2; Göhler/Seitz/Bauer OWiG 17. Aufl. § 51 Rn. 44a; KK/Lampe OWiG 5. Aufl. § 51 Rn. 83 und KK/Willnow StPO 8. Aufl. § 145a Rn. 1; jeweils m.w.N.).

  • OLG Dresden, 15.01.2007 - Ss OWi 731/06

    Bußgeldbescheid; Zustellung; Verfolgungsverjährung; Vollmacht; Verteidiger;

    Diese Entziehung der Zustellungsvollmacht ist unwirksam, weil die durch § 51 Abs. 3 Satz 1 OWiG begründete gesetzliche Zustellungsvollmacht vom Willen des Betroffenen unabhängig ist und nicht entzogen werden kann (OLG Dresden NStZ-RR 2005, 244 m.w.N.).
  • OLG Jena, 07.03.2016 - 1 OLG 171 SsBs 65/15

    Unterbrechung der Verfolgungsverjährung im Bußgeldverfahren wegen

    Diese - § 145a Abs. 1 StPO entsprechende - Vorschrift normiert eine von einer rechtsgeschäftlichen unabhängige gesetzliche Zustellungsvollmacht, die nicht - jedenfalls nicht von vorneherein - durch die Verteidigervollmacht eingeschränkt oder entzogen werden kann (vgl. KK-Laufhütte, StPO, 6. Aufl., § 147a Rn. 1; Göhler-Seitz, OWiG, 16. Aufl., § 51 Rn. 44a, jeweils m.w.N.; Senatsbeschluss NJW 2001, 3204; OLG Dresden DAR 2005, 572; OLG Köln NZV 2004, 595; a.A. für die Wirksamkeit einer nachträglichen Aberkennung: OLG Hamm NJW 1991, 1317).
  • KG, 17.10.2011 - 3 Ws (B) 144/11

    Abhängigkeit des Vorliegens einer Verteidigervollmacht von den konkreten

    Ein solcher Ausschluss ist aber nicht möglich, solange das Verteidigungsverhältnis besteht (vgl. OLG Dresden, DAR 2005, 572 ; Seitz in Göhler, OWiG 15. Aufl., § 51 Rdn. 44a m.N.).
  • KG, 24.10.2018 - 3 Ws (B) 264/18

    Fristberechnung im Bußgeldverfahren: Zustellung an mehrere Empfangsberechtigte;

    § 145a StPO dient vielmehr der Vereinfachung des Zustellungswesens (vgl. Meyer-Goßner/ Schmitt aaO; BGHSt 41, 303: "Rechtssicherheit und -klarheit"), weshalb beispielsweise von der Vollmacht des Wahlverteidigers Zustellungen auch dann nicht ausgenommen werden können, wenn dies für den Betroffenen günstig wäre (zur "Verjährungsfalle" vgl. OLG Dresden NStZ-RR 2005, 244; OLG Jena NJW 2001 3204; Meyer-Goßner/ Schmitt aaO mwN).
  • OLG Hamburg, 10.01.2006 - 3 Ss 64/05
    Dadurch wird auch kein Formzwang statuiert (so aber König, DAR 2005, 572).
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Rechtsprechung
   AG Passau, 06.04.2005 - 7 Cs 312 Js 17738/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,29236
AG Passau, 06.04.2005 - 7 Cs 312 Js 17738/04 (https://dejure.org/2005,29236)
AG Passau, Entscheidung vom 06.04.2005 - 7 Cs 312 Js 17738/04 (https://dejure.org/2005,29236)
AG Passau, Entscheidung vom 06. April 2005 - 7 Cs 312 Js 17738/04 (https://dejure.org/2005,29236)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Vollstreckung des strafrechtlichen Fahrverbots neben dem bußgeldrechtlichen Fahrverbot; Vollstreckung mehrerer Fahrverbote; Grammatikalische Auslegung des § 25 Abs. 2a S. 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG); Historische Auslegung der Fahrverbotsregelungen

  • blutalkohol PDF, S. 195

    Vollstreckung mehrerer Fahrverbote

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2005, 244
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Celle, 13.10.1992 - 1 Ss 266/92
    Auszug aus AG Passau, 06.04.2005 - 7 Cs 312 Js 17738/04
    Das Gericht schließt sich für den vorliegend zu entscheidenden Fall der Vollstreckung eines straf- rechtlichen Fahrverbotes neben der Vollstreckung bußgeldrechtlicher Fahrverbote der Rechtsauffassung des Bayerischen Obersten Landesgerichts (NZV 1993, 157), der Rechtsauffassung von Tröndle/Fischer (StGB, 51. Aufl., § 44, RdNr. 18) sowie der Rechtsauffassung von Göhler (OWiG, 13. Aufl., § 90, RdNr. 31b) an, wo- nach das strafrechtliche Fahrverbot nicht nach, sondern neben den bußgeldrechtlichen Fahrverboten zu voll- strecken ist.
  • LG Nürnberg-Fürth, 30.07.2014 - 5 Qs 66/14

    Parallele Vollstreckung verhängter Fahrverbote im Straf- und Bußgeldverfahren

    § 25 Abs. 2 a Satz 2 StVG bestimmt für diesen Fall keinen Nacheinandervollzug, weil das Fahrverbot nach § 44 StGB als Nebenstrafe nicht in einer Bußgeldentscheidung, sondern in einem Strafbefehl ausgesprochen ist (Amtsgericht Passau in NStZ-RR 2005, 244; Amtsgericht Bremen in NZV 2011, 50).
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