Weitere Entscheidung unten: AG Regensburg, 13.09.2004

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   BGH, 15.06.2005 - 1 StR 491/04   

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https://dejure.org/2005,3288
BGH, 15.06.2005 - 1 StR 491/04 (https://dejure.org/2005,3288)
BGH, Entscheidung vom 15.06.2005 - 1 StR 491/04 (https://dejure.org/2005,3288)
BGH, Entscheidung vom 15. Juni 2005 - 1 StR 491/04 (https://dejure.org/2005,3288)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Auswahlentscheidungen zur Vergabe von Architektenverträgen und Ingenieurverträgen; Vorliegen eines Vermögensschadens als Voraussetzung des Bestechungstatbestandes

  • Judicialis

    StGB § 266; ; StGB § 332; ; StGB § 334

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 266 Abs. 1 § 332
    Verhältnis zwischen Untreue und Bestechung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Bundesgerichtshof hebt freisprechendes Urteil wegen des Vorwurfs der Bestechlichkeit und Bestechung auf

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2005, 266
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 28.10.1986 - 5 StR 244/86

    Vornahme einer Diensthandlung durch Begehung einer strafbaren Handlung; Begriff

    Auszug aus BGH, 15.06.2005 - 1 StR 491/04
    Der von den Angeklagten Ro. und W. entsprechend gewährte Vorteil, die Unterbeauftragung und die Weitergabe der vertragsgemäßen Zahlungen der Stadt G. abzüglich 10 bis 15 % an die Firma M., ist die geforderte und gewährte Gegenleistung im Sinne der §§ 332, 334 StGB (vgl. BGHSt 20, 1, 2; BGH NStZ 1994, 191 = BGHR StGB § 332 Abs. 1 Vorteil 4; BGH NStZ 1987, 326, 327 = NJW 1987, 1340, 1342; Jeschek in LK 11. Aufl. § 332 Rdn. 9; Cramer in Schönke/Schröder, StGB 26. Aufl. § 332 Rdn. 21).

    Bei dem Bestechungstatbestand des § 332 StGB ist das Vorliegen eines Vermögensschadens ohne Belang, weil hier geschütztes Rechtsgut das Vertrauen der Allgemeinheit in die Lauterkeit des öffentlichen Dienstes ist (BGHSt 15, 88, 96; 30, 46, 48; BGH NStZ 1987, 326, 327; st. Rspr.).

  • BGH, 14.11.2003 - 2 StR 164/03

    Bestechungsdelikte: Geschäftsführer einer kommunalen Fernwärmeversorgungs-GmbH

    Auszug aus BGH, 15.06.2005 - 1 StR 491/04
    Hinsichtlich der Bestimmung der Konkurrenzverhältnisse zwischen den einzelnen Vertragsschlüssen weist der Senat auf die Rechtsprechung in NStZ 2004, 380 hin.
  • BGH, 07.07.1964 - 1 StR 174/64

    Gegenleistung für die Pflichtwidrigkeit als Voraussetzung der

    Auszug aus BGH, 15.06.2005 - 1 StR 491/04
    Der von den Angeklagten Ro. und W. entsprechend gewährte Vorteil, die Unterbeauftragung und die Weitergabe der vertragsgemäßen Zahlungen der Stadt G. abzüglich 10 bis 15 % an die Firma M., ist die geforderte und gewährte Gegenleistung im Sinne der §§ 332, 334 StGB (vgl. BGHSt 20, 1, 2; BGH NStZ 1994, 191 = BGHR StGB § 332 Abs. 1 Vorteil 4; BGH NStZ 1987, 326, 327 = NJW 1987, 1340, 1342; Jeschek in LK 11. Aufl. § 332 Rdn. 9; Cramer in Schönke/Schröder, StGB 26. Aufl. § 332 Rdn. 21).
  • BGH, 26.10.1993 - 4 StR 347/93

    Bestechung und Betrug - Vorliegen einer Unrechtsvereinbarung - Anschein der

    Auszug aus BGH, 15.06.2005 - 1 StR 491/04
    Entgegen der Auffassung des Landgerichts unterfällt damit die zwischen den Angeklagten M. und Mitangeklagten Ro. und W. getroffene Unrechtsvereinbarung in geradezu klassischer Weise dem Schutzzweck der §§ 332, 334 StGB, da die Abrede der Angeklagten sich eben nicht darin erschöpfte, eine reine Selbstbedienung des Amtsträgers zu ermöglichen (vgl. BGH NStZ 1994, 488 m. Anm. Maiwald).
  • BGH, 25.07.1960 - 2 StR 91/60

