Weitere Entscheidung unten: OLG Karlsruhe, 11.04.2005

Rechtsprechung
   BGH, 11.05.2005 - 5 StR 124/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,4813
BGH, 11.05.2005 - 5 StR 124/05 (https://dejure.org/2005,4813)
BGH, Entscheidung vom 11.05.2005 - 5 StR 124/05 (https://dejure.org/2005,4813)
BGH, Entscheidung vom 11. Mai 2005 - 5 StR 124/05 (https://dejure.org/2005,4813)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 302 Abs. 1 Satz 1 StPO; Art. 6 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 lit. e EMRK
    Wirksamer Rechtsmittelverzicht (Behauptung mangelnder Sprachkenntnisse des Angeklagten; Absprache: qualifizierte Belehrung und Verfristung nach den Grundsätzen des Großen Senats für Strafsachen)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2005, 271
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 25.06.2008 - 4 StR 246/08

    Unzulässige Revisionseinlegung trotz mangelnder qualifizierter Belehrung nach

    "Ist eine gebotene qualifizierte Belehrung unterblieben und deshalb der Rechtsmittelverzicht des Verurteilten nicht wirksam erfolgt, kann er zwar noch Rechtsmittel einlegen, allerdings nur innerhalb der Rechtsmitteleinlegungsfrist (BGH, Beschluss vom 12.07.2006 - 1 StR 158/06; BGH, Beschluss vom 26.10.2005 - 1 StR 435/05; BGH, Beschluss vom (19.)04.2005 - 5 StR 586/04; BGH, Beschluss vom 11.05.2005 - 5 StR 124/05).
  • BGH, 25.03.2010 - 1 StR 50/10

    Wirksamer Rechtsmittelverzicht

    Antrag auf Wiedereinsetzung ist nicht gestellt, für eine Wiedereinsetzung von Amts wegen besteht keine Grundlage (vgl. BGHSt 45, 227; BGH NStZ 2002, 379; NJW 1995, 2568; BGH wistra 2005, 310; NStZ-RR 2005, 271).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 11.04.2005 - 3 Ws 114/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,6703
OLG Karlsruhe, 11.04.2005 - 3 Ws 114/05 (https://dejure.org/2005,6703)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 11.04.2005 - 3 Ws 114/05 (https://dejure.org/2005,6703)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 11. April 2005 - 3 Ws 114/05 (https://dejure.org/2005,6703)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Der die Verhaftung erforderlich machender neu hervorgetretener Umstand; Voraussetzung für die Versagung von Haftverschonung; Staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung; Haftgründe der Flucht- und Verdunkelungsgefahr

  • Judicialis

    StPO § 116 Abs. 4 Nr. 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StPO § 116 Abs. 4 Nr. 3
    Erforderlichkeit der Verhaftung bei neu hervorgetretenem Umstand - keine Rücknahme der Haftverschonung bei Verdichtung des Tatverdachts bezüglich einer in engem Zusammenhang mit dem Vorwurf des Haftbefehls stehenden Tat

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2006, 140
  • NStZ-RR 2005, 271 (Ls.)
  • StV 2005, 445 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Celle, 10.07.2000 - 3 Ws 122/00

    Kostenfestsetzungsbeschluss; Sofortige Beschwerde; Frist ; Rechtspfleger;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.04.2005 - 3 Ws 114/05
    Hebt das Gericht einen außer Vollzug gesetzten Haftbefehl auf und erlässt es zugleich einen neuen zu vollziehenden Haftbefehl, so bedeutet dies der Sache nach den Widerruf der Haftverschonung, was nur unter den in § 116 Abs. 4 Nr. 1 - 3 StPO genannten Voraussetzungen zulässig ist (Senat B. v. 17.06.1999 - 3 Ws 121/99 - B.v. 06.06.2000 - 3 Ws 122/00 - Meyer-Goßner StPO 47. Aufl. § 116 Rdnr. 22); diese sind vorliegend nicht erfüllt.

