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   OLG Hamm, 17.03.2005 - 1 Ws 120/05   

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https://dejure.org/2005,6425
OLG Hamm, 17.03.2005 - 1 Ws 120/05 (https://dejure.org/2005,6425)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17.03.2005 - 1 Ws 120/05 (https://dejure.org/2005,6425)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17. März 2005 - 1 Ws 120/05 (https://dejure.org/2005,6425)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feststellung der erkennenden Richter bis zum Ablauf der Frist für das Gesuch auf Wiedereinsetzung bei Verwerfung der Berufung; Wiedereinsetzung des Verfahrens bei Ausbleiben des Angeklagten vom Termin wegen Krankheit; Definition des Begriffes "erkennender Richter"; Ende ...

  • Judicialis

    StPO § 28; ; StPO § 28 Abs. 2; ; StPO § 28 Abs. 2 S. 2; ; StPO § 46 Abs. 3; ; StPO § 329; ; StPO § 329 Abs. 1 S. 1; ; StPO § 329 Abs. 3; ; StPO § 473; ; StVollzG §§ 109 ff.

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wiedereinsetzung bei Verwerfung der Berufung nach Ausbleiben des Angeklagten - Mitglieder der Strafkammer als erkennende Richter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2005, 267
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 24.04.2003 - 3 Ws 127/03

    Zulässigkeit einer Beschwerde wegen Ablehnung des Antrags auf Befangenheit des

    Auszug aus OLG Hamm, 17.03.2005 - 1 Ws 120/05
    Das Oberlandesgericht Düsseldorf (NStZ-RR 2004, 47) vertritt die Auffassung, die Mitglieder der Strafkammer blieben bis zum Ablauf der Frist für das Gesuch auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bzw. bis zur rechtskräftigen Zurückweisung des Wiedereinsetzungsgesuches erkennende Richter i.S.d. § 28 Abs. 2 S. 2 StPO (ebenso OLG Frankfurt OLGSt § 28 StPO, S. 5).
  • OLG München, 07.05.1982 - 2 Ws 501/82
    Auszug aus OLG Hamm, 17.03.2005 - 1 Ws 120/05
    Dagegen vertritt das Oberlandesgericht München (MDR 1982, 773) die Auffassung, nach Verwerfung der Berufung gemäß § 329 Abs. 1 S. 1 StPO seien die Mitglieder der Berufungskammer nicht mehr erkennende Richter i.S.v. § 28 Abs. 2 S. 2 StPO (ebenso OLG Stuttgart OLGSt Nr. 4 zu § 28 StPO; KG NZV 2002, 334; OLG Celle Nds. Rechtspflege 1982, 100; Wendisch in Löwe-Rosenberg, a.a.O.; Meyer-Goßner, a.a.O.).
  • OLG Stuttgart, 31.01.2018 - 4 Ws 429/17

    Ablehnung eines Richters im Strafverfahren: Eigenschaft als erkennender Richter

    Während nach überwiegender Ansicht auch in dieser Prozesskonstellation mit der Urteilsfällung ein Ende der Eigenschaft als erkennender Richter angenommen wird (vgl. Senat, Beschluss vom 28. Juli 1988 - 4 Ws 220/88, OLGSt Nr. 4 zu § 28 StPO; OLG München, MDR 1982, 773 f., KG Berlin, NZV 2002, 334 f.; Meyer-Goßner/Schmitt, aaO, Rn. 6; SK-StPO/Deiters, 4. Aufl., § 28 Rn. 16 mwN), geht eine Gegenansicht davon aus, das das Befasstsein des Richters hierbei bis zum Ablauf der Frist zur Stellung eines Wiedereinsetzungsgesuches bzw. bis zu dessen Zurückweisung fortbestehe (vgl. OLG Düsseldorf NStZ-RR 2004, 47; OLG Hamm NStZ-RR 2005, 267; BeckOK-StPO/Cirener, Stand Juli 2017, § 28 Rn. 9 mwN).
  • OLG Hamm, 17.09.2020 - 4 Ws 167/20

    Ablehnung, Befangenheit, erkennender Richter, Wiedereinsetzung,

    In der Rechtsprechung ist zwar umstritten, ob in der vorliegenden Konstellation die Mitglieder der Strafkammer noch erkennende Richter sind (so OLG Hamm, Beschluss v. 17.03.2005 - 1 Ws 120/05 - OLG Düsseldorf, Beschluss v. 24.04.2003 - III-3 Ws 127-129/03-; OLG Dresden, Beschluss v. 03.09.2013 - 2 Ws 455/13 - jeweils juris) oder nicht (so OLG München, Beschluss v. 7.05.1982 - 2 Ws 501/82-; OLG Stuttgart, Beschluss v. 31.01.2018 - 4 Ws 429/17-, jeweils juris).
  • OLG Dresden, 03.09.2013 - 2 Ws 455/13

    Verwerfung der Berufung eines Angeklagten gem. § 329 Abs. 1 S. 1 StPO durch ein

    Aus diesem Grunde endet die Eigenschaft als erkennender Richter erst mit Ablauf der Frist zur Stellung des Wiedereinsetzungsgesuchs bzw. mit dessen rechtskräftiger Zurückweisung, da erst dann feststeht, dass der Spruchkörper, dem der abgelehnte Richter angehört, nicht mehr mit einer Entscheidung über den Anklagevorwurf befasst sein wird (OLG Düsseldorf NStZ-RR 2004, 47; OLG Hamm, NStZ-RR 2005, 267 [OLG Hamm 17.03.2005 - 1 Ws 120/05] ).
  • OLG München, 20.04.2022 - 2 Ws 211/22

    Anfechtbarkeit der Zurückweisung eines Befangenheitsgesuchs gegen

    Aus diesem Grunde endet die Eigenschaft als erkennender Richter erst mit Ablauf der Frist zur Stellung des Wiedereinsetzungsgesuchs bzw. mit dessen rechtskräftiger Zurückweisung, da erst dann feststeht, dass der Spruchkörper, dem der abgelehnte Richter angehört, nicht mehr mit einer Entscheidung über den Anklagevorwurf befasst sein wird (OLG Düsseldorf NStZ-RR 2004, 47; OLG Hamm NStZ-RR 2005, 267; NStZ 2021, 122; OLG Hamm, B.v. 17.09.2020 - III-4 Ws 167/20 -, juris; OLG Dresden B.v. 03.09.2013 - 2 Ws 455/13, BeckOK StPO/Cirener, 42. Ed. 1.1.2022, StPO § 28 Rn. 8.8-9; BeckOK StPO/Eschelbach, 42. Ed. 1.1.2022, StPO § 329 Rn. 58).
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