    Berücksichtigung des inneren Vorbehalts eines Beamten bei Pflichtverletzung -

    Auszug aus BGH, 15.06.2005 - 1 StR 491/04
    Bei dem Bestechungstatbestand des § 332 StGB ist das Vorliegen eines Vermögensschadens ohne Belang, weil hier geschütztes Rechtsgut das Vertrauen der Allgemeinheit in die Lauterkeit des öffentlichen Dienstes ist (BGHSt 15, 88, 96; 30, 46, 48; BGH NStZ 1987, 326, 327; st. Rspr.).
  • BGH, 20.02.1981 - 2 StR 644/80

    Unter Anwendung des Grundsatzes "Im Zweifel für den Angeklagten" sich ergebende

    Auszug aus BGH, 15.06.2005 - 1 StR 491/04
    Bei dem Bestechungstatbestand des § 332 StGB ist das Vorliegen eines Vermögensschadens ohne Belang, weil hier geschütztes Rechtsgut das Vertrauen der Allgemeinheit in die Lauterkeit des öffentlichen Dienstes ist (BGHSt 15, 88, 96; 30, 46, 48; BGH NStZ 1987, 326, 327; st. Rspr.).
  • BGH, 11.07.2001 - 1 StR 576/00

    Verurteilung wegen Betruges im Zusammenhang mit rechtswidrigen Preisabsprachen

    Auszug aus BGH, 15.06.2005 - 1 StR 491/04
    Wäre der Stadt G. auch ein Schaden (vgl. BGHSt 47, 83) entstanden, so käme eine tateinheitlich begangene Untreue in Betracht.
  • BGH, 04.01.1994 - 1 StR 485/93

    Bestechlichkeit - Amtsträger - Vorteilsverschaffung - Gläubigerbefriedigung

    Auszug aus BGH, 15.06.2005 - 1 StR 491/04
    Der von den Angeklagten Ro. und W. entsprechend gewährte Vorteil, die Unterbeauftragung und die Weitergabe der vertragsgemäßen Zahlungen der Stadt G. abzüglich 10 bis 15 % an die Firma M., ist die geforderte und gewährte Gegenleistung im Sinne der §§ 332, 334 StGB (vgl. BGHSt 20, 1, 2; BGH NStZ 1994, 191 = BGHR StGB § 332 Abs. 1 Vorteil 4; BGH NStZ 1987, 326, 327 = NJW 1987, 1340, 1342; Jeschek in LK 11. Aufl. § 332 Rdn. 9; Cramer in Schönke/Schröder, StGB 26. Aufl. § 332 Rdn. 21).
  • BGH, 31.07.2018 - 3 StR 620/17

    Amtsträgerbegriff (öffentlicher Personennahverkehr als Ausgabe der öffentlichen

    Es bezweckt den Schutz des Vertrauens der Allgemeinheit in die Sachgerechtigkeit und Nichtkäuflichkeit des öffentlichen Dienstes sowie dessen Lauterkeit (vgl. nur BGH, Urteile vom 11. Mai 2001 - 3 StR 549/00, BGHSt 47, 22, 25; vom 15. Juni 2005 - 1 StR 491/04, NStZ-RR 2005, 266, 267).
  • BGH, 21.10.2020 - 2 StR 72/20

    Täterschaft (Unbeachtlichkeit eines fehlenden Täterwillens bei eigenhändiger

    Die Bestechlichkeit ist kein Vermögensdelikt, sondern schützt das Vertrauen der Allgemeinheit in die Lauterkeit des öffentlichen Dienstes (vgl. BGH, Urteile vom 15. Juni 2005 - 1 StR 491/04, NStZ-RR 2005, 266, 267; vom 8. Juni 1999 - 1 StR 210/99, NStZ 1999, 560); § 334 StGB setzt daher nicht voraus, dass der Bestechende einen finanziellen Nachteil erleidet (vgl. NK-StGB/Kuhlen, 5. Aufl., § 331 Rn. 92).
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Rechtsprechung
   AG Regensburg, 13.09.2004 - 25 Ds 141 Js 13122/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,32900
AG Regensburg, 13.09.2004 - 25 Ds 141 Js 13122/04 (https://dejure.org/2004,32900)
AG Regensburg, Entscheidung vom 13.09.2004 - 25 Ds 141 Js 13122/04 (https://dejure.org/2004,32900)
AG Regensburg, Entscheidung vom 13. September 2004 - 25 Ds 141 Js 13122/04 (https://dejure.org/2004,32900)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • blutalkohol PDF, S. 83

    Kein Grenzwert für alkoholbedingte absolute Fahruntüchtigkeit im Schienenverkehr

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2005, 266
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