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   OLG Koblenz, 17.05.2005 - 1 Ws 303/05   

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https://dejure.org/2005,16227
OLG Koblenz, 17.05.2005 - 1 Ws 303/05 (https://dejure.org/2005,16227)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 17.05.2005 - 1 Ws 303/05 (https://dejure.org/2005,16227)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 17. Mai 2005 - 1 Ws 303/05 (https://dejure.org/2005,16227)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verjährung von Ansprüchen auf Zahlung von Kosten; Unterschiedliche Wirkungen von Unterbrechung und Hemmung der Verjährung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 10 Abs. 1
    Beginn der Verjährung der Anforderung von Kosten im Strafverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2005, 254
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 09.05.1977 - III ZR 116/74

    Honoraransprüche aus anwaltlicher Tätigkeit für Geschäfts- und

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.05.2005 - 1 Ws 303/05
    (1) Stundung im Sinne des § 202 Abs. 1 BGB a.F. ist - wie auch durch die Neufassung in § 205 BGB gesetzlich klargestellt wurde -, eine Vereinbarung zwischen Gläubiger und Schuldner, durch welche die Fälligkeit der Forderung auf einen späteren Zeitpunkt hinausgeschoben wird (BGH WM 1977, 895 [897]).
  • BGH, 07.11.2019 - III ZR 17/19

    Entschädigungsanspruch wegen unangemessener Dauer eines Gerichtsverfahrens:

    Hierzu muss die Kostenrechnung dem Beklagten zugegangen sein (vgl. OLG Koblenz, NStZ-RR 2005, 254, 255 und BeckRS 2011, 6657; BeckOK KostR/Dörndorfer, § 5 GKG Rn. 8 [Stand: 1. September 2019]; Toussaint in Hartmann/Toussaint, Kostenrecht, 49. Aufl., GKG, § 5 Rn. 8), was dieser bestritten hat und deshalb noch aufgeklärt werden muss.
  • LG Aurich, 03.11.2017 - 15 KLs 2/10

    Auslagenerstattung, Verjährung des Anspruchs der Staatskasse, Hemmung,

    Ebenso wurde eine Stundung der Kostenforderung in einem in der Kostenrechnung enthaltenen Zusatz "Die Anforderung weiterer anteiliger Auslagen in Höhe von 31.971,86 DM bleibt vorbehalten." gesehen (OLG Koblenz, NStZ-RR 2005, 254).
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