    Voraussetzung für die Versagung von Haftverschonung bzw. die damit konkludent bewirkte Wiederinvollzugsetzung des ursprünglichen Haftbefehls könnte daher nur ein neu hervorgetretener Umstand i. S. d. § 116 Abs. 4 Nr. 3 StPO sein, der die Verhaftung erforderlich machen und rechtfertigen würde (Senat B. v. 06.06.2000 - 3 Ws 122/00 - OLG München NJW 1978, 771; OLG Düsseldorf StraFo 2002, 142; Meyer-Goßner a.a.O. § 116 Rdnr. 28).

  • OLG Karlsruhe, 01.03.2004 - 3 Ws 44/04

    Haftgrund der Fluchtgefahr: Verneinung bei Bereitschaft des im Ausland

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.04.2005 - 3 Ws 114/05
    Der verteidigte Beschuldigte kehrte nach der Außervollzugsetzung des Haftbefehls des Amtsgerichts - Haftrichter - M. vom 18.11.2004 nach Deutschland zurück und hat sich in Kenntnis der Verdachtslage dem weiteren Verfahren gestellt; der Senat kann insoweit offen lassen, ob daraus zu schließen sei, der Beschuldigte habe sich durch seinen Aufenthalt in der Schweiz nicht der Strafverfolgung, sondern nur seiner Verhaftung entziehen wollen (Senat StV 1999, 607; ders. Die Justiz 2004, 268 = StraFo 2004, 240).

    Was den Haftgrund der Fluchtgefahr anbetrifft, ist hervorzuheben, dass zum Einen nicht der Grad des Tatverdachts für die Höhe der (zu erwartenden) Strafe bestimmend (vgl. ähnlich OLG München a.a.O.) ist, sondern die Tat- und Schuldschwere; zum Anderen wird der subjektive Fluchtanreiz für den Beschuldigten auch durch das Stadium des Verfahrens beeinflusst (Senat Die Justiz 2004, 268 = StraFo 2004, 240).

  • OLG Düsseldorf, 08.11.2001 - 4 Ws 544/01

    Unzulässige Wiederinvollzugsetzung eines Haftbefehls ; Anforderungen an den

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.04.2005 - 3 Ws 114/05
    Voraussetzung für die Versagung von Haftverschonung bzw. die damit konkludent bewirkte Wiederinvollzugsetzung des ursprünglichen Haftbefehls könnte daher nur ein neu hervorgetretener Umstand i. S. d. § 116 Abs. 4 Nr. 3 StPO sein, der die Verhaftung erforderlich machen und rechtfertigen würde (Senat B. v. 06.06.2000 - 3 Ws 122/00 - OLG München NJW 1978, 771; OLG Düsseldorf StraFo 2002, 142; Meyer-Goßner a.a.O. § 116 Rdnr. 28).
  • BGH, 15.08.2002 - 3 StR 11/02

    "Kaffeefahrten"

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.04.2005 - 3 Ws 114/05
    Wohl bejaht der Senat aufgrund des Ergebnisses der Ermittlungen der Polizeidirektion O. und der Steuerfahndungsstelle des Finanzamtes F. nicht nur hinsichtlich der strafbaren unlauteren Werbung (vgl. hierzu BGH NJW 2002, 3415; NJW 2004, 1652; NJW 2004, 3039; NJW 2004, 3555), sondern auch hinsichtlich der dem Beschuldigten angelasteten Steuerhinterziehung dringenden Tatverdacht, gegen den die Beschwerde im gegenwärtigen Stadium des Verfahrens selbst nichts erinnert.
  • OLG München, 27.07.1977 - 1 Ws 852/77
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.04.2005 - 3 Ws 114/05
    Voraussetzung für die Versagung von Haftverschonung bzw. die damit konkludent bewirkte Wiederinvollzugsetzung des ursprünglichen Haftbefehls könnte daher nur ein neu hervorgetretener Umstand i. S. d. § 116 Abs. 4 Nr. 3 StPO sein, der die Verhaftung erforderlich machen und rechtfertigen würde (Senat B. v. 06.06.2000 - 3 Ws 122/00 - OLG München NJW 1978, 771; OLG Düsseldorf StraFo 2002, 142; Meyer-Goßner a.a.O. § 116 Rdnr. 28).
  • BGH, 15.07.2004 - III ZR 315/03

    Persönliche Haftung des Geschäftsführers einer GmbH für eine Gewinnzusage

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.04.2005 - 3 Ws 114/05
    Wohl bejaht der Senat aufgrund des Ergebnisses der Ermittlungen der Polizeidirektion O. und der Steuerfahndungsstelle des Finanzamtes F. nicht nur hinsichtlich der strafbaren unlauteren Werbung (vgl. hierzu BGH NJW 2002, 3415; NJW 2004, 1652; NJW 2004, 3039; NJW 2004, 3555), sondern auch hinsichtlich der dem Beschuldigten angelasteten Steuerhinterziehung dringenden Tatverdacht, gegen den die Beschwerde im gegenwärtigen Stadium des Verfahrens selbst nichts erinnert.
  • BGH, 07.10.2004 - III ZR 158/04

    Begriff des "Senders" einer Gewinnmitteilung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.04.2005 - 3 Ws 114/05
    Wohl bejaht der Senat aufgrund des Ergebnisses der Ermittlungen der Polizeidirektion O. und der Steuerfahndungsstelle des Finanzamtes F. nicht nur hinsichtlich der strafbaren unlauteren Werbung (vgl. hierzu BGH NJW 2002, 3415; NJW 2004, 1652; NJW 2004, 3039; NJW 2004, 3555), sondern auch hinsichtlich der dem Beschuldigten angelasteten Steuerhinterziehung dringenden Tatverdacht, gegen den die Beschwerde im gegenwärtigen Stadium des Verfahrens selbst nichts erinnert.
  • BGH, 19.02.2004 - III ZR 226/03

    Anforderungen an die Annahme einer Gewinnzusage

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.04.2005 - 3 Ws 114/05
    Wohl bejaht der Senat aufgrund des Ergebnisses der Ermittlungen der Polizeidirektion O. und der Steuerfahndungsstelle des Finanzamtes F. nicht nur hinsichtlich der strafbaren unlauteren Werbung (vgl. hierzu BGH NJW 2002, 3415; NJW 2004, 1652; NJW 2004, 3039; NJW 2004, 3555), sondern auch hinsichtlich der dem Beschuldigten angelasteten Steuerhinterziehung dringenden Tatverdacht, gegen den die Beschwerde im gegenwärtigen Stadium des Verfahrens selbst nichts erinnert.
  • OLG Hamm, 07.08.2012 - 2 Ws 252/12

    Haftbefehl. Wiederinvollzugsetzung, Gründe

    So ist anerkannt, dass im Falle der Aufhebung eines außer Vollzug gesetzten Haftbefehls und dem Erlass eines zu vollziehenden neuen Haftbefehls wegen derselben Tat die Voraussetzungen des § 116 Abs. 4 Nr. 3 StPO im Rahmen des Antrags auf erneute Außervollzugsetzung als Prüfungsmaßstab zugrunde zu legen sind, weil sich die maßgebliche und mit der früheren Aussetzungsentscheidung geschaffene Vertrauenslage in einem solchen Fall nicht geändert hat (vgl. BVerfG StraFo 2006, 108; OLG Karlsruhe, wistra 2005, 316; KK-Graf, StPO, 6. Aufl., § 116 Rdnr. 34).
  • OLG München, 01.03.2021 - 3 Ws 140/21

    Wiederinvollzugsetzung eines Haftbefehls wegen neuer Straferwartung

    Auch wenn der außer Vollzug gesetzte Haftbefehl aufgehoben und gleichzeitig ein neuer, zu vollziehender Haftbefehl erlassen wird, handelt es sich bei gleichen Taten der Sache nach um den Widerruf einer Haftverschonung, welche nur unter den Voraussetzungen des § 116 Abs. 4 StPO erfolgen kann (Karlsruher Kommentar, StPO, 8. Aufl., § 116 Rn. 34; OLG Karlsruhe wistra 2005, 316 (317); OLG Düsseldorf JM BlNW 1982, 236).
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